Man muss dankbar sein, wenn sich eine halbwegs solide Person und Institution zum grassierenden Wahnsinn in Deutschland äußert. Etwa die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem. Sie übt Kritik am Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung und warnt in einem Schreiben an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) vor Menschenrechtsverletzungen bei Frauen und Mädchen mit Inkrafttreten des Gesetzes im November 2024. Der 17-seitige Brief stammt bereits vom 13. Juni.
Alsalem fordert eine Antwort binnen 60 Tagen. Ihr Vorwurf: Alle Staaten seien verpflichtet, „Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts“ zu verhindern. Dabei müssten auch „Besonderheiten, die sich aus biologischen Unterschieden ergeben“, berücksichtigt werden. Denn durch das neue Gesetz erhielten Männer „Zugang zu Räumen, die (…) aus Sicherheitsgründen Frauen vorbehalten“ seien.
Auweia! Sie hat biologische Unterschiede gesagt! Geht sie etwa davon aus, dass es nur zwei Geschlechter gibt?
Auch Geldbußen für die Offenbarungsdelikte des „Deadnames“ von transgeschlechtlichen Personen kritisiert Alsalem, denn das könne „schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen“ sowie Eingriffe in die Meinungs- und Redefreiheit, aber auch Gedanken- und Religionsfreiheit bedeuten. Alsalem nennt als Beispiel Männer auf Quotenplätzen für Frauen oder die Teilnahme von biologischen Männern am Frauensport, wie es die Olympischen Spiele ja soeben vorgeführt haben. Schön, das einmal in dieser Deutlichkeit zu lesen.
Vor allem aber greift Alsalem den Skandal auf, dass bereits 14-Jährige, mitten im verwirrenden Prozess der Pubertät, sich auch gegen den Widerstand der Eltern zu einer Transition entschließen dürfen. „Die Folgen einer medizinischen Geschlechtsumwandlung für die geistige und körperliche Gesundheit von Kindern sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden.“
In der Tat nicht. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein offenes Tor für Körperverletzungen, die viele der Betroffenen, wie der bekannte Cass-Report zeigt, später zutiefst bereuen – es macht sie zu lebenslang leidenden Patienten.
Gespannt, was Außenministerin Annalena Baerbock darauf geantwortet hast? Nun, sie hat antworten lassen, allein das könnte man für einen diplomatischen Fauxpas einer selbsterklärt feministischen Ministerin halten. Aber wie das oft so ist mit dem Feminismus: Um Frauen geht es dabei weniger, vielmehr aber um Ideologie.
Geantwortet also hat das Büro für Ständige Vertretung des Auswärtigen Amtes für die UN in New York. Man weist selbstredend alle Vorwürfe zurück: Das Gesetz basiere „auf menschenrechtlichen Standards“. Das Hauptmotiv des Selbstbestimmungsgesetzes sei der „Schutz der Geschlechtsidentität einer Person im Einklang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“. Feinfühlig umgeht die dortige Chefin für Sonderaufträge alle Punkte, die Alsalem angeführt hat. Sollen wir das Diplomatie nennen?
Nun soll nicht verschwiegen werden, dass Reem Alsalem in anderen Fällen weit weniger besorgt ist, was das Wohlergehen von Frauen und Kindern betrifft, etwa wenn es um den Überfall der Hamas aus dem Gazastreifen auf Israel am 7. Oktober 2023 geht. Sie habe keine Kenntnis von Vergewaltigungen an israelischen Frauen. Also beide Augen weit geschlossen.
Im Fall des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes liegt sie richtig. Das scheint die feministischste Außenministerin aller Zeiten nicht die Bohne zu interessieren. Wenn das Feminismus ist, dann kann man auf ihn pfeifen.