Tichys Einblick
Das emanzipatorische Paradoxon

Wie Baerbock und Giffey den Frauen einen Bärendienst erweisen

Wenn es in der Logik der Quote liegt, angeblich diskriminierte Gruppen im Widerspruch zum Grundgesetz bevorzugt zu behandeln, kann die Quote nicht bei Frauen halt machen. Dann sind auch non-binäre, transsexuelle oder diverse Personen im Quotensystem zu berücksichtigen.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Jeder kennt den Spruch. Wenn ein Schiff unterzugehen droht, ruft irgendwer: „Alle Mann von Bord, Frauen und Kinder zuerst!“ – und vielleicht wird dann noch ein „Rette sich, wer kann!“ hinterhergerufen.

Im Sinne des Emanzipationsgedankens ist besagter Spruch selbstverständlich mehr als fragwürdig – zumindest jedoch unlogisch. Denn nach der reinen Lehre sind Frauen keine und Kinder noch keine Männer. Zudem ist der daraus abzuleitende Vorgang der vorrangigen Rettung von Frauen und Kindern auch nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des bundesdeutschen Grundgesetzes vereinbar, denn er benachteiligt ohne jeden Zweifel eine bedeutende Gruppe allein wegen ihres Geschlechts. Jedoch – als diese Parole in der christlichen Seefahrt ihre Bedeutung erlangte, war an ein Grundgesetz noch nicht zu denken. Und an Gleichberechtigung auch nicht.

Biologische Notwendigkeit vor Eigennutz

Das „Frauen und Kinder zuerst“ hat verschiedene Ursachen. Zum einen geht es darum, diejenigen, die scheinbar oder tatsächlich am wenigsten in der Lage sind, in der Katastrophe ihre Rettung durch sich selbst zu organisieren, vor dem Tod zu schützen. Hier gelten traditionell Frauen als das schwache Geschlecht – und Kinder sowieso. Bei Letzteren kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Sie, die ihr Leben noch vor sich haben, können im Sinne der Arterhaltung den größten Anspruch auf Überleben geltend machen. Da wiederum vor allem die Jüngsten allein für sich kaum überlebensfähig sind, müssen sie gemeinsam mit ihren Müttern gerettet werden. Was letztlich bedeutet, dass es eigentlich „Mütter und Kinder zuerst“ hätte heißen müssen.

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Gern wird bei dieser Reihung der zu Rettenden auch der Gentleman-Aspekt angeführt. Der altruistische, männliche Ritter als Retter, der sein Leben gibt, um Frauen und Kinder vor dem Untergang zu bewahren. Das ist zwar gern genommenes Motiv bei Helden- und Rittersagen, allerdings sollte nicht unterschätzt werden, dass in einer lebensbedrohlichen Situation auch der edle Ritter schnell zum Retter vor allem seiner selbst werden kann. Weshalb nun wiederum der besagte Spruch auch eine andere Dimension bekommt: Er soll im Falle der Katastrophe verhindern, dass die biologisch stärkeren Männer egoistisch ausschließlich sich selbst retten. „Frauen und Kinder zuerst“ ist insofern ein moralischer Appell an jene, die sich aus Angst vor dem Tod ausschließlich auf das eigene Überleben konzentrieren könnten. Allerdings wird dieser Hinweis mit dem Zusatz „Rette sich, wer kann“ dann schnell konterkariert, denn dann ist doch wieder jeder nur sich selbst der Nächste.
Frauen jammern gegen härtere Angriffe

Szenenwechsel. Gegenwärtig erleben wir in der Bundespolitik eine spannende Variante des klassischen „Frauen und Kinder zuerst“. Er kommt daher als emotionale Mischung aus Galanterie und Welpenschutz. Politiker wie Promotionsabbrecherin Annalena Baerbock und die Titelerschleicherin Franziska Giffey beklagen sich darüber, Frauen seien in der Politik härteren Angriffen als ihre männlichen Kollegen ausgesetzt. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, klassischer Vertreter der Rubrik alter, weißer Mann, kontert: „Wer die Hitze nicht verträgt, hat in der Küche nicht verloren!“

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Dem ist im Grundsatz erst einmal zuzustimmen. Allerdings greift die uns präsentierte Situation deutlich tiefer – und sie offenbart das emanzipatorische Paradoxon, welches Frauenbewegung, Emanzipationsbewegung und Feminismus geschaffen haben. Um dieses zu verstehen, möchte ich zuerst mit einer Mär aufräumen, aus der Frauen in der Politik gern ihren Anspruch auf Vorzugsbehandlung abzuleiten suchen. Eine sehr gute Freundin von mir, die leider zu früh verstorbene, frühere Bundestagsabgeordnete Susanne Rahardt-Vahldieck, erklärte mir in den Siebzigern, dass eine intelligente Frau in einer Partei wie der CDU allemal bessere Chancen habe als jeder Mann. Warum das so war, lag auf der Hand: Nicht nur die CDU galt damals als reine Männerpartei – so, wie Politik ohnehin weitgehend als Männersache begriffen wurde. Gleichzeitig aber hatten die jungen und alten weißen Männer der Politik begriffen, dass spätestens mit der Emanzipation und der sexuellen Revolution der 60er eine Partei ohne Frauen mittelfristig keine Chancen haben würde. Also wurden vorzeigbare Frauen händeringend gesucht – Birgit Breuel und Rita Süssmuth sind einige jener Damen, die bereits damals selbst in einer konservativen und gefühlten Männerdomäne wie der Union in Spitzenpositionen vordringen konnten.

Allerdings galt auch damals schon – oder sagen wir besser: damals noch – die zwingende Bedingung, dass Frauen in der Politik ihren männlichen Konkurrenten intellektuell ebenbürtig sein mussten. Frauen konnten seinerzeit zwar allein schon deshalb, weil es von ihnen in der Politik deutlich weniger als Männer gab, schneller in den Karrierefocus vorrücken – für eine als bemerkenswert zu beurteilende Politiker-Karriere bedurfte es jedoch damals noch mehr als nur der Tatsache, als Frau geboren worden zu sein. Frauen, die es damals in den Parteien zu Führungspositionen brachten, mussten stark und im Sinne der politischen Qualifikationen „gut“ sein – meist sogar besser als ihre männlichen Konkurrenten. Wer als Frau seinerzeit über vorgeblich „härtere Angriffe“ gejammert hätte, wäre schnell im Unterbau der Parteien verschwunden.

Quote ersetzt starke Frauen

In den Folgejahren erfasste der emanzipatorische Anspruch, auch in der Politik gleichberechtigt zu sein, letztlich sogar die Unionsparteien. Zwar hütete sich die Union vor verfassungs- und genderwidrigen Zwangsquoten und Listenbesetzungsvorgaben, jedoch sorgten bereits Regelungen wie jene, wonach von drei zu besetzenden Positionen mindestens eine an eine Frau gehen müsse, dafür, dass der ursprüngliche Qualitätsbonus durch einen Geschlechtsbonus ersetzt wurde. Das wiederum organisierte bei tatsächlich selbstwussten, starken Frauen einen grundsätzlichen Widerstand gegen jegliche Quotenregelung. So betrachtete beispielsweise Marita Meyer-Kainer, bis 2017 Vorsitzende der Hamburger Frauen-Union, die Quote letztlich sogar als einen Angriff auf die Würde der Frau. Für sie bedeutete jegliche Quote zwangsläufig sowohl die Unterstellung wie das Eingeständnis, dass jene, die der Quote bedurften, gegenüber nicht quotenfähigen Konkurrenten qualitativ minderwertiger sind. Anders formuliert: Wer seine Karriere auf einer Quote aufbauen muss, stellt damit unter Beweis, dass er für diese Karriere ungeeignet ist.

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Somit führt die Quote zum emanzipatorischen Paradoxon: Mit dem Anspruch und der Voraussetzung, dass Frauen in keiner Weise Männern unterlegen sind, beweisen sie paradoxerweise durch die Quote dennoch eben genau diese Unterlegenheit. Da der Kampf um politische Ämter in der Bundesrepublik zwar immer noch mit harten Bandagen, nicht aber mehr mit physischer Gewalt ausgefochten wird, kann auch eine mögliche, biologische Benachteiligung der physischen Kampfkraft einer Frau hier nicht als Hilfsargument zur Begründung der Sonderbehandlung herangezogen werden. Die unvermeidbare Schlussfolgerung: Für jede in der Politik via Quote platzierte Frau sollte es mindestens einen Mann geben, der bessere Qualifikationen und Voraussetzungen für den beanspruchten Posten mitbringt. Das wiederum kann dann sogar zur Folge haben, dass qualifizierte Männer, die im Quotentheater vor der Tür bleiben, sich völlig aus der Politik zurückziehen.  

Die Quote befördert insofern in mehrfacher Weise eine ohnehin schon aufgrund der Unwägbarkeiten des Politikerdaseins bestehende Negativauslese, was wiederum für die Qualität von Politik insgesamt nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.

Die Statuten der Grünen als Perfektion des emanzipatorischen Paradoxons

Einen in jeder Hinsicht mehr als fragwürdigen Höhepunkt des emanzipatorischen Paradoxons liefern die als Anti-Establishment-Partei gestarteten Grünen. Scheinbar als perfekte Vertreter des feministischen Anspruchs auftretend, führt die Quote bei ihnen so weit, dass bei Listenplatzierungen weibliche Bewerber grundsätzlich vor männlichen Konkurrenten gesetzt werden – und bei einem Mangel an bewerbungswilligen Frauen zu besetzende Posten sogar unbesetzt bleiben müssen, obgleich qualifizierte Männer bereitstehen. Ist bereits jeder nicht besetzte „Frauenplatz“ letztlich das dokumentierte Eingeständnis, dass Politik mangels politischer Frauen auch heute vorrangig Männersache ist, so beschleunigt der krampfhafte Zwang, sich genau diese zuvor erwähnte Blöße nicht zu geben, die Negativauslese. Grünen Quotenfrauen darf insofern unterstellt werden, nicht nur qualitativ auf gleicher Ebene konkurrierenden Männern unterlegen zu sein – sie treten auch spätestens dann, wenn „Frauenplätze“ unbesetzt bleiben müssen, den Beweis an, dass die weiblichen Kandidaten insgesamt dem männlichen Angebotsfeld qualitativ unterlegen sind.

Gesonderte Behandlung trotz Gleichbehandlungsanspruch

Aus diesem emanzipatorischen Paradoxon nun leiten Quotenfrauen gemäß dem traditionellen, aber anti-emanzipatorischen „Frauen und Kinder zuerst“ den Anspruch ab, in der Politik anders als Männer behandelt zu werden. Sie formulieren das allerdings im Sinne einer um Mitleid heischenden Opferrolle dialektisch um: Statt, wie es den Tatsachen entspricht, für Frauen einen „weicheren“ Umgang zu fordern, behaupten sie, als Frauen „härteren Angriffen“ ausgesetzt zu sein.

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Nun, um es gleich vorweg zu sagen: Da Frauen auch in der Politik Frauen sind und keine Männer, fehlt ihnen jede Möglichkeit zur Erfahrung der Härte von Angriffen gegen Männer – zumindest dann, wenn diese von Männern ausgehen. Von welcher Härte in der Politik hingegen weibliche Angriffe gegen Männer sind, dafür lieferte die Grünen-Politikerin Luisa Neubauer einen trefflichen Beweis, als sie einem CDU-Kandidaten ohne jeglichen Beweis unterstellte, Antisemit zu sein. Das hat ungefähr dieselbe Qualität, mit der sich einst Willy Brandt gegen CDU-Generalsekretär Heiner Geißler zur Wehr zu setzen suchte, als er diesem vorwarf, der schlimmste Hetzer seit Goebbels zu sein. Hier Härtegrade in der Angriffsqualität unterscheiden zu wollen, dürfte zum Scheitern verurteilt sein.

Die dialektische Umkehr des Tatsächlichen, mit der nun die angeblich emanzipierten Frauen Baerbock und Giffey einen Welpenschutz für weibliche Politiker einfordern, macht das emanzipatorische Paradoxon perfekt. Ob Quote oder Sonderschonung in der politischen Auseinandersetzung: Jene Frauen, die offensichtlich nur über die Quote in ihre Führungspositionen gelangen konnten, sind der lebendige Beweis dafür, dass Quoten und Sonderbehandlungen den emanzipatorischen Anspruch konterkarieren. So entpuppen sich vor allem die Grünen als eine Partei, die unter der Monstranz der Emanzipation den Beweis für die Unterlegenheit der Frau in der Politik antritt.

Emanzipation versus Personenstandsgesetz

Allein – damit ist es nicht getan. Hier nun spielt auch das Personenstandsgesetz eine Rolle, welches die biologische Geschlechtsidentität um die Möglichkeiten der Nicht-Geschlechtlichkeit wie des Geschlechtswechsels erweitert hat.

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Wenn es in der Logik der Quote liegt, angeblich diskriminierte Gruppen im Widerspruch zum Grundgesetz bevorzugt zu behandeln, dann kann die Quote nicht bei Sonderrechten für Frauen halt machen. Dann sind – so die Sonderbehandlung über das Geschlecht erfolgt – auch non-binäre, transsexuelle oder diverse Personen im Quotensystem zu berücksichtigen. Allerdings sind diese Gruppen in ihrer Anzahl, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, marginal und bewegen sich im Tausendstel-Prozent-Bereich. Wie also quotieren? Feste Listenplätze machen wenig Sinn, da diese entsprechend unter Ferner-liefen zu finden wären. Folglich müsste auf den Geschlechtsbonus der Frauen beziehungsweise den Geschlechtsmalus der Männer ein Sonderbonus für entsprechende Transgender-pp-Personen aufgeschlagen werden. Konkretes Beispiel: Baerbock hat ihr Kanzlerkandidaten-Mandat deshalb erhalten, weil sie eine Frau ist und den – zumindest dem Anschein nach erfolgversprechenderen – männlichen Konkurrenten über die Quote aus dem Feld geschlagen. Hätte sich nun aber im Bewerberfeld ein vom biologischen Mann zur Transgenderfrau (oder umgekehrt) gewandelter Bewerber gefunden, hätte Baerbock in der Quotenlogik diesem das Feld überlassen müssen.

Auch hier also tritt das emanzipatorische Paradoxon auf den Plan: Die Quotenfrau scheitert im Quotenpoker, wenn ein Konkurrent – gleich ob männlich, weiblich oder etwas anderes – mehr Quotenpunkte auf sich vereinen kann. Und die Frau, die um Gleichberechtigung und Gleichbehandlung kämpft, macht sich einmal mehr zum Spielball von Regularien, die sie selbst gegen sich aufgestellt hat, obgleich sie sie zum eigenen Nutzen aufstellen wollte.

Die Lösung des Dilemmas der Geschlechterquoten

Wie nun aber ist dieses Dilemma zu lösen, wie das emanzipatorische Paradoxon zu überwinden?

Die Lösung findet sich in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung von Transgendern, Geschlechtsumwandlung und Geschlechtsbestimmung. Per Gesetz wurde mittlerweile die Möglichkeit geschaffen, das gefühlte oder biologisch falsche oder undefinierbare Geschlecht in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Von emanzipatorischen Kreisen gefeiert, ist jedoch auch diese Gesetzgebung nichts anderes als ein Teil des emanzipatorischen Paradoxons. Denn statt, wie es das Grundgesetz vorsieht und festschreibt, jegliche Ungleichbehandlung des Geschlechts wegen grundsätzlich zu verhindern, manifestiert es Unterschiede exakt hinsichtlich des Geschlechts.

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Warum also ist der Gesetzgeber nicht im Sinne der Verfassungsgerichtsurteile konsequent aufgetreten? Da laut GG das Geschlecht bei der Behandlung durch den Staat keine Rolle spielen darf; da folgenotwendig beispielsweise auch bei Eheschließungen das Geschlecht der Partner keinerlei Bedeutung mehr hat, ist die Eintragung eines personenspezifischen Geschlechts in die Personenstandsdateien der Standesämter ein überflüssiges Relikt aus vor-emanzipatorischen Zeiten. 

Mit der Transsexuellen- und Personenstandsgesetzgebung hat der Gesetzgeber der Emanzipation einen Bärendienst erwiesen. Da das Geschlecht – gleich ob biologisch oder gefühlt – bei der Behandlung von Bürgern keinerlei Rolle spielen darf, muss der Staat auch nicht wissen, welchem Geschlecht sich der Bürger zuordnet oder nicht zuordnet. Es besteht für die Verwaltung schlicht kein Bedarf mehr für die Kenntnis des Geschlechts – also kann auf diese Feststellung konsequent verzichtet werden.

Auch Gendersprache ist anti-emanzipatorisch

Somit übrigens offenbart sich auch der krampfhafte Versuch der Durchsetzung von angeblich gendergerechter Sprache als Teil des emanzipatorischen Paradoxons. Denn statt geschlechtsbedingte Unterscheidungen zu unterlassen, wie dieses die deutsche Sprache seit Ewigkeiten durch generisches Maskulinum und generisches Femininum tut, manifestiert Gendersprache die grundgesetzlich zu überwindende Unterscheidung nach Geschlecht.

Sendung 15.07.2021
Tichys Ausblick Talk: „Was ist in diesen Zeiten noch normal?“
Dem Grundgesetz ist es gegenwärtig egal, ob der Bundespräsident oder der Bundeskanzler männlich, weiblich oder etwas anderes von Geschlecht ist. Spätestens jedoch dann, wenn die Paradoxisten auf die Idee kämen, im Grundgesetz von Bundespräsident*in und Bundeskanzler*in sprechen zu wollen, wäre die Diskriminierung von Personen, die sich keinem dieser beiden Geschlechter zuordnen, manifest.

Was nun das pseudo-feministische Gejammer über angeblich „härtere Angriffe“ gegen Frauen in der Politik betrifft, hat Schäuble das Entscheidende bereits gesagt. Wobei – er hätte es auch anders formulieren können: Wer ins Haifischbecken springt, muss entweder selbst ein Hai sein oder damit rechnen, gefressen zu werden.

Welpenschutz ist was für das Kinderzimmer – in der realen Welt der Erwachsenen hat er ausgedient. Und die Situation der vergesslichen Dorie, die bei ihrer Suche nach dem gefangenen Nemo im Haifischbecken Pazifik auf vegetarische Haie trifft, gibt es eben nur im Märchen.

Vielleicht wäre es an der Zeit, dass dieses jemand einmal den Jammerdamen erklärt – und ihnen in diesem Zusammenhang darlegt, dass ihr Gejammer im Sinne von Emanzipation und Gleichberechtigung alles andere als hilfreich ist, weil es letztlich nur dazu dient, möglicherweise immer noch vorhandene Vorurteile über die Minderbefähigung von Frauen in der Politik zu fördern.

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