Tichys Einblick
Aufarbeitung der Pandemiepolitik

Slowenien zahlt alle Corona-Strafgelder an seine Bürger zurück

In Slowenien werden alle Bußgelder zurückgezahlt, die während der Pandemie wegen Verletzung von Covid-Regeln verhängt wurden. Die Regierung will so das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen. Das Verfassungsgericht hatte zuvor sämtliche Corona-Gesetze für verfassungswidrig erklärt.

Proteste gegen Corona-Maßnahmen am 20. Oktober 2021 in Ljubljana, Slowenien

IMAGO / ZUMA Wire

Die neue slowenische Regierung spricht von einem Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit. „Mit diesem Gesetz erfüllt die Regierung eines ihrer wichtigsten Koalitionsversprechen“, unterstrich Justizministerin Dominika Švarc Pipan laut express.at auf der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.

Seit dem Ende des Covid-Ausnahmezustands hat das slowenische Verfassungsgericht wichtige der in der Pandemie beschlossenen Gesetze für ungültig erklärt. Diese Rechtsvorschriften – unter anderem über öffentliche Versammlungen – dienten der vorherigen Regierung als Rechtsgrundlage für Geldstrafen, die wegen Corona-Verstößen verhängt worden sind.

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Während der Pandemie waren die verordneten Bußgelder mit ein Grund für regierungsfeindliche Proteste im Land. Die neue Regierung, die seit einem Jahr im Amt ist, hatte im Wahlkampf versprochen, alle Bußgeldverfahren einzustellen und ebenso alle bisher ausgezahlten Bußgelder rückzuerstatten. Justizministerin Pipan bezeichnete den Gesetzentwurf als wesentlichen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit, „das durch den Einsatz exzessiver und verfassungswidriger Repressionen … während der Pandemie massiv beschädigt wurde“.

Zwischen März 2020 und Mai 2022 waren mehr als 62.000 Verfahren eingeleitet und Bußgeld-Zahlungen von insgesamt 5,7 Millionen Euro verhängt worden. Bisher wurden 30 Prozent der Bußgelder – 1,7 Millionen Euro – freiwillig gezahlt oder eingezogen. Der Rest ist noch anhängig. Die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage diese Maßnahmen eingeleitet wurden, hat das Verfassungsgericht allerdings mittlerweile für verfassungswidrig erklärt.

Gemäß dem neuen Gesetzentwurf sollen alle laufenden Verfahren eingestellt werden. Ebenso sollen all jene, die diese Geldstrafen gezahlt haben, ihr Geld zurückerhalten. Darüber hinaus werden die Daten über die Straftaten automatisch aus den öffentlichen Registern gelöscht.

Die Ministerin meinte, dass die vorherige Regierung zu Beginn der Pandemie mit großer Unsicherheit konfrontiert war und gleichzeitig schnell handeln musste. „Allerdings – und das ist entscheidend – müssen solche Maßnahmen mit den Grundpfeilern der verfassungsmäßigen Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit übereinstimmen. … Eine Krise kann und darf kein Vorwand sein, um sie zu untergraben”, ergänzte Pipan.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei exxpress.at.

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