Tichys Einblick
Mit EnSikuMaV und EnSimiMaV zum Sieg

ABC von Energiewende und Grünsprech 108 – Kurzfristenergie-versorgungssicherungs-maßnahmenverordnung

In nur wenigen Sprachen gibt es so lange zusammengesetzte Substantive wie im Deutschen. Verbunden mit exzessiver Administration ergeben sich rekordverdächtig lange Bezeichnungen für Gesetze und Verordnungen. Ohne diese geht es nicht. Mit ihnen werden allerdings keine Probleme mehr gelöst, sondern neue geschaffen.

Täglich werden wir mit Begriffen konfrontiert, die im Ergebnis einer als alternativlos gepriesenen Energiewende verwendet werden oder durch sie erst entstanden sind. Wir greifen auch Bezeichnungen auf, die in der allgemeinen Vergrünung in den Alltagsgebrauch überzugehen drohen – in nichtalphabetischer Reihenfolge.

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Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, die

Die lange Bezeichnung täuscht darüber hinweg, dass sie bereits eine Zusammenfassung ist. Sie meint die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“. Diese Perle deutschen Verordnungswesens hat in der Tat einen unpraktisch langen Titel. Deshalb sei hier der Einfachheit halber die stark eingedampfte, aber durchaus charmante Abkürzung „EnSikuMaV“ verwendet.

Was steht drin in der EnSikuMaV? Ein Verbot der Beheizung innen- oder außenliegender privater Schwimm- und Badebecken. Wie groß die Anzahl solcher Anlagen ist und wie groß damit ein Spareffekt, bleibt unklar. Vermutlich gibt es mehr davon in Miesbach und Königstein im Taunus, eher weniger in Gelsenkirchen und Dessau. Zudem mangelt es an der Festschreibung von Kontrollen in der Verordnung, mithin dem Verfolgungsdruck. Wenigstens hätte man bei den Ordnungsämtern eine Brigade für Wärmepolitessen begründen können. Die hätten gegen vorschriftswidrig sich verhaltende Reiche eine satte Strafgebühr aussprechen können. Natürlich gäbe es auch einen gewissen Korruptionsanreiz. Mit einem Gläschen Sekt im warmen Pool ist im Winter auch das Ordnungsamtsmitarbeitende (m/w/d) möglicherweise bestechlich und vom Ausstellen eines Strafmandats abzubringen.

Die Bürotemperatur wird nach oben auf 19 Grad begrenzt. Das kann bei alten weißen Frauen, auch bei den Grünen, zu Unmut führen:

Bereits die Kanzlerin gab damals den helfenden Hinweis, dass Kniebeugen und Händeklatschen helfen. Zudem empfiehlt sich regelmäßiges Querlüften gegen Corona, wie an den Schulen seinerzeit als Prophylaxe. Eine FFP2-Maske hilft dabei, warm zu bleiben. Freiwillig darf natürlich weiter reduziert werden, aber so viel Zeichensetzung ist bei eigener Betroffenheit vom politischen Personal eher nicht zu erwarten.
Der vorgeschriebene Maximalwert sinkt stufenweise unter die 19 Grad, wenn körperlich leichte, mittlere oder schwere Arbeit verrichtet wird. Damit ist in Parlamenten und Staatsapparat eher nicht zu rechnen. Zudem soll die Warmwasserbereitung abgeschaltet werden, wenn sie überwiegend nur dem Händewaschen dient.

Weiterhin wird die Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und von Baudenkmälern eingeschränkt. Wurde der Berliner Palast der Republik wegen seiner üppigen Innenbeleuchtung im Volksmund auch „Erichs Lampenladen“ genannt, so ist beim weniger hellen Kanzleramt (Volksmund: Waschmaschine) durchaus das Potenzial für mehr Dunkelheit gegeben. Zumal einiger Strom bald für die Baustelle des dringend nötigen Kanzleramtsanbaus nötig wird.
Verboten sind dauerhaft offenstehende Ladentüren beheizter Geschäfte sowie beleuchtete Werbetafeln zwischen 22 und 6 Uhr. Auf erstere Idee ist der sieche Einzelhandel vermutlich schon selbst gekommen und die Werbetafeln werden bei aufkommender Mangelwirtschaft ohnehin entbehrlich sein. Oder man braucht sie nur für den Anschein (wie seinerzeit über den DDR-Autobahnen: „Plaste und Elaste aus Schkopau“).

Die mittelfristige Rettung

Die EnSikuMaV ergibt zusammen mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“,
kurz Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmeverordnung (EnSimiMaV)
genannt, eine schöne Komposition staatlich administrativen Schriftwerks.

Die in der EnSimiMaV festgelegten Maßnahmen zur Heizungsprüfung und –optimierung sind ohne Zweifel sinnvoll. Ob die gesetzten Termine erreichbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Der hydraulische Abgleich inklusive der Heizlastberechnung nach DIN in Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten bedeutet einen erheblichen Aufwand für die entsprechenden Fachkräfte. Diese stehen dann nicht für Neubau und Modernisierung zur Verfügung. Sie sollten helfen, 500.000 Wärmepumpen pro Jahr zu installieren, mithin ganze Heizungsanlagen um- und neu zu bauen. Nicht nur die Beschaffung so vieler Aggregate ist fraglich, sie machen auch nur bei verbesserter Dämmung im Altbaubestand Sinn.
Unternehmen werden verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten Energieaudits durchzuführen. Bei der Energiepreisentwicklung der letzten Jahre und dem ohnehin vorhandenen Druck auf die Unternehmen, Energie zu sparen, dürfte der Effekt sehr schmal ausfallen. Es ist eine weitere Bürokratie- und Kostenposition als Nachteil im internationalen Wettbewerb.

Bei aller Unsicherheit vor dem nächsten, vor allem aber vor den darauf folgenden Wintern, ist eines sicher: Es werden weitere Verordnungen, Gesetze und Richtlinien nötig sein. Der freie Markt regelt nichts mehr.
So wird es nicht gelingen, Putin in die Knie zu zwingen.


Hier zum Vertiefen:
https://www.gesetze-im-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html

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