Im Video „Wie Corona-Kritiker beseitigt wurden“ präsentiert Maximilian Tichy Ausschnitte aus früheren TE-Gesprächen, darunter auch mit dem Referenten im Bundesinnenministerium zur Zeit von Horst Seehofer als Minister. Stephan Kohn ist Verwaltungswissenschaftler und war bis Anfang Mai 2020 im BMI im Rang eines Oberregierungsrates im Referat Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz tätig (Referat KM4, Abteilung 4 Schutz kritischer Infrastrukturen). Er bearbeitete also genau das Sachgebiet, von dem Seehofer und alle Nachbeter des polit-medialen Komplexes behaupteten, er habe sich anmaßender Weise mit Dingen beschäftigt, für die er nicht dagewesen wäre.
Auf dem bekannter Weise politisch einseitigen Portal Wikipedia auf stramm wokem Kurs ist (Stand 27. März 2024, 12 Uhr 20) zu lesen:
Kohn verfasste bis zum 8. Mai 2020 auf der Grundlage verschiedener Fachgutachten einen 83-seitigen „Auswertungsbericht“[24] des Referats KM4 (Krisenmanagement, Abteilung 4 mit dem Titel Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen und dem Untertitel Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen). Im Mai 2020 verschickte Kohn dieses interne Positionspapier per Mail mit dem Betreff „Ergebnisse der internen Evaluation des Corona-Krisenmanagements“ an seinen Abteilungsleiter, den Corona-Krisenstab, an das Kanzleramt und an alle deutschen Landesregierungen. Diese Mail wurde geleakt und führte zu einem Skandal.
Kohn hatte den Bericht zunächst an den Referatsleiter weitergeleitet, der ihn bat, unter seinem eigenen Namen und nicht im Namen von KM4 zu agieren. Daraufhin wandte Kohn sich an Minister Horst Seehofer, dessen Büro das Schreiben nicht weiterleitete. Am 8. Mai um 15:34 Uhr schickte er den Bericht per E-Mail an seinen Vorgesetzten im Ministerium, den Corona-Krisenstab und das Kanzleramt, in Kopie an die Landesregierungen. Kohn hatte den Bericht mit der Begründung, Gefahr sei im Verzug, offenbar auf eigene Verantwortung und unter Verwendung der Insignien des BMI verschickt. Kohn wurde daraufhin suspendiert, sein Arbeitsrechner wurde konfisziert.
Ein Sprecher des Innenministeriums warf Kohn vor, „weder einen Auftrag noch eine Autorisierung“ durch das Ministerium gehabt zu haben.[30] Das Ministerium bezeichnete Kohns Analyse als „kritische Privatmeinung“. Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm zu der Streitschrift Kohns Stellung und Innenminister Horst Seehofer gab am 14. Mai 2020 bekannt, dass gegen Kohn ein Disziplinarverfahren geprüft werde. Am Tag darauf wurde dieses eingeleitet, mit dem Vorwurf der unerlaubten Weitergabe von Informationen.[33] Darüber hinaus erteilte das Bundesinnenministerium Kohn ein Hausverbot. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, Kohn sei nicht wegen seiner kritischen Meinung suspendiert worden, sondern wegen des Gebrauchs des offiziellen Briefkopfes, der seiner Darstellung den Anschein einer Position des Ministeriums gäbe.
Dass Wikipedia nicht vermerkt, wer den „Auswertungsbericht“ veröffentlicht hat, nämlich Tichys Einblick, versteht sich bei der politischen Ausrichtung der deutschen Ausgabe von Wikipedia von selbst. Ich war derjenige bei TE, dem ein Dritter das Papier von Stephan Kohn übermittelte, und der dann die meisten TE-Beiträge dazu betreute oder selbst schrieb. Nach dem ersten Lesen war mir klar, hier tickt eine Zeitbombe der deutschen Politik. Der im Aufgabengebiet von Kohns Referat selbst Sachkundige und ich waren uns im Gespräch einig, Stephan Kohn hatte eine Menge an höchst relevanten Informationen und Expertisen zusammengetragen und bewertet, das übrigens auch im regelmäßigen Gedankenaustausch mit Kollegen in Landesinnenministerien.
Dass Kohns Referatsleiter ihn bat, seine Erkenntnisse „unter seinem eigenen Namen und nicht im Namen von KM4″ weiter zu verfolgen, werteten mein Gesprächspartner und ich als Kenner von Abläufen in Ministerien so: Der Referatsleiter hatte in der Sache keine Einwände gegen Kohns „Auswertungsbericht“, wusste aber, dass er bei den Führungsebenen des BMI politisch unerwünscht sein wird. Kohn sollte sich die Hände verbrennen, wenn er denn wollte, aber er, der Referatsleiter, würde seine Hände in Unschuld waschen.
Risikoanalyse war Kern des Referates und Aufgabengebietes von Stephan Kohn. Als er auf Risiken von Nebenwirkungen der Coronapolitik hinwies, kollidierte er mit der sich weiter ausbreitenden Anmaßung von Unfehlbarkeit der politischen Klasse. Eine Anmaßung, mit der diese öffentlich nur durchkommt, weil die allermeisten Medien politische Skandale nicht mehr enthüllen, sondern verhüllen. Der polit-mediale Komplex bildet einen Cordon sanitaire um die Berufspolitiker des Parteienstaats. An seine Mauern stieß Stephan Kohn.
Stephan Kohn hat genau das getan, wofür sein Referat nach der Geschäftsverteilung des BMI zuständig war, Informationen beizusteuern, die relevant zur Beurteilung der Lage sind. Aber eine Analyse des Corona-Krisenmanagements mit Aufzeigen gefährlicher Nebenwirkungen und Gefahren für die kritische Infrastruktur der Gesellschaft wollten „die Oben“ nicht. Schon überhaupt nicht wollten die hören, dass gar keine echte Krise vorlag, sondern sie im Begriffe waren, eine Krise selbst zu verursachen.
Also ordnete Seehofer, der damit nicht zum ersten Mal dokumentierte, dass er dem Erhalt seines Bundesminister-Stuhles alles unterordnet, ein Disziplinarverfahren gegen Stepahn Kohn an, um ihn mundtot zu machen. Seehofer log die Öffentlichkeit an, der Beamte Kohn wäre für das gar nicht zuständig gerwesen, was er aufschrieb und nicht berechtigt, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Stephan Kohn hatte seinen „Auswertungsbericht“ nicht nach außen gegeben. Was aber bei der ganzen Betrachtung immer außen vor bleibt, ist der Gipfel des Minister- und Amts-Versagens. Mit dem Inhalt des „Auswertungsberichts“ befassten sich Seehofer und seine Leute nicht – der polit-mediale Komplex auch nicht.
Einer der zentralen Punkte von Stephan Kohn war, Maskentragen, Impfpflicht, Schulschließungen und andere Lockdown-Maßnashmen waren zu keiner Zeit evidenzbasiert: Wer aber solche Pflichten verhängt, muss beweisen, dass sie wirksam sind. Das geschah nicht. Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Mittel wurden nicht geprüft.
Der Beamte Stepahn Kohn wurde auch in zweiter Instanz aus dem Dienstverhältnis entfernt. Dass Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kohn prüft, wie er dagegen weiter vorgehen kann.
Das ist nicht der letzte TE-Beitrag zu Stephan Kohn.