Der Corona-Ausnahmezustand zeitigt viele teure Folgen und belegt einmal mehr, dass Panik ein schlechter Ratgeber für kluges Handeln ist. Auch wer die Pandemie nicht verharmlost, sondern angesichts der Informationslage im Frühjahr 2020 (und den dramatischen Bildern aus dem norditalienischen Bergamo) auch politisch Verantwortlichen das Recht auf Fehleinschätzungen zubilligt, kann sich nur wundern, wie dilettantisch und fahrlässig die für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zuständigen Institutionen die einfachsten Grundprinzipien einer ordentlichen Verwaltung damals missachtet haben. Die Pleiten-, Pech- und Pannenliste, die vor allem das federführende Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu verantworten hat, reicht von der dubiosen Masken-Beschaffung, den zur Abzocke einladenden Schnelltests und der dilettantischen Impfstoffbeschaffung bis zum finanziell teuersten Kapitel: dem „CoVid-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, das Ende März 2020 im atemberaubenden Tempo von gerade mal zwei Tagen (!) durch das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und seinen Ausschüssen sowie im Bundesrat durchgewunken wurde.
Bestandteil dieses Gesetzes war unter anderem die Zusage, dass die Krankenhäuser für jedes vom 16. März bis zum 30. September freigehaltene Bett, um Kapazitäten für Corona-Patienten vorzuhalten, eine Pauschalentschädigung von 560 Euro/Tag erhalten. (Die Entschädigungsregeln wurden später, allerdings in modifizierter Form, verlängert!) Aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen sind dafür allein im Jahr 2020 mehr als 10 Milliarden Euro bezahlt worden. Dabei zeigen die Zahlenreihen des DIVI-Intensivregisters (DIVI Intensivregister), dass in den deutschen Krankenhäusern zu keinem Zeitpunkt während der Corona-Pandemie Intensivbetten fehlten. Selbst an den kritischsten Tagen mit den höchsten CoVid-Patientenzahlen waren rund 3.000 Betten frei. Nicht wenige Kliniken wussten diesen Ausgleich zu nutzen, um ihre Jahresabschlüsse aufzubessern. Denn ein so ordentlich bezahlter Leerstand rechnete sich für die Klinik-Geschäftsführer nicht selten höher als ein mit Patienten belegtes Bett. Im Gesetz verankert war auch ein Zuschuss für jedes zusätzlich in den Kliniken geschaffene Intensivbett in Höhe von 50.000 Euro. Allein dafür gab es insgesamt 686 Millionen Euro, die rein rechnerisch für 13.720 neue Intensivbetten reichen müssten.
Das Antragsverfahren gestaltete das BMG laut der Tageszeitung WELT extrem einfach. Die Geschäftsführer der Kliniken mussten lediglich eine einzige Zahl auf Papier schreiben: ihre zusätzliche Intensivbetten-Zahl. Das Ministerium verlangte im Antragsformular weder die Vorlage einer Rechnung noch sonstige Belege. Dass zu einem zusätzlichen Intensivbett nicht nur die technische Grundausstattung (samt Beatmungsgerät) gehört, sondern für seine tatsächliche Verfügbarkeit auch Ärzte und Pflegepersonal erforderlich sind, wissen zwar die Praktiker. Doch das BMG verzichtete in seinen Antragsformularen auf einen entsprechenden Personalnachweis. Im Ergebnis stehen deshalb die teuer bezahlten neuen Intensivbetten real auch überwiegend nicht zur Verfügung, weil es schlicht am nötigen Personal fehlt. Wie die Zahlen belegen, hat es auch während der Pandemie am tatsächlichen ohnehin gefehlt.
Jens Spahn: Der teuerste Gesundheitsminister aller Zeiten
Schon vor der CoVid-Pandemie galt Jens Spahn als der sozialpolitisch freigebigste und daher teuerste Gesundheitsminister aller Zeiten. Er bediente großzügig alle Lobbys im großen Dschungel der Gesundheitsindustrie: Pharma-Industrie, Kliniken und Pflegeheime, aber auch Ärzte und Pflegeberufe. Die Kosten störten scheinbar niemand, weil die erstklassige Arbeitsmarktlage bis zur Corona-Pandemie die Einnahmen der Kranken- und Pflegekassen sprudeln ließen. Dass sich die demografische Struktur aber schon bald mit dieser sozialpolitischen Großzügigkeit beißen würde, unterschlugen Spahns Ministeriale einfach.