Tichys Einblick
"Selbstbestimmung" und "Antidiskriminierung"

Nein! Doch! Oh!

Ein Interessent kommt in ein „Lady’s First“-Fitnessstudio, gibt sich als Trans-Frau aus und wird von der Betreiberin abgewiesen. Einige Zeit später erhält diese Post von der umstrittenen Antidiskriminierungsbeauftragten Ataman sowie von spezialisierten Anwälten, die die Betreiberin des Studios mit hohen Summen in die Knie zwingen wollen.

IMAGO

Wir leben in einem Land, in dem zunehmend der Wahnsinn regiert, und das fällt mittlerweile auch all jenen auf, die ansonsten lieber ihre Ruhe hätten – denn sie lassen uns ja keine Ruhe, die ideologisch Verblendeten in Parlament und Regierung. Dabei wird mittlerweile voll eingeschenkt: ‚Döp dödö döp‘ macht die Runde. Dass eine Frau, die beim angeschickerten Partygrölen zu sehen ist, nun unter Applaus und Befeuern von Politik und Medien von der Universität geworfen werden soll, ist ein Witz – bei einem Arabischstämmigen, der einen jüdischen Studenten ins Krankenhaus geprügelt hat, verwandte sich die Universität scharf gegen eine solche Maßnahme. Doppelmoral, wohin man auch schaut.

Vielleicht haben sie ja langsam gemerkt, dass ihre fortwährende Kampagne gegen Rechts, also gegen jeden, der die da oben kritisiert, nicht mehr verfängt. Denn nach dem Messerattentat auf den Islamkritiker Stürzenberger in Mannheim, bei dem dieser schwer verletzt wurde und der junge Polizist Rouven L. sein Leben verlor, übten sie sich in allergrößter Betroffenheit. Selbst Nancy Faeser behauptete plötzlich, dass der Islamismus ein Problem sein könnte – womöglich ein weit größeres als Partygegröle.

Aber was kümmert schon die Stimmung in der Bevölkerung, wenn es in Wokistan um die „Selbstbestimmung“ über das eigene Geschlecht geht. Vor allem einige Männer zeichnen sich durch erhebliche Fluidität aus, nicht nur, wenn es um einen Frauenparkplatz oder ein Mandat im Bundestag geht. Dass sie „Selbstbestimmung“ nicht gerade selten in ganz banalem Eigeninteresse beanspruchen, um Frauen auf die Pelle zu rücken, hält man in grün-rot-woken Kreisen für eine böswillige Unterstellung. Wenn ein Mann mit schütterem Haar Einlass in weibliche Sphären begehrt, ist dem selbstredend nachzukommen, sonst gibt es mindestens eine Geldstrafe.

Doch der Reihe nach: Ende März kommt ein Interessent in das „Lady’s First“-Fitnessstudio in Erlangen, gibt sich als Trans-Frau aus. Er habe sich keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, sagt er, und hat auch keinen Ausweis vorgelegt, in dem er als Frau geführt wird. Was das Duschen betrifft, so schlägt der Interessent vor, dabei eine Badehose zu tragen oder die Duschen gar nicht zu benutzen. Doris Lange, die das Studio vor 32 Jahren gegründet hat, lehnt ab, denn ihr Geschäftskonzept lautet: „Ich habe meinen Kundinnen Schutz versprochen, sie haben sich bei mir angemeldet, weil sie nicht mit Männern trainieren, duschen oder sich umziehen möchten.“

Doch am 16. Mai bekommt sie Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman. Im dreiseitigen Schreiben wird argumentiert, es könne sich „bei dem vorliegenden Sachverhalt um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln. (…) Das AGG-Merkmal Geschlecht schützt auch trans* Frauen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits offiziell eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt hat.“ Frau Lange solle sich mit dem Mann einigen oder ihm 1.000 Euro zahlen für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“. Nur drei Tage später schreiben die Anwälte des Interessenten und verlangen 5.500 Euro und eine Unterlassungserklärung.

Die von der Ampel ins Amt gehievte Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman gehörte 2008 zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Neue deutsche Medienmacherinnen, die „eine 30-Prozent-Quote für Journalist:innen aus Einwandererfamilien, für Schwarze Journalist:innen und Medienschaffende of Color“ vorschlagen. Keine Rede davon, dass sich Diversität im Journalismus womöglich in unterschiedlichen Meinungen ausdrücken sollte und ein gewisses Talent ebenfalls nicht hinderlich wäre.

Davon zeugten allerdings Atamans Kolumnen beim „Spiegel“ eher selten. Vor allem wendet sie sich gegen jede Art von Islamkritik. Geschäftsmodell der „Medienmacher“: Antirassismus. Dafür flossen und fließen reichlich Steuergelder. Und eine solche Lobbyistin wird Antidiskriminierungsbeauftragte? Das fand nicht jeder passend. 

Was ihr Auftritt gegenüber und ihr Angriff auf Frau Lange betrifft: So etwas liegt außerhalb ihres Kompetenzbereichs. Eine „klare Grenzüberschreitung“, moniert Bundestagsvize Wolfgang Kubicki (FDP). „Das Handeln der Behörde (sei) weder mit jetzigem noch mit dem bald geltenden Recht im Einklang.“ Weiter: „Eine unabhängige Bundesbeauftragte ist nicht unabhängig von Recht und Gesetz. Eine Bundesbeauftragte ist keine Nebenregierung und schon gar nicht über dem Parlament. Wer das nicht versteht, hat in dem Job nichts verloren.“ Besonders lustig in diesem Zusammenhang, dass unter anderem Kubicki gegen berechtigte Kritik Ataman in diesem Amt überhaupt erst ermöglicht hat. So ist er halt, der Kubicki.

Die Schräglage und Nichtbefähigung für dieses Amt sehen sehr viele Kritiker allerdings schon seit langem. Die Publizistin mit türkischen Wurzeln verharmlose Probleme wie Zwangsverheiratung und den politischen Islam. Und sie verhöhne Kritiker dieser Probleme

Wer Doris Lange im zu erwartenden Rechtsverfahren unterstützen will: Hier gibt es eine Möglichkeit dazu.

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