Vorab etwas Bekanntes: AKK hat ihren Verzicht auf die Kanzlerkandidatur bekannt gegeben. Kann sie machen – wäre sowieso nichts draus geworden.
Gleichzeitig hat sie klar gemacht: Sie wird auch den Vorsitz der Partei abgeben. Demnächst irgendwann. Nicht sofort, es besteht keine Not. Auch das kann sie machen – es gibt keine Vorsitzendenpflicht in der Republik.
Der Brief an die Mitglieder
Bemerkenswert ist ihre Begründung, die sie in einem Mitgliederschreiben am Montag kundtat.
In diesem überlangen Brief weist sie zuerst darauf hin, dass sie vor zwei Jahren ihren sicheren Job als Ministerpräsidenten des kleinen Saarlandes aufgegeben habe. Und damit ein „hart erkämpftes Staatsamt“. Und das nur, um der Partei, der sie vieles zu verdanken habe, aufopferungsvoll zu dienen. Wobei sie auch damals von niemandem zu dieser Aufgabe gezwungen wurde. Alles freiwillig. Sie habe dieses getan „um mich in den Dienst der Partei zu stellen“ – was im Umkehrschluss bedeutet, dass sie ihr saarländisches MP-Amt damals noch als Dienst am Bürger, und nicht an der Partei, verstanden hat. Das ist ohne Zweifel nicht nur lobenswert, sondern entspricht auch den Verfassungen von Bundesland und Bundesrepublik. Doch die Gretl, die als Putzfrau die Karnevalisten beglückte, hatte sich nicht nur verkalkuliert – sie hatte sich auch verhoben. Saarbrücken ist eben nicht Berlin. Mag es noch sein, dass sie „hart“ genug war, in der Alt-BRD kleinstem Flächenland den MP-Posten zu erobern (wobei ihre realen Zugewinne bei den Wahlen seinerzeit marginal waren) – hart genug für die Schlangengrube Bundespolitik war sie nicht.
Es ist so schwer, eigenes Versagen einzugestehen
Nun fällt es nachvollziehbar einem jeden schwer, das eigene Scheitern einzugestehen. AKK macht da keine Ausnahme. Also sucht sie nach Gründen für das eigene, die nicht ihr, sondern wem oder was auch immer anzulasten sind. Die findet sie:
„Mit der Aufgabe des Parteivorsitzes durch Angela Merkel und der Trennung von Kanzlerschaft und Parteivorsitz haben wir eine in der CDU geübte Praxis aufgegeben. Es hat sich bis in die jüngsten Tage gezeigt, dass damit eine ungeklärte Führungsfrage einhergeht – nämlich die Frage nach der Kanzlerkandidatur. Diese Frage ist trotz zweier Parteitage nicht zur Ruhe gekommen. Und sollte nach dem Willen einiger offenbar auch für die Zukunft nicht zur Ruhe kommen. Die Trennung von Kanzlerschaft und Parteivorsitz und die offene Frage der Kanzlerkandidatur schwächen die CDU in einer Phase, in der Deutschland auf eine starke CDU angewiesen ist.“
Verstanden? Nun, es ist unmissverständlich. Die Schuldigen an AKKs Scheitern sind, der Reihe nach:
• Angela Merkel. Sie hätte einfach Parteivorsitz und Kanzleramt weiterhin gemeinsam ausfüllen müssen. Dann wäre es zu AKKs Scheitern niemals gekommen.
Das ist eine scheinbar absolut zutreffende Erkenntnis, denn dann hätte AKK nicht Parteivorsitzende werden und als solche nicht scheitern können. – Doch halt: AKK selbst weist in ihrem Brief darauf hin, dass sie das nette Amt an der Saar seinerzeit für den Generalsekretärsposten aufgegeben hat – nicht für den Parteivorsitz. Die Möglichkeit zum Scheitern war damit bereits gegeben.
Allerdings sollten wir nicht so tun, als würden wir die kleine Begriffsklauberei tatsächlich glauben. Denn selbstverständlich hat die Gretl von der Saar ihren netten Job nicht aufgegeben, um als Generalssekretär die Schmutzarbeit für Merkel zu erledigen. Selbstverständlich hatte Merkel sie mit der Aussicht gelockt, der Großen Vorsitzenden erst im Amt des Parteivorsitzes und dann als Kanzler der Republik nachzufolgen. Denn – immer noch selbstverständlich – niemand gibt einen netten Posten als Chef eines gemütlichen Bundeslandes auf, um als Brennstab im Dauerfeuer der Öffentlichkeit abzufackeln.
• Die ungeklärte Führungsfrage. Diese in der AKKs Erklärungsversuch wiederum dadurch verursacht, dass Merkel nicht zeitgleich auf das Kanzleramt verzichtete. Oder anders formuliert: Wäre die Gretl von der Saar im Dezember 2019 nicht nur Parteichefin, sondern gleichzeitig Kanzler geworden, sähe ihre Welt heute anders auch. Verzichten wir darauf, an dieser Stelle von ausgeprägter Naivität zu sprechen. Merkel wollte einen Klotz am Bein loswerden: Eine Partei, die Die Große Vorsitzende ohnehin nie interessiert hat. Um dann über den Wassern schwebend den Dreck bei AKK abzuladen, und selbst auf den Schaumkronen als gottgleiche Überfigur schweben zu können.
Deshalb sollte AKK ehrlich bleiben: Nicht der Posten als Generalsekretär hatte sie dereinst nach Berlin gelockt. Es war genau diese von Merkel zumindest angedeutete, wenn nicht zugesagte Erwartung, von der Saar-Gretl zur Bundes-Gretl zu werden. Und damit sind die Krokodilstränen, die AKK nun vergießt und deren Ursache sie durch die Hintertür Der Großen Merkel anzulasten sucht, von ihr selbst verursacht. Noch im Dezember 2018, als ein Bundesparteitag in Hamburg sie nach eine emotionalen, sachinhaltsleeren Rede zur Nachfolgerin Der Großen Merkel machte, hatte sie mit der Ämtertrennung keinerlei Problem. Es sollte ja nur eine kurze Übergangszeit sein. Oder doch vielleicht nur eine Anstellung auf Probe? Niemand, der einen guten und sicheren Job hat, verlässt diesen für einen anderen mit Probezeit. Das wäre nicht nur naiv – das wäre tatsächlich dämlich.
• Die bösen Konkurrenten. Dieser Merz vor allem – auch wenn sie ihn nicht namentlich benennt. Denn diese Widersacher wollten einfach nicht akzeptieren, dass Die Große Merkel mit AKK ihre Nachfolgefrage gelöst hatte. Was zumindest AKK damals unbedingt glauben wollte. Wobei wahrscheinlicher ist, dass Merkel nur ein weiteres Mal einen potentiellen Konkurrenten entsorgen wollte. Wäre es anders, dann hätte sie AKK nicht den Schleudersitz im Bundesverteidigungsministerium aufs Auge gedrückt, sondern einen der beliebten Kuscheljobs, in denen man wenig falsch machen kann. Familie und Gleichstellung beispielsweise. Oder Forschung und Kultur. Das sind die Ressorts, in denen sich weitgehend friedlich leben lässt, weil sie zumeist nicht im Fokus des öffentlichen Interesses stehen, und man – wie die SPD zwischenzeitlich verstanden hat – man mit „Gute Kita“-Gesetzen oder anderen kuscheligen Gesetzgebungsvorhaben mit wohlklingen, sachfremden Bezeichnungen die eine oder andere Lorbeere hätte einfahren können.
Die Gretl ist offenbar auch hier einer Fehleinschätzung unterlegen. Die Große Merkel – abgefeimt wie eh und je, lockte die Gretl in die Falle, um von sich selbst abzulenken. Um dann vielleicht sogar demnächst wieder als alternativlose Kanzlerin noch einmal von der CDU zur Spitzenkandidatin gekürt zu werden – als Retterin aus höchster Not, weil doch niemand da ist, der in ihre überdimensionierten Fußstapfen hätte treten können. Merkel ist die Meisterin darin, Gefahren für sich abzuräumen, ohne dabei machopolitische Ellenbogenschläge zu verteilen. Einfach die Gefahrenpotentiale derart fest umarmen, dass man sie bei passender Gelegenheit schlicht in Liebe erdrücken kann.
Die Praxis eines im GG nicht vorgesehenen Vorgehens
Soweit der erste Teil des AKK-Mimimi. Und deshalb nun einmal kurz zu der Sachsituation.
Es ist zutreffend: Bei der CDU war es zumeist so, dass Kanzleramt und Parteivorsitz in der Hand ein und derselben Person gewesen sind. Aber nur bei der CDU – nicht bei der Union. Die bajuwarische Schwester, die bereits zweimal einen erfolglosen, ähnlichen Versuch unternahm, kann ein Lied davon singen, dass bei ihr noch nie diese Doppelfunktion geklappt hat. Aber darüber jammert AKK ja auch nicht. Sie klammert sich am CDU-Prozedere fest.
Das nun gibt Anlass, mit einer ständigen und unsinnigen Fehlbetrachtung aufzuräumen. Denn es gibt keinen Mechanismus, wonach der Vorsitz der stärksten Bundestagspartei personalidentisch mit dem Kanzleramt zu sein hätte. Es gibt nach dem Deutschen Grundgesetz nicht einmal einen Kanzlerkandidaten. Den haben die Parteien irgendwann einmal aus marketingtechnischen Gründen erfunden. Denn – man mag das loben oder geißeln – der Kanzler der Bundesrepublik wird, so steht es im GG, weder vom Bürger noch von den Parteien gewählt. Sachlich betrachtet ist das Benennen eines sogenannten Kanzlerkandidaten vor den Wahlen ein ebenso eklatanter Verfassungsverstoß wie die Entscheidung über Regierungskoalition durch Parteien oder deren Spitzen. Denn damit sind künftig zu wählende oder bereits gewählte Abgeordnete als Bürgervertretung darauf festgelegt, diese Person unwidersprochen zum Kanzler zu ernennen oder auch einer gänzlich ungeliebten Koalition zuzustimmen. Da die Wahl des Kanzlers – und damit die Entscheidung für bestimmte Parteizusammenarbeit – ausschließliche Aufgabe frei gewählter, nur ihrem Gewissen verantwortlicher Abgeordneter ist, kann die Nominierung von Kanzlerkandidaten ebenso wie Parteibeschlüsse zu Koalitionen nur als Verfassungsverstoß gewertet werden. Es nimmt dem Abgeordneten – so ist das Vorgehen zu verstehen und so ist es gewollt – die ihm vom Grundgesetz verordnete Pflicht, nur nach seinem Gewissen und nicht im Zuge eines Imperativen Mandats der Partei zur Kanzlerwahl anzutreten.
Insofern offenbart auch das aktuelle Gejammer von Politikern, sogenannten Politikwissenschaftlern und „Medienschaffenden“ ein absolutes Nichtverhältnis zum Grundgesetz, wenn sie angesichts der Wahl Kemmerichs in Thüringen sich darüber echauffieren, dass hier nun mit Unterstützung der teuflischen AfD eine Partei den MP habe stellen können, die gerade mit Mühen die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen habe. Dem Grundgesetz ist es völlig egal, ob und wie viele Prozente die Partei eines gewählten Kanzlers bei Wahlen bekommen hat. Entscheidend ist, wie viele der gewählten Abgeordneten hinter ihm stehen. Und selbst da ist es völlig egal, welcher Partei die den Kanzler wählenden Abgeordneten angehören. Denn – notabene – die gewählten Volksvertreter haben ausschließlich nach ihrem Gewissen zu entscheiden. Nicht nach irgendwelchen Parteivorgaben, die mit „Kanzlerkandidaten“ oder an den Haaren herbeigezerrten Rechenkunststücken auf Stimmenfang und Amtseroberung gehen. Aber gut, wenn dann allerdings das unabhängige Gewissen den Abgeordneten kollektiv befiehlt, nun nur diesen sogenannten Kanzlerkandidaten wählen zu wollen – dann ist das eben so. Weshalb dieses Verfahren selbst von überzeugten Verfassungsrechtlern mit genau dieser fragwürdigen Begründung schöngeredet wird.
Zu AKK und zurück
Doch zurück zu AKK. Nach ihrer offensichtlichen Bauchlandung plädiert sie nun dafür, dass die CDU zu jener fragwürdigen Praxis zurückkehren möge, die Parteivorsitz und Kanzleramt in die Personalunion zwingt.
Wäre sie konsequent, dann hätte sie nun, nachdem sie von der Erkenntnis der Erfolglosigkeit des eigenen Tuns übermannt wurde, nicht nur auf jene verfassungsrechtlich nicht vorgesehene Kanzlerkandidatenrolle verzichtet, sondern sofort das Amt des Parteivorsitzes aufgegeben. Verbunden mit der Aufforderung an Merkel, bei einem umgehend einzuberufenden Sonderparteitag nun erneut selbst als einzige Kandidatin für die eigene Nachnachfolge zu kandidieren und gewählt zu werden. Oder alternativ sofort das Kanzleramt niederzulegen, denn – siehe oben – Trennung geht nicht.
Ein solches Vorgehen – und nur ein solches – wäre angesichts der neuen AKK-Erkenntnisse konsequent gewesen.
Das aber tut AKK nicht. Sie setzt wider bessere Erkenntnis und damit besseres Wissen die von ihr erkannte Unsäglichkeit der Ämtertrennung fort. Denn sie will trotz Kanzlerkandidatenkürverzicht noch ein wenig Parteichefin bleiben. Wohlbemerkt: Ein wenig. Deshalb lässt sie wissen:
„Ich führe – so wie ich das angekündigt habe – den Prozess von vorne, mit dem wir zu einem Kanzlerkandidaten oder einer Kanzlerkandidatin kommen. Wir haben dazu vereinbart, dass wir auf einem Parteitag eine entsprechende programmatische Plattform, eine organisatorische Plattform und die inhaltliche und personelle Frage klären wollen. Dieses Ziel besteht weiterhin.“
Einmal abgesehen von dem wenig verständlichen Wort der Prozessführung „von vorne“, der doch nur bedeuten kann, dass andere „den Prozess“ von hinten führen, wobei der Fragezeichen in den Raum stellende Zuhörer nun wieder zwangsläufig an Die Große Merkel denken muss – AKK möchte also gern noch ein wenig mitmischen. Und das eben „von vorne“ – also aus der Position einer Vorsitzenden, die bereits jeglichem eigenen Machtanspruch entsagt hat. Offenbar hat die Gretl von der Saar immer noch nicht begriffen, dass sie in Berlin in ein Haifischbecken eingetaucht ist. Niemand, weder in der Union noch außerhalb derselben, wird diese super lame duck noch ernst nehmen. Rumkuscheln in der Klingelhöfer Straße mag ja nett sein – hat aber mit Politikgestaltung nichts mehr zu tun.
Nicht verstanden, wie Politik funktioniert
Doch auch das verkennt die Gretl – und belegt damit, dass sie immer noch nicht verstanden hat, wie Politik funktioniert. Dabei klingt es doch so nett, wenn sie schreibt:
„Wir (der Parteivorstand – AdV.) haben dazu vereinbart, dass wir auf einem Parteitag eine entsprechende programmatische Plattform, eine organisatorische Plattform und die inhaltliche und personelle Frage klären wollen. Dieses Ziel besteht weiterhin. … Parteivorsitz und Kanzlerkandidatur müssen am Ende aber in einer Hand liegen. Deswegen werde ich so lange Parteivorsitzende bleiben, bis die Entscheidung über die Kanzlerkandidatur getroffen ist und dann das Parteiamt in die entsprechenden Hände abgeben.“
Allerdings sollten wir auch hier genau hinlesen, was AKK gesagt hat. Sie, die super lame duck, möchte, wie gesagt, gern noch ein wenig die Finger im Spiel haben. Und dieses Spiel stellt sie sich folgendermaßen vor:
Schritt 1: Die Partei wurschtelt sich wieder einmal ein neues Grundsatzprogramm zurecht. Das dient, wie gestandene Parteimitglieder mittlerweile wissen, ausschließlich dem Ziel, den parteilichen Bodensatz eine Zeitlang zu beschäftigen und damit der Führung den Spielraum zu geben, die eigentlichen Machtfragen ohne Rücksichtnahme auf das Fußvolk regeln zu können.
Schritt 2: Ist das mit dem Grundsatzprogramm erledigt – welches nach AKK auf dem Nominierungspartei als erstes zu beschließen sein wird – dürfen sich die Parteitagsdelegierten, nein, nicht der Vorsitzendenfrage, sondern der Kanzlerkandidatenfrage zuwenden. Dabei wohl wissend, dass diese bereits die anschließend noch anstehende Vorsitzendenwahl präjudizieren wird. Also dürfen nun all jene ran, die wider das Grundgesetz an dieser Stelle die künftig zu wählenden Parlamentsvertreter imperativ zu präjudizieren suchen.
Selbstverständlich wird die Parteiführung zu diesem Zeitpunkt bereits einen geeigneten Bewerber ausgeguckt haben. Sicher ist: Friedrich Merz wird dieser Wunschkandidat nicht heißen. Denn das wäre ein Schlag ins Gesicht Der Großen Merkel, den diese niemals zulassen und selbst dann, wenn sie eines Tages in die heiligen Jagdgründe der Politik eingegangen sein sollte, niemals verzeihen wird. Und wer möchte schon sein Leben lang von Merkels Geist heimgeholt werden?
Tippen wir also auf Armin Laschet, die Dauergrinsekatz aus Aachen, die immer noch fest davon überzeugt ist, dass sie Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen wurde, weil die Wähler sie so wahnsinnig gut fanden – und nicht, weil die Wähler das rotgrüne Dauerchaos in der Düsseldorfer Staatskanzlei einfach nicht mehr ertragen konnten und es ihnen völlig egal war, wie sie die rheinische Weiberwirtschaft loswerden.
Folglich wird Laschet mit vermutlich einstimmigem Vorstandsbeschluss der Bundespartei den Parteitagsdelegierten als Kanzlerkandidatenvorschlag präsentiert werden.
Der chancenlose Friedrich
Das hat mehrere Vorteile nicht nur für jene, die nach zwanzig Jahren Dauerhypnose immer noch Merkel-Kontinuität wünschen. Als Chef des größten Landesverbandes der CDU hat Laschet zumindest auf dem Papier schon einmal eine feste Bank hinter sich. Jens Spahn, ewiger Youngster und Zu-Spät-Geborener, ist damit, da aus demselben Landesverband stammend, bereits aus dem Rennen.
Merz hingegen, sollte er immer noch Ambitionen verspüren, muss als Widerstandskämpfer und Abtrünniger antreten. Denn selbstverständlich wird der Landesverband NRW – also dessen von Laschet gesteuerter Vorstand – den Armin zuvor als seinen offiziellen Bewerber auf den Schild gehoben haben. Merz, ebenfalls in NRW angesiedelt, bleibt nur das Stigma eines Mannes, den nicht einmal sein eigener Landesverband will. So wäre er, um überhaupt noch eine kleine Chance als Kandidat von irgendwem zu haben, gezwungen, irgendwelche anderen Landesverbände hinter sich finden.
Welche aber sollten das sein? Die Rheinschiene sicherlich nicht – und damit ist die rechnerische Mehrheit für Merz schon mal futsch. Die Kleinverbände aus dem Norden der Republik werden ebenso wie Niedersachsen auf ihre eigenen Zukunft schauen: Wer offen zu Merz steht, wird unter Laschet schlechte Karten haben. Also bloß nicht zu Merz bekennen, auch wenn es der Wunschkandidat sein sollte. Bleiben nur noch die unbedeutenden Ost-Verbände, die sich, so zumindest in Thüringen, durch ihre führerseitig aus Berlin festgestellte Rechtsnähe bereits aus jeglichem Einfluss gekegelt haben. Wollen sie beim künftigen Vorsitzenden Laschet nicht von dem leben wollen, was vom gut bestückten Buffet als Abfall auf den Boden geworfen wird, werden auch sie sich für Laschet aussprechen. Womit wir dem Aachener bereits jetzt gratulieren können: Kanzlerkandidatur so gut wie im Sack!
Schritt 3: So ist nun auch die Vorsitzendenfrage geklärt. Hat Laschet die Kanzlerkandidatur eingefahren, kann ihn der Parteitag nicht mehr als Parteivorsitzenden ablehnen. Die Große Merkel wird noch weiter den Kanzler geben und, je nach aktueller Laune, Zeitablauf und gesundheitlicher Verfassung, entweder darauf hoffen, dass Laschet durch eigene Ungeschicklichkeit der Unglücks-Gretl folgt, oder aber sich in ihr Schicksal des unverdienten Ruhestands ergeben. In diesem Fall dann darf Laschet sein Glück versuchen. Sollte es für Schwarzgrün oder Grünschwarzrot nicht reichen, könnte er sich mit Daniel Günther zusammentun und noch die Kommunisten einwerben. Oder aber er hat Pech, die versammelte Linke schafft knapp eine dunkelrotrotgrüne Bundestagsmehrheit, und Laschet darf sich überlegen, ob er Düsseldorf oder Berliner Opposition wählt. Merkel ist dann so oder fein raus – sie hat die CDU zur Linkspartei gemacht und die Bundesrepublik erfolgreich in die DDR Zweipunktnull umgebaut.
Auch für AKK wäre gesorgt
Apropos Unglücks-Gretl. Ganz so unglücklich müsste die Saarländerin das Feld, das sie überfordert hat, dann vielleicht doch nicht räumen. Als Auslaufvorsitzende könnte die dem Armin den Weg ebnen. Das schafft Dankbarkeit. Deshalb hat sie in ihrem Schreiben zum Abschluss auch noch einen Rettungsanker in eigener Sache ausgeworfen:
„Mir liegen die Soldatinnen und Soldaten sehr am Herzen und wir haben in den vergangenen Monaten viel Gutes auf den Weg gebracht. Deshalb bin ich dankbar für die Unterstützung, das Amt der Bundesministerin der Verteidigung mit aller Kraft für unser Land weiter für unser Land auszuüben.“
Merkel hat – was, wie wir wissen, nicht unbedingt viel zu bedeuten hat – der Bundesoberverteidigerin bereits ihren Segen hierzu gegeben. Macht AKK also mangels Spitzenposten der EU nicht die UvdL, beispielsweise durch ungehemmte Gutachten- und undurchschaubare Auftragsvergabe, lässt sie keine Emails löschen und gewährt den im Ausschuss Untersuchenden ein wenig Einblick in die Tiefen und Untiefen von-der-leyenscher Amtsführung, dann könnte der Armin ein Dankeschön in Form einer weiteren Berufung in nun sein Kabinett überreichen. So hätte sich für die Gretl der aufopferungsvolle Weg von der friedlich dahinfließenden Saar an die reißenden Ufer der Spree am Ende doch gelohnt.
Und am Abend nach den Wahlen, bei denen der Armin zum neuen CDU-Superman gekürt wurde, können sie alle dann ganz ausgelassen auf der Parteiparty fröhlich mit Udo Lindenberg singen:
„Aber sonst ist heute wieder alles kla-a-ar, auf der Andreaa Doooriaaaaaa!“