Es war ein Artikel, den man leicht übersehen konnte – einspaltig im Feuilleton der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (18.1.2022) platziert. Aber die Überschrift ließ aufhorchen: „Das Russische abwürgen“ stand da. Die Autorin, Kerstin Holm, von 1991 bis 2013 als Russland-Korrespondentin in Kultur- und Gesellschaftsdingen tätig, berichtete über ein „Sprachgesetz“ in der Ukraine, das bereits 2019 beschlossen wurde und jetzt, nach einer Übergangsfrist, in Kraft getreten ist. Holm schreibt:
„In der Ukraine ist ein Gesetz in Kraft getreten, das im Zuge der Konsolidierung der Nation die Staatssprache schützen und das Russische zurückdrängen soll. Überregionale Zeitungen und Zeitschriften müssen nun auf Ukrainisch erscheinen. Russische Ausgaben sind nicht verboten, doch parallel dazu muss eine ukrainische Version in gleicher Auflage gedruckt werden. Für die Verlage ist das freilich unrentabel.“
So wurde die letzte landesweite russische Tageszeitung „Westi“ vor kurzem auf Ukrainisch umgestellt; andere Zeitungen erscheinen nur noch in digitaler Form. Dazu muss man wissen, dass es sich beim Russischen um eine Sprache handelt, die „von vielen Ukrainern zumal im Osten und Süden des Landes“ als Alltagssprache gebraucht wird, oder mindestens als eine dem Ukrainischen gleichwertige Sprache. Durch das Sprachgesetz werden „traditionell russischsprachige Städte wie Charkiw, Dnipro oder Odessa … vom Westen des Landes kulturell assimiliert“, schreibt Holm. Ausländische Filme, von denen es bisher oft nur eine russische Version gab, müssen nun eine ukrainische Version vorweisen, um öffentlich präsentiert werden zu können. Diese obligatorische Vorbedingung, die im Ergebnis einer Zensur gleichkommt, beschränkt sich nicht auf Filme:
„Auch bei Vorträgen, Shows, Konzertabenden muss der Redner, sofern er russisch spricht, obligatorisch ins Ukrainische übersetzt werden. Leidtragende sind russischsprachige ukrainische Schriftsteller und Wissenschaftler, deren Tätigkeitsfeld stark eingeschränkt wird.“
Sie können nicht mehr öffentlich auftreten, wenn die Mittel für einen Übersetzer nicht aufgebracht werden können. Und auch damit ist es noch nicht genug, denn das Sprachgesetz zielt nicht nur auf wissenschaftliche und künstlerische Veranstaltungen, sondern auf die alltäglichsten staatlichen und privaten Dienstleistungen – und damit elementare Lebensnotwendigkeiten der Menschen:
„Ab sofort sind zudem sämtliche Staatsangestellten, Verkehrspolizisten, Gerichtsdiener, Klinikärzte verpflichtet, die Bürger, sofern diese nicht um eine andere Sprache bitten, auf Ukrainisch anzureden. Das gleiche gilt für Dienstleistungsbetriebe, also Mitarbeiter von Supermärkten, Apotheken, Banken. Verstöße gegen das `Recht auf Bedienung in der Landessprache´ können beim Sonderbevollmächtigten zum Schutz der Staatssprache gemeldet und im Wiederholungsfall mit Geldstrafen geahndet werden.“
Mit dem „Sprachgesetz“ wird also eine tägliche intime Sprach-Überwachung installiert, an der sich auch die Bürger beteiligen sollen. Das kommt einem Stasi-System schon ziemlich nahe.
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Eine Ausnahme für westliche Sprachen – Man könnte vielleicht einwenden, dass es hier um Maßnahmen für eine bedrohte Nation geht, um ihren innerlichen Zusammenhalt zu festigen. Im FAZ-Artikel taucht die Formel „Konsolidierung der Nation“ auf, und das klingt ein wenig nach Rechtfertigung des Sprachgesetzes. Aber dann wird in dem Artikel noch ein „Detail“ des Gesetzes erwähnt, das einem schlicht den Atem verschlägt. Die FAZ-Journalistin Kerstin Holm berichtet:
„Ausgenommen von der Pflicht zur Publikation auf Ukrainisch sind bezeichnenderweise Sprachen `angestammter Minderheiten´ im Land wie der Krimtataren, der Polen, Ungarn, Rumänen, Griechen, Bulgaren, aber auch das Englische sowie alle Sprachen der EU. Auch von der Pflicht ukrainischer Buchläden, mindestens fünfzig Prozent ihrer Bestände auf Ukrainisch anzubieten, gibt es Ausnahmen für die genannten Minderheiten und die EU-Sprachen.“
Hier wird schlagartig klar, dass das Sprachgesetz sich gezielt gegen die russische Sprache richtet. Es ist wirklich so, wie es in der Artikel-Überschrift steht: Das Russische soll „abgewürgt“ werden. Eine flächendeckende kulturelle Säuberung soll stattfinden. Und in der Geschichte fehlt es nicht an Beispielen, wo eine solche Sprach-Säuberung die Vorstufe zu einer ethnischen Säuberung war – zu einer Vertreibung eines bestimmten Bevölkerungsteils. Im gleichen Zug werden Sprachen von den Auflagen befreit, die allenfalls in bestimmten sozialen Milieus gesprochen werden: das Englische und die Sprachen aller EU-Länder. Das Sprachgesetz hat also nichts mit einer inneren Konsolidierung der ukrainischen Nation zu tun, sondern dient dazu, eine neue, einseitige Bindung nach außen kulturell festzuschreiben. Man will die Ukraine, die geschichtlich eine doppelte Bindung – nach Westen und nach Osten – hat, dem Osten entfremden und einseitig verwestlichen.
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Das törichte „entweder EU oder Russland“ – Dieser kulturelle Einschnitt in die Grundlagen der ukrainischen Nation findet jetzt vor unseren Augen statt. Aber wo wird darüber berichtet? Hierzulande wird die Ukraine-Krise so dargestellt, als habe sie mit einem Aufmarsch russischer Truppen an der Ostgrenze der Ukraine begonnen. Es handele sich also um eine willkürlich vom Zaun gebrochene Aggression von „Putins Russland“. In den westlichen Darstellungen der Ukraine-Krise wird meistens so getan, als gäbe es ein Staatsziel „in Moskau“, die ganze Ukraine russisch zu machen. Doch wer in den Darstellungen nach belastbaren Belegen sucht, wird enttäuscht. Man findet in den Artikeln eher psychologische Spekulationen über „Putin“ oder über einen „imperialen Geist“, der angeblich „von je her“ in Russland regieren würde. Sicher gibt es in diesem großen Land – wie in etlichen Ländern dieser Welt – großnationale Phantasien und Gruppierungen. Aber hat man je einen Plan auf Seiten der Regierung Russlands gefunden, der dem „Sprachgesetz“ der Regierung in Kiew vergleichbar wäre?
Wenn hier der Regierung in Kiew ein schwerer Eingriff in die ukrainische Nation vorgeworfen wird, so soll damit nicht der Politik Russlands in jeder Hinsicht Absolution erteilt werden. Es wäre auch ganz ungerecht, die Autorin Kerstin Holm als „Putin-Versteherin“ zu bezeichnen. Sie hat sehr kritische Berichte zur Entwicklung Russlands geschrieben. In dem hier zitierten Artikel wird keineswegs für eine einseitige Ost-Bindung der Ukraine plädiert, sondern für die Wahrung der kulturellen und gesellschaftlichen Offenheit eines Landes, zu dessen geschichtlich gewachsener Identität sowohl ein westliches als auch ein östliches Element gehört.
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Henry Kissingers Warnung – Schon vor Jahren, als ein politischer Wechsel in der Ukraine stattfand und im Westen die „Majdan-Euphorie“ herrschte, gab es mäßigende Stimmen, die davor warnten, die Ukraine vor eine Wahl „entweder EU oder Russland“ zu stellen. Eine Stimme kam vom früheren US-Außenminister Henry Kissinger. Er schrieb am 9.3.2014 in einem Beitrag für die Tageszeitung Die Welt:
„Viel zu oft wird der Fall der Ukraine als Showdown dargestellt: ob die Ukraine dem Westen beitritt oder dem Osten. Wenn aber dieses Land überleben und aufblühen soll, dann kann es niemandes Vorposten sein. Nein, die Ukraine sollte eine Brücke sein.“
Und in einer anderen Passage von Kissingers Beitrag wird die Bedeutung des Doppelcharakters der ukrainischen Nation noch weitreichender erklärt:
„Der Westen ist weitgehend katholisch, der Osten russisch-orthodox. Der Westen spricht ukrainisch, der Osten größtenteils Russisch. Jeder Versuch eines Flügels, den anderen zu dominieren, wie es bisher der Fall war, würde zu Bürgerkrieg und Spaltung führen. Missbraucht man die Ukraine für eine Ost-West-Konfrontation, dann wäre für Jahrzehnte jede Chance vertan, Russland und den Westen (und besonders Russland und Europa) in ein kooperatives internationales System zusammenzubringen.“
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Vom klugen Gebrauch des Selbstbestimmungsrechts der Nationen – Es ist in diesen Tagen viel vom Selbstbestimmungsrecht der Nationen die Rede. Es soll der Ukraine gestatten, eine Mitgliedschaft in EU oder NATO frei zu wählen. Dieser plötzliche Enthusiasmus für die Nationen klingt irgendwie schräg, denn wir haben ja gesehen, welche Ressentiments man gegen die Briten mobilisiert hat, als sie den Brexit weg von der EU wählten. Oder gegen die Visegrad-Staaten, als sie sich der EU-Migrationspolitik widersetzten. Ja, das Selbstbestimmungsrecht der Nationen ist ein fundamentales gutes Recht. Man kann es nicht im Namen der Globalisierung für „überholt“ erklären – wenn einem der Weg einer Nation gerade nicht passt.
Doch im Fall der Ukraine gibt es ein Problem, das sich jeder einmal in Ruhe vorlegen sollte: Wie soll man vom Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, wenn man eine Nation hat, die in sich zwei verschiedene Grundelemente hat – wirtschaftlich, kulturell und politisch? Wenn es geschichtlich zwei Traditionslinien gibt, und geographisch zwei Landesteile? Wie soll man in so einer „binären“ Nation vom Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen? Soll sie ihr Heil in einer einseitigen Festlegung suchen? Ist es klug und weitsichtig, die Zukunft einer solchen Nation nur in einer Richtung zu verorten? Zeugt es von europäischer Größe, wenn die Ukraine vor die Wahl „entweder EU oder Russland“ gestellt wird? Nie und nimmer. Die wirtschaftlichen, kulturellen, menschlichen Verluste einer so bedeutenden Nation wären immens. Und es würde eine tiefe Verbitterung zwischen verschiedenen Bevölkerungsteilen entstehen. Ein verdeckter oder offener Bürger-Krieg würde entstehen, der auf Basis der Einseitigkeit nie einen dauerhaften Frieden finden könnte.
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Rüstung gegen Russland als Bewährung deutscher Außenpolitik? – Die „grüne“ Außenpolitik Deutschlands ist peinlich und gefährlich vage. Man ist Anklage-Weltmeister gegen Russland (und viele andere Regierungen in der ganzen Welt). Aber wenn es dann zu blutigen Kämpfen kommt und die Außenpolitik Tote verantworten müsste, erklären uns die edlen Grünen, dass ihre Werte so rein sind, dass sie mit ihrer Durchsetzung auf Erden nichts zu tun haben wollen. Aber was wäre demgegenüber eine vernünftige Außenpolitik? Im Moment landen viele allzu schnell bei der Forderung, man sollte die Regierung in Kiew aufrüsten. Man sollte also die Politik der Einseitigkeit noch stärker bewaffnen. Will man im Ernst die Regierung in Kiew in die Lage versetzen, die östlichen „abtrünnigen“ Provinzen militärisch zu besetzen? Und die ganze Ukraine vom russischen Element – wirtschaftlich, politisch und kulturell – zu säubern? Das Sprachgesetz zeigt ja, in welche Richtung dann die Reise geht. Und in Kiew wird man diese Vereinseitigung der Nation als Herstellung der Einheit der Nation darstellen. In westlichen Ländern gibt es eine Tendenz, Waffenlieferungen an Kiew als Akt freiheitlich-demokratischer Entschiedenheit anzusehen. In Deutschland sucht auch manch einer, dem das Herumeiern der Grünen zuwider ist, die Lösung in militärischer Stärke.
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Nie und nimmer – Wir dürfen nicht auf diesen Weg geraten. Diese „Entschiedenheit“ ist eine ganz falsche Entschiedenheit, denn sie übernimmt die verheerende Alternative „Entweder EU oder Russland“ und führt sie in die Nähe eines Krieges. Das bedeutet noch mehr Missbrauch der Kultur, noch mehr sinnlose Zerstörung und noch mehr Negativ-Politik. Als hätten wir in Deutschland nicht schon genug Trümmerlandschaft im Zuge von Corona-Ausnahmezustand und Klima-Feldzug. Die Ukraine-Krise lässt sich nur lösen, wenn man den binären Charakter dieser Nation aufrechterhält, und sei es erstmal durch provisorische Kompromisse. Die Bindungen nach West und Ost müssen gewahrt bleiben, und mit ihnen die Offenheit und innere Vielfalt der Ukraine. Gegenüber der ukrainischen Regierung müssen EU und NATO deutlich machen, dass sie für eine kulturelle und ethnische Säuberung nicht zur Verfügung stehen. Dazu muss sich auch die einseitige Berichterstattung ändern.