Tichys Einblick
Wem nützt die Panik?

BKA: Keine Feindes- oder Todeslisten

Der öffentlich verbreitete Popanz hinsichtlich rechter Netzwerkverschwörungen ist nach Erkenntnis des Bundeskriminalamtes „konsequent zurückzuweisen“.

imago images / Emmanuele Contini

Glaubt man so mancher Berichterstattung, dann ist die Bundesrepublik von rechtsextremistischen Netzwerken durchsetzt, die Stück für Stück ansetzen, sorgfältig recherchierte „Todeslisten“ abzuarbeiten. Opfer – wie im Falle des Kasseler Kommunalpolitikers Walter Lübcke – sind missliebige Politiker oder – wie im Falle des Eritreers in Wächtersbach – Zuwanderer. Es spielt dabei in der öffentlichen Darstellung keine Rolle, dass es sich im Falle Lübckes nach gegenwärtigem Erkenntnisstand um einen kriminalistisch nicht abschließend eingeordneten Einzeltäter gehandelt hat und im Fall des Eritreers die Erkenntnis eines „rassistischen“ Tatmotivs bislang maßgeblich allein aus dessen Hautfarbe geschöpft wird, obgleich der Täter ein offenbar geistig verwirrter Suizidgefährdeter war, der einen Abschiedsbrief schrieb, offenbar irgendjemanden „mitnehmen“ wollte und sich nach der Tat selbst das Leben nahm.

So, wie Greta aus Skandinavien im Namen einer von Staatsklimaaufträgen abhängigen Wissenschaftlergemeinde Panik zu produzieren sucht, so scheint gegenwärtig auf dem politischen Feld alles daran gesetzt zu werden, eine republikzerstörende, rechtsextremistische Verschwörung gegen Volk und Vaterland zu finden und dabei vor allem jenen von Links übernommen Rassismusbegriff der nationalen Sozialisten zu generalisieren.

Bundeskriminalamt widerspricht rechtsextemen Todeslisten

In diesen Zusammenhang gehört ein Schreiben des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, welches am 24. Juli ausgesuchten Kommunalpolitikern, darunter dem Bundesvorsitzenden der Tierschutzpartei, Robert Gabel, zuging und der Redaktion vorliegt.

In diesem Schreiben heißt es unter anderem:

„Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen zwei Beschuldigte … wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat … wurden Materialsammlungen … festgestellt, die überwiegend im Zeitraum 2015 – 2017 aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengetragen worden waren, darunter auch personenbezogene Daten zu Ihrer Person. …

Das Bundeskriminalamt führt hierzu Folgendes aus:

‚Alle dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationssammlungen wurden jeweils einer individuellen Gefährdungseinschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses zum Nachteil der darin aufgelisteten unterzogen. Dabei haben sich jedoch bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterliegen. Eine Gefährdung der dort genannten Personen, Institutionen und Organisationen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamts gegenwärtig auszuschließen.

Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der ‚Feindes- oder gar „Todesliste“ ist daher konsequent zurückzuweisen.‘

Ich kann Ihnen nach derzeitigen Erkenntnissen mitteilen, dass dem Bundeskriminalamt und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern keine Gefährdungsaspekte zu Ihrer Person vorliegen. Zum jetzigen Ermittlungsstand sind aus den Materialsammlungen keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass konkrete Straftaten gegen sie geplant waren oder sind.“

Wem nützt die Panik?

Einmal abgesehen davon, dass vom Direktor des LKA Angeschriebene sich nun fragen, weshalb man über etwas informiert, was es dem Schreiben zufolge überhaupt nicht gibt und nie gegeben hat, lernen wir: Der öffentlich verbreitete Popanz hinsichtlich rechter Netzwerkverschwörungen ist nach Erkenntnis des Bundeskriminalamtes „konsequent zurückzuweisen“. Demnach gibt es keine systematisch zusammengestellten Feindes- oder Todeslisten, mit denen rechtsextremistische Kreise gezielt den Umsturz und das Ausschalten missliebiger Personen vorbereitet haben. Was diese Kreise dann offenbar von solchen Institutionen wie der Annetta-Kahane-Stiftung und Möchtegernsatirikern á la Böhmermann unterscheidet, die nicht davor zurückschrecken, zumindest entsprechende Feindeslisten zu kreieren und diese als Chefdenunzianten mit großem Trara in die Öffentlichkeit hinauszuposaunen.

Stellt sich dem Betrachter die Frage: Cui bono – wem nützt es, wenn ständig die Gefahr von Rechts als mörderische Bedrohung an die Wand gemalt wird, während das BKA infolge seiner Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt: Außer Spesen nichts gewesen?

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