UK: 74 Prozent der Trans-Häftlinge wegen Gewalt- oder Sexualdelikten inhaftiert
Matthias Nikolaidis
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel liegt auf Eis: zu komplex die Fragen rund um Sauna und ähnliche Bereiche. In Großbritannien und Dänemark sind die Auswirkungen entsprechender Gesetze schon im Praxistest. Erzählungen aus britischen Haftanstalten lassen die Bedenken wachsen.
Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz liegt seit der ersten Lesung im Bundestag im Februar wieder in der Schublade. Nicht um es dort zu belassen, eher weil die öffentliche Diskussion „noch nicht so weit“ war. Bis zum nächsten Abstimmungstermin, der vielleicht schon Ende März kommen könnte, kann das Thema so in allerlei Gesprächsrunden in Rundfunk und Fernsehen weitergetrieben werden. In einer solchen Runde wurde etwa gefordert, dass man auch Vierzehnjährige in Bezug auf das Gesetz nicht „diskriminieren“ dürfe. Auch sie müssten die legale Möglichkeit erhalten, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, weil nur so ein „Erproben“ der anderen Geschlechtsidentität möglich wäre. Zu viele Einrichtungen in Deutschland weigerten sich noch, einen anderen Rufnamen ohne amtliches Schreiben zu akzeptieren. Und überhaupt seien 14-Jährige ja eingeschränkt strafmündig und auch – besonders gefährlich – religionsmündig.
Jedes Ungemach, das mit der Ermöglichung des freischwebenden Geschlechtswechsels einhergehen könnte, will Familienministerin Lisa Paus (Grüne) durch einen Sauna-Paragraphen kurieren, dabei übersehend, dass das Ampel-Gesetz zugleich noch in zahlreiche andere Lebensbereiche eingreift, darunter neben Umkleidekabinen auch öffentliche Toiletten und Gefängnisse. In der Paus’schen Gesetzesergänzung steht nur etwas vom „natürlichen Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre“ oder auch einer möglichen „Belästigung oder sexuellen Belästigung“ drin. Diese Rechtsbegriffe sind vage genug, um für viele Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein zu sorgen.
Man bedenke, dass dieses Jahr noch 4 wichtige Wählen anstehen. Und 2025 sind Bundestagswahlen.
In Dänemark können Bürger, die das wollen, ihren Geschlechtseintrag schon seit 2014 durch einfachen Antrag ändern. Nach einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten tritt die Änderung in Kraft. Eine medizinische Untersuchung oder Beratung ist seitdem nicht mehr erforderlich. Aber auch in Dänemark muss eine 62-jährige Transfrau ihre Strafe wegen schwerer Vergewaltigung im Männergefängnis absitzen. Anderenfalls wäre die Gefangene „ein nicht unwesentliches Sicherheitsrisiko für die weiblichen Insassen“, so ein dänisches Gericht. Seinen Geschlechtseintrag hatte der biologische Mann erst 2015 nach Antritt seiner Haftstrafe ändern lassen. Auch die Durchführung von Leibesvisitationen durch männliche Justizangestellte hieß das Gericht gut. Das Recht beziehe sich auf das biologische Geschlecht eines Menschen. Nur gut, wenn die Dänen darüber auch nach geänderter Sozialversicherungsnummer (CPR) noch informiert bleiben.
Über 90 Prozent der Transfrauen weiter in Männergefängnissen
Und auch im Vereinigten Königreich geht die Debatte über das britische Selbstbestimmungsgesetz weiter, das es auch einsitzenden Straftätern erlaubt, ihren Geschlechtseintrag durch bloße Erklärung zu ändern und damit eventuell eine Verbesserung ihrer Haftbedingungen durch Verlegung in ein Frauengefängnis zu erlangen. Nun hat das Londoner Justizministerium Zahlen vorgelegt, die einen Einblick in das Transgender-Wesen in britischen Gefängnissen erlauben. Demnach sitzen mindestens 181 von 244 Transgender-Häftlingen wegen Gewalt- oder Sexualdelikten ein. Darunter sind Vergewaltigung, Erzwingen von Sex mit Minderjährigen, schwere Körperverletzung und Raub. Das betrifft also rund drei Viertel der Transgender-Häftlinge beiderlei Geschlechts.
Derweil sind 144 Transfrauen (also biologische Männer) weiterhin in Männergefängnissen untergebracht. Nur fünf Transfrauen sitzen in Frauengefängnissen ein. Die Regeln wurden letztes Jahr geändert, nachdem ein Fall landesweit Schlagzeilen gemacht hatte. Über 90 Prozent sind also heute gemäß ihrem biologischen Geschlecht in Haft. Die meisten von ihnen sollen erst, als „sie mit dem Strafrechtssystem in Kontakt kamen“, von ihrer sexuellen Selbstbestimmung Gebrauch gemacht haben. Mit anderen Worten: Es dürfte ihnen um eine Straferleichterung gegangen sein.
Eine Erzählung schockiert bei alledem allerdings. Danach hat ein ehemaliger weiblicher Untersuchungshäftling dem Telegraph erzählt, dass eine Transfrau (= ein biologischer Mann) in einem weiblichen Hochsicherheitsgefängnis andere Häftlinge über eine längere Zeit hinweg schikanierte.
Gaslighting als Gefahr, die von Trans-Häftlingen ausgeht?
Eine Insassin erzählt, dass niemand, „auch nicht das Gefängnispersonal“ es angemessen fand, eine Transfrau in einem Frauengefängnis unterzubringen. „Praktisch alle betrachteten sie als Bedrohung. Sie war ein absoluter Albtraum, nicht riesig, aber sehr athletisch und sehr stark.“ Diese Transfrau „hatte alle körperlichen Merkmale eines Mannes“, wirkte bedrohlich und einschüchternd und war sich dieser Wirkung zudem „vollkommen bewusst“. Ständig drängelte sich diese Transfrau vor, ob in der Essensschlange oder in anderen Warteschlangen. Natürlich saßen auch Mörderinnen, Terroristinnen und sehr gewalttätige Frauen in dem Hochsicherheitsgefängnis ein. Aber der biologische Mann unter ihnen zählte selbstverständlich zur selben Kategorie. Am Ende wurde die präpotente Transfrau in einen anderen Trakt verlegt.
Die ehemalige Rhona Hotchkiss fügt dieser Liste von Beschwerden einen weiteren Punkt zu, der in vielen britischen Milieus inzwischen zu einem direkten Bigotterie-Vorwurf führen dürfte: „Es ist immer ein Problem, wenn Männer, die sich als Frauen identifizieren, in Frauengefängnissen untergebracht werden. Es ist nicht unbedingt immer die physische Bedrohung, die sie erfahren, sondern die Retraumatisierung, denn viele Frauen im Gefängnis sind bereits durch Männer traumatisiert. Sie sind auch ständigem Gaslighting ausgesetzt, wenn sie gezwungen werden, von diesen Männern als ‚sie‘ zu sprechen.“ Gaslighting als Gefahr: Das Wort besagt, dass eine Person – meist trickreich, durch Zwang oder aggressive Überredung – zu einer Annahme gebracht wird, die nicht mit den Tatsachen übereinstimmt. In diesem Fall, das Geschlecht eines Häftlings betreffend.
Und natürlich beeilen sich nun alle Beteiligten und Befragten zu sagen, dass Transfrauen nicht gewalttätiger sind als andere Männer. Das geht in gewisser Weise auch aus der Geschichte hervor. Allerdings sind in den USA 50 Prozent aller Transfrauen wegen sexueller Übergriffe inhaftiert, wie die ehemalige Oxford-Professorin Kathleen Stock in einem Vortrag sagte. Stock hatte ihren Lehrstuhl verloren, weil sie daran festhielt, dass es zwei biologische Geschlechter gibt. 50 Prozent sind eine höhere Rate, als sie natürlich bei inhaftierten Männern vorliegt. Hier gibt es also eine Korrelation, die aber noch immer keine Aussage über die allgemeine Straffälligkeit von Transfrauen ist.
Dieselben sind deshalb weder krimineller noch häufiger in Sexualdelikte verwickelt als andere Menschen, sie sind aber auch nicht per se unschuldige Opfer. Vielmehr mogeln sich sogar gefährliche Straftäter absichtlich unter diese Gruppe – aus purem Eigeninteresse. Und das ist eine Antinomie jeder liberalen Politik, die man aushalten und mit entsprechenden Regelungen flankieren muss. Daraus folgt, dass die Entscheidung zum Wechsel des rechtlichen Geschlechts notwendig eine prekäre bleiben wird, die mit bestimmten Einschränkungen einhergehen wird und muss.
Das Hauptproblem bleibt die „Anwesenheit von Männern in Frauengefängnissen“, wie auch Maya Forstater festhält, die heute die Menschenrechtsorganisation „Sex Matters“ leitet, eine Organisation, die sich „für Klarheit in Bezug auf das Geschlecht im Gesetz“ einsetzt. Die Anwesenheit von biologischen Männern in Frauengefängnissen führt laut Forstater zu einem allgemeinen Gefühl der „Unsicherheit“. Forstater ist für eine konsequente Trennung von Männern und Frauen in Gefängnissen.
Nicht, dass dieses das einzige Problem im Umgang mit den neuen Selbstbestimmungsgesetzen wäre. Die anderen Lebensbereiche, in die ein solches Gesetz hineinspielt, sind schon angeklungen. Vor allem ist auch immer noch die Vorbildwirkung für Kinder und Jugendliche sehr sorgsam zu erwägen. Denn Minderjährige gelten ja nicht umsonst in vielen Fragen als nicht mündig. Warum sollte es in Fragen des Geschlechts anders sein? Für Februar oder März hat ein Bündnis von Frauen-Organisationen zu Protesten vor dem Bundestag aufgerufen.
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