Tichys Einblick
METZGERS ORDNUNGSRUF 27-2019

Wahllisten-Entscheid in Sachsen: So grenzt man unliebsame Konkurrenz aus!

Wegen behaupteter Verfahrensfehler wird die Landesliste der sächsischen AfD, die laut Umfragen mit der CDU um Platz 1 kämpft, drastisch zusammengestrichen.

Sächsischer Landtag, Dresden

imago images / ddbd

Der Sachverhalt, um den es hier geht, ist dramatisch. Doch die öffentliche Aufregung in der Republik hält sich sehr in Grenzen. Denn das Opfer ist die ungeliebte AfD, die Schmuddelpartei, die „Nazi-Partei“. Man muss sich einen Augenblick vorstellen, was los wäre, wenn eine eingereichte Landesliste der Grünen vom zuständigen Wahlausschuss mit den Stimmen aller anderen Vertreter so massiv zusammengestrichen worden wäre wie die der AfD am vergangenen Freitag in Sachsen. Die Grünen – statt der AfD – rangelten in den Umfragen mit der CDU um Platz 1 und könnten bei der Landtagswahl am 1. September mit etwa 30 Mandaten rechnen. Und der Wahlausschuss striche kurzerhand 43 Kandidatinnen und Kandidaten wegen angeblicher Formfehler von der Liste, so dass nur noch 18 Bewerber übrig blieben. Das grüne und linksliberale Milieu würde kochen. Die Wahlmanipulation und die mit juristischen Tricks erfolgte Ausgrenzung einer unliebsamen Konkurrenz würde allenthalben beklagt. Nur mit üblen Machenschaften des etablierten Parteienkartells solle ein Wahltriumpf der schlecht beleumundeten Konkurrenz verhindert werden, tönte es auf allen Kanälen.

Juristisch versucht die sächsische AfD jetzt mit Verfassungsbeschwerden in Form einer einstweiligen Anordnung zu erreichen, dass der Entzug des passiven Wahlrechts eines Großteils ihrer Kandidaten gerügt wird. Ob dieser juristische Widerstand Erfolg hat, ist ungewiß, die möglichen Konsequenzen für die ordnungsgemäße Wahl erst recht. In einem FAZ-Interview unterstützte der Rechtswissenschaftler Martin Morlok die Entscheidung des sächsischen Wahlausschusses und dessen „streng formale Sichtweise“, eine fehlerhaft zustande gekommene Liste einfach massiv zusammenzustreichen.

Die Wirkung kann eine andere sein
AfD in Sachsen: Formfehler oder Anschlag auf die Demokratie?
Die Gegenposition vertritt das Ehepaar Sophie und Christoph Schönberger, sie Professorin in Düsseldorf, er Professor in Konstanz. Ich darf die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) zitieren: „In einem Beitrag für den einflussreichen ‚Verfassungsblog‘ führen sie zwei wesentliche Kritikpunkte an. Zum einen sei es nach geltendem Recht nicht verboten, eine Landesliste an zwei Parteitagen aufzustellen. Zum anderen müsse der Versammlungsleiter auch nicht zwingend ein und dieselbe Person sein. Was, fragt das Autorenduo, wäre beispielsweise, wenn derjenige, der so ein Amt ausübe, aus gesundheitlichen Gründen ausgewechselt werden müsste? Die Zurückweisung des zweiten Teil der AfD-Liste gebe allen Verschwörungstheorien Nahrung, welche die Partei ohnehin verbreite, warnen die Schönbergers.“

Politisch versucht die AfD in Sachsen jetzt mit einer Erststimmen-Kampagne auf die Ausgrenzung zu reagieren. Denn mit vielen errungenen Direktmandaten könnte die Partei – trotz der drastisch gekürzten Landesliste – doch mehr als 18 Mandate erringen. Allerdings stehen viele der aussichtsreichen Wahlkreisbewerber schon auf den 18 Plätzen der zugelassenen Liste, führten folglich zu keinen zusätzlichen Mandaten. Außerdem werden sich die anderen Parteien – von CDU bis Linkspartei – mit Sicherheit zu einer „Anti-AfD-Front“ verabreden und ihren Wählern empfehlen, dem Kandidaten die Erststimme zu geben, der den AfD-Bewerber im jeweiligen Wahlkreis am ehesten schlagen könnte. Das Modell hat vor wenigen Wochen bereits im OB-Wahlkampf im sächsischen Görlitz funktioniert.

Eine Schlussfolgerung ist für mich aus der Causa Sachsen aber bereits zu ziehen: Politisch ist die mit Formfehlern begründete Zurückweisung der AfD-Landesliste hochgradig dumm. Damit bedient das Parteien-Establishment doch die Märtyrerrolle der AfD: „Alle gegen uns!“ Das ist Wasser auf die Mühlen des Bürgerprotests. Da kann man doch fast sicher damit rechnen, dass sich der Ostwähler-Frust erst recht in einer Stimmabgabe für die AfD entlädt. Danach vergießen dieselben Parteien, die mit ihrer inflationär gebrauchten „Nazis raus“-Melodie die Stigmatisierung und Ausgrenzung einer immer größer gewordenen AfD-Wählerschaft betrieben haben, Krokodilstränen über den vermeintlich „braunen“ Osten.

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