Tichys Einblick
Die Mittäter benennen

Der Mord von Dresden – ein BND-Versagen?

Der Mord an einem Bürger und die schwere Verletzung eines weiteren in Dresden hätten verhindert werden können - wenn der BND in seinen Aufgaben nicht versagt hätte.

imago images / xcitepress

Ein Kämpfer Allahs, Abdullah al Haj Hasan, angeblich 20 Jahre alt und „Flüchtling“ aus Syrien, soll laut Ermittlungsbehörden am 4. Oktober in der Dresdner Altstadt wahl- und anlasslos auf ein homosexuelles Touristenpaar aus NRW eingestochen haben. Eines der Opfer starb an seinen Verletzungen, das andere wird sein Leben lang von der Attacke gezeichnet bleiben.

Der BND wusste längst Bescheid

Nun haben Redakteure des WDR herausgefunden: Der Terrorakt hätte vermieden werden können. Denn der Bundesnachrichtendienst, gegenwärtig vorrangig damit beschäftigt, rechtsextremistische Verbindungen zu recherchieren, hatte bereits im August des vergangenen Jahres von einem befreundeten, ausländischen Nachrichtendienst den Hinweis erhalten, dass al Haj Hasan nach dortigen Erkenntnissen in die Planung eines Anschlags verwickelt sei. Doch offenbar war der BND mit seinen anderen Aufgaben derart überlastet, dass diese Information schlicht im Ablagekörbchen landete. Weder wurden die Informationen an den Verfassungsschutz weitergegeben, noch die zuständigen, sächsischen Behörden informiert.

Angebliche Begründung dieses Totalversagens, welches die Frage nach der unmittelbaren Mitschuld am Überfall auf die Unbeteiligten erzwingt: Der Syrer habe sich zum Zeitpunkt der Geheimdienstinfo gerade in Haft befunden. Offenbar ging der BND davon aus, dass ein Asylbewerber, der bereits durch die Tatsache seiner Inhaftierung ausreichend unter Beweis gestellt hatte, was von seinem Asylbegehren zu halten ist, die Haftanstalt niemals mehr würde verlassen können – und falls doch, dann als Geläuterter ohne das „mind-set“ eines pseudoreligiös-psychopatischen Hintergrunds.

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Eine weitere Rolle soll gespielt haben, dass die Anschlagsplanung nicht vom 2015 im Zuge der Merkel-Anwerbung nach Deutschland gekommenen, späteren Messerstecher selbst ausgegangen sei, sondern vielmehr eine Syrerin, die als behörden-bekannte Anhängerin der islamischen Terrormiliz IS ebenfalls als Asylbewerber in Dresden leben darf, Planung und Anwerbung übernommen habe. Al Haj Hasan soll demnach „nur“ Terrorrekrut gewesen sein – für den BND offenbar Begründung genug, ihn nicht näher beobachten zu lassen.
Dresden und Nizza – es reicht!

Hier tun sich erschreckende Parallelen zum Mordanschlag auf, bei dem in Nizza einer unschuldigen Frau im Namen Allahs die Kehle durchgeschnitten und weitere zwei Personen mit Messerattacken ermordet worden waren. Der dortige Täter trug ein Dokument des italienischen Roten Kreuzes bei sich, wonach er 1999 in Tunesien geboren und erst im September dieses Jahres mit einem der üblichen NGO-Mittelmeerschuttles in Lampedusa ausgeladen worden sei.

Auch hier stellt sich die Frage der unmittelbaren Mitschuld jener, die die illegale Einreise solcher Personen erzwingen, ebenso wie jener, die sie anschließend mit fragwürdigen Dokumenten versehen, mit denen sie sich ungehindert auf Terrorfahrt durch Europa begeben können.

Es ist dringend an der Zeit, sich nicht nur auf die Täter zu konzentrieren, sondern die Strafverfolgungsbehörden endlich zu veranlassen, jene als Mittäter zu benennen, die den Mördern erst die Möglichkeit eröffnet haben, ihr kriminelles Tun gegen unbeteiligte Europäer Wirklichkeit werden zu lassen.

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Die deutsche Bundesstaatsanwaltschaft ist gefordert, jene Verantwortlichen im BND festzumachen, die für die Nichtweiterleitung der entsprechenden Informationen verantwortlich sind. Eine umgehende Suspendierung der Verantwortlichen vom Dienst wäre das Geringste, was auf ein solches Totalversagen zu folgen hätte. Doch es steht auch die Frage der Mitschuld jener im Raum, die solche Mörder unkontrolliert ins Land lassen – und die umgehende Abschiebung potentieller Straftäter und Terrorimilizanhänger politisch verhindern. Es ist unfassbar, dass Menschen aus fremden Ländern einreisen, Asyl beantragen und gleichzeitig als Anhänger einer terroristischen Vereinigung unbehindert in Deutschland leben können. Der Missbrauch des Asylrechts ist derart offensichtlich, dass jedwede Duldung und Aussetzung der Abschiebung nur noch als kriminelle Idiotie bezeichnet werden kann.

Nehmen Frankreichs Behörden die Worte ihre Präsidenten ernst, so werden auch sie es nicht bei der bloßen Feststellung der Tatverantwortung des Mörders von Nizza belassen können. Es stellt sich die Frage, wer als Mittäter auf die Anklagebank gehört, weil er dem Täter die illegale Einreise in die EU erzwungen hat. Und es stellt sich die Frage, aus welcher Befugnis heraus das italienische Rote Kreuz Pseudo-Personaldokumente ausstellt, die offenbar ungehinderten Aufenthalt und Reisefreiheit potentieller Mörder in der EU ermöglichen.

Es ist an der Zeit, Ross und Reiter zu benennen, die Mitverantwortlichen in Behörden und Organisationen endlich konkret zur Verantwortung zu ziehen, statt immer wieder so zu tun, als sei das islamische Terrorunheil gleichsam unverhinderbar vom Himmel gefallen!

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