Die Debatte, ob der Islam denn nun zu Deutschland gehört oder nicht ist eine streitbare Diskussion, die nicht zuletzt auch von einem unterschiedlichen, und teils schwer vereinbar scheinenden Verständnis, der muslimischen Religion und der deutschen Lebensweise geprägt ist. Klar ist in dieser Debatte aber, was nicht zu Deutschland gehört: Das Scharia-Recht, das niemals über das Grundgesetz gestellt werden darf. Fundamentalisten, Extremisten und Salafisten berufen sich immerzu auf dieses angeblich vom Koran vorgeschriebene, muslimische Recht, als Grundlage ihres Glaubens.
In dem ausgerufenen IS-Kalifat findet die Scharia bereits Anwendung: „Ungläubige“ (Kuffar) werden grausam ermordet, Kinderehen sind an der Tagesordnung und Verstümmelungen sind gängige Strafen für Ehebrecher. Das sind nur einige Beispiele für die Anwendung der Scharia.
Leider beobachte ich mit großer Furcht und Sorge, dass es immer mehr salafistische oder dschihadistisch gesinnte Menschen gibt, die eine Einführung der Scharia auch in Deutschland und Europa vorantreiben. Das geschieht längst nicht mehr nur in den salafistisch gesinnten Hinterhof-Moscheen, sondern die Forderungen werden offen auf die Straße, ja sogar in unsere Schulen getragen. Ich denke hier an das Auftreten der „Scharia-Polizei“ in Wuppertal, die dort jungen Muslime angesprochen und gemaßregelt hat, sich getreu den islamischen Vorschriften und der Scharia zu verhalten.
Die Vorschriften haben sogar bereits Einfluss auf unsere Gerichte und deren Richter erlangt. Ein gravierendes Beispiel hierfür bietet der Fall, in dem ein Münchner Gericht die Entscheidungen über die Anerkennung einer Scheidung nach dem Scharia-Recht durch einen „Privatrichter“ an den Europäischen Gerichtshof überwies. Dieser musste dann klarstellen, dass eine solche Scheidung, die weder vor einem ordentlichen Gericht noch von einem ausgebildeten Juristen vorgenommen wurde, vor dem Rechtsstaat keinen Bestand hat. Laut meinen Informationen werden in Deutschland trotzdem jährlich mehr als tausend Richtersprüche im Namen des Volkes ausgesprochen, besonders im Zivil- und Familienrecht, bei denen die Scharia auf die Urteile Einfluss genommen hat oder Scharia-Recht mildernd berücksichtigt wurde.
Bitte, verstehen Sie mich nicht falsch, ich respektiere alle Urteile, die souveräne deutsche Gerichte fällen. Es ist aber eben ein Grundprinzip unseres Staates, dass diese Urteile unabhängig sind. Unabhängig von der Regierung. Unabhängig von der gesetzgebenden Gewalt. Eben auch unabhängig von vorgeschobenen religiösen Motiven, wie einer angeblichen religiösen Vorschrift, die dieses oder jenes für uns fremde Verhalten gebietet.
Die Freiheit ist für uns alle ein hohes Gut: Jeder darf und soll frei leben können. Diese Freiheit des Einzelnen endet aber an dem Punkt, wo durch das Handeln des einen, die Freiheit des anderen beschnitten wird und damit die Freiheit der Gesellschaft in Bedrohung gerät. Eine Anwendung der Scharia ist ganz klar eine Bedrohung der freien Gesellschaft, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, schlussendlich eine Bedrohung der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Scharia hat keinen Platz in unserem Land, weder in der Mitte der Gesellschaft, noch an ihrem Rand. Wir können es nicht dulden, dass „Privatrichter“ oder „Shariarichter“ Urteile im Sinne der Scharia fällen und so an unseren Gerichten vorbei arbeiten.
Ein Scharia-System, das unsere Justiz untergräbt, Urteile fällt, die gegen unsere Prinzipien und Werte sind, ist in meinen Augen ein klarer Rechtsbruch. Hier müssen wir einschreiten: Unsere Justiz darf nicht das „Bück-dich-Männchen“ vor der Scharia spielen, sondern muss ihr mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Wer die Religionsfreiheit missbraucht, um gegen unsere Werte und Prinzipien zu arbeiten, muss die Härte des deutschen Rechtsstaats spüren, die die wahre Freiheit unserer Gesellschaft verteidigt.
Außerdem sollten wir meiner Meinung nach unsere Gesetze so überarbeiten, dass wir den teils unmenschlichen Vorschriften der Scharia von Anfang an entgegentreten, wenn diese dem Rechtsstaat zuwiderlaufen. Aus diesem Grund, und ich kann das nicht oft genug wiederholen, mache ich mich auch gegen alle Anfeindungen und Widersprüche für ein Kopftuchverbot bei jungen Mädchen unter 14 Jahren, das bundesweit in allen deutschen Schulen Geltung haben soll, stark. Für mich, ist das ein aktiver Beitrag zur Wahrung des sozialen Friedens und zum Schutze der individuellen Freiheit unserer Kinder.
Weiter noch wäre ein solches Verbot gemäß meiner Auffassung nur die konsequente Umsetzung unserer Gesetzte: Erst im Alter von 14 Jahren kann die Religionszugehörigkeit in der Bundesrepublik frei gewählt werden. Um junge Mädchen vorher vor einen Zwang durch ihre Eltern oder ihr soziales Umfeld zu schützen, ist ein Kopftuchverbot für junge Mädchen in den Schulen das beste Mittel. Ich plädiere aber auch weiterhin für ein absolutes Verbot der Vollverschleierung und ein Betätigungsverbot für alle Salafisten.
Lieber Leser, für Freiheiten haben wir und unsere Urgroßväter gekämpft. Freiheiten sind gut, Freiheiten können aber auch sehr ätzend sein, wenn man mit diesen nicht umgehen kann. Es darf einfach nicht sein, dass wir unter falsch verstandener Toleranz, Multi-Kulti-Romantik, aber auch unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit ein Scharia-Recht nach Vorgaben der radikalen Islamisten und des IS dulden.
Wenn Sie jetzt handeln möchten, lade ich Sie, verehrte Leserinnen und Leser ein, mit ihrer Unterschrift noch heute meine bereits mehrfach erwähnte Online-Petition für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen in den Schulen zu unterstützen.