Irgendwie haben die Deutschen mit ihren Präsidenten kein glückliches Händchen. Angefangen mit jenem Wilhelm I, laut damals geltender Verfassung Bundespräsident mit dem Namen Deutscher Kaiser, und dessen Enkelsohn Wilhelm II, der die dem Parlament zugeschriebenen Rechte zunehmend mehr bei sich selbst konzentrierte. Auch nach dem Völkerkrieg, aus dem der Erste Weltkrieg wurde, griffen die Deutschen heftig daneben. Der greise Kriegsveteran Paul von Hindenburg ließ Adolf Hitler an die Macht kommen – und der führte nach Hindenburgs Tod über Volksabstimmung in der Doppelfunktion von Präsident und Kanzler die Deutschen in die Selbstvernichtung.
Nach 1949 schien es etwas besser zu werden. Der immer noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Theodor Heuß gab den Deutschen in seiner väterlichen Art Halt. Doch schon sein Nachfolger Heinrich Lübke erwies sich als Fehlgriff besonderer Art. An Zerebralsklerose erkrankt, wurde er zum Gespött vor allem der linken Medien. An deren Spitze das Hamburger Magazin „Der Spiegel“, welches, wie Redakteur Hermann Gremliza 2006 eingestand, schon damals zum Relotieren neigte und zahlreiche jener dem Bundespräsidenten bis heute nachgesagten rhetorischen Fehlgriffe erfunden hatte.
Es folgten eher unscheinbare Präsidenten, die heute schon vielen nichts mehr sagen. Gustav Heinemann, der die christlich geprägte Republik nach links verschieben wollte. Walter Scheel, der hoch auf dem gelben Wagen Volkslieder zum Besten gab. Karl Carstens, der sich als Wandervogel der Nation in die kollektive Erinnerung schreiben wollte. Richard von Weizsäcker, vom Kabarettisten Wolfgang Neuß als „Häuptling Silberlocke“ geadelt und der durch die Beschreibung der militärischen Niederlage von 1945 als „Befreiung“ ein neues Geschichtsbild installierte. Roman Herzog, der in seiner Berliner Rede einen dann doch ausgebliebenen „Ruck“ durch die Republik gehen lassen wollte. Johannes Rau, dem der Job als Trostpflaster dafür übergeben worden war, dass er als SPD-Kanzlerkandidat versagt hatte. Dann die beiden Gescheiterten, Horst Köhler und Christian Wulf. Mit Joachim Gauck der erste gelernte DDR-Bürger und salbungsvoller Nichtssager. Und nun Frank-Walter Steinmeier, der von Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel unter sechs Augen als Faustpfand künftiger Regierungskoalitionen ausgewürfelt worden war.
Kotau, Dummheit oder nur grenzenloser Opportunismus? Es paßt ins Bild: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Deutschlands führende Sozialdemokraten seit Jahren am Umbau der Republik werkeln, hin zu einem Staat, der noch stärker islamisch geprägt ist. Das ist angesichts des Ziels, die Bundesrepublik aus einem Land der Deutschen zu einem Land der Zuwanderer zu machen, Konsequenz des Handelns. Und so könnte es durchaus sein, dass Steinmeier mit seinem Glückwunsch vor allem auf die deutsche Innenpolitik geschielt hat in der irrigen Annahme, damit Punkte bei den islamischen Wählern zu sammeln. Irgend jemanden muss es doch geben, der den Sozialdemokraten noch ein paar Stimmen gibt. Denkbar aber auch, dass der Bundespräsident damit den bei Sozialdemokraten eher unbeliebten Israeli eins auswischen wollte. Oder dem noch weniger geliebten US-Präsidenten. So, wie es kleine Kinder trotzig tun, wenn sie ihren Unmut deutlich machen möchten. Vielleicht werden über Steinmeiers Motivation eines fernen Tages rückblickende Historiker Klarheit schaffen.
Bis es so weit ist, sollen an dieser Stelle einige wenige Sätze aus dem Iran-Report 2017/18 von amnesty international zitiert werden. Das reicht völlig, um zu verstehen, mit wem sich Steinmeier im Namen der Deutschen gemein macht.
„Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2017 weiterhin stark eingeschränkt. Die Behörden inhaftierten zahlreiche Personen, die friedlich Kritik geäußert hatten. Die Gerichtsverfahren waren in aller Regel unfair. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren noch immer an der Tagesordnung und blieben straflos. Es wurden weiterhin Auspeitschungen, Amputationen und andere grausame Körperstrafen vollstreckt. Die Behörden billigten, dass Menschen wegen ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder einer Behinderung in starkem Maße diskriminiert und Opfer von Gewalt wurden. Hunderte Menschen wurden hingerichtet, einige von ihnen in der Öffentlichkeit. Tausende saßen weiterhin in den Todeszellen, darunter Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. … Es war nach wie vor üblich, Inhaftierte zu foltern oder anderweitig zu misshandeln, insbesondere während Verhören. … Vorwürfen von Inhaftierten, dass sie gefoltert worden seien, gingen die Behörden grundsätzlich nicht nach, und unter Folter erpresste „Geständnisse“ wurden vor Gericht weiterhin als Beweismittel anerkannt. Die Justizbehörden verweigerten Gefangenen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, häufig eine angemessene medizinische Behandlung. … Zahlreiche Personen, unter ihnen auch Minderjährige, erhielten Strafen von bis zu 100 Peitschenhieben. Sie wurden wegen Diebstahls oder tätlichen Angriffen verurteilt, aber auch wegen Taten, die laut Völkerrecht nicht strafbar sind, wie z. B. außereheliche Beziehungen, Anwesenheit bei Feiern, an denen sowohl Männer als auch Frauen teilnehmen, Essen in der Öffentlichkeit während des Fastenmonats Ramadan oder Teilnahme an friedlichen Protestkundgebungen. … Angehörigen ethnischer Minderheiten, die die Verletzung ihrer Rechte kritisierten, drohten willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen, grob unfaire Gerichtsverfahren, Gefängnisstrafen und die Todesstrafe. Geheimdienste und Sicherheitsorgane beschuldigten Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sie würden „separatistische Strömungen“ unterstützen, die Irans territoriale Integrität bedrohten. … Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, wie häusliche Gewalt und Früh- und Zwangsverheiratungen, waren weit verbreitet und wurden nicht geahndet.
Geschlechtsspezifische Gewalt war weiterhin nicht strafbar. …. Das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Väter und Großväter konnten bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie Mädchen noch früher verheiraten wollten. … Die Behörden richteten 2017 erneut Hunderte von Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren hin. Einige Exekutionen fanden öffentlich statt. Die Behörden bezeichneten friedliche Kampagnen gegen die Todesstrafe weiterhin als „unislamisch“ und schikanierten und inhaftierten Aktivisten, die sich gegen die Todesstrafe einsetzten. … Die Hinrichtungen von vier Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, ließen sich bestätigen. Gleiches galt für 92 Fälle von zur Tatzeit minderjährigen Straftätern, die sich in den Todeszellen befanden. Es war jedoch davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zahlen wesentlich höher lagen. … Die Todesstrafe wurde weiterhin wegen vage formulierter Anklagen verhängt, wie „Beleidigung des Propheten“, „Feindschaft zu Gott“ und „Förderung von Verdorbenheit auf Erden“.“
Wer sich den kompletten Bericht antun möchte: Hier der Link.
Unnötig zu erwähnen, dass all diese eklatanten Verstöße gegen das, was die Zivilisation unter Menschenrechten versteht, durch das islamische Gottesrecht der Scharia gefordert wird.
Unnötig auch zu erwähnen, dass der von Steinmeier und anderen führenden Politikern hoffierte Islamfunktionär Aiman Mazyek dieses Antirecht gern als Bestandteil deutscher Gerichtsbarkeit sehen würde, da es in seiner Parallelwelt mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Steinmeiers Gratulation ist eine Schande – und so bleibt dann nur die Erkenntnis eines deutschen Sprichworts. Es lautet: „Zeige mir Deine Freunde und ich sage Dir, wer Du bist!“
Meine Freunde sind diese menschenverachtenden Mullahs nicht – und wie kann ein Freund dieser Schlächter mein Präsident sein? Nein, er kann es nicht. Auch wenn ihm dieses Prädikat in einem undurchsichtigen Polit-Deal ans Revers geheftet wurde.