Eigentum verpflichtet, hat aber keine Lobby

Ist die Beschlagnahme von Immobilien rechtens? Dürfen Flüchtlinge Sonderrechte genießen? Warum haben Mieter Privilegien? Solche und ähnliche Fragen werden die ganze Republik noch jahrelang beschäftigen.

Hermann Höcherl, einst Innen- und später Agrarminister, war bekannt für seinen skurrilen Humor. So befand er, die Verhaftung des Journalisten Conrad Ahlers im Rahmen der Spiegel-Affäre 1962, die ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit war, sei „etwas außerhalb der Legalität“ gewesen. Und zum ersten deutschen Abhörskandal von 1963 – ja, so etwas gab es bereits vor mehr als einem halben Jahrhundert – entglitt ihm die flapsige Bemerkung, Verfassungsschützer könnten „nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen“.

Ein wenig Höcherl-Ungeist kam wieder zur Sprache, als am vergangenen Freitag in Frankfurt Repräsentanten des Immobilienverbands Haus & Grund mit Hans-Jürgen Papier, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, über die Beschlagnahme von Immobilien diskutierten. Knackpunkt: Enteignung, ja oder nein? Papier meint: Nein, es handle sich um die Beschränkung des Eigentums, Enteignung sei erst ein weiterer Schritt. Er gibt jedoch zu bedenken: „Es wird prekär, wenn man nicht allein den Eigentümern von Gewerbeimmobilien, sondern auch denen von Wohnimmobilien ihr Eigentum entzieht.“

Gefahr für die innere Sicherheit

Womit wir auch schon beim nächsten Knackpunkt wären: Dürfen Flüchtlinge bevorzugt behandelt werden, während andere Bevölkerungskreise, die auf Wohnungssuche sind, in die Röhre gucken? Das ist politischer Sprengstoff; schlimmstenfalls wird sogar die innere Sicherheit gefährdet. Mit „Wir schaffen das“ ist es dann jedenfalls längst nicht mehr getan. Aber womit sonst? Etwa mit neuen Landesgesetzen, wie beispielsweise Hamburg und Bremen sie zu realisieren versuchen? Oder etwa, indem ein polizeilicher Notstand ausgerufen wird? Tatsache ist, dass solche Maßnahmen eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirken würden.

Einige Witzbolde, auch solche in hohen Ämtern, machen sich lächerlich mit Vorschlägen wie: Mehr bezahlbare Wohnungen schaffen, die Energieeinsparverordnung kassieren, höhere Abschreibungen zulassen oder – ein Witz für sich – den Königsteiner Schlüssel anwenden. Dieser basiert auf Quoten, denen die Bevölkerungszahl und die Höhe der Steuereinnahmen zugrunde liegen. Dementsprechend sollen die Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt werden. Das hieße: Mit Abstand die meisten Flüchtlinge bekäme ausgerechnet das dicht besiedelte Nordrhein-Westfalen, die wenigsten das dünn besiedelte Mecklenburg-Vorpommern.

Eigentum hat in der Politik keine Lobby

Machen wir uns nichts vor, bis auf Weiteres gibt es keine einzige aus dem Stand realisierbare Gesamtlösung für das Flüchtlingsproblem; dessen Bewältigung braucht sehr viel Zeit. Das liegt nicht zuletzt auch an weiteren Knackpunkten: Zahl und Nationalitäten der Flüchtlinge bleiben unbekannt; die Unterkünfte für sie reichen nicht aus; die Bundesländer kurieren an den Symptomen herum; das Altmaier-Team steht erst am Anfang einer umfassenden Problemlösung; bis es dazu kommt, wird kontrovers debattiert, experimentiert und wahrscheinlich auch mit Steuererhöhungen interveniert, Letzteres zum Beispiel über höhere Grundsteuern, bei denen die Kommunen bereits jetzt kräftig zulangen. Vermieter dürfen sie auf Mieter abwälzen, womit der soziale Frieden in Gefahr gerät.

„Eigentum hat in der Politik keine Lobby“, meint Papier. Er macht diese Behauptung vor allem daran fest, dass die Mehrheit der Deutschen im Gegensatz zu den Menschen in anderen europäischen Ländern zur Miete wohnt. Dementsprechend werden Mieter von Politikern mehr hofiert als Vermieter. Nicht allein von Politikern: Man beobachte nur, wie viele ARD- und ZDF-Auftritte dem Mieterbund einschließlich der ähnlich argumentierenden Verbraucherzentralen gewährt werden und wie wenige dem Verband Haus & Grund oder anderen Immobilienverbänden.

Das Grundgesetz lässt zu viele Fragen offen

Aktuell rückt immer mehr Artikel 14 Grundgesetz in den Mittelpunkt der Flüchtlingsdiskussion. Darin heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Papier weist auf ein entscheidendes Wort hin: zugleich. Also nicht ausschließlich. Je länger man den Satz auf der Zunge zergehen lässt, desto mehr Zweifel an seinem Gehalt kommen allerdings auf: Zugleich, dieses Wort impliziert, dass Eigentümer mit der Allgemeinheit vielleicht so etwas wie halbe-halbe machen sollen. Aber wer ist die Allgemeinheit? Fühlt sie sich bei halbe-halbe wohl oder erst, wenn sie mithilfe der Politiker den Eigentümern nur noch ein Viertel übrig lässt? Und gehören Flüchtlinge schon jetzt zur Allgemeinheit oder erst, wenn sie mit Kind und Kegel eingedeutscht sein werden? Angesichts solcher Fragen brauchen sich die Staatsrechtler unter den Juristen in den nächsten Jahren keine Sorgen um ihren Job zu machen. Sie werden für viel Interpretationshilfe sorgen müssen.

Auch Artikel 91 Grundgesetz findet zunehmend Beachtung. Er gilt für den Fall der „Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Dann werden Polizeikräfte der Bundesländer zusammengezogen und wenn nötig dem Bund unterstellt. Ein solcher Fall kann in Anbetracht der horrenden Zahl an Flüchtlingen und deren Prügeleien auf offener Straße, aber auch nach heftigen Zusammenstößen deutscher Demonstranten und Gegendemonstranten von heute auf morgen eintreten. Wer das ignoriert, ist ein Träumer.

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