Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Diese Erkenntnis müsste sich gegenwärtig bei Politik und Medien durchsetzen mit Blick auf jenes, was seit spätestens 2015 höchstamtlich unter dem Begriff „Flüchtlinge“ subsummiert wird. Denn durch die pauschale Bezeichnung jeglicher Migranten als „Flüchtlinge“ gerät nun neben jenem „Global Compact for Migration“ auch ein als „Flüchtlingspakt“ bezeichnetes Papier ins Visier der Kritik. Zu Unrecht – wäre nicht ständig der Versuch unternommen worden, jeden, der seinen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz über Landesgrenzen hinweg ändern möchte, als „Flüchtling“ zu bezeichnen.
Das mediale Totalversagen
Tatsache ist: Politik und Medien haben in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt, eines der weitreichendsten Papiere, welches unter Ägide der SupraGouvernmental Organization mit der Bezeichnung Vereinte Nationen entwickelt wurde, totzuschweigen. Mittlerweile legendär jene Aussage von Peter Frey auf der Dresdner Debatte vom 27. Oktober 2018.
„Vom Migrationspakt weiß ich nichts. Ich habe den Ausdruck vorhin erstmals gehört und er scheint der AfD wichtig zu sein. Doch ich kann damit nichts anfangen. Wenn er am 10./11. Dezember unterschrieben wird, dann werden wir an dem Tag wohl darüber berichten.“
Wenn das so ist – und das beharrliche Schweigen der Medien zum sogenannten „Migrationspakt“ lässt keine andere Interpretation zu – dann ist ein journalistisches Totalversagen zu konstatieren. Denn kaum ein anderes Vertragswerk der UN wird derart elementar in die Souveränität der Nationalstaaten eingreifen, wie jene Globale Vereinbarung für Migration, meist UN-Migrationspakt genannt. TE berichtete als eines der wenigen Medien seit August wiederholt und ausführlich.
Und doch gehört auch dieses kollektive Schweigen zum Konzept von SGO UN, EU und Bundesregierung. Denn den politisch Verantwortlichen war zu jedem Zeitpunkt bewusst: Wird einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, welche letztlich völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtungen mit dem Migrationspakt verbunden sind, wird die für Dezember geplante Unterzeichnung durch die Zielländer der Migration mehr als fraglich. Die Büchse der Pandora öffnete dann Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz, als er öffentlich erklärte, von der Unterzeichnung absehen zu wollen. Zunehmend mehr Länder der EU schlossen sich dieser Ablehnung an – es schien, als habe man sich dort auf Regierungsebene mit dem Vertragswerk nun erstmals beschäftigt.
Droht Merkels größte Niederlage?
Für Bundeskanzler Angela Merkel und ihre Pro-Migrations-Fraktion kann die Unterzeichnungsverweigerung durch immer mehr Zielstaaten zur größten politischen Schlappe ihrer Karriere werden. Denn es war maßgeblich die Bundesregierung, die an diesem Vertragswerk mitgewirkt hatte. Und die parallel dazu viele der „empfohlenen“ Eingriffe in die nationale Souveränität längst auf die Spur gebracht hat. Das Internet-Zensurgesetz des späteren Außenministers Heiko Maas gehört ebenso dazu wie die strafrechtsbewehrte Beurteilung menschlicher Emotionen – als „Hasskriminalität“ auf Order der UN mittlerweile im Strafgesetzbuch verankert und, so die Aussage des BMI gegenüber TE, in der Feststellung im Ermessen der Polizei liegend. Höhepunkt des Umbaus eines Landes der Deutschen sollte ein von der damaligen Integrationsbeauftragten unter Beifalls Merkels präsentiertes Papier werden, in dem unter anderem gefordert wird, das bundesdeutsche Grundgesetz dahingehend zu verändert, dass aus dem Land der Deutschen ein Land der Einwanderer wird.
Doch der geplante Durchmarsch gerät auch in der Bundesrepublik ins stottern. Zwar unterwarfen sich anlässlich einer von der AfD erzwungen Bundestagsdebatte noch alle anderen Fraktionen den UN-Zielen – doch nun fordert sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, um bei seinem Kampf um den Vorsitz der CDU in die Offensive zu kommen, die Vertagung der Unterzeichnung. Deutlicher hätte er seine Ohrfeige für Merkel nicht verpacken können.
Flüchtlings- und Migrationspakt identisch?
Während also der UN-Migrationspakt zunehmend mehr in die öffentliche Kritik gerät, weil er massiv in die nationale Selbstbestimmung eingreift und die rechtliche und inhaltlich unverzichtbare Unterscheidung zwischen Asylsuchenden und Arbeitsmigranten faktisch abschafft, gerät nun auch ein weiteres Papier aus UN-Kreisen in Verruf.
Dieses Papier wird unter der Bezeichnung „Flüchtlingspakt“ diskutiert und gern als ebenso indiskutabel wie der UN-Migrationspakt pauschal abgelehnt. Welch Wunder, wenn den Menschen seit Jahren eingehämmert wird, dass jeder Migrant automatisch „Flüchtling“ ist.
Tatsächlich aber hat dieser sogenannte Flüchtlingspakt eine andere Qualität als jener unsägliche „Compact for Migration“. Zum einen handelt es sich dabei nach Stand der Dinge trotz fast identischer Bezeichnung (Compact) tatsächlich nicht um ein Vertragswerk. Vielmehr ist der „Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen – A/73/12“ ein Protokoll, in dem verschiedene Ziele und Vorstellungen zum Umgang mit echten Flüchtlingen, vertrieben durch Krieg oder auch Umweltkatastrophen, niedergelegt wurden. Diesem Protokoll, welchem der „High Commissioner for Refugees“ selbst durch die Bezeichnung „Compact“ einen falschen Anstrich gegeben hat, sollten die beteiligten Länder zustimmen. Ein solches Verfahren ist überall dort üblich, wo Beratungsprotokolle anschließend die schriftlich fixierten Beratungsergebnisse dokumentieren.
Eine andere Qualität
Selbstverständlich: Auch durch solche Protokolle können nicht nur durch die Hintertür Konsequenzen folgen, die am Ende negative Auswirkungen haben. Deshalb heißt es auch bei solchen Protokollen: Genau hinschauen, was dort geschrieben steht.
Doch hier ist nun eine deutlich andere Qualität festzustellen als bei jenem „UN-Migrationspakt“. Entscheidend als erstes: Hier geht es eben tatsächlich um Flüchtlinge. Nicht um Asylbewerber – und schon gar nicht um Glücksritter, die einer misslichen wirtschaftlichen Lage zu entfliehen suchen. Es geht um Personen, die tatsächlich unter Gefahr für Leib und Leben gezwungen sind, ihre Heimat zumindest vorübergehend zu verlassen.
Deshalb beschäftigt sich das vorgelegte Protokoll über zahlreiche Punkte mit der Frage, was getan werden kann, um solche Situationen zu vermeiden – oder Situationen zu schaffen, in denen die Geflüchteten gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren können. Liest man zwischen den Zeilen des Protokolls,dann wird dort sogar die Möglichkeit der massiven Intervention ermöglicht. Das – so die ursprüngliche Intention der Vereinten Nationen – entspricht ihrem Auftrag. Und es entspricht den Positionen jener Länder, die Flüchtlinge vorübergehend aufnehmen.
Diese Länder – auch daran ist nicht zu kritisieren – sollen durch die Staatengemeinschaft bei ihrer Flüchtlingshilfe unterstützt werden. Eine Praxis, die bereits heute die Regel ist, denn oftmals ist es insbesondere für die Nachbarländer nur schwer zu schultern, plötzlich mit Hunderttausenden, vielleicht Millionen Menschen konfrontiert zu sein, die ernährt und vielleicht auch beschäftigt sein wollen.
Das Protokoll nimmt auch die Aufnahmeländer in die Pflicht. Sie seien dafür verantwortlich, dass die Flüchtlinge nicht ausgenutzt würden – oder gar durch kriminelle Banden missbraucht werden. Hier schreibt das Protokoll insbesondere die Gleichstellung von Mann und Frau fest – ein hehres Ziel, wenn man sich beispielsweise den „Verkauf“ junger Mädchen als Teilzeitbräute an begüterte, arabische Greise vor Augen hält, der als islamische Hochzeit getarnt in nahöstlichen Flüchtlingslagern nicht unüblich ist. Auch ist nicht das Geringste dagegen einzuwenden, wenn das Protokoll die Aufnahmeländer verpflichten möchte, vor allem den Kindern – und hier Jungen wie Mädchen – eine vernünftige Schulbildung zukommen zu lassen. Wer künftigen Krisen entgegen wirken will, sollte gerade solche Maßnahmen begrüßen.
Kurz: Das Protokoll zeichnet im Kern Aspekte, die unter dem Gebot des Menschlichkeit zwangsläufig sind. Es geht eben nicht darum, hier Wohlstandsmigranten mit Sonderbehandlung zu versehen und sie unter der Sammelbezeichnung „Flüchtlinge“ widerstandslos aufzunehmen.
Gleichwohl ist auch an dem Protokoll Kritik gerechtfertigt. Vor allem deshalb, weil es selbst einen Bezug zu jenem unsäglichen „Global Compact for Migration“ herstellt und mit der Bezeichnung „Compact“ statt Protokoll die Nähe dazu sucht. Hätte der Hohe Kommissar für Flüchtlinge sich auf seine Protokollpflicht beschränkt, so hätte man zwar sicherlich über den einen oder anderen Vorschlag noch trefflich diskutieren können – doch wäre der Eindruck, hier solle nun mit einem weiteren Vertrag das Selbstbestimmungsrecht der Völker ausgehebelt werden, nicht entstanden.
Der Missbrauch des „Flüchtlings“ zeigt seine Konsequenzen
Wenn gleichwohl nun in der deutschen Öffentlichkeit beides in einem Zug in die Kritik und in Verruf gerät, so haben sich das Politik und Medien selbst zuzuschreiben. Sie selbst sind es, die seit 2015 jeden Versuch unternehmen, zwischen echten Flüchtlingen, politisch Verfolgten und Glücksrittern nicht mehr zu unterscheiden. Wer den Begriff „Flüchtling“ derart missbraucht, wie es Politik und Medien nun seit drei Jahren tun, darf sich dann nicht beklagen, wenn ihm auch ein im Kern sinnvolles Protokoll um die Ohren fliegt.
Dass dieses nun allerdings zur Besinnung führt und die juristisch wie inhaltlich unverzichtbare Differenzierung innerhalb der Masse der Migranten wieder einkehrt, wage ich zu bezweifeln. Denn sie sind es ja, die die Unterscheidung mit allen Mitteln aus dem Bewusstsein der Bürger verdammen möchten. Nur dürfen sie sich dann nicht beklagen, wenn auch zweckmäßige Ziele und Vorschläge unter Generalverdacht geraten. Gut gemeint ist eben nicht immer gut macht. Hier rächt sich der ideologische Versuch, die Welt von den Füßen auf den Kopf zu stellen und aus einer Menschheit mit nationalen, ethnischen und traditionellen Identitäten einen Einheitsbrei zu machen, in dem am Ende jeder nicht einmal er selbst sein darf. Doch so sehr man den Weltzerstörern diese Entwicklung gönnen mag – für den Betrachter sollte nach wie vor gelten, sich nicht pauschal vereinnahmen zu lassen, sondern die Dinge so zu betrachten, wie sie sich tatsächlich darstellen. Und das gilt selbst für Papiere der SGO Vereinte Nationen, die scheinbar Ähnliches behandeln – und dennoch unterschiedlich zu bewerten sind.