Wieviel Hass braucht der Mensch, um Stasi zu werden? Welche persönliche Eignung und fachliche Qualifikation braucht der Mensch, um acht Jahre lang Stasi zu sein? Wieviel Hass, welche persönliche Eignung und welche persönliche Qualifikation braucht ein Meinungs-und Gedankenkommissar der amtierenden Bundesregierung, sei es in Gestalt eines förmlichen Beamten oder sei es in Gestalt einer outgesourcten „Privat“-Überwacherin?
Bevor es seriös um die Antworten auf die hier gestellten Fragen gehen kann, muss klargestellt werden, was der informierte Leser ahnt. Es geht hier um die Amadeu-Antonio-Stiftung und deren hauptamtliche Chefin Anetta Kahane. Auch wenn im Folgenden Kahane und ihr Laden genauer unter die Lupe genommen werden, es geht zentral – und das ist ganz wichtig an dieser Stelle deutlich festgehalten zu werden – um das gigantische Versagen der Bundesregierung, die selektiv „rechte Hetzer“ durch Kahane jagen lässt und dies auf einem intellektuell, moralisch und rechtlich sehr fragwürdigem Niveau.
Angesichts der realen Welt von linkem Terror, von religiös motiviertem Terror, von sehr speziellen Entwicklungen in dem NATO-Land Türkei, in dem Gewalt und Hass aktuell geradezu explodieren und auch von seltsam negierten Gewalterscheinungen in Einwandererkreisen, ist die Fokussierung auf Unmutsbezeugungen oder Hatespeech im Internet und dies vor allem, soweit diese rechts verortet werden, eine verfassungsbrechende Groteske. Es steht also die Bundesregierung auf dem Prüfstand. Ist das alles rechtmäßig, was die Bundesregierung macht? Oder handelt es sich um eine Verirrsinnigung der realen Politik der Bundesregierung?
Der Eindruck drängt sich auf, je stärker die globalen Fehlentwicklungen voranschreiten, seien es Terroranschläge in Frankreich und Belgien, seien es Probleme mit der Masseneinwanderung, sei es der islamistische Staat, seien es brennende Autos und eine steigende Zahl verletzter Polizisten oder seien es klare, aber artifiziell unsichtbar gemachte Fakten der fehlschlagenden Integration, siehe den Fall Niklas in Bonn und ähnliche Fälle oder sei es eine neue Qualität sexueller Übergriffigkeit an öffentlichen Plätzen, desto hysterischer ficht die Bundesregierung ihren Kampf gegen rechts und neuerdings gegen Hatespeech, und zwar genauso, als wäre dieser Hatespeech, was immer das nach Auffassung der Bundesregierung sein könnte, in den sozialen Netzwerken verantwortlich für zuletzt die Toten in Nizza.
Aber Anetta Kahane hat ja 2012 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ihr bescheinigt, dass ihre achtjährige Stasi-Tätigkeit niemandem geschadet habe.
Schwarzfahren und Unschuldsgutachten erstellen
Das wird man ja wohl noch feststellen dürfen. Wer schwarz mit der Bahn fährt, hat Niemandem geschadet. Schwarzfahren steht, ohne Frage vollkommen zu Recht, unter Strafe. Es gibt einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der in der täglichen Rechtsprechung als Grundlage für die Verurteilung mindestens von notorischen Schwarzfahrern dient. Wer immer sich zum Gutachter hergeben würde, um einen der Schwarzfahrt Angeklagten die Verurteilung zu ersparen, in dem er gutachtete, der Schwarzfahrer hätte der Eisenbahngesellschaft nicht geschadet, weil schließlich die Züge ohnehin von A nach B gefahren wären, ganz unabhängig und auch kostenirrelevant davon, ob nun der Schwarzfahrer in der Bahn saß oder nicht, hätte recht. Der Schwarzfahrer hat Niemandem geschadet. Er hätte objektiv nicht einmal die Möglichkeit durch seine Schwarzfahrt der Bahn zu schaden, selbst, wenn er es wollte.
Sind der Staat und die Gesellschaft denn irre, etwas unter Strafe zu stellen, ohne, dass irgendwo ein Schaden entstanden ist? Klar, man darf in die Bahn nur einsteigen, wenn man bezahlt hat. Also der entgangene Gewinn ist der Schaden, den der Schwarzfahrer erzeugt? Was hatten sich die Juristen nicht für Gedanken gemacht, um die Schwarzfahrerei rechtlich in den Griff zu kriegen? Wer wortlos in den Zug einsteigt, schließt keinen Vertrag. Und eine Bahn, die gar nicht weiß, wer einsteigt und die trotzdem fähr … Lauter Kopfkonstrukte haben den Streit in den siebziger und achtziger Jahren um die Frage der Rechtmäßigkeit des Schwarzfahrerparagraphens schließlich wieder beruhigt.
Es war das Lager der linken Juristen, was immer ein linker Jurist sein könnte, das nicht nur die Besetzung fremder Wohnhäuser – siehe Hausbesetzerszenen in den letzten knapp fünfzig Jahren – mit allerlei Trickserei und immer wieder auch mit der Sozialbindung des Art. 14 Grundgesetz herbeizureden versuchte, sondern das auch den Schwarzfahrern mit allerlei Exkulpationstricks politisch sehr vehement beisprang. Das schob für Jahrzehnte eine förmliche Modewelle an, die in einigen Städten bis in die etablierten Parteien hineinging, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anzubieten. Die FDP Berlin hat sich in dieser Hinsicht in den siebziger Jahren unrühmlich hervorgetan.
Ja, das waren die Zeiten eines etablierten Linksradikalismus, längst vergessen. Heutzutage denken die meisten Menschen wahrscheinlich, schwarzfahren ist schwarzfahren und das war doch wohl immer so. Weit gefehlt.
Eine kleine Analogie, um zu verdeutlichen, wie das linke Lager so tickt. Sie habe keinem geschadet, so Anetta Kahane über ihre achtjährige Stasitätigkeit und deswegen war sie eigentlich gar nicht Stasi und bringe ein Gutachten bei, das bestätigt, dass sie niemandem geschadet habe. Verdammt dumme Stasi: Die hat Kahane jahrelang mit Geld und Geschenken verwöhnt und das ohne jede Gegenleistung!
Von sich aus, ganz eigeninitiativ, hat Kahane ihre Stasitätigkeit nicht öffentlich bekannt gegeben, an dem Tag als die DDR untergegangen ist und sie zur gesamtdeutschen Bürgerin wurde. Warum auch?
Typische linke Vorgehensweise: Immer aggressiv nach vorne gehen und dies mit gepachteter Unschuld. Kahane fütterte ihren Gutachter, dessen Qualifikation hier nicht beurteilt werden soll, mit ihren eigenen Unterlagen. Der Gutachter hat also in den zur Verfügung stehenden Stasi-Archiven nicht recherchiert und er hat auch nicht die von Kahane ausgespähten Personen befragt. Das Gutachten, auf das sich Kahane neuerdings in der Öffentlichkeit mit schweigender Unterstützung der Bundesregierung, ihrer Stiftung und auch der mitwirkenden Publikationen wie der ZEIT verschärft beruft, zur Abwehr einer rechten Hetze gegen ihre Person versteht sich, ist bei genauerer Betrachtung wohl ziemlich wertlos.
Dem Gutachter wurden von der interessierten Partei, also von Kahane selber, ausgewählte, teils geschwärzte Unterlagen zur Verfügung gestellt, aber der Gutachter ist sich nicht zu schade in dem von Kahane beantragten Sinn los zu gutachten. Gemäß Wikipedia weist der Gutachter immerhin auf die Wertlosigkeit seines Gutachtens selber hin.
Stasi ist Mist und mehr
Die DDR lässt sich als Hassregime mal intensiver, mal etwas kommoder (so Günter Grass) begreifen. Die Stasi war allerdings die Hasszentrale gegen die eigene Bevölkerung. Sie war eine Gedanken-und Schnüffelpolizei. Sie war eine Einschüchterungs- und Vollstreckungsbehörde und sie war das Gegenteil von Demokratie, Rechtsstaat, sie war das Gegenteil von Meinungsfreiheit.
Jeder, der dieser Behörde diente, stärkte diese und stärkte konkrete Mitarbeiter in seinem Umfeld bei deren menschenverachtendem Tun. Wo Stasi draufstand, gab es immer eine Latenz von Rechtsbruch und auch vom Straffälligwerden einzelner Stasitäter. Das Strafgesetzbuch kennt als strafverschärfende sogenannte Qualifikation die Tatbegehung durch mehrere Menschen. Das ist klar der Erkenntnis geschuldet, dass mehrere Menschen Dynamiken entfalten und sich gegenseitig anheizen können. Stasi war kein Kinderspiel, auch wenn die Stasi, ziemlich erfolgreich und aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, im linken Lager in der Bundesrepublik ziemlich viele IMs oder Sympathisanten, die es eigentlich gar nicht nötig gehabt hätten, anwerben konnte.
Die Stasi-Behörde war Klassenkampfbehörde. Sie war die Inkarnation des Unrechtsstaates DDR. Sie war das schlechthinnige Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit und zur Unterdrückung jeglicher Opposition. Und sie war auch das Instrumentarium im Kampf des Unrechtsstaates DDR gegen den Rechtstaat Bundesrepublik.
Unabhängig davon, dass jeder Stasi-Mitarbeiter unvermeidlicher Weise integraler Bestandteil des Apparates zur Meinungsunterdrückung, zur Unterdrückung der Opposition und zur Oktroyierung einer geschmeidigen Anpassung an die politisch gewollte Meinung war, ist die Frage, ob ein Stasi-Mitarbeiter irgendjemanden konkret geschadet hätte, ziemlich perfide. Allein die Existenz der Stasi und die personelle Allgegenwärtigkeit der Stasi hat die Menschen gequält. Und Kahane war ja eine recht produktive Stasi-Tante. Ihre Stasi-Unterlagen umfassen offenbar gut 800 Seiten, soweit nicht eventuell weitere Unterlagen verschwunden sind. Die Art der Verteidigung, die Kahane an den Tag legt, macht sie noch unsympathischer, als ihre achtjährige Stasi-Tätigkeit sie ohnehin macht.
Die etwas merkwürdige Analogie zu den linken Bemühungen die Schwarzfahrerei zu verniedlichen, erschließt sich vielleicht nicht auf den ersten Blick, aber natürlich ist Schwarzfahren sozialschädlich. Natürlich schadet Schwarzfahren, auch wenn der Zug so oder so fährt, dem Unternehmen und der Volkswirtschaft. Und Schwarzfahren war übrigens damals auch ein ansteckender Volkssport, was heißt, das ein Schwarzfahrer direkt und indirekt andere angeheizt hat, ebenfalls schwarz zu fahren. Und es haben sich quasi linke Gutachter zu Hauf gefunden, die die Gesellschaft in einen sinnlosen Disput und in die Irre geführt haben oder versucht haben, dies zu tun. Schwarzfahren war ein linkes Politikum und auch der Fall Kahane ist ein linkes Politikum.
Würde Kahane heute als Misses Minute im Kaufhaus Schuhe reparieren oder würde sie irgendwo am Fließband stehen, wäre ihre Stasi-Verwicklung naturgemäß ziemlich uninteressant. Da sich aber die amtierende Bundesregierung, verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich, wie ich finde, verbotener Zensur nähert und die Drecksarbeit durch eine private Amadeu Antonio Stiftung, sprich durch Kahane machen lässt, ausgerechnet, gewinnt deren Stasitätigkeit überragendes Gewicht. Die eingangs gestellten Fragen beantworten sich ziemlich schlüssig eigentlich von selbst:
Bevor jemand überhaupt freiwillig Stasi wurde, bevor er bereit war, sein eigenes privates und berufliches Umfeld auszuspionieren und darüber offiziellen Stellen der Stasi Bericht zu erstatten, musste er schon ziemlich viel Hass in sich tragen. Und frei nach der Stalinschen Propagandadevise, dass die Stasitätigkeit von Kahane doch längst bekannt und damit doch längst erledigt sei und also nur noch rechte politische Gegner daraus unmoralisches Kapital schlagen wollten, ist die Sache nicht aus der Welt zu bringen.
Die Säuberung des Internets von sogenannten Hasskommentaren de facto einer Kahane und einer absurden von ihr geführten Stiftung zu übertragen, ist fürwahr eine recht seltsame Kontinuität von Unrecht à la Stasi. Damit ist die Frage der persönlichen Eignung Kahanes beantwortet. Die Bundesregierung hat sich eine ungeeignete Meinungswächterin angelacht. Man könnte witzeln, von Mielke zu Maas und Merkel. Aber das Ganze ist nicht witzig und deswegen wird hier auch nicht gewitzelt.
Hatespeech kommt im deutschen Gesetz nicht vor
Bleibt die Frage nach der persönlichen Qualifikation Kahanes als Meinungs- und Internetsheriff. Was sagen ihre „Werke“? Ihre Werke der Stiftung in Gestalt von Broschüren, Faltblättern, To-do-Listen und dem Aufbau eines allgemeinen Denunziationsdruckes. Hatespeech-Überwachung. Und das aus dem Verkehr ziehen von Hatespeechern ist die große neue Passion der Bundesregierung und der von ihr hoffnunslos überzahlten Kahane-Stiftung, die überdies ein Selektionsverhalten an den Tag legt, das per se mit Verfassungsgrundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist.
Hass oder Hatespeech kommt in diesem Sinne im deutschen Gesetz nicht vor, in der Verfassung schon gar nicht. Hass ist erlaubt. Und Hass, der bei den Hassverfolgungspolizisten ziemlich verbreitet ist, ist eine menschliche Fähigkeit, die objektiv nicht verbietbar ist. Wer seinen Hass nicht äußert oder in sich hineinfrisst, ist nicht als Hassender sichtbar. Und Hassäußerungen, die keinen Straftatbestand erfüllen, sind zulässig.
Der Jokerparagraph der Volksverhetzung ist vom Gesetzgeber verfassungskonform zu reduzieren und entsprechend neu zu fassen. Wenn sich die Bundesregierung einer Privateinrichtung oder einer Privatperson zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben bedient, dann hat sie eine Bringschuld, die Öffentlichkeit über die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation, also vorliegend von Kahane, aufzuklären. Die Bundesregierung muss das ominöse Stasi-Nix-und-Niemandem-geschadet-haben-Gutachten auf ihren eigenen regierungsamtlichen Seiten veröffentlichen und regierungsamtlich erläutern. Sämtliche von Kahane ausspionierten Menschen, soweit sie noch leben, sind von der Bundesregierung zu befragen.
Wo kommt ein sich zivilisiert gebender Rechtsstaat hin, wenn er einer Kahane, die weder Juristin, noch gewählt, noch sonst einschlägige Fachfrau ist, quasi eine gesetzgeberische Hoheit überträgt? Was Bundesbürger sagen müssen, nicht sagen dürfen, wie man sie entlarvt und wie man herausbekommt, ob sie heimlich denken, was sie nicht sagen dürfen usw. Das sind verfassungswidrige Rechtsetzungen, die man nicht irgendwelchen, in diesem Sinne hergelaufenen Möchtegernscharfrichtern überlassen darf.
Linker Hass, islamistischer Hass und auch ein gewanderter ethnischer Hass, den es gibt, obwohl er im veröffentlichten Bereich kaum stattfindet, klammert die Bundesregierung via Kahane mindestens de facto aus. Nicht Kahane ist das wirkliche Politikum. Das wirkliche Politikum ist diese Bundesregierung, die sich einer Kahane bedient. Die unheimlich aufgeblasene Stiftung wäre ohne jede Bedeutung, wenn die Bundesregierung sie nicht werkeln ließe.
Kahane hat im öffentlichen Bereich aktuell eine Bedeutung, die mit der realen Bedeutung ihrer Person nichts zu tun hat und durch diese auch nicht erklärbar ist. Aufpeitschen und Probleme kreieren, die es nicht gibt und real existierende Probleme unterdrücken, das ist die faktische Wirkung, die besagte Stiftung zuwege bringt.
Lesen Sie morgen Teil 2 „Die da oder Die da oder Die da.“ über die Gesetze der Kahane-Stiftung.