Der Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz verschwinden. Das fordern Vertreter der politischen Linken aus der ehemals bedeutsamen Sozialdemokratie ebenso wie jene Alternativen für Deutschland, die vor der AfD den Anspruch erhoben, einzige Alternative zur regierungsamtlichen Mehrparteienkoalition der Herrschenden zu sein und deren politische Dominanz mittlerweile alternativlos zu sein scheint. Flankiert werden diese Forderungen aus den Reihen einer Partei, die sich ursprünglich als Vertretung des liberalen Bürgertums verstanden hat. Aber macht diese Forderung Sinn – oder ist sie nur eine klassische Schaufensterdeklaration?
Versuchen wir die Beantwortung dieser Frage mit scheinbar naheliegenden Überlegungen.
Gibt es Rassismus?
Folgen wir der Auffassung, wonach es – anders beispielsweise als bei den Hunderassen, die Ergebnis Jahrtausende-langer Eingriffe des Menschen in die Evolution und die dennoch untereinander fortpflanzungskompatibel sind – keine menschlichen Rassen gibt, sondern die Unterschiede in Habitus und Aussehen beim Homo sapiens auf regionale und soziale Entwicklungen zurückzuführen sind, dann scheint eine solche Forderung durchaus nachvollziehbar. Denn wenn es keine menschlichen Rassen gibt, sondern die Ethnien eben nur Spielarten ein- und desselben Homo sind, dann hat der Begriff der Rasse mit Bezug auf den Menschen in einem Verfassungsersatz, dessen Aufgabe es ist, das Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu regeln, auch dann keinen Platz, wenn er durch interessierte Kräfte zu einem staatszielpolitischen Manifest umgeschrieben werden soll.
Gleichwohl hat die Eliminierung dieses durch Hitler und seine Parteigänger definierten, und heute von der nicht selten in sprachlicher NS-Tradition verfangenen, politischen Linken kultivierten Begriffs auch ihre Nachteile. Denn die menschliche Logik der Sprache will es, dass es dann, wenn es keine Rassen gibt, auch keinen Rassismus geben kann. Dieser Rassismus jedoch ist in seiner auf der Diktion der nationalen Sozialisten basierenden Definition von Menschenrassen längst zum Kampfbegriff geworden, mit dem nicht nur „rassische“ Diskriminierung gebrandmarkt werden soll, sondern der längst auch ausgeweitet wurde auf – in der sprachlogischen Notwendigkeit dann ebenfalls als „Rasse“ zu begreifenden – Gruppen wie Frauen, Transgendern undsoweiter, ja selbst Angehörigen von weltideologischen Anschauungen mit der Bezeichnung Religion. Nicht nur die SupraGouvernmental Organization namens United Nations, auch die SGO namens Europäische Union und Europarat neigen mittlerweile dazu, selbst sachlich-wissenschaftliche Kritik an einer dieser sogenannten Religionen unter „Rassismus“ zu fassen, was wiederum veranlassen soll, jedwede Kritik an einer „Islam“ genannten Verschwörungstheorie aus dem siebten nachchristlichen Jahrhundert grundsätzlich zu unterbinden.
Von der Rasse zur Ethnie
Weil die Welt nun nicht so einfach ist, wie sie sich manch Linker in seiner holzschnittartigen Sichtweise vorzustellen scheint, steht darüber hinaus zu erwarten, dass auch der „Rassismus“ in seinem ursprünglichen Verständnis mit einer Streichung aus dem Grundgesetz nicht aus der Welt sein wird. Es wird auch weiterhin nicht nur bei weißhäutigen Kaukasiern Menschen geben, die Menschen mit anderer Hautfarbe ablehnen, vielleicht verachten. Es wird weiterhin dunkelhäutige Negroide geben, die ihren anti-europäischen Rassismus gegen eine notwendig ebenfalls nicht existente „weiße Rasse“ ausleben werden. Es wird weiterhin Chinesen geben, die aufgrund ihrer Jahrtausende alten Kulturtradition sich allen Nicht-Chinesen überlegen fühlen. Man mag das bedauern, doch Menschen sind nun einmal so, dass sie sich nicht über den Intellekt, sondern über die Herkunft definieren. Soll also der Begriff der Rasse gestrichen werden, weil es eine solche in wissenschaftlichem Verständnis nicht gibt, stellt sich zwangsläufig die Frage, wodurch dieser Begriff zu ersetzen ist.
„Ethnizismus“ wäre eine Möglichkeit. Doch steht zu erwarten, dass auch ein solcher Ethnizismus-Begriff schnell zur wissenschaftlich fragwürdigen Vokabel wird, denn auch ihm liegt – gleich dem der Rasse – eine fragwürdige Definition zugrunde. Ursprünglich im Griechischen als Synonym für „Volk“ genutzt, birgt der Begriff „Ethnie“ die Gefahr in sich, in eben jenem Sinne genutzt zu werden, wie es dem zu tilgenden Begriff „Rasse“ zukommt.
Tatsächlich sind die Übergänge fließend, die Abgrenzungen schwierig. Ethnie wird in der Soziologie zumeist anthropologisch definiert als etwas, das sich maßgeblich über eine gemeinsame Eigenbezeichnung, Sprache oder Abstammung definiert. Kurz: Ethnie basiert in diesem Verständnis auf dem, was Menschengruppen als ihre Identität verstehen. So wäre beispielsweise „der Deutsche“ Angehöriger einer deutschen Ethnie, die sich selbst als „deutsch“ bezeichnet, deshalb ihre deutsche Sprache pflegt und ihre historische Abstammung auf einen in die Frühgeschichte weisenden, deutschen Stammbaum zurückführt. Damit allerdings unterscheidet sich „Ethnie“ nur marginal von „Rasse“, denn diese wurde maßgeblich ebenfalls über eine gemeinsame Identität, gemeinsame Sprache und Herkunft definiert. Nur mit dem Unterschied, dass die „Rasse“ in der theatralisch-bürokratischen Sprache der nationalen Sozialisten vor allem in Sachen Stammbaum zu jenen Thesen einer Blut- und Boden-Ideologie griff, die Abstammung mit „Blutreinheit“ verwechselte und deswegen vor allem einigen jener Deutschen, deren Vorfahren bereits zu römischer Zeit oder im Zuge der spanischen Reconquista in den unwirtlichen Norden gewandert waren, das „Deutsch-sein“ grundsätzlich absprach. Die diesem Irrweg innewohnende Unlogik findet sich beispielsweise in der Tatsache, dass zwar diesen „Undeutschen“ mosaischer Religion ihre Zugehörigkeit zur gemeinsamen Ethnie abgesprochen wurde, nicht aber den Nachkommen jener protestantischen Umsiedler, die als französische Hugenotten die deutsche Kultur maßgeblich bereicherten – oder auch jenen slawischen Umsiedlern, die im Zuge der Industrialisierung massenhaft beispielsweise an die Ruhr zogen, um dort ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Vor allem Letzteres belegt die der Ideologie der nationalen Sozialisten innewohnende Unlogik, denn während die germanisierten Slawen aus Westpreußen und anderen Gebieten östlich der Oder unwidersprochen Teil eines deutschen „Volkskörpers“ sein durften, galten jene Slawen, die nicht umgesiedelt und in ihrer ursprünglichen Heimat geblieben waren, als „Untermenschen“. Die Rasseideologie der nationalen Sozialisten widerlegt sich insofern in sich selbst: Wenn ein germanisierter Slawe Deutscher war, der für Führer, Volk und Vaterland in den Krieg ziehen durfte, nicht so aber sein nicht-germanisierter Vetter, dann kann das Konstrukt der Blutabstammung nicht zutreffen.
Die Legende vom Mord am Heiland
Offenbart sich der Unsinn der Rasse-Ideologie bereits an diesem Beispiel, so offenbart er gleichwohl auch die grundsätzliche Fragwürdigkeit von Begriffen wie „Rasse“ und „Ethnie“. Denn er belegt, dass die vorgebliche Abstammung des Blutes nichts anderes war als ein ideologisches Konstrukt, welches jedoch seinen kulturanthropologischen Ursprung auf einer deutlich tiefer verankerten Basis als der des nationalen Sozialismus findet.
Das antijüdische Vorgehen auf Grundlage einer legendenhaften Behauptung allerdings war kein „deutsches“ Spezifikum. Es war nicht einmal ein christlich-abendländisches, das sich in Spanien, Frankreich, Russland und andernorts in der christlichen Welt fand. Pogrome fanden bis in die Gegenwart regelmäßig in jenen von der Weltanschauung Mohammeds geprägten Regionen statt auch deshalb, weil diese frühmittelalterliche Ideenlehre quasi den antijüdischen Rassismus als Kernelement ihrer Identität kultiviert hat.
Monotheistische Religionen sind per se rassistisch
Monotheistische Religionen – das gilt, folgen wir dem Alten Testament, selbst für die mosaische – sind aufgrund ihres Alleinvertretungsanspruchs zwangsläufig das, was heute als „rassistisch“ verstanden wird. Sie können gar nicht anders, wenn sie ihren monotheistischen Anspruch ernst nehmen. Erst dann, wenn sie, wie es das Judentum als solo- und nicht monotheistische Weltinterpretation bereits in seinem schriftlich fixierten Ansatz und das moderne Christentum als Ergebnis der Westeuropäischen Aufklärung gegenwärtig notgedrungen ist, zu polytheistischen Religionen werden, die anderslautende Gottesvorstellungen neben der eigenen zumindest tolerieren, können sie den ihnen inhärenten Rassismus/Ethnizismus überwinden.
Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Soziologie den Versuch unternimmt, mit der Ethnie ein scheinbar unbelastetes Synonym zur Rasse zu finden. Ethnie wird heute dann konstatiert, wenn – unabhängig von jenen urrassistischen Zuweisungen nach Selbstbezeichnung, Sprache und Herkunft – weitere „Ursprünge“ wie Geschichte, Kultur, Religion oder Verbindung zu territorial abgrenzbaren Siedlungsräumen, ja sogar zur Wirtschaftsordnung konstruiert werden. Wobei es uns schon absurd erscheinen will, von einer „kapitalistischen“ oder einer „kommunistischen Ethnie“ zu sprechen.
Streichung ist keine Lösung
Das eigentliche Problem wird dadurch jedoch nicht gelöst. Denn gleich, ob wir von Rasse oder Ethnie sprechen – die Grundlage all solcher Kriterien oder Scheinkriterien ist die für das menschliche Individuum unverzichtbare Identität.
Die Identität des Individuums basiert immer und ohne Ausnahme auf der Unterscheidung zwischen dem Ich, dem Wir und dem Ihr. Da die Abgrenzung gegen das Ihr notwendig auch über Stereotype, kulturell geprägte (Vor-)Urteile und eigene Erfahrungen geprägt wird, wird sie immer und ohne Ausnahme auch „rassistisch“ sein selbst dann, wenn wir den Rasse-Begriff der nationalen Sozialisten aus dem menschlichen Bewusstsein tilgen. Selbst der fanatische Anhänger eines Fußballvereins ist, da genau diese Selbstzuordnung maßgeblicher Teil seiner Eigenidentität ist, ein Rassist im Sinne der gängigen Definition, weil er andere Menschen aufgrund deren Anschauung und Zugehörigkeit zu einem Ihr statt dem eigenen Wir zuordnet und daraus Zustimmung oder Ablehnung generiert.
Der Mensch bleibt immer Rassist
Wir werden uns, wollen wir die Exzesse des „Rassismus“ aus der Lebenswirklichkeit tilgen, der Tatsache stellen müssen, dass Menschen aufgrund ihrer Entwicklungsgeschichte und ihrer biologisch-sozialen Substanz notwendig das sind, was als „rassistisch“ bezeichnet wird. Die Abgrenzung des Ichs über das Wir gegen das Ihr ist das, was einen Menschen in seinem Kern ausmacht. Soll das, was als Rassismus bezeichnet wird, aus der menschlichen Kultur verschwinden, so wäre dieses nur darüber zu erreichen, dass dem menschlichen Individuum genau dieses genommen wird: Die Identität, das Bewusstsein eines eigenen Ichs. Versuche solchen Bestrebens sind bekannt: Der Letzte, der es in großem Stil exekutierte, war der als „Steinzeitkommunist“ verniedlichte Kambodschaner Pol-Pot auf seinen Killing Fields. Über die unfassbare Inhumanität eines solchen Versuchs muss ebenso wenig gesprochen werden wie über die Unmöglichkeit des Erfolges – denn die Vernichtung von menschlicher Identität ist letztlich nur über die Vernichtung des menschlichen Individuums an sich zu erreichen.
Die Kernfrage darf daher nicht lauten, ob jemand ein „Rassist“ ist. Die Kernfrage muss lauten: Welche gesellschaftlichen Bedingungen und zwischenmenschlichen Beziehungen müssen wie verändert werden, um negative Exzesse, die aus der unverzichtbaren Abgrenzung entstehen können, zu verhindern. Das wiederum bedeutet auch, den Rassismus ebenso wie den Rassismus-Vorwurf als das zu verstehen, was sie sind: Begriffe, die der jeweiligen Politpropaganda dienen sollen, um Ziele zu erreichen, die mit dem eigentlichen Kernbegriff als auch mit dem eigentlichen Kernanliegen der Propaganda wenig bis überhaupt nichts zu tun haben.
Wie der Kunstbetrieb Hitlers Antijudaismus manifestierte
Der Hinweis auf die „Rasseneinstufung“ von europäischen Slawen das eine Mal als „deutsche Volksgenossen“, ein andermal als „minderwertige Ostrasse“, macht bereits deutlich, dass der „Rassismus“ beliebig einzusetzen war. Dieses trifft ebenfalls auf Hitlers Antijudaismus zu, der zuallererst auf jenen über Jahrtausende gepflegten Diffamierungen durch christliche Legenden basierte – und der insofern prä-aufklärerisch ein im ungebildeten Proletariat und Kleinbürgertum fest verankertes Stereotyp vom „ewigen Juden“ instrumentalisierte. Hitler musste dieses ihm innewohnende Stereotyp in seiner persönlichen Identitätsbildung nicht hinterfragen, weil es ihm durch die persönliche Erfahrung mit dem Wiener Kunstbetrieb vor Ausbruch des Krieges von 1914 spätestens als belegt erschien.
Rassismus in der Realpolitik
Realpolitisch bedienten die Nürnberger Gesetze als vorläufiger Höhepunkt der Diffamierung und Ausgrenzung vor allem der jüdischen Deutschen aus dem Kollektiv der deutschen „Volkgenossen“ sowohl den kleinbürgerlich-christlichen Antijudaismus wie den proletarisch-revolutionären Antijudaismus der Sozialisten. Widerstände gegen diese Schandgesetzgebung musste das Regime seitens der Masse des Volkes im gleichgeschalteten NSDAP-Staat insofern nicht befürchten. Ganz im Gegenteil: Die durch Verlust des Krieges, Versailler Vertrag und Weltwirtschaftskrise ohnehin in einem kollektiven Minderwertigkeitskomplex gefangene „Seele“ des Volkes konnte durch die Erhebung des latent vorhandenen christlichen wie des sozialrevolutionären Antijudaismus in den Stand des Reichsgesetzes eine archaische Lust der Befreiung erfahren. Das sich nach 1918 selbst als minderwertig empfindende Individuum konnte über eine bis heute als rassistisch bezeichnete Erhebung zum „Herrenmenschen“ die Schmach der Minderwertigkeit überwinden. Hitlers christlich-sozialistische Ideologie gab dem Proletariat sein Selbstwertgefühl zurück – wenig verwunderlich, dass es ihm als Führer und Retter Deutschlands bedingungslos huldigte.
Die realökonomische Beute, die den Transfer des materiellen Wohlstands des Großbürgertums in die klammen Staatskassen ebenso wie in das Privatvermögen treuer Parteigänger ermöglichte, war ein weiterer, bis heute zu wenig beachteter Effekt des als Rasseideologie verkauften Sozialneids. Gleichzeitig signalisierte die latente Drohung mit Ausgrenzung nicht-rassisch diffamierten Skeptikern, selbst bei Abweichung von der staatsideologisch verordneten Einheitsauffassung als Spalter des Volkskörpers und Kollaborateur der „minderwertigen Rasse“ diskreditiert zu werden. Es erzwang jene Unterwerfungsbereitschaft und Selbstaufgabe, ohne die ein totalitäres Regime nicht funktionieren kann.
Der sogenannte Rassismus enttarnt sich damit als ein propagandistisches Meisterstück zur Gleichschaltung einer ursprünglich pluralistischen Gesellschaft bei gleichzeitiger Befriedigung sozialrevolutionärer Bestrebungen der Umverteilung materiellen Vermögens.
Auch Antirassismus ist Rassismus
Insofern aber ist auch das fiktive Gegenstück eines letztlich nur fiktiven Rassismus, dessen Propagierung von den eigentlichen kulturspezifischen und gesellschaftlichen Ursachen „rassistischen“ Denkens ablenken soll, nichts anderes als ein rassistisches Denkmodell. Nicht nur, dass die Logik eines Antirassismus einen Rassismus und damit das Vorhandensein von Rassen impliziert – er ist auch selbst nichts anderes als rassistisch, weil er genau denselben Schemata wie der bekämpfte Rassismus folgt, indem er Teile einer am Ende vielleicht nur gedachten Gleichheit der Gattung Mensch gezielt nach den Mechanismen rassistischen Vorgehens ausgrenzt.
Gleich dem, was als Rassismus behauptet wird, basiert der Antirassismus auf individuellen Minderwertigkeitskomplexen und sozialrevolutionären Umverteilungsphantasien. Insofern ist es unvermeidlich, dass er sich vor allem in Identitätskollektiven findet, die sich, Beispiel Antifa, aus sozial und ökonomisch abgehängten Personenkreisen rekrutiert. In seinen Denkmustern und Verhaltensperspektiven jedoch unterscheidet sich der Antirassist vom Rassisten nur dadurch, dass er seinen Rassismus von der heute geltenden Rassismus-Definition nach UN-Kriterien löst und seine Rassismus-Vorstellung auf jenes dann doch in der Logik unvermeidliche Vorhandensein sogenannter menschlicher Rassen als gesellschaftliche Klassen reduziert – oder aber angeblich unterdrückte Kulturidentitäten wie beispielsweise „die Muslime“ als Anhänger einer supranationalen Welterklärungsauffassung als Rasseersatz schafft, um im Namen dieser angeblich durch Rassisten unterdrückten „Ethnie“ selbst rassistische Mechanismen der Ausgrenzung zu etablieren.
Die Exzesse des antirassistischen Rassismus
Nicht nur in den USA erleben wir gegenwärtig Exzesse dieses antirassistischen Rassismus, wenn im Namen einer tatsächlich oder gefühlt benachteiligten „schwarzen Ethnie“ zum Sturm auf die Identifikationsträger einer behaupteten „weißen Ethnie“ geblasen und in geschichtsrevisionistischer Art und Weise die Erinnerung an angebliche, weiße Rassisten aus dem kollektiven Bewusstsein getilgt werden soll.
Tatsächlich ist die Frage der Stellung der Schwarzamerikaner in der US-Gesellschaft eine, die erheblichen sozialen Sprengstoff in sich birgt. In der Sache unterscheidet sie sich jedoch nur marginal von der Stellung des „weißen“ Trash, der durch die Entindustrialisierung der USA in eine existentielle Bewusstseinskrise geraten ist.
Die „riots“, die sich am Tod eines Schwarzamerikaners durch den Einsatz einer ebenfalls in der sozialen Hierarchie wenig erfolgreich platzierten Polizei entzünden, sind ohne jeden Zweifel ein gesellschaftliches Problem. Es wird sich dieses jedoch nicht durch die Symbolik des Bildersturms auf Statuen von historischen Persönlichkeiten lösen, deren letztlich unverschuldetes Verschulden es ist, in einer Epoche gelebt zu haben, in der Menschen mit schwarzer Hautfarbe auf Grundlage von damals als selbstverständlich anerkannten Bibelinterpretationen als Nicht- oder Untermenschen zu rechtlosen und billigen Arbeitskräften gezwungen wurden. Es wird auch nicht dadurch zu lösen sein, dass eines der bedeutendsten Werke der Filmgeschichte deshalb aus den Mediatheken verbannt wird, weil es eine im Wesentlichen real existierende Situation einer untergegangenen Epoche präsentiert. Ein solcher, kulturrevolutionärer Bildersturm unterscheidet sich in nichts von den Bücherverbrennungen der nationalen Sozialisten in den Dreißigerjahren des vergangenen Jahrhunderts. Beide dienen ausschließlich dem Ziel, von Meinungsdiktatoren gedachte und tatsächliche Wirklichkeiten aus dem Denken der Menschheit zu entfernen, statt diese zum Anlass zu nehmen dafür, die daraus erwachsenden Exzesse nicht ein weiteres Mal zuzulassen.
Die Vernichtung der europäischen Identität
Was wir gegenwärtig im vorgeblich antirassistischen Sturm auf Grundpfeiler der europäischen Identität erleben, ist nichts anderes als der nicht minder rassistische Versuch der Vernichtung eben dieser Identität. Solche Vorgänge sind weder neu noch einmalig. Mao unternahm mit der sogenannten „Kulturrevolution“ erst vor wenigen Jahrzehnten einen solchen Versuch – er schädigte die chinesische Kultur damit ebenso konsequent, wie Hitler und seine Schergen durch ihren instrumentalisierten Antijudaismus einen nicht wettzumachenden Verlust an geistigem und wissenschaftlichem Vermögen der deutschen Nation verursachten.
Historisch weitaus bedeutender als der maoistische und der national-sozialistische Rassismus allerdings ist jener kulturrevolutionäre Bildersturm, mit dem christianisierte Europäer ihrer eigenen Kultur einen nachhaltigen Schaden zufügten. Das war zu einer Zeit, als das über Jahrhunderte dominante Römische Imperium nicht mehr die Kraft hatte, die zivilisatorische Dominanz seiner Pax Romana gegen letztlich vergleichbar sozialrevolutionär begründete Kräfte aufrecht zu erhalten. Der Untergang des antiken Roms, welches selbst die Menschen nicht nach Rasse unterschied und dennoch im heutigen Interpretationssinne rassistisch war, weil es zum Erhalt des eigenen Wohlstandes nicht umhin zu kommen schien, Menschen nach willkürlich erdachten Kriterien zu unterdrücken und zu versklaven, führte zu einem kulturellen und wissenschaftlichen Niedergang, der über 1.000 Jahre benötigte, um sich von dem kulturrevolutionären Bildersturm zu erholen und zu einer neuen Blüte zu gelangen. Diese neue Blüte, die notwendig auch über Irrwege dazu führte, der Menschheit in Gänze einen Weg in eine im wahrsten Sinne des Wortes globale Zivilisation freier Bürger zu weisen, ist es, die aktuell auf dem Spiel steht, weil sie von ihren Gegnern als Träger einer rassistischen Ideologie diffamiert wird.
Mit ihrer Verdammung in die Historie bei gleichzeitiger Zerstörung und Überwindung ihrer Werte und Errungenschaften bleibt am Ende nur die Frage, ob es der Menschheit nach tausend Jahren ein weiteres Mal gelingen kann, durch eine Renaissance die sich unverkennbar anbahnende, institutionalisierte Unterdrückung des Menschen durch den Menschen zu überwinden. Es ist allerdings eine Frage, die wir und auch die nachfolgenden Generationen zwangsläufig niemals werden beantworten können.
Der Versuch einer Antwort
Zumindest den Versuch der Beantwortung einer anderen, tagespolitisch aktuellen Frage können wir jedoch unternehmen: Die Frage danach, ob es sinnvoll oder gar geboten ist, den Begriff „Rasse“ aus dem deutschen Grundgesetz zu verbannen.
Die Antwort ist ambivalent. Sie lautet „ja“, wenn wir uns dazu entscheiden, den Unsinnsbegriff des „Rassismus“ grundsätzlich infrage stellen zu wollen. Sie lautet „nein“, wenn dieser Begriff des „Rassismus“ weiterhin als Totschlagsargument zum Ablenken von sozialen und gesellschaftlichen Verwerfungen herhalten und sozialrevolutionären Bildersturm rechtfertigen soll.
Ein kurzer Satz reicht
Das Streichen nur dieses einen Begriffs allerdings ist so oder so nichts anderes als propagandistischer Populismus.
Meinten es die Verfassungsänderer ehrlich, dann gingen sie hin und forderten die ersatzlose Streichung jeglicher Benachteiligungen und Bevorzugungen. Der Artikel 3 (3) GG lautete dann:
„Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Damit wäre alles gesagt, was zu sagen ist. Denn die gegenwärtige Formulierung ist tatsächlich alles andere als inkludierend. Dadurch, dass sie die Benachteiligung auf „Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Glauben, religiöse oder politische Anschauung“ einschränkt, spricht sie jedwede anders begründbare Benachteiligung vom Verbot frei. Wenn folglich beispielsweise Hautfarbe kein Kriterium von Ethnie als Abstammung oder Rasse wäre, ließe die gegenwärtige Formulierung des Artikel 3 die Benachteiligung auf Grundlage der Hautfarbe dessen Wortlaut nach zu. Auch die Tautologie der Gleichzeitigkeit von „Glauben“ und „religiöser Anschauung“ wirft unbeantwortbare Fragen auf – denn was anderes als „religiöse Anschauung“ meint das Grundgesetz mit dem Begriff „Glauben“, wenn dieser sich durch seine explizite Erwähnung im Gesetzestext doch von eben dieser „religiösen Anschauung“ unterscheiden muss? Fragwürdig ist darüber hinaus auch der Zusatz, wonach „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“. Die hier zwangsläufig implizierte Bevorzugung behinderter Personen steht notwendig im Widerspruch zum ersten Satz des Artikels 3, der im Sinne eines aufgeklärten, demokratischen Staates allein für sich schon alles sagt:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Eines Mehr an Definition des Verhältnisses zwischen Bürger und staatlichen Institutionen bedarf es nicht, soll nicht aus einem Grundgesetz, dessen Aufgabe die Regelung eben dieses Verhältnisses zwischen Bürger und Staat ist, ein politisch-ideologisches Manifest werden.
Die Verfassungsänderer dokumentieren mit ihrem Vorstoß scheinbar nur einmal mehr, dass sie nur zu populistischer Schaufensterpolitik ohne Substanz fähig sind. Oder aber, dass es ihr permanentes Bestreben ist, tatsächlich dieses Grundgesetz zu einem staatstotalitären Handlungs- und Verhaltensmanifest umzuschreiben. Wobei – zutreffend ist vermutlich beides. Was die Sache selbst nicht besser macht. Und was gleichwohl die Frage nicht beantwortet, was tatsächlich heute unter Rassismus verstanden wird – und ob nicht jenseits der hier getroffenen Überlegungen ganz andere Aspekte eine Rolle spielen.
Jubeln könnten die Rassisten
Wirklichen Grund zum Jubeln hätten mit der Streichung ohnehin nur jene, die sich uneingeschränkt zu ihrem Rassismus bekennen. Da es nun verfassungsrechtlich keine Rassen mehr gibt, wird das Bekenntnis zu den Vorstellungen von der Minderwertigkeit von Rassen auch verfassungsrechtlich ein irreales, nicht auf wissenschaftlichen Tatsachen beruhendes. Solches wiederum wird im Grundgesetz unter dem Sammelbegriff „Weltanschauung“ zusammengefasst und durch den Artikel 4 GG ausdrücklich geschützt. Sollte folglich künftig jemand wegen Rassismus auf die Anklagebank gesetzt werden, muss er sich nur darauf berufen, dass sein Rassismus eine irreale Weltanschauung darstellt. Und schon muss ihn der Richter nach Hause schicken, denn alles andere wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.