Ach, warum nur muss Bundes-Außen-Baerbock immer genau das sagen, was ihr gerade durch den Kopf schießt? Dabei hätte sie doch spätestens seit dem legendären Innenminister Thomas de Maizière wissen müssen, dass es Dinge gibt, die man besser nicht sagt, weil sie das kuschelnde Volk verunsichern könnten. Doch nun ist es raus, dieses gruselige Unwort.
„Volksaufstände“, sagt die Hannoversche Annalena Baerbock aus Brandenburg und meint damit nicht, wie es ihr in ihrer gegenwärtigen Funktion als Minister des Auswärtigen vielleicht noch zukäme, das von Volkaufständen erschütterte und taumelnde Sri Lanka, sondern – wer hätte das gedacht – die Bundesrepublik selbst. Ausgerechnet diesen im Eigennarrativ (links)liberalen und (räte)demokratischen, weltrettenden und hyperreichen Superwohlfahrtsstaat, in dem die Politik als große Übermutter für den Bürger vom ersten prä-krippalen Schrei im Kreißsaal bis hin zum letzten, seniorenheimlichen Atemzug im Altenheim alles fest unter Kontrolle hat.
Volksaufstände ohne Gasturbine
Baerbock hält also eine Revolte des Volkes für möglich und setzt als Auslöser eine Situation, in der im kühlen Herbst, wenn sich die ersten Schneeflocken auf den raureifen Boden wagen, der Mann in Moskau den Deutschen den Gashahn abdreht: „Die Kanadier haben gesagt, ‚wir haben viele Fragen‘, da haben wir gesagt, ,das können wir verstehen, aber wenn wir die Gasturbine nicht bekommen, dann bekommen wir kein Gas mehr, und dann können wir überhaupt keine Unterstützung für die Ukraine mehr leisten, weil wir dann mit Volksaufständen beschäftigt sind.‘“
Tatsächlich könnte Baerbock in der umfragehörigen Republik nicht falsch liegen, denn laut einer Insa-Umfrage hätten 44 Prozent der Deutschinnen und Deutschen wissen lassen, dass sie bei Demonstrationen gegen hohe Energiepreise teilnehmen werden. Schließlich ist das neue Brot die Energie, die infolge nicht bis zum Ende gedachter grüner Ausstiegsvisionen aus den klassischen Energieträgern und einer herbeigeschrienen und herbeigeschriebenen Zustrommanipulationsidee aus dem fernen Sibirien tatsächlich nicht nur teuer, sondern knapp werden könnte.
Spätestens, wenn dann der deutsche Michel mit unterkühltem Hinterteil in der unbeheizten und unbestromten Wohnung sitzt, könnte ihm ein Kerzenlicht aufgehen und er die fehlende Wärme in der menschelnden Menge und gemeinsam mit dieser nach den Verantwortlichen suchen. Flugs auf die Straße und in demonstrativer Nähe zum Mitfrierenden seinem unmaskierten Unmut kondensierende Luft machen. Bewegung erzeugt Reibung und Reibung erzeugt Wärme – weshalb in kalten Zeiten allein schon deshalb eine kollektive Unmutsäußerung dem staatlichen Energie- und Wärmemangel zumindest vorübergehend ein wenig Abhilfe schaffen könnte.
Von der Demo zum Volksaufstand
Demonstrationen gegen Regierungshandeln sind, das wissen wir spätestens seit Sri Lanka und den Querdenker-Corona-Demos, umstürzlerische Revolten gegen die Herrschenden. Revolten wiederum dürfen im linksprogressiven Narrativ bei Nichtlinken eben solche nicht sein, weil Revolten, sprich Revolutionen, das Privileg der selbsternannten, progressiven Linken gegen die allgegenwärtige Reaktion sind und es gegen die amtierende Volksfront niemals solche wird geben können.
Deshalb muss in Baerbocks Welt erst aus der (noch) verfassungsrechtlich geschützten Demonstration eine Revolte werden, um diese, im linken Bewusstsein progressiv und positiv konnotierte Revolte zu einem negativ konnotierten Volksaufstand zu wandeln. Denn Volksaufstände – da herrscht breite Übereinstimmung von rechts nach links – verfolgen keine edlen, politischen Motive wie den Klimaschutz oder die Atomabschaltung, sondern machen nur unqualifizierten, folglich rechten und gesellschaftsfeindlichen Rabatz gegen die herrschende Elite, weshalb nun wiederum die progressive Linke der konstitutionellen Revolution berechtigt ist, solche Volksaufstände mit den Gewaltinstrumenten der Reaktion niederzuschlagen. Doch davon später.
Baerbocks Albtraum aus der Echokammer
Eigentlich, so dachte der von der neuen Antidiskrimierungsbeauftragten des Bundes als „Kartoffel“ rassistisch diskriminierte Durchschnittsdeutsche bislang, seien Volksaufstände doch eher etwas für die sogenannten Entwicklungsländer. Dort, wo eine korrupte, zumeist bestenfalls mäßig legitimierte und ebenso gebildete Staatsführung das Volk zum Sklaven seiner eigenen Vorstellungen macht und eine Abhilfe des staatlich organisierten Niedergangs nur noch im Aufstand möglich scheint. Doch weit gefehlt: nun also auch in der satt situierten Bundesrepublik, dem Musterländle europäischer Integration, feministischer Außenpolitik und weltweitem Klimadiktat!
Hat sich Baerbock da nun einfach etwas ausgedacht? Ist ihr der Albtraum als Folge eines übermäßig belastenden, diplomatischen Banketts unkontrolliert über die Lippen gekommen?
Nun, das mit dem unkontrolliert mag durchaus sein, denn schließlich zeichnet sich die gescheiterte Möchtegernkanzlerin der sogenannten Grünen seit eh dadurch aus, dass bei ihr Kobolde im Netz unterwegs sind oder sie sich unbedacht und ohne Scham fremdes Wort zu eigenem macht.
Doch mit dem Albtraum? Nun, dem wäre vielleicht so, wenn es denn der ausschließliche Albdruck eben jener Baerbock wäre, die es auch ohne abgeschlossene Universitätsausbildung geschafft hat, das Auswärtige Amt zu entern, wo sie nun nach dem bekannten Motto „Wie der Herr, so’s Gescherr“ die anspruchsvolle Einstiegsprüfung in den diplomatischen Dienst durch ein Multiple-Choice-Verfahren für Bildungsverweigerer zu ersetzen sucht.
Da kann es denn auch schnell einmal vorkommen, dass eine verfassungsrechtlich abgesicherte Protestdemonstration als Volksaufstand wahrgenommen wird. In konstruktivistischen Zeiten wie den heutigen, in denen es sowie keine allgemeingültigen Wahrhaftigkeiten mehr gibt, sondern nur noch individuell konstruktiv zusammengeschraubte Individualwahrnehmungen, liegen derartige Wahrnehmungsverschiebungen quasi unvermeidbar auf der Hand.
Doch auch das ist es nicht. Bei diesen Volksaufständen handelt es sich nicht um die private Wirklichkeit der in Hamburg möglicherweise Vordiplomierten, sondern vielmehr um ein kollektives Bewusstsein jener Herrschaften, die sich über eine in Teilen manipulierte Bundestagswahl den Zugriff auf die Pfründe des vom Wahlbürger als Souverän erwirtschafteten Volksvermögens gesichert haben. Dieses Kollektivbewusstsein aus der Echokammer der Bessermenschen prägt mit der Erkenntnis von einem unbelehrbaren, aufständigen Volk nicht erst seit dem Austausch von grün-durchwirktem Schwarzrot durch grün-dominiertem Grünrotgelb (bitte nicht mit dem Farbkasten mischen – das Ergebnis könnte delegitimierende Assoziationen wecken) die Urängste der Parteienstaatler. Seinen Ursprung hat es in einem Papier – böse Zungen sprechen auch von einem Drehbuch –, welches im Jahr 2012 das Licht der bürokratischen Welt erblickte und welches die Oberverantwortlichen spätestens seit dem Jahreswechsel 2019/2020 am liebsten auf den finalen Index der staatlichen Zensur gesetzt und in den Katakomben des Kanzlervatikans für alle Ewigkeit verschlossen hätten.
Kluge Hinweise des Katastrophenschutzes
Dumm nun allerdings, dass der Deutschen derzeit partiell noch halbwegs perfekt funktionierender Bürokratismus – einst eine der sogenannten, deutschen Sekundärtugenden – ein solch vatikan-inquisitorisches Vorgehen verunmöglicht, weshalb dieses Papier zumindest über die Bundestags-Drucksache 17/12051 vom 3. Januar 2013 auch gegenwärtig noch allgemein zugriffig ist.
Das Verblüffende an diesem Papier: Es zeichnet fiktiv und dennoch erstaunlich exakt einen Vorgang, der ziemlich genau sieben Jahre später real werden sollte.
Einmal abgesehen davon, dass in der Drucksache auch regierungsamtliches Handeln zu Themenkomplexen angefordert wird, welches, wäre man der Empfehlung rechtzeitig gefolgt, im Jahr 2021 vermutlich einigen Opfern der Ahrtal-Katastrophe das Leben hätten erhalten können – „Perspektivisch wäre es ratsam, jeweils mehrere Risikoanalysen zu jeweils einer Gefahrenart durchzuführen, um hier die eventuelle Spannbreite um hier die eventuelle Spannbreite unterschiedlicher Ausprägungen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß darzustellen. So würde die Risikoanalyse für ein Sommerhochwasser ggf. zu anderen Ergebnissen führen als die vorliegende Analyse für das frühjährliche Schmelzhochwasser“ (Seite 11/88) – und in der aktuellen Energiekrise hätten hilfreich sein können – „Vor dem Hintergrund der Gefährdung und Verletzbarkeit der Gesellschaft durch Stromausfälle und andere Gefahren wurde auch hier die Wichtigkeit einer frühzeitigen und ernsthaften Beschäftigung mit der Thematik und einer entsprechenden Sensibilisierung der Bevölkerung betont. Insbesondere im Hinblick auf die praktische Gefahrenabwehr ist es wichtig, dass Schutzziele konkret formuliert werden, da Vorsorgemaßnahmen und Bewältigungsstrategien nur durch messbare Vorgaben umgesetzt, überprüft, diskutiert und angepasst werden können“ (Seite 12/88) –, sticht in den Anlagen der Bundestagsdrucksache eine umfassende Beschäftigung mit der Möglichkeit einer durch ein SARS-Virus verursachten Pandemie hervor. Überschrieben ist das vom Bundesamt für Katastrophenschutz vorgelegte Papier, auf welches sich die Bundestagsdrucksache bezieht, mit „Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund – Pandemie durch Virus Modi-SARS“.
Noch einmal: Dieses Papier stammt aus dem Jahr 2012 – nicht aus dem Jahr 2020. Umso verblüffender ist die fast schon exakte Beschreibung, mit der das Bundesamt jene Geschehnisse voraussagt, die dann ab 2020 für Jahre die deutsche Wirklichkeit beschreiben sollen. Wüsste man es nicht besser, so könnte man fast auf die Idee kommen, dass hier kluge Köpfe im Auftrag einer geheimen Organisation das Drehbuch eines „außergewöhnlichen Seuchengeschehens“ geschrieben hätten, welches in den kommenden sieben Jahren sorgfältig ausgearbeitet und ungesetzt worden wäre.
Das Drehbuch für Corona
Wie im realen Leben kommt in der Risikoanalyse das gefährliche SARS-Virus aus China. Als „Modi(fiziertes)SARS“ ist es mit dem natürlichen SARS-Cov weitgehend identisch. Es hat eine Inkubationszeit von drei bis fünf Tagen; Symptome können aber manchmal auch erst nach 14 Tagen auftreten (wir erinnern uns an die Quarantäne-Auflagen). Das Fiktiv-Virus zeigt alle Krankheitssymptome, die Real-Corona ebenfalls aufwies. Bei der Generation 65+ liegt die Letalität bei 50 Prozent, bei Kindern und Jugendlichen bei nur einem Prozent (ganz so schlimm wurde es nicht). Heilbar ist das Supervirus nicht – aber nach drei Jahren gibt es einen Impfstoff, der die Seuche ausrottet (trifft den realen Verlauf nicht ganz).
Bemerkenswert bereits die Annahmen zum Ursprung des Fiktiv-Virus: Vermutlich in Südostasien (sprich China) vom Wildtier im Nahrungsmittelmarkt auf den Menschen übergesprungen, aber: „Durch diese zoonotische Übertragung in Gang gesetzte Infektketten konnten nur retrospektiv nachvollzogen werden; dies gelang nicht in allen Fällen.“ Will sagen: Könnte auch anders gewesen sein.
Ist das Supervirus über eine Messe und einen Touristen erst in Deutschland eingeschleppt, geht es rasant zur Sache. Durchschnittlich steckt jeder Infizierte drei weitere an – Superspreader, die das Virus wie Konfetti verteilen, übernehmen zudem Schlüsselrollen (wir erinnern uns an Berlins Großhochzeiten). Die Pandemie kann durch „den Einsatz antiepidemischer Maßnahmen verlangsamt und begrenzt“ werden. „Solche Maßnahmen sind etwa Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten oder andere Absonderungsmaßnahmen wie die Behandlung von hochinfektiösen Patienten in Isolierstationen unter Beachtung besonderer Infektionsschutzmaßnahmen. Mittel zur Eindämmung sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen.“
Wir sehen: Die Regierenden haben sich recht exakt an das zum Zeitpunkt der Krise sieben Jahre alte Szenario gehalten. Es geht davon aus, dass die Pandemie in drei Wellen über das Volk kommt – und dass dabei insgesamt 7,5 Millionen Tote zu beklagen sind, zu denen jene Bagatellschäden von Patienten mit anderen Indikationen kommen, die aufgrund der Überbelastung der Krankenhäuser nicht behandelt werden können.
Ganz so schlimm ist es nicht gekommen, auch wenn sich die Verantwortlichen redlich Mühe gegeben haben, die Sterbefälle statistisch hochzurechnen, indem sie jeden Verstorbenen, der ein Covid-Virus bei sich trug, zum Covid-Opfer erklärten – unabhängig von der tatsächlichen Todesursache. Trotzdem kommt das Robert-Koch-Institut mit Stand 22. Juli 2022 auf „nur“ 143.061 Covid-Tote. Die Frage, ob angesichts der deutlichen Diskrepanz die Corona-Panik nebst Zerlegung des Mittelstandes und der wirtschaftlichen Grundlagen der Republik gerechtfertigt waren und sein werden, soll an dieser Stelle nicht gestellt werden.
Wie die Rücktrittsforderung zur gesellschaftlichen Bedrohung wird
Für die Betrachtung der Baerbock’schen „Volksaufstände“ sind in der Risikoanalyse einige Passagen relevant, die sich fast schon unter ferner liefen finden. So ist auf den Seiten 79 und 80 zu lesen:
„Es ist von einer vielstimmigen Bewertung des Ereignisses auszugehen, die nicht widerspruchsfrei ist. Dementsprechend ist mit Verunsicherung der Bevölkerung zu rechnen. Zusätzlich ist ein (mehr oder minder qualifizierter) Austausch über neue Medien (z. B. Facebook, Twitter) zu erwarten. … Es ist anzunehmen, dass die Krisenkommunikation nicht durchgängig angemessen gut gelingt. So können beispielsweise widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Behörden/Autoritäten die Vertrauensbildung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erschweren. Nur wenn die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen (z. B. Quarantäne) überzeugt ist, werden sich diese umsetzen lassen.“
Das klingt fast so, als hätten die Autoren Panikminister Karl Lauterbach vor Augen gehabt.
Richtig deutlich wird es unter den Überschriften „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ sowie „Politische Auswirkungen“:
„Es ist davon auszugehen, dass die Verunsicherung der Bevölkerung, die bei einer schweren Pandemie zu erwarten ist, sich auch auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung auswirkt. Die Auswirkungen einer solchen Pandemie auf die Gesellschaft sind allerdings nur schwer abzuschätzen und hängen von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Art und Weise des behördlichen Handelns und der behördlichen Kommunikation, der Berichterstattung in den Medien etc. Im vorliegenden Szenario wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich solidarisch verhält und versucht, die Auswirkungen des Ereignisses durch gegenseitige Unterstützung und Rücksichtnahme zu verringern. Ähnlich solidarische Verhaltensweisen wurden vielfach bei anderen Extremsituationen beobachtet. Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass eine zunehmende Verunsicherung und das Gefühl, durch die Behörden und das Gesundheitswesen im Stich gelassen zu werden, aggressives und antisoziales Verhalten fördert. Hierunter fallen z. B. Einbrüche/Diebstähle, z. B. zur Erlangung von Medikamenten (z. B. Antibiotika) usw.; Plünderungen und Vandalismus; Handel mit gefälschten Medikamenten; Aktionen gegen Behörden oder Gesundheitseinrichtungen (aus Verärgerung, z. B. wegen vermeintlich ungerechter Behandlung bei medizinischer Versorgung).
Ob Menschen zu solchen Mitteln greifen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Gerät ein Mensch in einen Zielkonflikt, steigt die Wahrscheinlichkeit einer solchen Reaktion (z. B. Plünderung eines Supermarkts, wenn dies als einzige Möglichkeit erscheint, die eigene Familie zu versorgen, ebenso Plünderung einer Apotheke etc.).
Des Weiteren ist es möglich, dass Anweisungen der Polizei und anderer Behörden nicht Folge geleistet wird (z. B. Aufenthalts-, Hygieneregelungen) oder dass Vertretern dieser Behörden aggressiv begegnet wird. Demonstrationen oder Ausschreitungen größeren Ausmaßes dürften eher nicht zu erwarten sein, da angenommen wird, dass größere Ansammlungen von Menschen eher gemieden werden. Dies hängt jedoch von der individuellen Risikowahrnehmung ab.
Es ist von einem hohen öffentlichen Interesse während der gesamten Lage auszugehen. Der Ruf nach einem schnellen und effektiven Handeln der Behörden wird früh zu vernehmen sein. Die Suche nach ‚Schuldigen‘ und die Frage, ob die Vorbereitungen auf das Ereignis ausreichend waren, dürften noch während der ersten Infektionswelle aufkommen. Ob es zu Rücktrittsforderungen oder sonstigen schweren politischen Auswirkungen kommt, hängt auch vom Krisenmanagement und der Krisenkommunikation der Verantwortlichen ab.“
Da sind sie also, die „riots“, die die politische Klasse mittlerweile bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit wittert. Denn es sollte ja noch viel schlimmer kommen, als es die Autoren im Katastrophenschutzamt es sich vorgestellt hatten.
Revoltierende Menschenmengen gewaltbereiter Rentner und Familienväter, die sich weigerten, den polizeilichen Masken- und Abstandsbefehlen Folge zu leisten! Hatten die Autoren noch erwartet, dass mögliche Rebellen zumindest größere Ansammlungen meiden würden, so sollte die Wirklichkeit die Politik förmlich überrollen. Hier organisierte es sich das politisch unqualifizierte, rechte Aufstandspotenzial, das sich trotz brachialen Vorgehens mancher Polizeieinheiten schlicht nicht von seinem aufständischen Tun abbringen lassen wollte.
Präventiv den Notstand vorbereitet
Da traf es sich gut, dass die Politik rechtzeitig schon erste Vorkehrungen getroffen hatte, um dem aufständischen, rechten Mob die Stirn zu bieten. Den inländischen Aufschlag machte der damalige Bundesminister der Justiz, dessen Name angesichts der sonstigen Bedeutungslosigkeit nichts zur Sache tut. Mit einem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ etablierte er die staatlich organisierte Zensur der politischen Meinung auf jenen Kommunikationskanälen, auf denen der Staat noch nicht den vollen Zugriff hatte durchsetzen können. Damit konnte schon einmal die explizit erwähnte Gefahr eines aufständischen Meinungsaustausches via Soziale Netzwerke weitgehend ausgehebelt werden. Mit der Vergabe der staatlichen Zensuraufgaben an private, widersinnig zudem als „non-gouvernmental“ bezeichnete Gruppen konnten sich die Aufstands-Paranoiker in der Politik zudem willige Helfer außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols sichern.
Wenn zudem alles, was nicht der staatlichen Linie entspricht, über staatstreue Medien und besagte Auxiliaries zur FakeNews umgedichtet werden kann, ist damit bereits ein maßgebliches Bollwerk gegen die Baerbock’schen Volksaufstände installiert.
Da jedoch die Paranoia der Herrschenden lang noch nicht befriedigt ist, konnten mit der willfährigen Besetzung des Obersten Gerichts weitere Gefahren der erwarteten Krise im Vorfeld gebannt werden. Nicht umsonst stellte die Analyse von 2012 wegweisend fest:
„Das IfSG [Infektionsschutzgesetz] erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG). Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG), wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann. Diese Aufgaben stellen die zuständigen Behörden im Verlauf des hier zugrunde gelegten Ereignisses vor große bzw. mitunter nicht mehr zu bewältigende Herausforderungen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die personellen und materiellen Ressourcen als auch in Bezug auf die Durchsetzbarkeit behördlicher Maßnahmen.“
Solches galt es durch die richtigen Personen im Bundesverfassungsgericht vorauseilend abzusichern.
Die Rücktrittsforderung als Delegitimation des Staates
Weil, wie zu lesen, bereits die „Rücktrittsforderung“ an einen Politiker unter die Rubrik „sonstige schwere politische Auswirkungen“ fällt und solche selbstverständlich im Zuge der erwarteten Volksaufstände erhoben werden könnten, galt es nun auch, die ursprünglich als „Bundesamt für Verfassungsschutz“ gegründete Behörde in die Verteidigung der staatlichen und politischen Organe einzubeziehen. Dort fand sich nach dem von der politischen Linken erzwungenen Abgang eines echten Verfassungsschützers nun mit dem aus dem Personalreferat kommenden Thomas Haldenwang der willige Operateur, um aus demonstrierenden Bürgern verfassungsfeindliche Personen mit dem Bestreben, den Staat und seine politischen Organe zu „delegitimieren“, zu stricken.
Da letztlich jeder, der mit seiner Kritik an der staatlichen Politik oder deren Entscheidungen auf die Straße geht, im Parteienstaat dessen Legitimation zumindest ein Stück weit delegitimiert – da zudem das Vorgehen der Verantwortlichen in der Bundeshauptstadt Berlin anlässlich der Bundestagswahl sich nicht nur selbst delegitimiert, sondern auch dem Bundestag als höchstem Repräsentativorgan der Republik die Legitimation fehlt, so es durch die Manipulation dazu gekommen sein sollte, dass eine linksradikale Randpartei ein drittes Direktmandat erhalten hat und damit in voller Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen konnte, massiert sich die Delegitimation in einem Maße, dass die neu ausgerichtete Staatsschutzbehörde an einem Mangel der Delegitimatoren nicht wird leiden müssen.
Die wehrhafte Delegitimationsdemokratie
Wenn dann der Protest – Baerbock erwartet ihn bei Gasknappheit, aber, wie es die Geschichte von Revolten beweist, es könnte auch zahllose andere Ursachen geben – gegen die staatlichen Organe, tatsächlich aber gegen die Politiker auf die Straße geht, steht der Haldenwang’sche Staatsschutz parat, um die delegitimierende Absicht der Protestierenden staatlich zu zertifizieren.
Sollte es dann zu einer Situation kommen, in der die Polizei es an dem unverzichtbaren, einen Aufstand niederschlagenden Aktionismus mangeln lässt – und sei es, weil die eigene Familie angesichts frierender Körperteile ebenfalls an den Protesten teilnimmt oder die unbeheizte Polizeikaserne nicht die richtige Motivation hat aufkommen lassen -, muss die bedrohte Elite selbstverständlich über andere Mittel verfügen, um der Aufstände Herr zu werden.
Da nun hat die eloquente Christine Lambrecht die Sache unter ihre Fittiche genommen und am 13. Juni per Tagesbefehl verkündet: Ab 1. Oktober 2022 wird von ihr das „Territoriale Führungskommando der Bundeswehr (TerrFüKdoBw)“ aufgestellt! Das TerrFüKdoBw geht hervor aus dem „Kommando Territoriale Aufgaben“ – welches ebenso wenig wie sein Nachfolger im Organigramm der Bundeswehr vermerkt ist.
Damit aber hat sie sich nun ihre eigene Sicherheitstruppe geschaffen, denn das TerrFüKdoBw ist nicht in die Kommandostrukturen der Bundeswehr integriert, sondern unmittelbar dem Ministerium unterstellt. So fällt bei dessen Einsätzen jegliche Kontrolle durch möglicherweise widerspenstige Generäle aus – was vor allem bei der Bekämpfung von Baerbocks Aufständen überaus hilfreich sein kann.
Mit einem Zauberwort zu zeitverzugsloser Arbeitsaufnahme und durchhaltefähigen Betrieb
Zwar wäre es verfehlt, das TerrFüKdoBw in gedankliche Nähe zu Prätorianern, Palastwachen oder Wachbataillonen der Vergangenheit zu bringen, doch wird es für die paranoide Echokammer überaus beruhigend sein, nun in unmittelbarer Anbindung an die politischen Entscheidungsträger eine zudem um 1.900 Bundeswehrangehörige aufzustockende Eingreiftruppe zu wissen, die „in besonderen Situationen schnell für die Kolozierung eines nationalen Krisenstabes in der Bundesregierung bereitstehen“.
Zum Verständnis: „Kolozierung“ ist ein Wort, zu dem selbst dem Web-Duden nichts einfällt, das jedoch, wie ein sieben Jahre altes Interview mit Admiralarzt Dr. von der Heide-Kattwinkel belegt, sich in der Bundeswehr einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen scheint. Ein wenig Aufklärung bietet ein sechs Jahre alter Xing-Beitrag eines Rainer Hardtke: „Die Bildung einer gemeinsamen Basis (‚Kolozierung‘) ist ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Kooperationsmodell mit wachsendem strategischem Einfluss. Sie bringt zielgerichtet universitäre und industrielle Forschung an einem Ort zusammen, um in kommerzieller, technologischer und humaner Hinsicht bedeutendere und umfangreichere Durchbrüche anzuregen, die über die klassischen bilateralen Projekte hinausgehen.“ Ersetzen wir die der Wissenschafts- und Wirtschaftssprache entlehnten Begriffe durch solche des Heimat- und Politikerschutzes, dürften wir eine ungefähre Ahnung davon bekommen, wofür das TerrFüKdoBw gedacht ist. Der Tagesbefehl stellt daher fest: „Mit Aufstellung des TerrFüKdoBw stellen wir die nationale territoriale Führungsfähigkeit über das gesamte Spektrum ‚Frieden – Krise – Krieg‘ her.“
Eine Führung mit Regierungsnähe
Weil ein solches erfahrener Führung bedarf, die durch ihre bisherige Tätigkeit die unverzichtbare Nähe zu den künftigen Oberbefehlshabern besitzt, wird das TerrFüKdoBw unter die Leitung von Generalmajor Carsten Breuer gestellt. Der 1964 geborene Berufssoldat war zuletzt Leiter des Bund-Länder-Corona-Krisenstabs im Bundeskanzleramt. Damit dürfte er nicht nur besten über die Nicht-Gas-motivierten Aufständischen der Corona-Querdenker im Bilde sein, sondern auch den ganz kurzen Draht zu Olaf Scholz haben.
Lambrecht stellt dazu fest: „Das Personal des Kommandos und seine eingeübten Strukturen gewährleisten auch in solchen Fällen eine zeitverzugslose Arbeitsaufnahme und den durchhaltefähigen Betrieb.“
Inlandseinsätze sind kein Problem
Übrigens: Wer immer noch die Auffassung vertritt, die Bundeswehr dürfe im Landesinneren bestenfalls zur Katastrophenhilfe eingesetzt werden, der irrt. Art 87 a (4) des Grundgesetzes stellt fest:
„Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“
Da wir zwischenzeitlich gelernt haben, dass bereits „Rücktrittsforderungen schwere politische Auswirkungen“ sind und zudem der Staatsschutz uns darüber aufgeklärt hat, dass unbotmäßiges Verhalten gegen Politik und Staatsorgane jederzeit als gefährliche Bestrebungen zur Delegitimierung des Staates verstanden und durch die staatlichen Sicherheitsorgane bekämpft werden kann, ist der „zeitverzugslose“ Einsatz des TerrFüKdoBw gegen besagte Aufständische jederzeit möglich.
Lasst sie also kommen, Baerbocks Volksaufstände! Die Regierenden der deutschen Partitokratie sind dank Haldenwang und TerrFüKdoBw nun mit Schild und Schwert gewappnet – egal wer, weshalb und wie viele aufrührerische Rechtsbürger ihre Staatsdelegitimierung auch immer auf die Straße tragen mögen!