Antonio Guterres macht in Moskau seine Aufwartung. Der portugiesische Linkssozialist, der mit Unterstützung der Globalistin Angela Merkel 2017 den Thron der Regierungenorganisation UN besteigen durfte, betreibt Katastrophentourismus. Denn zählbare Ergebnisse seines Tripps an die Moskwa sind nicht zu vermelden – und sie waren auch nicht zu erwarten. Wobei er immerhin den Mut aufgebracht hat, in Gegenwart des russischen Außenvertreters Sergei Lawrow und zu dessen Unmut den russischen Überfall auf die Ukraine als „Einmarsch“ zu bezeichnen und die Aufklärung von Kriegsverbrechen zu fordern.
Dennoch – außer Spesen nichts gewesen. Denn die von der UN verkündete Zusammenarbeit bei der Evakuierung von Russland bedrängter Zivilisten findet sich nur auf den Verlautbarungsseiten der Organisation mit Sitz in New York. In Russland selbst scheint dieses vorgebliche Ergebnis am mittlerweile üblichen Acht-Meter-Kremltisch nicht wahrgenommen worden zu sein.
Und so stellt sich nicht nur deshalb die Frage nach dem Sinn dieses Vereins, in dem autoritäre Gewaltherrscher gleichberechtigt neben demokratisch gewählten Volkvertretern das Mitspracherecht haben und bei dem beispielsweise der Vorsitz eines Gremiums, das über die Einhaltung von Menschenrechten wachen soll, dann auch gern mal an jenes Saudi-Arabien geht, dessen islamische Unrechtsprechung Mitbürger wegen Allah-Leugnung für Jahre mit regelmäßiger Auspeitschung in die Folterkammern des Regimes steckt.
Vom Zwischen- zum Überregierungsverein
Glaubt man den Anhängern dieses ominösen Vereins, der sich von seinem offiziell beanspruchten Intergovernmentalism längst zum Supragovernmentalism erhoben zu haben meint, dann hängt an ihm das Wohl der Zukunft. Es ist die Illusion von einer einigen Menschheit, die in friedlichem Handel den Wohlstand aller sichert und in der nach idealistischem Muster der marxistisch-leninistischen Theorie kluge Räte die gemeinsamen Weichen stellen. Es ist die Vision von zehn und mehr Milliarden Menschen, die auf einem globalen Arbeitsmarkt ohne Grenzen überall willkommen sind und jene über Hunderttausende von Jahren eingeübten Mechanismen der Vorsicht vor dem und den Fremden bedingungslos überwunden haben.
In Erwartung dieses Schlaraffenlands der globalen Gleichheit und Gerechtigkeit hat sich die Nachkriegsgründung Bundesrepublik Deutschland bereits in der Präambel ihres Grundgesetzes den Anspruch gestellt, „in einem geeinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Auch wenn es mit einem geeinten Europa nicht nur angesichts des russischen Einverleibungsanspruchs auf die Ukraine nicht weit her ist, immerhin ein hehres und anspruchsvolles Ziel.
Um diesem zumindest im Ansatz zu entsprechen, hat sich „der Bund“ als das, was gemeinhin als Deutscher Staat verstanden wird, in Artikel 24 GG das Recht gegeben, Hoheitsrechte auf „zwischenstaatliche Einrichtungen“ zu übertragen. Zudem werden „Beschränkungen seiner Hoheitsrechte“ akzeptiert, wenn diese bei Einordnung in ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ dazu dienen, „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern“. Das Grundgesetz zwingt weiterhin in der Kombination der Artikel 24(3) und Artikel 25 die Bundesrepublik zum Beitritt zu „Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit“, was notwendig dazu führt, dass „die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts“ sind, diese über dem Bundesrecht stehen und unmittelbar „Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebiets erzeugen“ – womit auch geregelt ist, dass diese Wirkung nicht auf jene deutschen Staatsbürger beschränkt ist, für die zuständigkeitshalber das Grundgesetz geschrieben wurde, sondern für jeden gilt, der sich auf dem Bundesgebiet aufhält.
Nun steht zwar eine entsprechende Übertragung an und damit Unterwerfung unter die Supragovernmental Organization (SGO) UN nicht explizit in diesen Grundgesetzartikeln, doch hat es sich die politische Kaste der Bundesrepublik zur Gewohnheit gemacht, dieses übernationale Rätesystem als Träger von Völkerrecht und internationaler Gerichtsbarkeit zu betrachten – was wiederum es nunmehr zweckdienlich erscheinen lässt, sich unmittelbar der Betrachtung dieser SGO zuzuwenden.
Die Gründung eines Kriegsbundes gegen Deutschland
Als Vorgründungsdokument der SGO UN wird gemeinhin die am 14. August 1941 veröffentlichte „Atlantik-Charta“ verstanden. In dieser definierten die Führer zweier Staaten, die nach gemeingültigen Definitionen als Demokratien zu bezeichnen sind, eine gemeinsame Position gegen die „Nazi-Tyrannei“ (Nazi Tyranny) zu finden. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich das Unterzeichnerland USA und das von einer verfassungswidrigen Regierung beherrschte Deutsche Reich offiziell noch nicht im Krieg, jedoch hatten die USA über entsprechende Gesetzgebung sich die Möglichkeit gegeben, das im Krieg gegen das Reich befindliche Vereinigte Königreich in jeder Hinsicht auch militärisch zu unterstützen. Diese Atlantik-Charta entspricht insofern in gewisser Weise den Erklärungen der US-Führung vom 24. und 26. April 2022 betreff den Überfall auf die Ukraine.
Basierend auf dieser Charta und sich auf diese ausdrücklich beziehend, zeichneten am 1. Januar 1942 26 Staaten, Kolonien und Exilregierungen eine „Declaration of United Nations“, die als eigentliches Gründungsdokument der SGO UN gilt. Das Kernelement dieser Deklaration ist ein Bündnis gegen die damaligen Kriegsgegner Deutsches Reich, Japan und Italien, wobei der „Sieg über den Hitlerismus“ die vorrangige Bündnisaufgabe ist.
Hauptaufgabe: Der Kampf gegen Unrechtsregimes
Die explizit erklärte Frontstellung gegen Adolf Hitler und dem, was als „Hitlerism“ dessen Weltanschauung eines sozialistischen (deutschen) Nationalismus meint, bringt es mit sich, dass nun bereits im Widerspruch zum Bekenntnis der Atlantik-Charta zu Demokratie und Volkssouveränität unzweifelhaft antidemokratische und völkerrechtswidrig agierende Staaten wie die Sowjetunion zu Gründungsmitgliedern des Kriegsbundes werden. Die UdSSR bildet mit den Alliierten USA und UK sowie der heute auf der Insel Taiwan angesiedelten Republik China die sogenannten „Big Four“ und damit ihrerseits den Grundstock des UN-Sicherheitsrats, der seine Mitglieder mit einem Sonder-Vetorecht ausstattet. Mit der Gründung der UN und der offiziellen Einrichtung des Sicherheitsrats durfte sich diesem dann noch die Republik Frankreich hinzugesellen, welche im Krieg gegen das Deutsche Reich untergegangen war und deshalb 1942 weder als legitime Regierung mit Sitz in Vichy noch als Gegenregierung mit Sitz in London irgendwelchen politischen Einfluss gehabt hatte.
Bis 1945 schließen sich die Führungen weiterer 21 Staaten und staatsähnlicher Gebilde der Deklaration an, darunter zahlreiche nicht-demokratisch legitimierte Regierungen.
Die Nachkriegsordnung der UN
Am 24. Oktober 1945 dann nahm infolge einer Konferenz von 50 Regierungen im kalifornischen San Francisco die „United Nations“ als Organisation auf Grundlage der UN-Charta die Arbeit auf.
Der Gründungsvertrag schreibt die Grundlagen dessen fest, was heute als Völker- und Menschenrecht bezeichnet wird – und klammert bereits zu diesem Zeitpunkt das Problem aus, dass zahlreiche seiner Mitglieder trotz Unterzeichnung des Vertrages den dort definierten Ansprüchen in keiner Weise entsprechen. Trotzdem schafft die UN nach 1945 so etwas wie eine Nachkriegsordnung, in der jedoch die Differenzen zwischen den angelsächsisch dominierten, demokratischen Staaten und den nicht-angelsächsischen, autokratisch geführten Staaten eine tatsächliche Gemeinsamkeit in Zielen und Handeln kaum zuließen.
Das Vetorecht im Sicherheitsrat sorgte dafür, dass Konflikte, in denen auch nur ein Mitglied dieses Rats in irgendeiner Weise involviert war, quasi aus den Mitwirkungs- und Befriedungsmöglichkeiten der UN herausgehalten wurden. Zudem stellte die SGO ihren eigenen Demokratieanspruch aus pragmatischen Erwägungen und unter dem Druck der kommunistischen Usurpationsregierung in Peking hintan, als 1971 die Republik China aus Sicherheitsrat und SGO entfernt und durch die Volksrepublik China ersetzt wurde.
Der Dualismus zur Weltregierung
In den Fünfziger- bis Achtzigerjahren des 20. Jahrhunderts war die SGO UN maßgeblich durch den Dualismus der beiden sogenannten Supermächte USA und UdSSR geprägt, die die Organisation wechselseitig lähmten. Mit der Implosion des Sowjetreichs, welches im Sicherheitsrat durch die Russische Föderation als ehemaliger Kernstaat der untergegangenen Sozialistischen Räterepublik ersetzt wurde, wuchs einerseits die Dominanz der USA, andererseits die Vorstellung vor allem der Regierungen der mittelgroßen Staaten, das ursprünglich als Kriegsbündnis gegen Deutschland und Japan gegründete Konstrukt zunehmend mehr in die Position einer global agierenden Ordnungsmacht zu bringen. Vor allem europäische Politiker wie der gegenwärtige Generalsekretär, aber auch Ex-Bundeskanzler Angela Merkel sahen in der UN jene sozialistisch-globalistisch agierende Vertreterin einer über den einzelnen Ländern und Regierungen stehenden Weltregierung.
Die SGO UN wurde somit zum Transmissionsriemen beispielsweise jener unter ihrem Generalssekretär Kofi Anan entwickelten Vorstellung des Resettlements der durch globale Nahrungsmittelverteilung und die kulturelle Aneignung europäischer Medizinversorgung durch die sogenannten Entwicklungsländer entstandenen Fertilitätsüberschüsse in die durch demografischen Rückgang gekennzeichneten Industrienationen. Phantasiebegabte Utopisten wie der Organisator des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, oder der Devisenspekulant George Soros betrachten die SGO UN als Basis der von ihnen angestrebten Großen Transformation, mit der tradierte Gesellschafts- und Kulturvorstellungen wie Nationalidentität und Privateigentum suprakulturell überwunden werden sollen. Die sich zunehmend radikalisierenden Ableger der grünen Klimatheorien wiederum betrachten über die UN entwickelte Klimavereinbarungen als Basis ihres Weltrettungsansatzes zur globalen Deindustrialisierung.
Putins Überfall hat das Ende der UN eingeläutet
Mit dieser Last ideologisch-weltanschaulicher Utopien bei gleichzeitig an der Pragmatik der unterschiedlichen politischen Gesellschaftsmodelle scheiternden Einigkeitsbestrebungen hat nun das russische Vorgehen gegen den Nachbarstaat Ukraine abschließend das Ende der SGO UN eingeläutet. Putin hat Guterres nicht empfangen, weil er irgendetwas von der UN hält oder gar erwartet. Es war nur dieser Hauch von Prestige und Bedeutung, wenn der Generalsekretär eines internationalen Vereins dem Präsidenten der großrussischen Föderation seine Aufwartung macht. Am Scheitern des 1945 gegründeten Vereins ändert das nichts, symbolisiert nicht zuletzt durch die deutliche Distanz, mit der sich die Antagonisten bereits räumlich begegneten.
Es ist nicht so, dass dieses Scheitern nicht absehbar gewesen wäre. Denn es ist bereits in der Grundkonstruktion angelegt, die aus einem Kriegsbündnis gegen totalitäre, menschenverachtende Systeme einen globalen Menschenrechtsverein unter maßgeblicher Mitwirkung eben jener menschenverachtenden Systeme machen wollte und sollte. Das konnte nicht funktionieren – und es funktionierte schon nicht, als im Kalten Krieg die demokratischen Amerikaner versuchten, über die UN die totalitären Russen auszubremsen – und umgekehrt.
Der Hauch der Illusion, als das hehre Ziel einer Welt in Einigkeit und ewigwährendem Frieden nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1990 doch noch zu erreichen sei – mancher bezeichnete es damals als „das Ende der Geschichte“ –, war eben dann doch nichts anderes als eben eine Illusion auch dann, wenn Neomarxisten wie Merkel und Guterres in der SGO UN das kollektivistische Instrument eines globalen Welt- und Wirtschaftsfriedens herbei zu fantasieren suchten.
Nicht geschaffen zu globaler Einigkeit und Frieden
Die Menschheit ist nicht geschaffen zu globaler Einigkeit und ewigem Frieden. Manche mögen hier ein hoffnungsvolles „noch“ einfügen. Ich plädiere hingegen für ein „nie“. Ob nationale oder regionale Egoismen; ob religiöse oder politische Wahnvorstellungen, mögen wir sie als Religion oder Ideologie bezeichnen; ob am Ende schlicht nur der simple, individuelle Egoismus – der Gencode des Homo sapiens ist der eines Raubtiers. Wäre er das nicht, hätte er niemals die dominante Position auf diesem Planeten einnehmen können.
Der Mensch mag zur Vernunft befähigt sein, auch wenn es eher die Regel ist, das Gegenteil unter Beweis zu stellen. Vernunft mag ihn veranlassen, Ausgleich und Kooperation zu suchen. Doch weder ist sie zu erzwingen, noch gäbe es irgendwo so etwas wie ein unparteiisches Vernunft-Gericht, welches Individuen und Staaten vorgibt, was vernünftig ist.
Für einen Putin mag es vernünftig sein, den Massenmord an Nachbarn zu befehlen, nur weil diese nicht seinem persönlichen Macht- und Staatsmodell folgen. Für einen pakistanischen Richter mag es vernünftig sein, Mitbürger zum Tode zu verurteilen, nur weil sie nicht bereit sind, einer Mehrheitsvision von einer übergeordneten Fantasiegestalt zuzustimmen. Für ein wohlstandsverwahrlostes Kind aus gutem, deutschen Hause mag es vernünftig sein, die Vernichtung des eigenen Wohlstands zu fordern, um der Wahnidee zu folgen, wonach der Mensch tatsächlich etwas wie das Klima retten könne – unabhängig davon, ob sein Wirken selbst zu den zu konstatierenden und beklagten Änderungen beiträgt oder nicht.
Systemische Widersprüche können keine Vernunft generieren
Wenn schon Vernunft auf der kleinsten denkbaren Ebene scheitern muss – wie kann irgendjemand ernsthaft meinen, sie sei über eine Weltorganisation zu schaffen, die ihre eigenen Widersprüche nicht nach den Regeln der Vernunft zu organisieren in der Lage ist?
Es geht nicht, sich als Kampforganisation für Menschenrecht und Volkssouveränität zu verstehen und gleichzeitig jene, die ständig gegen diese Rechte und Grundsätze verstoßen, in den eigenen Reihen nicht nur zu dulden, sondern ihnen maßgebliche Entscheidungskompetenz einzuräumen.
Es geht nicht, auf angeblich gleichberechtigter Basis die Krisen der Welt bannen zu wollen und gleichzeitig fünf ausgesuchten Mitgliedern auf der Grundlage gedachter oder realer Macht das Recht einzuräumen, im Federstrich jeden entsprechenden Ansatz zu torpedieren.
Es geht nicht, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und Völker hochzuhalten und gleichzeitig ihnen vorzuschreiben, was und wen sie widerstandslos anzunehmen, abzugeben oder aufzunehmen haben.
Es geht nicht, sich den Weltfrieden auf die Fahnen zu schreiben, aber über keinerlei Instrumente zu verfügen, um für diesen Weltfrieden erfolgversprechend kämpfen zu können.
Wladimir Putin hat ein System an die Wand fahren lassen, das mindestens drei Ideen verfolgte, die miteinander nicht kompatibel sind: den antiautoritären Freiheitskampf, die systemübergreifende Ordnungsmacht und die Aufrechterhaltung eines elitären Siegermächtestatus. Es ist an der Zeit sich zu entscheiden.
Idee 1 : Ein weltumspannendes Bündnis
Wollen wir ein weltweit agierendes Bündnis, das die Freiheitswerte der westeuropäischen Zivilisation verteidigt und durchsetzt? Dann funktioniert das in der Welt der Menschen nur mit der Fähigkeit zur Gewaltanwendung und Machtdurchsetzung. Dann kann die Nato die Keimzelle dazu werden und weltweit jeden als Mitglied aufnehmen, der sich mit ihren Zielen identifiziert und seinen eigenen Beitrag dazu leisten kann. Dann muss sie aber auch gnadenlos jeden vor die Tür des eigenen Vereins setzen, der diese Werte verrät und missachtet – oder über das Recht verfügen, in dem entsprechenden Mitgliedsland selbst diesen Werten wieder Geltung zu verschaffen.
Dann allerdings stehen auf der anderen Seite dieser – nennen wir sie „neue Weltordnung“ eben auch jene, die besagte Werte nicht teilen. Es wird Konflikte und Kriege geben, wenn die Totalitären gegen die Demokraten vorgehen wollen. Oder auch umgekehrt.
Konflikte, in denen die „Guten“ gegen die „Bösen“ antreten und die jeweiligen Protagonisten definieren, wer jeweils welcher ist. Es wird dann in gewisser Weise so sein, wie es immer schon in der menschlichen Geschichte gewesen ist. Unüberbrückbare Gegensätze oder gegenteilige Vorstellungen können in den bewaffneten Konflikt führen. Der Unterschied zu früheren Epochen kann nur darin liegen, einen mächtigen Block der Stärke geformt zu haben, dessen Mitglieder sich zu einer gemeinsamen Menschheitsidee bekennen, die sie Freiheit und Selbstbestimmung nennen. Und für die sie bereit sind, mit allen notwendigen Mitteln zu kämpfen.
Idee 2 : Die weltweit agierende Ordnungsmacht
Wollen wir ein weltweit agierende Ordnungsmacht, die Konflikte abschafft und alles weltpolitisch regelt? Dann entscheiden wir uns für die globale Diktatur, gegen Freiheit und Individualität. Dann müssen wir aus der Charta der UN all jene Schimären von Demokratie und Menschenrecht streichen und sie durch die marxistischen Vorstellungen eines internationalen Weltkollektivismus ersetzen. Dann wird der einzelne Mensch zum bedeutungslosen Rädchen in einer Rätediktatur, in der ausgewählte Eliten bestimmen, was gut, richtig und wichtig ist. Dann können diese Eliten darüber bestimmen, wie das Menschheitskollektiv das Klima rettet und sich vor Corona schützt und wie es die nationalen und persönlichen Egoismen überwindet.
Wenn es das ist, was wir wollen, dass müssen wir die nationalen Armeen ebenso abschaffen wie die Nationalstaaten und alle Macht nebst der militärischen den Eliten übergeben. Doch jenseits dessen, dass allein schon solche Versuche zum Scheitern verurteilt sein dürften, prophezeie ich, dass all solche Bestrebungen im Chaos enden müssten, weil sie schlicht gegen die genetisch ererbte Struktur des Menschen gerichtet sind.
Idee 3 : Die Aufrechterhaltung einer untergegangenen Welt
Wollen wir die Aufrechterhaltung des elitären Siegerstatus? Das würde bedeuten, die Welt von 1950 auf alle Ewigkeit zu konservieren und aus unserer Welt ein Museum werden zu lassen. Ein Museum ohne Entwicklung, ohne Ideen, auch ohne Neuorganisation überholter Strukturen.
Insofern brauchen wir uns um diese Möglichkeit bereits heute nicht mehr zu scheren. Diese Welt ist längst Vergangenheit und das, was der UN-Sicherheitsrat zelebriert, ein anachronistisches Panoptikum der deklarierten Unfähigkeit.
Der Mensch ist, wie er ist
So bewegt sich die tatsächliche Entscheidung nur noch zwischen den ersten beiden Möglichkeiten. Wobei ich ausschließen möchte, dass jemals die zweite Variante ernsthaft Realität werden wird. Was in der Konsequenz bedeutet: Die Welt der Menschen wird so weitermachen, wie sie es schon in der Antike getan hat. Sie wird Staats- und Gesellschaftsmodelle entwickeln und verwerfen, die ständig und beharrlich um ihren Einfluss kämpfen werden. Der Stärkere wird obsiegen und das unterlegene Modell als Teufelswerk verdammen. Und der Sieg, der niemals ein ewiger sein wird, mag einmal friedlich, einmal auf nicht friedlichem Wege erreicht werden.
Vielleicht sogar läuft es dann, wenn wir den ersten Weg wählen, eines Tages darauf hinaus, dass doch noch so etwas wie der zweite Weg Realität wird. Doch dann wird es der Menschheit ergehen wie dem Universum. Es wird erneut einen Urknall geben – und das Spiel, das Gezänk und der Kampf um Macht, Einfluss und Wohlstand des Einzelnen gegen den Anderen wird von vorn starten.
Und das einfach nur deshalb, weil der Mensch einfach so ist, wie er ist.