Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem alles staatliche Handeln an Gesetze gebunden ist. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die staatlichen Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative aufgeteilt sind und in dem sich diese drei Gewalten gegenseitig kontrollieren. Ein Rechtsstaat ist unter anderem auch ein Staat, in dem legislative oder exekutive Entscheidungen von Behörden oder Parlamenten in Kommunen, Ländern oder im Bund auf dem Rechtsweg angefochten werden können. Das Gegenstück zu einem Rechtsstaat ist ein Unrechtsstaat, ein Polizeistaat oder ein Willkürstaat.
Ein Rechtsstaat indes, der nicht mehr weiß, wer auf seinem Gebiet lebt; der nicht weiß, wo 30.000 oder – wie manche Experten vermuten – gar bis zu 500.000 Asylbewerber untergetaucht sind; ein Rechtsstaat, der keine Ahnung hat, wer wie woher auf das Staatsgebiet gekommen ist und dessen Gerichte des Tsunamis an Klagen von „neu Hinzugekommenen“ nicht mehr Herr werden, ist dabei, sich als Rechtsstaat zu verabschieden.
Was heißt das streng statistisch? Es gibt in Deutschland 51 Verwaltungsgerichte (VG). Diese sind hinsichtlich Zahl ihrer Richter nicht alle gleich groß, und nicht in allen VG-Bezirken kommen gleich viele Klagen an. Aber bei 320.000 Asylklagen ist das pro VG ein Mittelwert von rund 6.300 Asylklagen.
Das hat gravierende Folgen nicht nur für Asylbewerber, die sich zu Unrecht hier aufhalten, die aber nicht nach Hause geschickt werden können, sondern es hat Folgen für jedermann: Viele alltägliche Klagen von Bürgern gegen Behördenbescheide bleiben bei den Verwaltungsgerichten schlicht und einfach liegen. Wessen Bauplan von einer kommunalen Behörde abgelehnt wurde, der kann zwar klagen, er muss sein Bauvorhaben aber erst einmal für längere Zeit auf Eis legen, weil die Verwaltungsgerichte nicht mehr nachkommen. Nicht anders ergeht es einem Verkehrssünder, der gegen ein Bußgeld oder gegen einen Führerscheinentzug klagt.
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn vom Deutschen Richterbund meinte gar: „Wenn die Bundesländer personell nicht deutlich nachlegen, dürfte es Jahre dauern, bis die Verwaltungsgerichte den inzwischen aufgelaufenen Verfahrensberg wieder abgetragen haben“. Nicht mitgerechnet sind dabei die vielen Verfahren bei Amts- und Landgerichten, die diese aufgrund von Straftaten von und unter Flüchtlingen zusätzlich zu schultern haben.
In einem Rechtsstaat sind eigentlich (!) alle gleich, aber ein paar wenige offenbar doch gleicher. Das ging letzteren – sieht man von gewissen Wahlergebnissen ab – bislang straflos durch. Vor allem geht ihnen das deshalb durch, weil die Medien die Willkür der Gleicheren schön hinter Hagiographie zu verbergen wissen.
Hagiographien sind Heiligenbiographien. Deutschlands Kanzlerin ist Gegenstand solcher Legenden. Sie denkt als Physikern alles angeblich „vom Ende“ her. Das bewundern Hagiographen an ihr seit Jahr und Tag. Aber denkt sie wirklich vom Ende her? Bei der Energiewende, bei der Abschaffung der Wehrpflicht, bei der Öffnung der Grenzen im Herbst 2015? Nein, sie tat und sie tut es nicht. Es sei denn, dieses Ende heißt schlicht und einfach Machterhalt. Die Kollateralfolgen aber tragen alle.