Am 31. Oktober ist es durch eine Klebe-Straßenblockade der Gruppe „Letzte Generation“ dazu gekommen, dass der schwere Bergungs-LKW der Feuerwehr nicht schnellstmöglich bei einem schwerverletzten, eingeklemmten Unfallopfer sein konnte. Eine Bergung des Opfers, einer Radfahrerin, gelang dann ohne schweres Hebegerät, doch verstarb die Frau später im Krankenhaus. Es ist kaum bestreitbar, dass die Straßenblockade der „Klimaaktivisten“ eine Mitschuld an diesem grässlichen Tod trifft, denn sie hat ja eine Situation herbeigeführt, die die Rettungseinsätze erschwerte und das Leben von Unfallopfern gefährdete.
Die Gruppe hat diese Warnungen ignoriert, und auch nach diesem grässlichen Vorfall ist sie nicht bereit, ihre Blockaden zu beenden. Man kann es nicht mehr schönreden: Hier steht ein monströser Machtanspruch im Raum, der auch Todesopfer in Kauf nimmt. Der 31. Oktober 2022 wird im kollektiven Gedächtnis Berlins haften bleiben – als Tag, an dem die sogenannte „Klimarettung“ ihr totalitäres Potenzial zeigte.
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Was die Gruppe „Letzte Generation“ zu dem Geschehen sagt – Carla Hinrichs, Sprecherin der Gruppe „Letzte Generation“, verschickte am 31. Oktober eine Erklärung, in der es heißt (siehe Berliner Zeitung vom 1.11.2022):
„Es bestürzt uns, dass heute eine Radfahrerin von einem LKW verletzt wurde. Wir hoffen inständig, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Verspätung nicht verschlimmert hat. Bei all unseren Protestaktionen ist das oberste Gebot, die Sicherheit aller teilnehmenden Menschen zu gewährleisten.“
In der Erklärung von Hinrichs steht auch, dass die Gruppe „Letzte Generation“ bei ihren Straßenblockaden sorgfältig auf das Einhalten von Rettungsgassen achte. Das ist eine Verhöhnung der Berliner. Denn jeder, der sich in dieser Stadt auf der Straße bewegt – mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln –, weiß, dass es völlig ausgeschlossen ist, vom Ort eines Verkehrshindernisses aus im ganzen Stauraum rückwärts die Einhaltung von Rettungsgassen zu gewährleisten. An vielen Stellen ist auch gar kein Platz für die Bildung einer Rettungsgasse.
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Die Gewalttätigkeit der Klebe-Aktionen – In der Berichterstattung über die Vorgänge in Berlin wird immer wieder, bedenkenlos und gedankenlos, der Begriff „Protestaktion“ verwendet. Die Blockaden wichtiger Straßen der Hauptstadt wären demnach einfach „Demonstrationen“, die “Aufmerksamkeit“ erreichen wollten. Sie seien also im Grund nur Redebeiträge, die Einfluss auf die Meinungsbildung ausüben wollen. Auch hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Das Kampfmittel dieser Gruppe besteht darin, sich auf einer verkehrswichtigen und verkehrsreichen Straße festzukleben. Sie fixieren sich so auf der Fahrbahn, dass sie nicht leicht zu entfernen sind.
Bei der „Klebe-Blockade“ handelt es sich also nicht um eine vorübergehende Beanspruchung des Straßenraums, wie sie durch eine Demonstration – gedeckt durch das Demonstrationsrecht – geschieht. Nein, hier geht es um physische Gewalt, die den Straßenraum für andere Zwecke unbrauchbar macht. Es geht nicht um ein Zeigen, sondern um ein Zwingen. Das „Kleben“ ist also kein harmloses Symbol eigenen Engagements, sondern die Ausübung physischer Gewalt gegen Andere. Es ist extra darauf angelegt, dass die Blockade nicht leicht wieder beseitigt werden kann. Eine Straße soll für längere Zeit unpassierbar gemacht werden. Große, langandauernde Staus sollen entstehen. Sie sind nicht nur ein beiläufiger Nebeneffekt der Aktionen, sondern ihr Hauptzweck. Nur dadurch entsteht ja der Druck, den die Gruppe „Letzte Generation“ beim normalen Demonstrieren und Protestieren vermisst. Das nennt man Nötigung.
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Die Aktionen richten sich gegen Gemeingüter – Man ist zunächst geneigt, hier eine privatrechtliche Auseinandersetzung zu sehen: eine Nötigung von Autofahrern durch Klimakämpfer. Eine Nötigung von einzelnen Bürgern durch andere Einzelbürger. Entsprechend wurde vorgeschlagen, ein Portal aufzubauen, dass es Geschädigten erleichtert, ihre Schadensfälle vor Gericht zu bringen. Das ist sicher nicht falsch, aber es verfehlt das viel größere Gut, um das es hier geht. Der Straßenraum ist kein Privateigentum von einzelnen Nutzern und Nutzergruppen. Er ist eine öffentliche materiell-technische Infrastruktur. Damit ist er ein Gemeingut. Dieses Gut darf nicht für einzelne Zwecke, die andere Zwecke ausschließen, in Beschlag genommen werden.
Das Gemeingut des Straßensystems hat noch eine Dimension, die durch die Ereignisse an diesem 31. Oktober 2022 deutlich geworden sind. An der ständigen Durchlässigkeit des Straßensystems hängt das Rettungssystem einer Großstadt – im Fall von Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden, Unwettern, Terroranschlägen. Die Stationierung der Rettungskräfte – insbesondere der Feuerwehr und der Notrettung – ist so organisiert, dass die Zeit, die es dauert, bis ein Einsatzwagen an einem Einsatzort ist, auf die Minute kalkuliert ist. Stellt man Lücken in diesem Raum-Zeit-Netz fest, wird nachjustiert.
Fast jede große Stadt hat schon kritische Diskussionen erlebt, wenn eine Verschlechterung der Anfahrtszeiten zu beobachten war. Deshalb gab es auch sofort, als die Klebeaktionen der Gruppe „Letzte Generation“ begannen, Warnungen von Fachleuten. Die Gruppe hat die Warnungen in den Wind geschlagen, aber auch Politik und Medien glaubten, sie auf die leichte Schulter nehmen zu können. Nun ist der Ernstfall da, und diesmal ist dabei ein Machtanspruch im Spiel.
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Ein unverhohlener Machtanspruch – Der materielle Eingriff in den Betrieb und das Alltagsleben der deutschen Hauptstadt, den die Gruppe „Letzte Generation“ als Kampfmittel einsetzt und auch weiterhin einsetzen will, hat Folgen: Indem immer wieder an wechselnden Orten Chaos produziert wird, wird ein Klima der Unsicherheit geschaffen. Jeder Bürger, der ins Auto oder den Bus steigt, muss mit der Möglichkeit rechnen, in einen Blockade-Falle zu geraten. So wird – durchaus mit Absicht – eine Stimmung der Hilflosigkeit erzeugt. Die Gruppe „Letzte Generation“ macht die Stadt-Gesellschaft zu Geiseln ihrer Zwecke. Und sie erhebt ganz unverhohlen einen Machtanspruch. Sie will direkt ein bestimmtes Handeln von Regierung und Parlament erzwingen.
Das ist jetzt auch aktenkundig: Angesichts der Vorgänge am 31.Oktober gab Aimée van Baalen, gleichfalls Sprecherin der Gruppe „Letzte Generation“, ein Statement ab (siehe der Berliner „Tagesspiegel“ vom 1. November 2022). Ich zitiere die ganze Passage, die die Zeitung dem Van-Baalen-Statement widmet:
„Man unterbreche mit den Blockaden den Alltag nicht leichtfertig, sagte Aimée van Baalen, ebenfalls Sprecherin der Gruppe, laut einer Mitteilung. `Wir haben uns für dies Mittel des Protests entschieden, da alle zuvor gelagerten Mittel wie Demonstrationen und Petitionen nicht den notwendigen Erfolg gebracht haben.´ Sobald die Regierung erste Maßnahmen gegen den drohenden `Klimakollaps´ ergreife, werde man alle Protestaktionen sofort beenden, hieß es weiter.“
„Die Bundesregierung soll unseren Protest beenden – jetzt, indem sie die Krise in den Griff bekommt. Bis dahin geht der Widerstand weiter.“
Sie geht nicht nur rücksichtslos über die Ereignisse am 31. Oktober hinweg, sondern sie stilisiert sich zu einer Gegenmacht gegen die Regierung. Sie sieht sich im „Widerstand“. Erst wenn die Regierung der Gruppe zu Willen ist und die Resultate liefert, die die Gruppe anstrebt, ist die Gruppe bereit, ihre Aktionen zu beenden. Das hat mit „Protest“ nichts mehr zu tun. Mit dem Chaos und dem Klima der Hilflosigkeit, das die Aktionen in der deutschen Hauptstadt erzeugen, sollen die Institutionen des Staates zu einem bestimmten Handeln gezwungen werden – ohne Rücksicht auf demokratische Wahlen und Mehrheiten. Was hier geschieht, ist eine politische Nötigung.
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Der Tatbestand „Nötigung von Verfassungsorganen“ – Die Nötigung von Verfassungsorganen ist in Deutschland ein Straftatbestand. Dieser Tatbestand ist im § 105 des Strafgesetzbuches geregelt und zählt zu den politischen Straftaten. Der § 105 StGB lautet im Absatz 1:
„Wer 1. Ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. Die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. Die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes, rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
Der Absatz 2 lautet:
„In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
Die zitierten Erklärungen aus der Gruppe „Letzte Generation“ müssen sofort zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Auch wenn nicht im Einzelnen geklärt ist, welchen Anteil die erschwerte Bergung der Radfahrerin an ihrem Tod hat, ist die Möglichkeit, dass die Klebe-Blockaden tödliche Konsequenzen haben können, wirklich nicht mehr wegzureden. Doch in den Statements der Gruppe nach diesen Ereignissen gibt es keinerlei Innehalten. Kein neues Abwägen wird in Aussicht gestellt. Die Statements zeigen eine finstere Entschlossenheit, auch jetzt noch mit ihren Aktionen weiterzumachen. Mit diesem rücksichtslosen Weiter-so will sie den Druck auf die Regierung offenbar noch erhöhen. Der Machtanspruch der Gruppe ist offenbar so groß, dass sie bereit ist, tödliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
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Das extremistische Potenzial der „Klimarettung“ – Die Gruppe „Letzte Generation“ ist sehr klein. Ist eine Anklage „Nötigung von Verfassungsorganen“ nicht übertrieben? Kann man nicht erwarten, dass sich das bald von selbst erledigt? Nein, denn es gibt einen größeren Zusammenhang, in dem die Radikalisierung, die hier zu beobachten ist, angelegt ist. Wenn man nämlich daran glaubt, dass es nur noch wenige Jahre sind, bis die Entwicklung des Weltklimas einen „Kipppunkt“ erreicht, von dem es nur noch eine Einbahnstraße in den Weltuntergang gibt, dann ist man schnell dabei, das Land in einem Ausnahmezustand zu reden. Und es wächst die Neigung, für sich Ausnahme-Rechte zu beanspruchen.
Aber die „Letzte Generation“ hat diese ultimative Logik nicht erfunden. Sie ist schon in der großen Erzählung von der Klimakrise enthalten. Nicht alles, was zum Klimawandel gesagt wird, hat diese extreme Logik, aber das „Wir sind auf der Autobahn Richtung Klimahölle“ wuchert unkontrolliert herum und wird dort eingesetzt, wo das eigene Beobachten und Abwägen der Bevölkerung überspielt werden soll. So gibt es keine rote Linie, die die Güter und Institutionen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor Übergriffen im Namen der großen Klima-Rettung schützt. Das Auftreten der Gruppe „Letzte Generation“ und die Vorgänge am 31. Oktober zeigen, wie wichtig es ist, diese rote Linie jetzt zu ziehen.