Tichys Einblick
Wer Asyl beantragt, muss auch Pflichten übernehmen

Asylkrise: Eingliederungs-Vertrag für Flüchtlinge

Warum muten wir Flüchtlingen nicht das zu, was wir von arbeitslosen Einheimischen verlangen: Einen Vertrag, der das Verhalten verändert. Elemente eines solchen Eingliederungs-Vertrags definieren die Pflichten für Asylbewerber.

Wer an unseren Grenzen das magische Wort „Asyl“ sagt, wird bei uns aufgenommen. Ob er dann als Asylbewerber anerkannt wird und das Bleiberecht erhält, hängt von vielen Faktoren ab. Jedoch spielt bei der Anerkennung als Asylant keine Rolle, ob der Neuankömmling gewillt ist, sich an die Gesetze unseres Landes zu halten und sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das setzen wir stillschweigend voraus. Das zeugt von einer optimistische Haltung, vielleicht auch von einer naiven.

Ungleichheit zu Lasten Arbeitsloser

Dem Asylbewerber wird es damit leichter gemacht als einem Arbeitslosen. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Hartz IV machen nämlich Bekanntschaft mit einer „Eingliederungsvereinbarung“. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem, der Geld vom Amt bekommt, und dem Amt, das ihm Geld gibt. In dieser Vereinbarung wird geregelt, was der Betroffene tun soll, um wieder Arbeit zu finden, und wie das Amt ihn dabei unterstützt. Wer solch eine Vereinbarung unterschreibt, verpflichtet sich zu bestimmten Aktivitäten und einem bestimmten Verhalten. Zugleich akzeptiert er Sanktionen, falls er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Irgendwie ist es grotesk: Wir verpflichten unsere Arbeitslosen zu einem rationalen Verhalten, obwohl sie das eigentlich gewohnt sein sollten. Menschen aus fremden Kulturkreisen verpflichten wir dagegen zu nichts. Obwohl sie künftig in einem Land leben wollen, dessen Prinzipien, auf denen unser Gemeinwesen basiert, ihnen weitgehend fremd sein dürften: Rechtsstaat, Demokratie, Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religionsfreiheit, Toleranz. Man tut gerade den etwa 80 Prozent Muslimen unter den Neuankömmlingen nicht unrecht, wenn man vielen von ihnen unterstellt, dass sie im „gelobten Land“ Bundesrepublik in Anspruch zu nehmen gedenken, was unser Sozialsystem, unsere Bildungseinrichtungen, unser Gesundheitswesen und unsere Wirtschaft anzubieten haben. Dass sie aber zugleich mehr oder weniger so weiterleben möchten, wie sie das in besseren, friedlicheren Zeiten in ihrer Heimat getan haben.

Notwendig: Ein Integrations-Vertrag

Die Folge wäre eine Ausweitung der bereits vorhandenen Parallelgesellschaften. Wenn muslimische Männer sich durchaus in unserer Arbeitswelt bewähren, zu Hause aber den Koran über das Grundgesetz stellen, sind sie nur partiell integriert. Noch gefährlicher wäre es, wenn die Zahl der Zuwanderer bei uns deutlich anwächst, die sich nur in das deutsche Sozialsystem „integrieren“ wollen, ansonsten aber alles ablehnen, was dieses Land ausmacht: seine Wertvorstellungen wie seine Rechtsordnung – von ihren aus dem Sozialrecht ableitbaren Ansprüchen einmal abgesehen.

Was wir bräuchten, wäre ein Eingliederungs-Vertrag für Asylbewerber. Wer Asyl beantragt, sollte sich zugleich verpflichten, eine Gegenleistung für die Aufnahme in diesem Land zu erbringen, nämlich ein Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Spielregeln und abendländischen Werten, kurz: zur europäischen Leitkultur. Wenn unsere Grundwerte nicht verhandelbar sind und auch nicht im Zeichen multi-kulturellen Gutmenschentums zur Verhandlungsmasse zwischen Deutschen und anerkannten Asylbewerbern werden sollen, dann müsste sich jeder zusammen mit seinem Antrag auf Asyl auf folgende Prinzipien und Verhaltensweisen verpflichten:

Das alles hat nichts mit Assimilation zu tun, die der türkische Ministerpräsident Erdogan bekanntlich als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet hat. Es wäre nur eine Verpflichtung, sich darum zu bemühen, ein guter Mitbürger zu werden. Wäre die Unterschrift unter einem solchen Eingliederungs-Vertrag zu viel verlangt?

Wohl kaum. Das wäre nur die andere Seite ein und derselben Medaille „Willkommenskultur“. Wer als Asylbewerber meint, er habe nur Rechte und keine Pflichten, sollte sich lieber ein anderes Land suchen, das ihm Schutz gewährt und ihn versorgt. Deutschland wäre dann das falsche Ziel – und er/sie „not welcome“.

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