Für schlecht wirtschaftende Unternehmen ist Corona kein Unglück, sondern womöglich eher das Gegenteil – dank der staatlichen Freigebigkeit, die mit der Pandemie einhergeht. Ökonomische Schwierigkeiten, Widrigkeiten der Märkte oder schlicht und einfach das eigene Missmanagement können sich auf wunderbare Weise im Sturm der großen Krise auflösen, deren Schäden dann der allfürsorgliche Staat mit Steuermilliarden repariert.
Am meisten profitieren davon die allein auf Grund ihrer schieren Größe und der mit einer potentiellen Pleite verbundenen, politisch unerwünschten öffentlichen Signalwirkung de facto unkaputtbaren großen Konzerne. Sie sind der Wirtschaftspolitik besonders teuer: Unternehmen wie Tui oder ThyssenKrupp landen im Zweifelsfall sanft in den Armen des Staates.
Das an den Haushaltsausschuss des Bundestags gerichtete Gutachten rät davon ab, das Geld schon vollständig auszuzahlen. Denn: “Es bestünde damit die Gefahr, dass der DB AG noch nicht benötigte Mittel zur Verfügung gestellt werden“, heißt es in dem Schreiben laut Medienberichten. Der vom Bahnvorstand im Mai wegen der Pandemie vorhergesagte Umsatzeinbruch sei nicht im behaupteten Maße eingetreten und vor allem: „Trotz der seit spätestens März 2020 bekannten Krise sind bislang keine relevanten Einsparungen bei den betrieblichen Kosten erkennbar“, heißt es in dem Bericht. Im Gegenteil: Die Kosten lagen im ersten Halbjahr 2020 insgesamt über dem Vorjahreszeitraum.
Die Bahn-Spitze um Vorstandschef Richard Lutz hat ihre Schadensschätzung wohl auch deshalb nicht korrigiert, weil die Aussicht auf noch mehr Bundeshilfen erlaubte, andere Miseren gleich mit zu kurieren. Im Gutachten heißt es: „Ihre Berechnungen enthalten auch die Folgen nicht Corona-bedingter Verfehlungen ambitionierter Planungen.“
Im Klartext: Bahn-Manager haben vor Corona schlecht gemanagt, schieben die Schuld dafür nun auf die Pandemie, um bequem weiter schlecht wirtschaften zu können – denn der Staat, also eigentlich der Steuerzahler, steht schließlich pauschal dafür gerade.
Wer nach einem Lehrbeispiel für die Anfälligkeit einer Staatswirtschaft für Korruption und Missmanagement sucht, hat es hier in deutlichster Weise vor Augen. Dass weder die korrupten Staatsmanager, noch die Verteiler der staatlichen „Hilfen“ ein persönliches Interesse daran haben, dies zu ändern, ist naheliegend. Ebenso naheliegend ist die Tatsache, dass die Steuerzahler, die dafür bezahlen müssen, ein Interesse daran haben, dass es möglichst wenige solcher korruptionsaffinen Staatsunternehmen gebe. Der Unterschied zwischen beiden Interessen: Die der schlechten, korrumpierten Manager sind bestens vertreten und haben in der Regel direkten Zugang zur „helfenden“ Politik, während der Steuerzahler letztlich nur seine armselige Wählerstimme hat.