Um nicht missverstanden zu werden: Ein gesunder Egoismus, um im Beruf seine Karriere-Chancen zu nutzen, ist nichts Ehrenrühriges. So eigennützig optimieren auch viele Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit ihre beruflichen Chancen. Doch wenn es um hoch dotierte Spitzenpositionen in einer Bundesregierung geht, in der neben dem Kanzler 16 Kabinettspositionen zu besetzen sind und etwa 40 parlamentarische Staatssekretäre aus den drei Regierungsfraktionen gesucht werden, dann herrscht ein oft gnadenloser Selbstversorgungstrieb. Oft steht dann die persönliche Ambition in keinem Verhältnis zur Kompetenz, wirkt das Gerede von der Gemeinwohlorientierung des politischen Amtes als leere Phrase, um den übersteigerten Ehrgeiz zu kaschieren.
Wer nicht zum Zug kommt, kühlt dann manchmal sein Mütchen im Schutz der Wahlkabine. Das mag der Grund dafür sein, dass Olaf Scholz bei der gestrigen Kanzlerwahl auch Gegenstimmen aus den Reihen der SPD, Grünen und FDP erhalten haben dürfte. Über 416 Abgeordnete verfügen die drei Ampel-Regierungsfraktionen. Bei der SPD fehlten 4 Abgeordnete krankheitsbedingt, bei Grünen und FDP je ein MdB. Also hätte Scholz 410 Stimmen erhalten müssen, wenn man unterstellt, dass er aus den drei Oppositionsfraktionen keine einzige Stimme bekommen hat. Tatsächlich waren es aber 395. 15 Abgeordnete aus den eigenen Regierungsreihen versagten ihm also wohl die Zustimmung.
Das Sahnehäubchen für die auserkorenen Abgeordneten aus den drei Regierungsfraktionen besteht aber im großzügigen Pensionsanspruch, der aus dem Amt des Staatssekretärs resultiert. Bereits nach vier Jahren erwerben sie einen späteren Pensionsanspruch in Höhe von 27,74 Prozent der Amtsbezüge. Das sind knapp über 3.000 Euro pro Monat, die eine Amtsperiode für die spätere Pension einbringt. Ein äußerst lukratives Bonbon, das ohne eigene Einzahlungen erworben wird und für das pflichtversicherte Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen fast 90 Jahre Rentenbeiträge zu bezahlen hätten. Ganz nebenbei bemerkt: Aus dieser privilegierten Politikerwelt mit ihren hohen Pensionsansprüchen resultiert der Bestandsschutz für das deutsche Berufsbeamtentum. Auch normale Berufsbeamte erwerben bekanntlich ohne eigene Beiträge im Vergleich zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung recht stattliche Pensionsansprüche. Weil sich die Mitglieder des Gesetzgebungsorgans Bundestag selbst Beamtenversorgung de luxe gönnen, wollen sie am grundgesetzlichen Beamtenprivileg nicht rütteln. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus!