Tichys Einblick
Abstrus

Islam – Propaganda und die Brandstifter

Das BKA schloss sogenannte „false flag operations“ des türkischen Geheimdienstes bei den Kurden zugewiesenen Straftaten nicht aus, auch wenn mangels konkreter „Erkenntnisse zur Tatmotivation“ dafür „bisher keine Hinweise“ vorlagen.

© OLIVER BUNIC/AFP/Getty Images

Manche Informationen, mit denen wir in der Redaktion uns beschäftigen, sind nicht Folge einer gezielten Nachfrage bei jenen, die es wissen sollten oder wissen können sollten, sondern fallen eher beiläufig ab. Und können dennoch höchst spannend sein.

Ähnlich erging es mir, als ich beim Bundesministerium des Inneren (BMI) etwas über die Nachweisbarkeit vorgeblich kurdischer Straftaten in Deutschland erfahren wollte, welche – so seinerzeit das Blätterrauschen im Medienwald – anlässlich des Überfalls der Türkei auf die kurdische Enklave Afrin in Nordwest-Syrien aus Protest gegen diesen Angriffskrieg verübt worden sein sollen.

Kurdische und andere anti-islamische Straftaten

Einmal abgesehen davon, dass die Kurdische Gemeinde Deutschland umgehend kurdisch-stämmige Bürger aufrief, ihren Protest ausschließlich friedlich zu äußern; auch abgesehen davon, dass nach einer kurzen Aufwallung angeblicher, kurdischer Straftaten gegen türkische Einrichtungen in Deutschland diese ebenso schnell aufhörten, wie sie begonnen hatten, als dann die Bundesregierung den türkischen Überfall durch Nichtstun faktisch gebilligt hatte – die Antwort, die mir durch das vom BMI um Beantwortung gebetenen Bundeskriminalamt (BKA) zu Teil wurde, ließ ob einer jener „Beiläufigkeiten“ aufhorchen. Konkret zur Anfrage ließ die Pressestelle des BKA wissen:

Erkenntnisse zur Tatmotivation zu erlangen, ist in jedem Einzelfall Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Bis zur Aufklärung einer Tat wird daher  grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass politisch motivierte Täter unter Vortäuschung einer anderen als der eigenen Motivation aus dem Bereich PMK [Politisch motivierte Kriminalität] für die Begehung von Straftaten gegen insbesondere türkische Einrichtungen verantwortlich sein könnten.“

Immerhin: Das BKA schloss sogenannte „false flag operations“ des türkischen Geheimdienstes nicht aus, auch wenn mangels konkreter „Erkenntnisse zur Tatmotivation“ dafür „bisher keine Hinweise“ vorlagen. So mag sich jeder selbst seinen Reim darauf machen, der sich darüber wundert, weshalb den Kurden zugewiesene Straftaten unmittelbar zu dem Zeitpunkt erfolgten, als die Türkei in Gefahr geriet, wegen ihres Afrin-Überfalls in einem schlechten Licht dazustehen, und weshalb diese ebenso abrupt endeten, wie sie begannen, nachdem die Bundesregierung klar gemacht hatte, dass dieser Überfall nichts an dem vertrauensvollen Verhältnis zum türkischen Sultan ändert.

Zwei Brandstiftungen 2017

Spannend jedoch ist eben jene besagte Beiläufigkeit. Sie fand sich in folgender Formulierung von BKA-Sprecherin Sandra Clemens:

„Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst wurde das Unterthema ‚Islamfeindlich‘ zum 01.01.2017 eingeführt. Im Jahr 2017 wurden bislang 1.075 islamfeindliche Straftaten registriert. Rechtsmotivierte Täter sind für 994 der Delikte verantwortlich (religiöse Ideologie: 18, links motiviert: 3, ausländische Ideologie: 1, nicht zuzuordnen: 59. Überwiegend handelt es sich um Volksverhetzung (456), Sachbeschädigung (181) und andere Straftaten (z. B. Beleidigung, 261). Bei 56 der 1.075 Straftaten handelte es sich um Gewalttaten (davon 2 Brandstiftungen).

Politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel ‚Moscheen‘ wurden 2016 insgesamt 94 und 2017 insgesamt 239 registriert. Es handelt sich überwiegend um Beleidigungen und Sachbeschädigungen.“

Mit Blick auf die Gesamtzahl der als „islamfeindlich“ eingestuften Straftaten war einmal mehr die Drama-Queen der Islamisierung, Aiman Mazyek, ganz vorne weg. Der Vorsitzende jener ominösen Vereinigung mit dem hochtrabenden Titel „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ sah sich berufen, umgehend den Bestand der bundesdeutschen Demokratie erschüttert zu sehen.

„Wenn Moscheen brennen in unserem Land, dann brennt in erster Linie unser Land. Es ist ein Anschlag auf unsere Demokratie, auf unser Land, auf unsere freiheitliche Gesellschaft“, ließ er umgehend wissen.

Nun sei ihm beigepflichtet insofern, als nicht nur nach dem Strafgesetzbuch jede Gewalttat gegen Einrichtungen von wem auch immer nicht zu tolerieren ist. Das gilt selbst dann, wenn es sich, wie bei manchen Moscheen, um Propaganda-Außenstellen einer auswärtigen Macht mit dem Ziel der Unterwanderung der demokratischen Ordnung handelt. Und doch sei festgehalten: Bei rund 80 Millionen Bundesbürgern erfüllen 1.075 Straftaten im Jahr 2017 gerade einmal eine Quote von 0,001 Prozent. Eine ernsthafter „Anschlag auf unsere freiheitliche Demokratie“ sieht sicherlich anders aus.

Deutschland in Flammen!

Noch absurder wird des Mazyeks Dramatisierung der brennenden Moscheen, wenn sie von der islam-freundlichen „Deutsche Welle“ in einem Bericht vom 15. März begierig aufgegriffen wird.

„In Berlin und Baden-Württemberg loderten vor wenigen Tagen Flammen, in Schleswig-Holstein gingen Fensterscheiben zu Bruch – das Ziel waren jedes Mal Moscheen“, ließ die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt ihren Bericht beginnen.

„Deutschland in Flammen! – der Bürgerkrieg zwischen Muslimen und Nichtmuslimen geht in die heiße Phase!“ ist der unbedarfte Zuhörer geneigt anzunehmen, wenn er mit einem solchen Horrorszenario begrüßt wird.

Bemühen wir deshalb noch einmal BKA-Sprecherin Clemens. „… davon 2 Brandstiftungen“ konnte sie für das Jahr 2017 bestätigen. In Worten: ZWEI!

Das ist nun – noch einmal bezogen auf die Bundesbevölkerung – ein Prozentanteil von 0,0000025. Und das sind – auch dieses gilt es festzuhalten – die relevantesten Straftaten, die im Bereich „islamfeindlich“ vom BKA registriert wurden. Der überwiegende Anteil jener 1.075 Straftaten sind – siehe oben – jene durchaus dehnbar auszulegende „Volksverhetzung“ mit 456 Fällen, gefolgt von „Beleidigung“ mit 261 Fällen.

Die Entbagatellisierung der Bagatelle

Beleidigung – darunter fällt nach deutschem Richterspruch bereits, wenn ein deutscher Geschäftsmann einen anmaßend auftretenden Muslim als „Muselman“ bezeichnet. Dabei ist der Muselman nichts anderes als die Eindeutschung des persischen „Musliman“ und des türkischen „Müslüman“. Was wiederum nichts anderes bedeutet als „Muslim“, weshalb sich dem neutralen Beobachter nicht zu erschließen vermag, weshalb die Bezeichnung eines Muslims als Muslim eine Straftat sein soll.

Nicht unter Beleidigung fällt übrigens, wenn die Propagandistin ihrer privaten Islamauslegung, Lamya Kaddor, islamkritische Deutsche kollektiv und rassistisch pauschalisierend als „Deutschomanen“ bezeichnet. Denn diese Wortneuschöpfung ist gezielt diskreditierend zu verstehen und kann sich nicht auf eine persische Herkunft berufen kann. Dort nämlich heißt der Deutsche „almani“, weshalb „Alman“ nun im Gegensatz zum „Deutschoman“ zwangsläufig keine Beleidigung wäre.

Islamkritik ist rassistisch!

Weshalb aber nun trotzdem das Gejammer Mazyeks und seiner im Moscheeverein DITIB organisierten Freunde von der türk-islamischen Indoktrinationsbehörde? Die Antwort ist einfach: Mazyek und seine Islamisierungs-Brigaden brauchen die angebliche Islamfeindlichkeit mehr als jedes Entgegenkommen einer sich selbst zu Tode tolerierenden Mehrheitsgesellschaft.

Bereits 2012 forderte Mazyek, dass „islamfeindlicher Rassismus als eigenständiger Tatbestand gewertet werden“ müsse. Daran arbeitet er seitdem beharrlich – und jede selbst noch so lächerliche Tat, die gegen Muslime oder muslimische Einrichtungen gerichtet zu sein scheint, ist Wasser auf seine Mühlen.

Sollte Mazyek mit seinem Propagandaziel erfolgreich sein, dann werden er und seine muslimischen Freunde darüber bestimmen, was „islamfeindlich“ und damit strafrechtsrelevant „rassistisch“ ist. Und das ist – kurz und knapp – alles, was auch nur im Geringsten als Kritik am Islam interpretiert werden könnte. So nämlich steht es im Koran und in den Hadithe – so muss es folglich jeder Muslim verstehen. Nicht nur jede öffentliche Diskussion über jene Welteroberungsphilosophie aus dem frühmittelalterlichen Arabien wäre damit als „rassistisch“ zu unterbinden – selbst die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Inhalt, Geschichte und Gegenwart des Islam wäre unmöglich. Denn diese muss zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass der Islam eine Ideologie des Massenmordes an Nicht-Muslimen ist – zigfach belegt selbst durch Koranstellen, unzählige Male exekutiert bei der gewaltsamen Übernahme Persiens, Baktriens und Indiens bis an die Grenzen Chinas, des Balkans sowie der gesamten, ehedem christlichen Nordküste Afrikas und jüngst wieder beim islamischen Genozid an den Jeziden.

Der tatsächliche Rassismus des Islam

Wie verquer allerdings Mazyeks Denke ist, belegt ein weiteres Zitat des Berufsfunktionärs vom April dieses Jahres. „Antisemitismus, Rassismus und Hass sind große Sünden im Islam“, ließ er wissen. Der Kenner des Koran und der Geschichte der arabisch-islamischen Expansion fragt sich unwillkürlich: Auf welche, bislang unentdeckte Fassung des Koran beruft sich dieser Mann?

Antisemitismus“ – wenn wir ihn als Antijudaismus übersetzen – durchzieht den Koran wie ein roter Faden. Kaum eine Sure, in der nicht kräftig gegen die „Israeliten“ – wie Mohamed und seine Mitkämpfer vom Islamischen Staat die Juden bezeichneten – Propaganda getrieben wird. Wie formulierte es erst kürzlich ein gut integrierter, türkischer Nachbar, als wir beiläufig ins Gespräch über Islam und Menschenrecht kamen? „Der Islam verbietet das Töten von Menschen!“ deklarierte er voller Überzeugung. Um dann, nach einer kleinen Denkpause, hinzuzufügen: „Außer bei Juden“. Auf meine Nachfrage, ob ich das richtig verstanden hätte, folgte ein inbrünstiges „Ja! Juden dürfen getötet werden!“ – Nun, der Mann hatte Recht. Er hatte seinen Koran und seinen Imam richtig verstanden.

Die UN-Definition

„Rassismus“ wird in den Dokumenten der Vereinten Nationen eindeutig definiert. Am 4. Januar 1969 trat jenes sogenannte „Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ in Kraft. Darin heißt es in Artikel 5 unter anderem: „Im Einklang mit den in Artikel 2 niedergelegten grundsätzlichen Verpflichtungen werden die Vertragsstaaten die Rassendiskriminierung in jeder Form verbieten und beseitigen und das Recht jedes einzelnen, ohne Unterschied der Rasse, der Hautfarbe, des nationalen Ursprungs oder des Volkstums, auf Gleichheit vor dem Gesetz gewährleisten; dies gilt insbesondere für folgende Rechte: … das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

Mazyek und seinen Islam-Propagandisten sei dringend empfohlen, diesen Artikel 5 noch einmal ganz genau zu lesen. Denn konsequent in die Tat umgesetzt bedeutet dieser Satz nichts anderes, als dass der Islam umgehend und weltweit als rassistisch zu verbieten ist. Nicht nur das in Artikel 4 verurteilte Bekenntnis „hinsichtlich der Überlegenheit einer Rasse oder einer Personengruppe“ träfe ungeteilt auf den Islam zu, wenn dieser denn als „Rasse“ im Sinne der Rassimusdefinition zu verstehen wäre – der Islam schließt bereits in dem Machwerk Koran jegliche Rechte nicht-muslimischer Menschen kategorisch aus. Der im Einklang mit dem Koran stehende, nachgewiesene Massenmord an Millionen Nicht-Muslimen und die Verfolgung nicht-islamischer Volksgruppen erfüllt darüber hinaus auch jene internationalen Straftatbestände, die angesichts der deutschen Verbrechen an den jüdischen Mitbürgern definiert worden waren. Und die Tatsache, dass der Islam in seinem Machtbereich außer der islamischen Kultur keine andere duldet – ist zigtausendfach belegt.

Orwell hatte Recht

Tatsächlich ist der Islam nur dort im rassistischen Sinne nicht „rassistisch“, wo er die absolute Herrschaft errungen hat und alle Menschen, gleich ob weiß, braun, gelb oder schwarz, sich den Geboten Mohammeds unterworfen haben. Was nun wiederum das falsche Spiel in hervorragender Weise offenbart, welches Mazyek ständig mit der deutschen Öffentlichkeit treibt.

Geht es um Rassismus im Islam, dann lebt der Funktionär ganz im Sinne der Hitler’schen Rassetheorie seinen eigenen Rassismus nach der genetischen Farbenlehre aus: Da unter der Knute Mohammeds tatsächlich alle Menschen gleich sind, ist der Islam selbstverständlich nicht „rassistisch“ (wobei – wenn man sich beispielsweise manche Erläuterung saudisch-wahabitischer „Gelehrter“ anschaut, mögen auch daran Zweifel berechtigt sein). Warum auch: Wer sich dem Gebot Allahs unterworfen hat, verliert seine individuelle Kultur und seine Selbstbestimmung – warum sollte man sich in einem faschistisch-sozialistischen System dann noch voneinander abgrenzen wollen? Die Tatsache, dass der Islam allen anderen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen das Existenzrecht abspricht, ist insofern für den Muslim Mazyek nicht rassistisch, sondern selbstverständlich.

Geht es aber um Rassismus außerhalb des Islam, dann werden die Anhänger Mohammeds plötzlich selbst zur Rasse, die von der Rasse der Islam-Kritiker diskriminiert wird. Hier folgt Mazyek – wie das gesamte, von ihm propagierte Eroberungskonzept – der von George Orwell beschriebenen Logik eines jeden totalitären Systems.

„Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als andere“, ließ der Schriftsteller die Schweine auf der Farm der Tiere feststellen. So und nicht anders ist die Welt des Islam: „Alle Menschen sind gleich, aber Muslime sind gleicher als alle anderen“.

Wollte man in Sachen Islamkritik und Islam also tatsächlich Straftatbestände wegen „Rassismus“ einführen, dann müsste vor allem anderen der Islam selbst verboten werden. Denn die Analyse dessen Basiswerks, der Interpretationen des Lebens Mohammeds sowie der tatsächlichen und historisch nachgewiesenen Handlungen dieser Ideologie führen zwangsläufig zu der einzig notwendigen Konsequenz: Diese angebliche Glaubenslehre ist die absolute und ungehemmte Inkarnation des Rassismus.

Weshalb ob dieser Tatsachenfeststellung der Islampropagandist nunmehr diesen Artikel, weil islamkritisch, als „rassistisch“ bezeichnen wird.

Dabei müsste des Mazyeks Aussage korrekt doch eigentlich lauten: „Antisemitismus, Rassismus und Hass sind große Sünden DES Islam“. Denn nichts anderes exekutiert der Islam durchgängig seit dem siebten Jahrhundert.

Man kann dem Islam dieses nicht einmal zum Vorwurf machen. Denn genau so steht es geschrieben, genau so hat der einzige Gott Allah es gewollt. Das hat zumindest dessen Prophet Mohammed in dessen Auftrag wissen lassen. Wer aber an den Worten Mohammeds zweifelt, der zweifelt an den Worten Allahs. Und wer aber an den Worten Allahs zweifelt, der begeht die eigentliche und allergrößte Sünde des Islam: Der Zweifler wird zum des Todes würdigen „Ungläubigen“ – falls er nicht ohnehin schon immer einer gewesen ist.

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