Tichys Einblick
Compact-Verbot

Faesers Sturmhauben der Demokratie

Nicht einmal von der DDR finanzierte Zeitungen der Kommunistischen Parteien wurden in der Bundesrepublik verboten. Doch eine SPD-Innenministerin macht jetzt eine regierungskritische rechtsradikale Plattform ohne Rücksicht auf Verfassung und Pressefreiheit im Alleingang einfach platt.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Es ist schon ungeheuerlich, was man im angeblich besten Deutschland aller Zeiten, so in etwa sinngemäß Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), fast 35 Jahre nach dem Fall der Mauer wieder erleben muss. Ein Regierungsregime, das erneut die Pressefreiheit missachtet, um politische Gegner aus dem Weg zu räumen und sie mundtot zu machen, und das alles im Namen der Demokratie.

Ausgerechnet eine Sozialdemokratin namens Nancy Faeser ließ als Bundesinnenministerin in einem noch nie dagewesenen verfassungswidrigen Akt jetzt das äußerst rechte Magazin und Portal Compact verbieten. Doch nicht einfach mit einem juristischen Akt, sondern von Polizeikommandos, gehüllt in dutzende Sturmhauben, als ob sie eine Terrorgruppe oder einen arabischen Clan dingfest machen wollten. Letzteres wagen sie schon kaum noch, weil deren Anwälte den deutschen Rechtsstaat in schöner Regelmäßigkeit vorführen wie beispielsweise die Juwelendiebe vom Remmo-Clan aus dem Libanon.

Man kann das Compact-Magazin wegen seiner rechtsradikalen Sicht und wegen mitunter falscher Berichte kritisieren, aber eine Demokratie muss solche Meinungen aushalten. Im linksradikalen bis linksextremen Bereich duldet die umstrittene Ressortchefin Faeser ohne Weiteres linke Medien wie „Junge Welt“, „Jungle World“ und schlimmer noch das Portal Indymedia, das als „gesichert linksextremistisch“ gilt.

Nicht einmal im Kalten Krieg hat die Bundesrepublik die Zeitung der Deutschen Kommunistischen Partei „Unsere Zeit“ (UZ) seit 1969 mit Sitz in Essen verboten. Die DDR hatte die UZ in den späten 1980er-Jahren mit jährlich etwa zwölf Millionen D-Mark finanziert. Die DKP-Postille gibt es heute noch. Für Nancy Faeser ist das kein Problem.

Ebenso wenig verbot der Westberliner Senat das Zentralorgan der SED und später der SEW in Westberlin „Die Wahrheit“, damals seit 1955 im Druckhaus Norden in Moabit hergestellt. Der Titel erzeugte selbst an Ost-Berlins Kiosken, wenn es „Die Wahrheit“ ab und zu gab, für Lacher bei DDR-Bürgern. Also durften „Feindzeitungen“ des Ost-Blocks im Westen ohne Weiteres erscheinen, während in der DDR Bild, Welt, Stern oder Spiegel als „Feindliteratur“ nicht mal über die Grenze durften.

Die bundesdeutsche Demokratie fühlte sich stark genug, selbst jenseits des Eisernen Vorhangs finanzierte Medien des politischen Feindes auszuhalten. Denn ein demokratisches Land braucht sich keine Blöße geben. Vor allem aber, wer eine halbwegs vernünftige Politik macht, muss selbst radikale Kritiker nicht fürchten.

SPD-Innenministerin Faeser delegitimiert Medien in Deutschland

Ganz anders im Polizeistaat Nancy Faesers, die linke Hand von SPD-Kanzler Olaf Scholz „gegen Rechts“. Eine wegen ihrer verheerenden Energie- und Asyleinwanderungspolitik schwer angeschlagene Ampelregierung von SPD, FDP und Grünen gibt sich jetzt die Blöße, schlägt ohne Rücksicht auf Demokratie und Verfassung um sich. Sie lässt mit Staatsgewalt, obwohl es bislang keine Verbotsanträge gab, Medienhäuser mit Polizei unter Sturmhauben brutal schließen, weil sie Angst vor anderen Ansichten und Meinungen hat, aber vor allem Angst vor der Reichweite mit bis zu einer Million Nutzer. Zudem wirkte wohl die letzte Compact-Ausgabe im Juli mit dem umstrittenen Titel „Deutschland den Deutschen“ (Ein Sommer zwischen Sylt, Mannheim und Fußball) wie ein rotes Tuch für die rechtsgereizte Innenministerin.

Aber alles im Namen der Demokratie. Mehr Scheinheiligkeit made by Faeser, made by SPD geht gar nicht mehr. Denn, wer ist das nächste regierungskritische Medium in diesem Land, das von der Polizei gestürmt und von Faeser delegitimiert wird?

Ganz anders in der alten Bundesrepublik, wo Willy Brandt, Helmut Schmidt oder Helmut Kohl die Kanzler stellten. SED-Journalisten von DDR-Medien konnten hier anfangs sogar Mitglied der Bundespressekonferenz in Bonn sein. Später brachte die DDR wegen der staatlichen Anerkennung ihre Propagandisten lieber in der Auslandspressekonferenz unter.

Razzien mit Polizeikommandos unter Sturmhauben hat es da nicht gegeben. Nur einmal wurde der Staat übergriffig, als 1962 die Polizei die Spiegel-Redaktion wegen Verdachts auf Landesverrat besetzte. Doch das hat den staatlichen Akteuren damals nachhaltig geschadet, und sie wohl nicht wieder in Versuchung gebracht.

Heute macht sich SPD-Innenministerin Nancy Faeser mit ihrem politischen Strafinstrument, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, auf, das Tabu seit 1962 wieder zu brechen. Im Grunde ist die größte Wahlverliererin aller Zeiten für die SPD in Hessen selbst ein Fall für den Verfassungsschutz, weil „das Vorgehen von Faeser eindeutig verfassungswidrig ist“, wie Verfassungsrechtler Rupert Scholz bei Tichys Einblick festgestellt hat.

Zwar vertrete das Compact-Magazin rechtsradikale Positionen und rufe zum Sturz der Regierung auf, aber der Artikel 5 des Grundgesetzes schütze auch diese radikalen Ansichten, so Scholz.
Seine Begründung: „Die Meinungsfreiheit genießt einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann.“

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