Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll, entwirft den totalitären Plan einer Gesellschaft, die das allem anderen übergeordnete Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung der Migranten aus armen Ländern durch die Einheimischen des Westens sicherzustellen, und sie sogar mit Rechten zu versehen, die den eigenen Bürgern nicht zustehen. Die nationale Souveränität soll im Namen des Humanismus, der Diversität, der Gleichheit und der Menschenrechte zugunsten Fremder aufgegeben werden.
Zerstörung der Sozialstaaten
Die Unterzeichner des Globalen Paktes übernehmen folgende entscheidenden Verpflichtungen (unter noch viele andere detailliert aufgezählte):
- Sie geben die Souveränität über ihre Grenzen auf;
- Sie geben die Souveränität auf, entscheiden zu können, wer auf ihrem Territorium leben und arbeiten darf im Namen internationaler Abkommen, die noch geschlossen werden sollen;
- Niemanden, der illegal einreist und sich illegal auf dem Staatsgebiet aufhält, zu bestrafen;
- Internierung illegal Eingereister nur in Ausnahmenfällen zu verfügen;
- Die uneingeschränkte Familienzusammenführung als Grundrecht für alle Migranten zu garantieren, insbesondere für Kinder oder Migranten, die behaupten, welche zu sein; den auf ihrem Territorium geborenen Kindern die Staatsbürgerschaft zu verleihen ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Eltern;
- Die Anwerbung von Migranten in deren Heimatländern für „gute Arbeit“ zu fördern, auszuweiten und zur Staatsaufgabe zu machen; über das Internet für mehr Migration zu werben, ebenso entlang der „wichtigen Migrationsrouten“;
- Migranten die gleichen Sozialleistungen im Gesundheitswesen, Bildung und bei allen anderen sozialen Absicherungen zukommen zu lassen wie den einheimischen Bürgern, die für diese Leistungen bezahlen oder bezahlt haben, Migranten sollen sie dagegen als Menschenrecht verpflichtend erhalten; die allgemeine Gleichstellung von Migranten mit den eigenen Staatsbürgern anzustreben;
- Den Migranten die Erhaltung und Pflege ihrer eigenen Kultur erlauben, garantieren und fördern;
- Dafür zu sorgen, dass in den Medien, im Bildungswesen und im öffentlichen Leben ein ausschließlich positives Bild von den Migranten und ihrer vorteilhaften Wirkung für die Gesellschaft entsteht, dafür Agitation und Propaganda zu betreiben und Zuwiderhandlungen ob von Medien oder Individuen unter Strafe zu stellen;
- Migranten darüber zu informieren, wie sie Aufenthalt und Leistungen einklagen können, und sie dabei zu unterstützen;
- Dafür zu sorgen, dass Migranten das Recht erhalten, gegen jede echte oder vermeintliche Verletzung ihrer Menschenrechte zu klagen und Widergutmachung zu fordern, ohne für die Kosten der Prozesse aufkommen zu müssen;
- Jeden ihrer Bürger im eigenen Land zu verfolgen und abzuurteilen, der gegen diese Prinzipien verstößt oder sie kritisiert.
Bemerkenswert dabei ist, was der Globale Pakt nicht enthält: Er enthält keinerlei Verpflichtungen den nationalen Bürgern der Zielländer gegenüber, weder von Seiten ihrer eigenen Staaten, noch von den Migranten.
Jede Migration soll legalisiert werden
Von besonders schwerwiegender Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der illegalen Migration und infolge dessen den Begriff des illegalen, also strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Globalen Pakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“, was unterstellt, dass bei der illegalen Einreise in ein fremdes Staatsgebiet keine Straftat vorliege, stattdessen handele es sich bei der legalen und illegalen Einreise nur um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist.
Obwohl in der Präambel betont wird, in dem Pakt gehe es nicht um die Haltung „Flüchtlingen” gegenüber, es würden ausschließlich Verpflichtungen zur Migration eingegangen, werden die beiden Kategorien trotzdem vermischt. Naturkatastrophen oder andere Katastrophen sollen nicht nur zu Flucht, sondern auch zu regulärer Migration berechtigen. Besonders gefährlich für die Zielländer wird es, wenn auch „sich langsam entwickelnde“, reale oder erfundene Naturereignisse wie die globale Erwärmung, Dürren oder Bodenerosion als Grund für das Recht auf Migration anerkannt werden müssen. Die Beweisführung über Vorhanden- oder Nichtvorhandensein dieses Migrationsgrundes liegt freilich – wie in allen anderen Fällen auch – bei den Zielländern.
Doch letztlich braucht es solcher Begründungen gar nicht. Denn das Dokument geht von der umfassend segensreichen Wirkung der Migration aus, die alle vorgesehenen Maßnahmen für noch mehr Migration zu einem Gebot scheinbarer Vernunft machen. So heißt es unter der Überschrift „Vision und Leitprinzipien“: „Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehen sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an.“ Deshalb verfolgt der Pakt das Ziel, „die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern“, unabhängig davon, ob sie illegal erfolgt ist oder nicht. Und wenn jemand doch nicht von den vielen Vorteilen der Migration überzeugt worden sein sollte, folgt die Berufung auf die Menschenrechte: …wir (haben) die alles überragende Verantwortung, die Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen …“, heißt es weiter unter dem Stichwort „Gemeinsame Verantwortung“.
Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die Verpflichtungen der Zielländer: „Wir müssen die Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihr Inklusion und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaften stärken. Wir müssen größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für die Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen – zum Wohle aller.“
Verpflichtungen an den Parlamenten vorbei
Über dieses für die westlichen Sozialstaaten so gefährliche Abkommen haben sich die Mitgliedsländer der UN bereits am 14. Juli weitestgehend praktisch ohne Öffentlichkeit geeinigt. Von 193 Mitgliedern haben sie 192 gebilligt, die Vereinigten Staaten haben sich aus den Verhandlungen darüber zurückgezogen, weil die Verpflichtungen die nationale Sicherheit gefährdeten, und inzwischen haben Ungarn und Australien ihre Zustimmungen zurückgezogen, Dänemark und Österreich haben sich vorläufig distanziert. Die Unterzeichnung in Marokko durch fast alle UN-Mitglieder wird trotzdem nur noch eine Formsache sein. Und es wird kommen wie immer: Jene Länder, die wie Saudi-Arabien oder Südafrika tatsächlich etwas für ihre vielen schlecht behandelten Migrantenarbeiter tun müssten, werden unterzeichnen und nichts tun. Die westlichen Rechts- und Sozialstaaten dagegen werden den meisten zerstörerischen Vorschriften folgen.
Aber warum stimmen so gut wie alle Länder dieser Welt diesem wahnwitzigen Dokument zu? Die Interessen der afrikanischen und südasiatischen Länder als „Ursprungsländer“ sind offenkundig. Aber Länder wie Russland, China oder Japan? Ihnen und etlichen anderen Ländern kann die Selbstzerstörung des Westens nur recht sein. Und es gibt auch so etwas wie eine Dynamik von Mehrheiten, zumal wenn sie im Gewande der guten Tat daherkommt. Das kann womöglich die Zustimmung von Ländern wie Australien oder der Schweiz erklären, die zur Zeit gewiss nicht daran denken, die Zielsetzungen des Paktes in die Tat umzusetzen. Doch dieses wohlfeile Herdenverhalten bleibt für kein Land folgenlos. Es wird in jedem Land die Befürworter der Aufgabe der nationalstaatlichen Souveränitätsrechte stärken und die innenpolitischen Auseinandersetzungen darüber anheizen.
Nun wird von interessierter Seite (zum Beispiel von der Correctiv-Website) behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen und wegen der Verwirklichung brauche man sich keine Sorgen zu machen. Tatsächlich wird im Dokument zweimal erwähnt, dass der Globale Pakt nicht gesetzlich bindend sei. Doch das sollte niemanden beruhigen. Denn ist das Dokument erst einmal unterzeichnet, es steht jedem Land frei, die darin enthaltenen Verpflichtungen gesetzlich zu verankern, wenn sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden sollte. Die andere Vorgehensweise am Parlament vorbei ist viel einfacher und wird vermutlich der Weg sein, den westeuropäische Länder gehen werden: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Die Entscheidungen des Gerichtshofes der EU werden damit feststehen.
Was ist die Internationale Organisation für Migration?
Das Zustandekommen dieser Vereinbarung ist ein Muster dafür, wie das Netzwerk aus sogenannten NGO, den verschiedenen internationalen Organisationen und der UN als eine sich allmählich abzeichnende Weltregierung mit ihren einzelnen „Ministerien“ von Wählern unkontrollierbar arbeitet und in die Länder hineinregiert, die so allmählich immer größere Teile ihrer Souveränität einbüßen. Formal wurde der Globale Pakt von der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) eingebracht, einer Organisation, die im Assoziationsverhältnis mit der UN steht. Sie ist ursprünglich als „Provisional Intergovernmental Committee“ 1951 gegründet worden, um bei dem Chaos, das in Europa nach dem 2. Weltkrieg durch die Neuordnung von Ländern und Vertreibung entstanden war, gemeinschaftlich handeln zu können. Bis 1989 war es noch die Aufgabe dieser Körperschaft von Staaten, Hilfen zu leisten in Fällen von politischen oder natürlichen Katastrophen, wie 1956 bei den Folgen der Niederschlagung der ungarischen Revolution, 1968 bei den Folgen des Einmarsches der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei, ab 1975 die Unterstützung der vietnamesischen „boat people“, sowie der Vertriebenen im Kosovo und Osttimor 1999, außerdem in Fällen von großen Naturkatastrophen wie Erdbeben und Vulkanausbrüchen.
Und weiter heißt es: „Die IOM ist dem Grundsatz verpflichtet, dass eine menschenwürdige und geordnete Migration den Migrantinnen und Migranten und der Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt.“ Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, hat sie sich von einer Organisation, die die Folgen von Verwerfungen auffangen soll, zu einer Organisation gewandelt, die Migration befeuert und propagiert, NGO, die sich als Schlepper betätigen, fördert und finanziert, Länder unter Druck setzt, ihre Grenzen zu öffnen, und nicht zuletzt als Instrument fungiert, ihren Aktivisten ein gutes, mitunter fürstliches Auskommen zu sichern. (Den beiden Vorsitzenden zum Beispiel steht insgesamt ein Jahressalär von 740.000 Schweizer Franken zu. Dabei handelt es sich um einen in den USA mäßig erfolgreichen Karrierediplomaten, sowie eine Frau mit einer ähnlichen Vita aus Costa Rica.)
Die Organisation sieht Migration als ein Instrument an, das die Ungleichheit zwischen Staaten zu beheben geeignet sei. Sie sieht daher als ihre Aufgabe an: die „Förderung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen, einschließlich … (der) Umsetzung von geplanter und gut gesteuerter Migrationspolitik“. Sie versteht sich explizit als Interessenvertretung von Migranten den Staaten gegenüber: „Die internationale Gemeinschaft erkennt zunehmend an, dass alle Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrem Migrationsstatus ein Recht darauf haben, dass ihre Menschenrechte geschützt und geachtet werden. … Darüber hinaus tritt die IOM durch ihre weltweiten Informationskampagnen für eine positive, einbeziehende und ausgewogene Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten ein.“
Die vorläufig letzte Entwicklung in der Tätigkeit und im Status des IOM ist ihre Assoziation mit den Vereinten Nationen, womit sie einen de facto offiziellen Status innerhalb der UN erhielt. „Am 19. September 2016 haben der IOM-Generaldirektor und der UN-Generalsekretär eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die IOM als verwandte Organisation in das System der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Diese historische Entscheidung wurde mit Blick auf die wachsende globale Bedeutung von Migrationsthemen getroffen und gewährleistet die Beteiligung der IOM im UN-System, welches durch die Expertise und Erfahrung der Organisation bereichert wird.“ Diese Entwicklung macht auch die Brisanz des Dokuments „Global Compact for Migration“ aus.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird zu den begeisterten Unterzeichnern des Paktes bei der Vollversammlung in Marrakesch gehören. Die Zustimmung der gegenwärtigen deutschen Führung scheint schon festzustehen. Doch nichts, nicht die UN und keine internationale Organisation, keine noch so humanistisch erscheinenden Zielsetzung kann die politische Führung eines Landes dazu ermächtigen und berechtigen, das Staatsgebiet, die nationalen Grenzen und das bis jetzt und in Zukunft erarbeitete Vermögen der Staatsbürger an Fremde preiszugeben. Solche Verträge wie dieser wurden in der Geschichte nur bei erlittenen schweren militärischen Niederlagen und der Eroberung des Staatsgebietes durch eine fremde Macht als Kapitulation unterzeichnet. Dies freiwillig und ohne Not zu tun ist beispiellos.
Globaler Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration
– Endgültiger Entwurf –
13. Juli 2018
AUSZÜGE
Wir, Staatspräsidenten und Ministerpräsidenten sowie hochrangige Vertreter der Staaten, die sich in Marokko am 10. und 11. Dezember 2018 versammelt haben, bestätigen nochmals unsere Unterstützung für die New Yorker Erklärung über Flüchtlinge und Migranten und sind entschlossen, einen wichtigen Beitrag zur Verstärkung der Zusammenarbeit in allen Bereichen der internationalen Migration zu leisten. Wir haben deshalb diesen Globalen Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration verabschiedet.
(…)
Präambel
(…)
4. Flüchtlingen und Migranten stehen die gleichen universellen Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu, die immer respektiert, geschützt und erfüllt sein müssen. Allerdings sind Migranten und Flüchtlinge deutlich unterscheidbare Gruppen, für die besondere rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Nur Flüchtlinge werden international durch das internationale Recht für Flüchtlinge geschützt. In diesem Globalen Pakt nehmen wir Bezug auf Migranten und präsentieren einen Rahmen für die Zusammenarbeit in Bereichen der Migration.
6. Der Globale Pakt ist ein Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit in Sachen Migration. (…)
7. Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Rahmen für die Zusammenarbeit, das auf die Verpflichtungen aufbaut, wie sie von den Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung über Flüchtlinge und Migranten verabschiedet wurden. Er unterstützt die internationale Zusammenarbeit zwischen allen bedeutenden Teilnehmern im Bereich Migration. Damit anerkennen wir, dass kein Staat allein mit der Migration umgehen kann, wir bestätigen die Souveränität der Staaten und ihre dem internationalen Recht entsprechenden Verpflichtungen.
Unsere Vision und Leitprinzipien
(…)
8. Der Globale Pakt bringt unsere kollektive Verpflichtung, die Kooperation im Bereich der internationalen Migration zu vertiefen zum Ausdruck. Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehe sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an. Diese positiven Auswirkungen können durch die Verbesserung der Regierungstätigkeit optimiert werden. Die Mehrheit der Migranten überall in der Welt reist, lebt und arbeitet in einer sicheren, geregelten und planmäßigen Art. Trotzdem beeinflusst die Migration unsere Länder, Gemeinschaften, die Migranten und ihre Familien in verschiedener und oft in einer nicht vorhersagbaren Art.
10. Der Globale Pakt ist das Produkt einer bisher nie dagewesenen Menge an Beweisen und Daten, die im Laufe eines offenen, transparenten und inklusiven Prozesses gesammelt wurden. (…) Wir erfuhren, dass Migration einer der entscheidenden Züge unserer globalisierten Welt ist. Sie verbindet Gesellschaften über alle Regionen, so dass alle Länder sowohl Orte des Ursprungs, des Transits und des Zieles sind. Wir stellen fest, dass ständig internationale Anstrengungen unternommen werden müssen, um unser Wissen über die Migration zu mehren und Analysen zu vertiefen. So kann das Potential für nachhaltige Entwicklung für alle entfesselt werden. Wir müssen zuverlässige Daten sammeln und verbreiten. Wir müssen sicherstellen, dass heutige und zukünftige Migranten vollständig über ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für sichere, geregelte und planmäßige Migration sowie über die Risiken der ungeregelten Migration informiert sind. Wir müssen alle Bürger mit objektiven, evidenzbasierten, klaren Information versehen über die Vorteile und die Herausforderungen der Migration, damit die irreführenden Erzählungen, die die Migranten in schlechtem Licht erscheinen lassen, zerstreut werden.
(…)
Gemeinsame Verantwortung
11. Der Globale Pakt liefert eine allumfassende Vision der globalen Migration und stellt fest, dass eine umfassende Annäherung notwendig ist, um die übergreifenden Vorteile der Migration zu optimieren. Auch müssen die Risiken und Herausforderungen angesprochen werden, die für Individuen und Gemeinschaften in den Herkunftsländern, den Transitländern und den Zielländern bestehen. Kein Land kann die Herausforderungen und Chancen dieses globalen Phänomens alleine meistern. Mit unserem umfassenden Ansatz wollen wir durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination von Maßnahmen, wie im Globalen Pakt dargelegt, die sichere, geregelte und planmäßige Migration fördern und das Vorkommen und die negativen Folgen der ungeregelten Migration vermeiden. Wir, die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen, stellen fest, dass wir eine gemeinsame Verantwortung einander gegenüber tragen, die Migration betreffenden Bedürfnisse und Sorgen anzusprechen, und dass wir die alles überragende Verantwortung haben, die Menschenrechte aller Migranten unabhängig von ihrem Migrantenstatus
zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen, und zugleich die Sicherheit und Wohlstand aller Gemeinschaften zu fördern.
(…)
13. Der Globale Pakt stellt fest, dass sichere, geregelte und planmäßige Migration allen dienlich ist, wenn sie in einer gut informierten, geplanten Art und in allseitigem Einverständnis erfolgt. Migration sollte niemals ein Akt der Verzweiflung sein. Und wenn doch, so ist es unsere Pflicht zusammenzuarbeiten, um den Bedürfnissen der Migranten, wenn sie sich in einer verletzlichen Situation befinden, zu entsprechen, und die entsprechenden Herausforderungen zu meistern. Wir müssen zusammenarbeiten, um Bedingungen zu schaffen, unter denen Gemeinschaften und Individuen sicher und in Würde in ihren eigenen Ländern leben können. Wir müssen Leben retten und Leid von den Migranten fernhalten. Wir müssen Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihre Inklusion und den sozialen Zusammenhalt stärken. Wir müssen eine größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen, zum Wohl aller.
14. (…)
Internationale Kooperation: Der Globale Pakt ist ein Rahmen für die Kooperation, die nicht gesetzlich bindend ist. Es stellt fest, dass kein Staat eigenständig die Migration behandeln kann, da das Phänomen inherent transnational ist. Sie benötigt internationale, regionale und bilaterales Kooperation und Dialog. Ihr Gewicht beruht auf ihrem konsensbasierten Charakter, ihrer Glaubwürdigkeit, ihrem kollektiven Ursprung, der gemeinsamen Verwirklichung und ihrer Fortschreibung und Kontrolle.
Nationale Souveränität: Der Globale Pakt unterstreicht das souveräne Recht von Staaten, ihre Migrationspolitik selbst zu bestimmen und ihr Vorrecht, ihre Migrationspolitik ihrer Rechtsprechung und dem internationalen Recht entsprechend zu regeln. Ihrer souveränen Rechtsprechung entsprechend können die Staaten zwischen dem regulären und irregulären Migrantenstatus unterscheiden, mit inbegriffen sind die Entscheidungen über juristische und politische Maßnahmen zur Implementierung des Globalen Paktes; dabei können die verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Erfordernisse der Einreise, der Ansässigkeit und der Arbeit in Einklang mit dem internationalen Recht berücksichtigt werden.
(…)
Nachhaltige Entwicklung: Der Globale Pakt beruht auf der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und baut darauf, dass Migration eine multidimensionale Realität von großer Bedeutung sowohl für die nachhaltige Entwicklung der Länder des Ursprungs, des Transits und des Zieles ist, was nach einer kohärenten und umfassenden Antwort verlangt. Migration führt zu positiven Entwicklungen und zur Realisierung der Ziele der Agenda 2030, insbesondere dann, wenn sie richtig gemanagt wird. Der Globale Pakt zielt darauf, das Potential der Migration bei dem Erreichen der Ziele der nachhaltigen Entwicklung ebenso wie die zukünftigen Auswirkungen dieser Errungenschaft auf die Migration selbst zu entfesseln.
Menschenrechte: Der Globale Pakt beruht auf dem internationalen Recht der Menschenrechte und steht fest zu den Prinzipien gegen Rückbau und Diskriminierung. Mit der Implementierung des Globalen Paktes stellen wir sicher, dass die Menschenrechte aller Migranten, Respekt und Schutz mit inbegriffen, erfüllt werden, unabhängig von ihrem Migrantenstatus auf allen Stufen des Migrationskreislaufes. Wir bestätigen noch einmal unsere Entschlossenheit, alle Formen der Diskriminierung – Rassismus, Xenophobie und Intoleranz gegenüber den Migranten und ihren Familien mit inbegriffen – zu bekämpfen.
(…)
Grundsätze für sichere, geregelte und planmäßige Migration
1. Genaue und zerstreute Daten sammeln als Basis für eine evidenzbasierte Politik;
2. Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen;
3. Genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen in allen Phasen der Migration;
4. Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen;
5. Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten;
6. Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist;
7. Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren;
8. Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen;
9. Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken;
10. Den Menschenhandel im Zusammenhang der internationalen Migration verhindern, bekämpfen und ausmerzen;
11. Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten;
12. Die Zuverlässigkeit und Vorhersagbarkeit bei der angemessenen Prüfung, Bewertung und Zurückweisung im Laufe des Migrationsverfahrens stärken;
13. Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden;
14. Verbesserung des konsularischen Schutzes, der Hilfe und Kooperation während des Migrationszyklus;
15. Zugang zur Grundversorgung für Migranten;
16. Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen;
17. Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen;
18. In die Entwicklung der Fertigkeiten von Migranten investieren und sicherstellen, dass die Fertigkeiten, Qualifikationen und Fähigkeiten der Migranten anerkannt werden;
19. Bedingungen dafür schaffen, dass die Migranten und Diasporas umfassend zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können;
20. Die schnellere, sicherere und preiswertere Möglichkeiten für Überweisungen sowie die finanzielle Inklusion der Migranten fördern;
21. Kooperation in der Sicherstellung von sicherer und würdevoller Heimkehr und Rückübernahme sowie der nachhaltigen Reintegration;
22. Mechanismen für die Transferierbarkeit von Ansprüchen an die Sozialversicherung und anderer Leistungen;
23. Die internationale Zusammenarbeit für sichere, geregelte und planmäßige Migration stärken.
Grundsätze und Verpflichtungen
(…)
Grundsatz 2: Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen.
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Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels und Umweltzerstörung
Die gemeinsamen Anstrengungen zur Analyse und Austausch von Informationen zum besseren Verständnis, Kartographierung und Vorhersage von Migrationsbewegungen verstärken, insbesondere von solchen, die die Folgen von plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels, der Umweltzerstörung ebenso wie anderen widrigen Situationen sind, bei gleichzeitiger Sicherstellung des Respekts, des Schutzes und der Wahrung der Menschenrechte für alle Migranten.
Anpassungs- und Widerstandsstrategien für plötzliche und langsam entwickelnde Naturkatastrophen, für die negativen Auswirkungen des Klimawandels, für Umweltzerstörung wie zum Beispiel Verwüstung, Devastierung, Dürre, Ansteigen des Meeresspiegels entwickeln. Dabei sollen die möglichen Folgen für mögliche Migration berücksichtigt werden, die Priorität sollte dabei die Anpassung in den Ursprungsländern sein.
Grundsatz 3: In allen Phasen der Migration genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen.
Eine zentrale und öffentlich zugängliche nationale Website einrichten und öffentlich machen, um die Informationen über vorhandene Optionen der ordentlichen Migration bekannt zu machen. Dazu gehören die landesspezifischen Migrationsgesetze und Politiken, Visa-Erfordernisse, Formalitäten der Beantragung, Kosten und Kriterien der Umsetzung, Erfordernisse für eine Arbeitserlaubnis, die Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation, Berechtigungsnachweise bzw. gleichwertige Nachweise, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, um die Entscheidungsfindung der Migranten zu ermöglichen.
Offene und zugängliche Informationszentren entlang der wichtigen Migrationsrouten einrichten, die den Migranten genderbewusste und kindersensible Unterstützung und Beratung liefern, die Kommunikation mit Konsulatsvertretern der Ursprungsländer ermöglichen, wichtige Informationen über Menschenrechte und Grundfreiheiten, angemessenen Schutz und Hilfeleistung bieten, Optionen und Übergänge zur regulären Migration sowie die Möglichkeiten der Rückkehr in der Sprache, die die betreffende Person versteht, aufzeigen.
Die neu angekommenen Migranten mit zielgerichteten, genderbewussten und kindersensiblen, zugänglichen und umfassenden Informationen und juristischen Wegweisern über ihre Rechte und Pflichten versorgen, dazu gehören Informationen über die Befolgung der nationalen und lokalen Gesetze, die Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen, die Anpassung des Migrantenstatus, die Registrierung bei Behörden, Zugang zu Gerichten, um Beschwerden einreichen zu können über die Verletzung der Rechte, sowie über den Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen.
(…)
Grundsatz 4: Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen
(…)
Maßnahmen verstärken, um die Staatenlosigkeit zu reduzieren, dazu gehört die Geburten von Migranten zu registrieren, sicherzustellen, dass Frauen und Männer ihre Nationalität gleichberechtigt an ihre Kinder weitergeben können, dass die Kinder, die auf dem Territorium eines anderen Staates geboren sind, eine Nationalität erhalten, insbesondere dann, wenn das Kind sonst staatenlos zu werden droht, und dass das Menschenrecht auf eine Nationalität in Einklang mit der nationalen Rechtslage vollständig beachtet wird.
Die Erfordernisse zum Nachweis der Nationalität sollen überprüft und überarbeitet werden, damit sichergestellt wird, dass Migranten ohne nachprüfbare und legale Identität nicht von den grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen und ihre Menschenrechte missachtet werden.
Auf die schon existierende Praxis auf lokaler Ebene aufbauend soll die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie die Interaktion mit den Behörden und der Zugang zu den wichtigen Dienstleistungen dadurch ermöglicht werden, dass an alle Personen, die in einer Gemeinde leben, Migranten mit inbegriffen, Meldeausweise verteilt werden, die grundlegende persönliche Daten erhalten, jedoch nicht zu Staatsbürgerschaft oder Niederlassung berechtigen.
(…)
Grundsatz 5: Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten
21. Wir verpflichten uns, für die reguläre Migration Optionen und Pfade einzurichten, in einer Art, dass die Mobilität der Arbeitskraft und anständige Arbeit der Realität der Demographie und des Arbeitsmarktes entsprechend gefördert werden, die Möglichkeiten zur Bildung zu optimieren, während dessen das Recht auf ein Familienleben aufrechtzuerhalten, den Bedürfnissen der Migranten in einer Lage der Verwundbarkeit zu entsprechen, mit der Aussicht, die Zugänglichkeit zu Pfaden für sichere, geregelte und planmäßige Migration zu erweitern und zu diversifizieren.
(…)
Es sollen menschenrechtsbasierte und genderbewusste bilaterale, regionale und multilaterale Arbeitsmarktabkommen geschlossen werden, die den sektorenspezifischen Standards für die Beschäftigung entsprechen, in Zusammenarbeit mit wichtigen Interessengruppen, den wichtigen ILO-Standards, Leitlinien und Prinzipien entsprechend, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechten und Arbeitsgesetzen.
Gefördert werden soll die regionale und Regionen übergreifende Arbeitsmobilität durch internationale und bilaterale Kooperationsabkommen wie Freizügigkeitsabkommen, Visa-Liberalisierung, Mehrstaten-Visa-Regimes, Rahmenabkommen für die Kooperation in der Arbeitsmobilität, in Einklang mit den nationalen Prioritäten und den Erfordernissen und den Angeboten an Fertigkeiten an den lokalen Märkten.
(…)
Es sollen flexible, rechtebasierte und genderbewusste Pläne für die Arbeitsmobilität von Migranten entwickelt werden, die den Bedürfnissen der lokalen und nationalen Arbeitsmärkte und den Angeboten an Fertigkeiten auf jeder Stufe der Qualifikation entsprechen. Dazu gehören saisonale, periodische und kurzfristige Programme in den Bereichen, wo Arbeitskräftemangel herrscht, durch die Erteilung von flexiblen, wandelbaren und nicht-diskriminierenden Visa- und Aufenthaltserlaubnissen für permanente oder befristete Beschäftigungen, für mehrfache Studienaufenthalte, Geschäftstätigkeit, Besuche, Investment- und Unternehmenstätigkeit.
(…)
Auf die schon vorhandene, auf Mitgefühl, auf humanitäre und andere Überlegungen gegründete Praxis der Zulassung von Einreise und Aufenthalt von angemessener Dauer aufbauen oder sie entwickeln, wenn Migranten gezwungen sind, ihr Heimatland wegen plötzlicher Naturkatastrophen oder anderer widriger Umstände zu verlassen, indem humanitär begründete Visa erteilt werden, private Unterstützung, Schulbildung für die Kinder und befristete Arbeitserlaubnisse gewährt werden, so lange wie eine Widerherstellung der Heimatländer und die Rückkehr dorthin nicht möglich sind.
Kooperation bei der Feststellung, Entwicklung und dem Ausbau der Lösungen für Migranten, die gezwungen sind, ihre Heimat wegen langsam entwickelnder Naturkatastrophen, wegen dem Klimawandel und der Verschlechterung der Umweltbedingungen wie Verwüstung, Devastierung, Dürre und Anstieg des Meeresspiegels zu verlassen, indem Umsiedlungspläne entwickelt und Visa-Möglichkeiten angeboten werden, wenn die Widerherstellung der Heimatländer oder die Rückkehr nicht möglich sind.
Der Zugang zur Familienzusammenführung soll für alle Migranten jedweder Qualifikation möglich sein, durch angemessene Maßnahmen, die die Verwirklichung des Rechts auf Familienleben sicherstellen und im besten Interesse der Kinder sind, mit inbegriffen die Überprüfung und Überarbeitung der nötigen Erfordernisse wie Einkünfte, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis und Zugang zur sozialen Sicherheit und Dienstleistungen.
(…)
Grundsatz 6: Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist.
22. Wir verpflichten uns, die bereits bestehenden Anwerbemechanismen zu überprüfen, um zu garantieren, dass sie fair und ethisch einwandfrei sind und alle Migrantenarbeiter vor allen Formen der Ausbeutung und des Missbrauchs schützen, anständige Arbeit garantieren und so die sozialwirtschaftlichen Beiträge der Migranten sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern maximieren.
Faire und ethische Anwerbeprozesse sowie Normen und Politiken für anständige Arbeit sollen durchgesetzt werden, indem die Qualifikation von Arbeitsinspektoren und anderer Behördenvertreter verbessert wird, damit sie die Tätigkeit der Anwerber, Arbeitgeber und Dienstleister in allen Bereichen besser kontrollieren können und so sicherstellen, dass die Regeln der internationalen Menschenrechte und des Arbeitsrechts eingehalten und so alle Formen von Ausbeutung, Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- und Kinderarbeit verhindert werden.
Die Arbeitsmigration sowie faire und ethische Anwerbeprozesse sollen entwickelt und ausgebaut werden, die den Migranten erlauben, den Arbeitgeber zu wechseln, die Bedingungen und die Länge ihres Aufenthalts mit minimaler administrativer Belastung zu ändern, um bessere Möglichkeiten für sie für eine anständige Arbeit, für die Respektierung ihrer Menschenrechte sowie des Arbeitsrechts zu schaffen.
(…)
Migrantenarbeiter, die in bezahlten und vertraglichen Arbeitsverhältnissen stehen, sollen die gleichen Arbeitsrechte und den Schutz erhalten, die alle Arbeiter in dem Sektor genießen, dazu gehören gerechte und gute Bedingungen bei der Arbeit, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeitsleistung, die Freiheit, sich friedlich zu versammeln und zu organisieren, das Recht auf den höchstmöglichen Standard für physische und mentale Gesundheit, zu erreichen durch Maßnahmen zum Lohnschutz, sozialen Dialog und Mitgliedschaft in Gewerkschaften.
Es muss für Arbeiter, die in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind, sichergestellt werden, dass sie die Möglichkeit haben, Meldung zu erstatten, sich zu beschweren und Wiedergutmachung zu verlangen, wenn sie ausgebeutet, missbraucht, ihre Rechte auf dem Arbeitsplatz verletzt wurden; das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihre Verletzlichkeit verschärft wird, wenn sie solche Zwischenfälle melden; es muss ihnen erlaubt sein, an entsprechenden juristischen Verfahren teilzunehmen, sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern.
Die wichtigen nationalen Arbeitsgesetze, Beschäftigungspolitiken und -programme sollen darauf hin überprüft werden, ob sie Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Beiträge von Migrantenarbeiterinnen nehmen, insbesondere von Haushaltshilfen und bei weniger qualifizierten Arbeiten; es sollen spezielle Maßnahmen eingeführt werden, um allen Formen von Ausbeutung, Missbrauch, sexueller und genderbedingter Gewalt vorgebeugt wird, über sie berichtet, sie angesprochen und effektiv bekämpft werden.
Grundsatz 7: Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren
(…)
Eine umfassende Politik und Partnerschaften sollen entwickelt werden, um den Migranten in einer Situation der Verletzlichkeit, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, auf allen Stationen der Migration die nötige Unterstützung zukommen zu lassen; durch Ermittlung und Hilfe, durch Schutz ihrer Menschenrechte, insbesondere wenn folgende Gruppen betroffen sind: gefährdete Frauen und Kinder, insbesondere unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder, Mitglieder von ethnischen oder religiösen Minderheiten, Opfer von Gewalt, auch von sexueller und genderspezifischer Gewalt, ältere und behinderte Personen, Personen, die auf welcher Grundlage auch immer Opfer von Diskriminierung wurden, Angehörige von autochtonen Minderheiten, Arbeiter, die Opfer von Ausbeutung und Missbrauch wurden, Haushaltshilfen, Opfer von Menschenschmugglern sowie Migranten, die im Zusammenhang mit Menschenschmuggel Opfer von Ausbeutung und Missbrauch geworden sind.
(…)
Auf allen Stationen der Migration sollen die unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kinder durch die Festschreibung von speziellen Prozeduren zu ihrer Identifikation, ärztlichen Untersuchung, Betreuung und Familienzusammenführung geschützt werden; sie sollen Zugang zu den gesundheitlichen Dienstleistungen, die für die mentale Gesundheit mit inbegriffen, zu Bildung, juristische Hilfen bekommen, das Recht haben, in administrativen und juristischen Verfahren gehört zu werden, mit inbegriffen die schnelle Ernennung eines kompetenten und unparteiischen juristischen Begleiters, um ihre besondere Verwundbarkeit und Diskriminierung zu berücksichtigen, sie vor allen Formen von Gewalt zu beschützen und ihnen zu nachhaltigen Lösungen, die in ihrem besten Interesse sind, zu verhelfen.
Es soll sichergestellt werden, dass die Migranten Zugang zu öffentlichem, erschwinglichem und unabhängigem juristischen Beistand und zur Vertretung in juristischen Verfahren erhalten, die sie betreffen, alle dazu gehörenden juristischen und verwaltungsmäßigen Anhörungen mit inbegriffen, um sicherzustellen, dass alle Migranten, wo auch immer, als juristische Personen anerkannt werden, denen unparteiische und nicht diskriminierende Gerechtigkeit zusteht.
Zugängliche und zweckdienliche Prozeduren sollen für den Übergang von einem Status zum anderen entwickelt werden; die Migranten sollen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass sie im Zielland in einen regelwidrigen Status fallen, um die Unsicherheit ihres Status und andere Verletzlichkeiten zu reduzieren, und eine jeweils individuelle Statusbewertung zu ermöglichen, auch für jene, die nicht unter den regulären Status fallen, ohne dass sie Angst haben müssten, willkürlich ausgewiesen zu werden.
Auf die bereits vorhandene Praxis aufbauend soll für Migranten mit regelwidrigem Status eine Möglichkeit zur individuellen Statusbewertung mit Einzelfallbewertung und transparenten Kriterien geschaffen werden, die zur Legalisierung ihres Status führen kann, insbesondere wenn Kinder, Jugendliche und ihre Familien betroffen sind, als eine Option, um Verletzlichkeiten zu reduzieren, und den Staaten bessere Informationen über die dort lebende Bevölkerung zu liefern.
Grundsatz 8: Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen.
Für die Suche nach und die Rettung von Migranten sollen Prozeduren entwickelt und Vereinbarungen getroffen werden, mit dem primären Ziel, das Lebensrecht der Migranten zu schützen, was bedeutet, dass die kollektive Ausweisung verboten, die Rechtsstaatlichkeit und individuelle Beurteilung garantiert, die Empfangs- und Hilfskapazitäten vergrößert werden sollen; es soll sichergestellt werden, dass die ausschließlich humanitäre Hilfeleistung für Migranten nicht als ungesetzlich betrachtet wird.
Grundsatz 9: Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken.
Wir verpflichten uns außerdem, die Migranten nicht strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie Objekte des Schmuggels waren.
Die Migranten, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, sollen Schutz und Hilfe erhalten, Maßnahmen zur körperlichen, seelischen und sozialen Erholung, ebenso soll es Maßnahmen geben, die ihnen erlauben, vorübergehend oder endgültig in dem Zielland zu verbleiben, in entsprechenden Fällen sollen die Opfer Zugang zur Justiz bekommen, Wiedergutmachung und Entschädigung in Einklang mit dem internationalen Recht mit inbegriffen.
Grundsatz 11: Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten
27. Wir verpflichten uns, unsere nationalen Grenzen in einem abgestimmten Verfahren zu verwalten, indem wir die bilaterale und regionale Zusammenarbeit fördern, die Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten sicherstellen, indem wir den sicheren und geregelten Grenzübertritt von Menschen gewährleisten und die regelwidrige Migration verhindern. Wir verpflichten uns außerdem, Grenzverwaltungspolitiken zu implementieren, die die nationale Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit, die Verpflichtungen aus dem internationalen Recht, die Menschenrechte der Migranten unabhängig von ihrem Status in einer nicht diskriminierenden, genderbewussten und kindersensiblen Art zu respektieren.
Die wichtigen nationalen Prozeduren der Grenzkontrolle, der individuellen Einschätzung und der Interviews sollen überprüft und revidiert werden, um die Rechtsstaatlichkeit an internationalen Grenzen eingehalten, um sicherzustellen, dass alle Migranten in Einklang mit den internationalen Gesetzen der Menschenrechte behandelt werden, in Kooperation mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen wichtigen Interessengruppen.
Die relevanten Gesetze und Regulierungen sollen überprüft und überarbeitet werden unter dem Gesichtspunkt, ob Sanktionen die richtige Antwort auf den illegalen Grenzübertritt und den Aufenthalt sind, und wenn ja, soll sichergestellt werden, dass sie angemessen, gerecht, nicht-diskriminierend und im vollen Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und anderer Verpflichtungen des internationalen Rechts sind.
(…)
Grundsatz 13: Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden.
(…) Der Zugang zu Gerichten soll in den Transit- und Zielländern für Migranten, die interniert werden sollen, oder denen Internierung droht, sichergestellt werden, sie sollen Zugang zu kostenloser oder bezahlbarer juristischer Beratung und Hilfe durch qualifizierte und unparteiische Anwälte und Informationen haben, sowie das Recht, die Internierungsgründe regelmäßig überprüfen zu lassen.
Die negativen und potenziell dauerhaften Auswirkungen der Internierung auf die Migranten soll reduziert werden, indem garantiert wird, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Verhältnismäßigkeit sichergestellt sind, dass die Internierung die möglichst kürzeste Zeit dauert, dass die physische und mentale Unversehrtheit erhalten bleiben, und dass mindestens der Zugang zu Lebensmitteln, zu grundlegender Gesundheitsversorgung, zu juristischen Informationen und Kommunikation, sowie zur adäquaten Unterbringung gegeben sind, in Einklang mit dem internationalen Recht.
Es muss sichergestellt werden, dass alle Regierungsbehörden und privaten Akteure ordnungsgemäß beauftragt wurden und die Internierung von Migranten in Einklang mit den Menschenrechten verwalten, dass sie ausgebildet sind, um Diskriminierung zu vermeiden, willkürliche Verhaftungen und Internierungen in Zusammenhang mit der internationalen Migration, und zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Menschenrechte verletzen oder sich des Missbrauchs schuldig machen.
Die Rechte und Interessen der Kinder sollen immer geschützt werden, unabhängig von ihrem Migrationsstatus, indem sichergestellt wird, dass brauchbare Alternativen zur Internierung, die keinen Freiheitsentzug bedeuten, erreichbar sind; zu präferieren sind gemeinschaftsbasierte Betreuungslösungen, die den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen, das Recht der Kinder auf Familienleben und auf die Einheit der Familie respektieren, und das Ende der Internierung von Kindern im Zusammenhang mit der internationalen Migration anstreben.
Grundsatz 15: Zugang zur Grundversorgung für Migranten
31. Wir verpflichten uns, dass wir sicherstellen, dass alle Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus ihre Menschenrechte ausüben können, in dem sie sicheren Zugang zur Grundversorgung haben. Wir verpflichten uns darüber hinaus, dass wir die Inklusion der Migranten in die Versorgungssysteme verstärken, ungeachtet dessen dürfen Einheimische und legale Migranten zu umfassenderer Versorgung berechtigt sein, wobei sichergestellt sein muss, dass die Differenzen gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sind und einem gerechten Ziel folgen in Einklang mit dem internationalen Recht.
(…)
Unabhängige Institutionen wie Menschenrechtsorganisationen sollen auf nationaler oder lokaler Ebene eingerichtet oder beauftragt werden, die Beschwerden der Migranten, denen der Zugang zur Grundversorgung systematisch verwehrt oder behindert wurde, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu beobachten, die den Zugang zu Schadensersatz sicherstellen und die Veränderung dieser Praxis befördern können.
Die gesundheitlichen Bedürfnisse der Migranten sollen in die nationale und lokale Gesundheitspolitik und -pläne integriert werden, das heißt, die Kapazitäten für die Dienstleistungen sollen erhöht, der Zugang erschwinglich und nicht-diskriminierend sein, die Kommunikationsbarrieren sollen reduziert, das Gesundheitspersonal in kulturell sensitivem Verhalten geschult werden, um die physische und psychische Gesundheit der Migranten und der Gemeinschaften überall zu fördern, indem die wichtigen Empfehlungen des WHO Framework of Priorities and Guiding Principles to Promote the Health of Refugees and Migrants berücksichtigt werden.
Grundsatz 16: Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen.
32. Wir verpflichten uns, inklusive und zusammenhaltende Gesellschaften zu fördern, indem wir die Migranten ermutigen, aktive Mitglieder der Gesellschaft zu werden, das gegenseitige Engagement der aufnehmenden Gemeinschaften und der Migranten fördern, ihre Rechte und Pflichten einander gegenüber wahrzunehmen; dazu gehört die Befolgung der nationalen Gesetze und der Respekt für die Sitten des Ziellandes. Wir verpflichten uns außerdem, dem Wohl aller Mitglieder der Gesellschaft zu widmen, indem wir die Ungleichheit minimieren, die Polarisierung vermeiden, die öffentliche Zuversicht die Politik und die Institutionen der Migration betreffend stärken, in dem Bewusstsein, dass voll integrierte Migranten können besser zum Wohlstand beitragen.
Gemeinschaftszentren oder Gemeinschaftsprogramme sollen auf lokaler Ebene eingerichtet werden, damit sich die Migranten an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligen können; in den interkulturellen Dialog sollen die Migranten, die Mitglieder der Gemeinschaft, die Diaspora-Organisationen, die Vereinigungen der Migranten und die lokalen Behörden mit einbezogen werden, damit sie ihre Geschichten teilen, Mentorenprogramme und Geschäftsbeziehungen entwickeln können, wodurch die Ergebnisse der Integration verbessert und der gegenseitige Respekt gefördert werden.
(…)
Die multikulturellen Aktivitäten sollen durch sportliche, musikalische, künstlerische und kulinarische Festivals und andere sozialen Events, die das gegenseitige Verständnis und die Anerkennung der Kulturen der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft fördern, unterstützt werden.
Es soll eine einladende und sichere schulische Umwelt geschaffen werden, die Bestrebungen der Migrantenkinder sollen unterstützt werden, indem die Beziehungen in der schulischen Gemeinschaft gefördert werden; dazu gehört die Aufnahme von evidenzbasierten Informationen über die Migration in die Lernpläne, die gezielte Zuweisung besonderer Betriebsmittel für Integrationsaktivitäten an Schulen mit hohem Migrantenanteil, um den Respekt für Diversität und Inklusion zu fördern und alle Formen von Diskriminierung wie Rassismus, Xenophobie und Intoleranz zu bekämpfen.
Grundsatz 17: Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen.
Wir verpflichten uns, alle Formen von Diskriminierung, Akte und Manifestationen von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Rasse, Xenophobie und damit zusammenhänge Intoleranz dem internationalen Recht der Menschenrechte entsprechend zu beseitigen, zu verurteilen und ihnen entgegenzutreten. Wir verpflichten uns darüber hinaus die offene und evidenzbasierte öffentliche Debatte über Migration und Migranten mit allen Teilen der Gesellschaft zu fördern, damit eine realistischere, humanere und konstruktivere Auffassung darüber entsteht. Wir verpflichten uns auch dem internationalen Recht entsprechend, die Meinungsfreiheit zu schützen, in Bewusstsein dessen, dass eine offene und freie Debatte das umfassende Verständnis aller Aspekte der Migration ermöglicht.
(…)
Gesetze verabschieden, implementieren und aufrechterhalten, die Hassverbrechen und schwere Hassverbrechen und Verbrechen gegen Migranten unter Strafe stellen; die Beamten der Strafverfolgung und andere Amtspersonen sollen trainiert werden, um solche Verbrechen und anderen Akten von gegen Migranten gerichteter Gewalt vorzubeugen und auf sie zu reagieren, sowie um den Opfern medizinische, juristische und psychosoziale Unterstützung leisten zu können.
Migranten und Gemeinschaften in die Lage versetzen, alle Aufrufe zu Gewalt gegen Migranten anzuprangern, indem die Migranten über die vorhandenen Mechanismen für Wiedergutmachung informiert werden und sichergestellt wird, dass jene, die aktiv an der Förderung von Hassverbrechen gegen Migranten beteiligt sind, in Einklang mit den nationalen Gesetzen zur Verantwortung gezogen werden, unter Beachtung des internationalen Rechts der Menschenrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit.
Die unabhängige, objektive Qualitätsberichterstattung in den Medien, das Internet mit inbegriffen, soll gefördert werden, dazu gehört die Sensibilisierung und Ausbildung der Medienschaffenden in mit der Migration zusammenhängenden Themen und die Terminologie betreffend; ethische Standards für die Berichterstattung und die Werbung sollen gefördert werden, die öffentlichen Mittel und die materielle Unterstützung sollen jenen Medien, die Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung den Migranten gegenüber propagieren, entzogen werden, bei voller Berücksichtigung der Medienfreiheit.
Mechanismen sollen eingerichtet werden, um der rassischen, ethnischen und religiösen Profilierung von Migranten durch die Behörden vorzubeugen, sie zu entdecken und darauf zu reagieren, ebenso auf die systematischen Beispiele von Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und all die anderen vielfältigen und zusammenhängenden Formen von Diskriminierung, in Partnerschaft mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen; dazu gehört das Auffinden und die Veröffentlichung von Trendanalysen und die Sicherstellung der Möglichkeit von effektiven Beschwerden und Widergutmachungsmechanismen.
(…)
Bewusstheit fördernde Kampagnen, die die Gemeinschaften der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ansprechen, sollen gefördert werden, um auf Tatsachen beruhend die öffentlichen Meinung über die positiven Beiträge der sicheren, geregelten und planmäßigen Migration zu informieren, um Rassismus, Xenophobie und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden.
Migranten, politische, religiöse Führungspersönlichkeiten sowie die Führungen der Gemeinschaften sowie Lehrer und Dienstleister sollen engagiert werden, um Vorfälle von Intoleranz, Rassismus, Xenophobie und andere Formen von Diskriminierung gegenüber Migranten und ihre Diasporas ausfindig machen und vorbeugen, um den gegenseitigen Respekt zu fördern, unter anderem auch in Wahlkampagnen zu fördern.