Tichys Einblick
Keine faulen Kompromisse machen

Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren per Gesetz durchsetzen

Ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Grundschulen ist zum Wohle unserer Demokratie unumgänglich. Kopftücher, Burka oder Niqab sind Integrationshemmnisse. Der Staat muss religionsunmündige Kinder vor dem Zwang der Eltern und dem Druck des Umfelds schützen.

Ich kämpfe und ich brenne für dieses Thema und das jeden Tag: Ein gesetzliches Kopftuchverbot für junge Mädchen unter 14 Jahren. Das mag vielleicht frenetisch wirken oder gar wie ein Kampf gegen Windmühlen anmuten, rührt aber aus meiner tiefen Überzeugung, dass ein gesetzlich verankertes Kopftuchverbot in Kindergärten und Grundschulen zum Wohle unserer Demokratie unumgänglich ist.

Nach Rechtsgutachten nicht länger zögern
Kopftuchverbot für junge Mädchen endlich verwirklichen
Die Gründe dafür sind in meinen Augen mehr als einleuchtend: Zuerst einmal muss gesagt werden, dass Kopftücher, Burkas, Niqab, eine Vollverschleierung jeglicher Art oder Gesichtsschleier nicht in unsere progressive westliche Welt gehören. Das hat nichts mit religiöser Diskriminierung oder Intoleranz zu tun. Ganz im Gegenteil: Wer in unser Land kommt, um hier zu leben, der muss sich den Werten und Gepflogenheiten hier anpassen und bereit sein, dafür auch Teile der eigenen, unseren demokratischen Werten fremden, Kultur abzulegen – nur so kann Integration in einem gegenseitigen Ab- und Zugeben gelingen. Kopftücher, Burka oder Niqab sind offensichtliche Integrationshemmnisse, denn sie bewirken eine starke Distanzierung zwischen ihren Trägern und den damit zumeist nicht vertrauten westlich geprägten Bürgern. Hinzu kommt, dass sogar führende liberale islamische Religionsschulen und Autoritäten von einer Kopftuch- oder gar Vollverschleierungspflicht Abstand nehmen und darauf verweisen, dass auch im Koran diese an keinerlei Stelle vorgeschrieben sei.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass das Kopftuchverbot häufig als Zeichen der Unterdrückung der Frau angesehen wird. In vielen Fällen werden Muslima von ihren Männern zum Tragen von Kopftüchern oder gar von einer Vollverschleierung gezwungen. Kopftuch, Burka oder Niqab sind dabei nur die öffentlich sichtbaren Zeichen der Unterdrückung und Unterordnung. Unabhängig davon, dass die Unterdrückung von Frauen in keinem Fall im Sinne einer friedfertigen Religion oder unserer Demokratie sein kann und keineswegs toleriert werden darf, kann der Zwang zum Tragen der nach außen hin sichtbaren Symbole der Demütigung und Unterordnung eine extreme zusätzliche psychische Belastung für die Frauen darstellen.

Klare Linie
An Grundschulen in Österreich: Kopftuch per Gesetz verboten
Ein anderer wichtiger Punkt in der Frage nach einem Kopftuchverbot ist, dass der Zwang zum Tragen eines Kopftuchs auch in der muslimischen Gesellschaft schwer polarisiert und einen Spaltkeil zwischen liberale Muslime und fundamentalistisch oder gar islamistisch gesinnte Moslems treibt. Diese Spaltung schadet nicht nur dem Ansehen der Muslime, sie ist auch eine Gefahr für die Demokratie.

Besonders schwer sind hiervon muslimische Kinder betroffen. In den Kindergärten und Schulen prallen westlich-liberal gesinnte und fundamentalistisch eingestellte Muslime oftmals ungebremst aufeinander. Die Kinder fundamentalistisch und nicht selten salafistisch bis dschihadistisch orientierter muslimischer Eltern drängen ihre muslimischen Mitschülerinnen dazu, ein Kopftuch zu tragen. Wenn diese sich weigern, werden sie ausgegrenzt und auf das Schärfste beleidigt: Nicht selten, so berichten Lehrer und Funktionsträger in den Bildungseinrichtungen, fallen in dieser ideologischen Auseinandersetzung Beleidigungen wie „du Hure“ oder „du Schlampe“. Fast regelmäßig würden die liberalen Moslems außerdem als „Kuffar“, also als Ungläubige, beschimpft und runtergemacht. Der Klassenfrieden und das soziale Miteinander werden davon natürlich massiv beeinträchtig.

Nicht aufgeben
Wir brauchen ein Kopftuchverbot für junge Mädchen - jetzt!
Solche Zustände können und müssen wir nicht dulden. Der Rechtsstaat gibt uns hier klare Spielregeln vor, die wir nur konsequent anwenden müssten. Die Religionsmündigkeit tritt in Deutschland erst ab vierzehn Jahren ein, zuvor gelten Kinder als religionsunmündig. Nichts desto trotz zwingen viele Eltern ihre jungen religionsunmündigen Mädchen dazu, ein Kopftuch zu tragen. Das stellt offensichtlich einen Widerspruch zur Religionsmündigkeit dar. Solange die Kinder nach rechtsstaatlichen Maßstäben nicht selbst darüber entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht, muss der Rechtsstaat sie vor dem Zwang durch die Eltern und dem Druck aus ihrem sozialen Umfeld schützen – zumal das Kopftuch oftmals mit einem Islambild verbunden wird, dass die Kinder selbst nicht vertreten wollen. Über die Tatsache, dass ein Kopftuchverbot für unter vierzehnjährige Mädchen verfassungsrechtlich möglich und sogar sinnvoll ist, sind sich die meisten Verfassungsrechtler einig. Der renommierte Verfassungsexperte Professor Martin Nettesheim hat dazu im September ein Verfassungsgutachten vorgelegt, dass die Einführung eines Kopftuchverbots bis zum Alter von 14 Jahren empfiehlt.

Für dieses Ziel kämpfe ich schon seit langem und habe unter anderem mit einer Online-Petition dafür geworben, dass der Bundestag gesetzgeberisch aktiv werden solle und ein entsprechendes Verbot auf den Weg bringt. Leider hat meine Petition das notwenige Quorum von 50.000 Unterschriften nicht erreichen können.
Auf dem CDU-Bundesparteitag, der am Freitag in Leipzig beginnt, wagt nun die Senioren-Union einen neuen Vorstoß zum Thema „Kopftuchverbot in Kindergärten und Grundschulen“. Mit einem entsprechenden Antrag will sie in allen Bundesländern ein entsprechendes Verbot prüfen und einführen lassen. Auch die Antragskommission empfiehlt die Annahme des Antrags, jedoch mit einer gravierenden Änderung: In der Empfehlung zu Annahme wird anstelle eines Verbotes primär auf die Überzeugung der Eltern gesetzt. Ein Verbot soll nur noch als „Ultima Ratio“ gelten, wird jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Für mich ist diese Version jedoch ein „fauler“ Kompromiss. Wir müssen uns hier doch diese eine entscheidende Frage stellen: Werden sich salafistisch gesinnte Elternhäuser überzeugen lassen, dass ihre Kinder kein Kopftuch tragen müssen, wenn man sie nur davor warnt, dass die Mädchen sonst zu Außenseitern werden könnten? Für mich ist klar: Das kann und wird nicht funktionieren.

Dokumentation: Kopftuchverbot
Ismail Tipi: Online-Petition für Kopftuchverbot bei Mädchen in Schulen
Wir dürfen in dieser Frage keine faulen Kompromisse eingehen oder einen Eiertanz vorführen: Es braucht ein klares, unmissverständliches, gesetzliches Kopftuchverbot, das im Einklang mit der Verfassung und dem Rechtsstaat steht. Hinzu kommt für mich noch die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot sämtlicher salafistischer Aktivitäten in Deutschland.

Einen effektiven Schutz unserer Demokratie und unserer Kinder kann es nur mit einem gesetzlichen Verbot geben. Und das muss jetzt kommen, so schnell wie irgendwie möglich. Die Politik hat die Aufgabe, klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerade bei einem so sensiblen Thema müssen wir Nägel mit Köpfen machen. Ein „Kopftuchverbot“ für junge Mädchen in den Kindergärten und Grundschulen, dass eigentlich nur ein Gebot statt eines Verbots ist, wird den Mädchen mehr schaden als nützen. In der Gesetzgebung zu diesem Thema darf es keinen Eiertanz geben, der zu einer „Weder-Fisch-noch-Fleisch“-Regelung führt. Es braucht ein klares gesetzliches Verbot und das müssen wir dann auch konsequent durchsetzen.

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