Im öffentlich-rechtlichen Morgenfunk wird man mit täglichem Framing geweckt. So geschehen diesen Mittwoch kurz vor Acht. Auf der Nachrichtenwelle MDR-Aktuell versucht Moderator Jörg Schneider, seine Hörer über das jüngste Urteil des Leipziger Gerichts zu den Blockaden der Klimaextremisten zu informieren.
Im vergangenen Jahr hatten fünf Anhänger der Klimagruppe „Letzte Generation“ eine wichtige Verkehrsader in Leipzig blockiert. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe forderte, sprach eine Richterin die Angeklagten im Sinne der Verteidigung mit einem Trick frei: Der Protest sei schließlich nicht verwerflich gewesen. Kurz nach dem Urteil klebten sich gleich drei der zuvor Freigesprochenen wieder auf einer Straße in Leipzig fest. Unglaublich, aber wahr im besten Deutschland aller Zeiten
Nötigung? Sitzblockaden sind halt nicht verwerflich
Das skandalöse Urteil mit Freispruch ist natürlich kein Radiothema. Im Gegenteil: Das MDR-Gespräch im Zwangsgebührenfunk mit dem beurlaubten Richter und Podcaster Ulf Buermeyer aus Potsdam darf für die Verharmlosung der nötigenden und verkehrsgefährdenden Aktionen der Klimaextremisten auch noch die Begründung liefern.
Freispruch gerechtfertigt? „Das ist tatsächlich so. Das hat der Gesetzgeber genauso geregelt,“ meint Buermeyer. In Deutschland beruhten strafrechtliche Verurteilungen immer darauf, dass man einen Tatbestand verwirklicht habe, rechtswidrig und schuldhaft. „Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, dass eine Tat nur dann als Nötigung strafbar ist, wenn sie eben auch verwerflich ist.“ Die Rechtswidrigkeit hänge an der Verwerflichkeit. „Aber gibt es dafür denn klare Kriterien, was als verwerflich gilt?“, fragt MDR-Moderator Jörg Schneider.
Ja, die gebe es für Sitzblockaden sogar nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, meint Buermeyer im politsch-korrekten Gendersprech. Das Wort „Verwerflichkeit“ sei auszulegen „im Lichte des Grundrechts“. Das bedeute, dass auch Verhalten, das in anderen Situationen wegen Nötigung strafbar wäre, nicht mehr strafbar sei, wenn man Gebrauch macht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit. „Die Versammlungsfreiheit sei in einer Demokratie ganz zentrales Grundrecht,“ begründet der frühere wissenschaftliche Mitarbeiter der Verfassungsrichter Winfried Hassemer und Andreas Voßkuhle die Taten der Klimaextremisten.
Daraufhin haut der Moderator noch einen Brüller aus dem Skat raus: „Also man könnte im Prinzip sagen, in dem Fall spielt die Versammlungsfreiheit den Trumpf aus und schlägt die Nötigung?“ Buermeyer bestätigt gern: „Naja, das führt einfach dazu, dass die Nötigung nicht mehr rechtswidrig ist, weil es ihr an der Verwerflichkeit fehlt.“ Denn: „Wenn man demonstriert in Form einer Sitzblockade, sei die Nötigung weniger gravierend, weil man dieses Grundrecht für sich in Anspruch nimmt.“ Kurz: Klimakleber spielen mit uns auf den Straßen Karten und lachen sich eins, weil die grünen Gerichte sie schützen.
Allerdings sei nicht jede Sitzblockade straflos, betont der Rechtsaktivist. Na klar, wenn gegen die Corona-Politik der Regierenden protestiert wird, ist das mit Sicherheit strafbar und dürfen auch schwere Wasserwerfer auffahren oder Richter für ihre Urteile verfolgt werden.
Im Grunde läuft hier im Umkehrschluss eine Urteilsfindung wie im DDR-Sozialismus ab: „Wer nicht für den Frieden ist, ist nicht für den Sozialismus, der ist für den Krieg und für den Imperialismus der BRD.“ Oder um es verständlich auszudrücken: Klimablockaden sind okay und straffrei, Sitzproteste gegen grenzenlose Asyleinwanderung ins Sozialsystem hingegen verwerflich und strafbar. Willkommen im heutigen „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland.
Klimaextremisten im Kleberausch auf deutschen Straßen
Woran dachten die beiden im Geiste sich einigen Gesprächspartner im MDR-Radio selbstverständlich nicht? Richtig: an mögliche Opfer durch Sitzblockaden der Klimakleber, an die Gefährdung von Menschenleben, wie schon in Berlin durch Klimakleber geschehen. An Patienten in blockierten Krankenwagen mit Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall oder an behinderte Feuerwehrfahrzeuge oder Lieferfahrzeuge mit lebenswichtigen Medikamenten – oder einfach nur an Menschen, die anders als die arbeitsscheuen Klimakleber der „Letzten Generation“ täglich aufstehen und zu ihrem Arbeitsplatz fahren wollen.
Macht alles nichts. Ex-Richter Buermeyer verteidigt verständnisvoll derweil weiter seine Klientel: „Die sogenannten Klimakleber wollen ja darauf hinweisen, dass Autoverkehr einen Beitrag leistet zum Klimawandel.“ Deswegen gebe es einen engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem, was sie blockieren und was sie kommunizieren wollen. Das sei halt nicht verwerflich, auch eine Sitzblockade von einer halben Stunde sei nicht verwerflich. Denn man müsse dabei beachten: „Was machen die Menschen, wenn die Polizei die Versammlung aufgelöst hat. Haben sie sich entfernt oder sind trotzdem auf der Straße sitzengeblieben, weil sie angeklebt waren.“ Die Ärmsten können da ja nicht weg, heißt das verharmlosend.
„Jetzt haben sich drei der fünf Angeklagten“, gluckst der Moderator lustig ins Mikrofon, „direkt nach dem Urteil wieder auf der Straße angeklebt. Ist das jetzt verwerflich oder einfach nur konsequent?“ Konsequent – soso. „Das ist tatsächlich aus Sicht der Demonstrierenden konsequent“, feixt Buermeyer zustimmend. Auch rechtlich sei ihnen daraus kein Strick zu drehen, wenn sie das vom zeitlichen Umfang nicht übertreiben. Dann sei es im Zweifel von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dazu agitiert Aktivistenexperte Buermeyer die Hörer beschönigend: „Vielleicht steht es uns als Gesellschaft ganz gut, wenn wir ein bisschen entspannt bleiben und auch verbal abrüsten angesichts der Proteste der Klimakleber.“
Mehr Propaganda im MDR geht nicht
Denn jetzt kommt’s: „Das ist auch ganz gut so, denn in einer Demokratie müssen wir eben hinnehmen, dass Menschen auch auf der Straße ihre Meinungsfreiheit wahrnehmen.“ Leipzig sei ja die Stadt der friedlichen Revolution, verdreht Buermeyer die Geschichte. Schlimmer kann man den Widerstand von mutigen Teilen der DDR-Bevölkerung am 9. Oktober 1989 nicht verhöhnen, indem man sie mit Klimaextremisten gleichsetzt.
Mit anderen Worten: Die Klimakleber können den Rechtsstaat vorführen, Patienten akut gefährden und Arbeitnehmer jeden Morgen nerven. Was für ein lustiges Morgengespräch mit rosaroten Brillen im MDR.
Gegenfrage: Ist es „ganz gut so“ und „entspannt“, Herr Buermeyer, wenn sie einmal im Krankenwagen mit Schlaganfall liegen, und ihre Klimakleber blockieren die Straße zur Notaufnahme auf der Berliner Stadtautobahn?
Noch ein Beispiel gefällig, Herr Buermeyer? Sechs Klima-Kleber der „Letzten Generation“ setzten sich vergangenen Donnerstagfrüh in beiden Fahrtrichtungen auf den Leipziger Georgiring. Als die Polizei anrückte, berichtet Bild, klebten drei von ihnen schnell je eine Hand mit Sekundenkleber am Straßenbelag fest. Was sie nicht wussten – aber offenbar bei ihrer Aktion billigend in Kauf nahmen: Im Stau standen zwei Taxis mit Rentnern, die dringend in die Uni-Klinik mussten. Die Polizei musste deswegen die Kranken aus der Klimablockade in die Klinik fahren. Wie verwerflich!
Und die Öffentlich-Rechtlichen brauchen sich insofern gar nicht darüber zu echauffieren, warum die Alternative für Deutschland klar mit Abstand die Umfragen wie zum Beispiel jetzt in Thüringen mit 34 Prozent anführt. Sie müssen nur so einseitig ihren linksgrünen Klimafunk weitersenden.