Die polnische Regierung hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der, wenn er Gesetz werden sollte, Äußerungen über LGBT-Personen, die als beleidigend empfunden werden, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen würde.
Die vorgeschlagene Gesetzgebung wurde vom stellvertretenden Justizminister Krzysztof Śmiszek von der Partei „Die Linke“ eingebracht. Sie ist Teil der Regierungskoalition aus der „Bürgerplattform“ von Premierminister Donald Tusk und dem Bündnis „Dritter Weg“.
Aktivisten, die der Auffassung sind, dass LGBT-Personen nur unzureichend rechtlich gegen sogenannte „Hassreden“ geschützt seien, erklärten den geplanten Schritt zur Priorität.
Der vom Informationszentrum der Regierung (CIR) veröffentlichte Entwurf erweitert den Katalog der diskriminierenden Kriterien um Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität.
Śmiszek sagte: „Die Einführung des Entwurfs soll den Opfern im Strafgesetzbuch vollen Schutz vor Gewaltanwendung, Bedrohung, Aufstachelung zum Hass und Verleumdung aufgrund von Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität gewährleisten.“
Wenn das Vorhaben Gesetz werden sollte, könnte es Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren für Gewalttaten oder die Androhung von Gewaltanwendungen aufgrund von Diskriminierung beinhalten. Zu den weiteren Strafen sollen bis zu drei Jahre Gefängnis für Verleumdung aufgrund von Diskriminierung der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität zählen.
Paweł Szafraniec, der für den konservativen Think-Tank Ordo Iuris arbeitet, erklärte gegenüber Brussels Signal: „Es gibt keine Definition des Begriffs ‚Hassrede‘ in dieser Gesetzgebung, nur eine Auflistung der Kategorien von Menschen, die geschützt werden sollen.“
„Diese Definitionen sind nirgends in internationalen Verträgen oder Urteilen internationaler Gerichte zu finden. Internationale Organisationen haben versucht, solche Definitionen zu formulieren, aber sie sind für ihre Mitgliedstaaten nicht bindend.“
Szafraniec sagte über mögliche Definitionen: „Sie sind in der Regel sehr weit gefasst und gefährlich für die Rede-, Informations- und Meinungsfreiheit, weshalb sie eine Herausforderung für die Menschen- und Bürgerrechte darstellen.“ Er stellte fest, dass „Hassrede“ im polnischen Strafgesetzbuch noch nicht definiert sei und warnte vor den Risiken.
„Machen wir uns nichts vor: Das Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist es nicht, LGBT-Personen zu schützen, sondern einen Knüppel für den Umgang mit Gegnern der LGBT-Bewegung zu liefern, um sie daran zu hindern, Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, die die Forderungen der LGBT-Aktivisten in Frage stellen.“
„Es handelt sich um eine politische Maßnahme, die darauf abzielt, Menschen zum Schweigen zu bringen und damit die Redefreiheit zu blockieren“, so Szafraniec.
Der Gesetzesentwurf wird wahrscheinlich beide Kammern des Parlaments passieren, in denen die Regierungskoalition eine Mehrheit hat. Wahrscheinlich wird jedoch Präsident Andrzej Duda sein Veto einlegen, da er ein Anhänger der Konservativen (PiS) ist, deren Mitglieder das vorgeschlagene Gesetz ablehnen.
In ihrer Regierungszeit hat sich die PiS gegen LGBT-Sexualerziehung in Schulen ausgesprochen. Einige polnische Kommunalbehörden zogen den Zorn der Europäischen Kommission auf sich, als sie Beschlüsse zur Unterstützung einer „Charta für Familien“ fassten, die darauf abzielte, die „LGBT-Ideologie“ aus den Schulen herauszuhalten. LGBT-Aktivisten behaupteten, die PiS schlage „LGBT-freie Zonen“ vor.
Tusks Partei, die Linkspartei und viele Mitglieder des Bündnisses „Dritter Weg“ unterstützen die Einführung von Gesetzen zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, obwohl die polnische Verfassung die Ehe als eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert.
Dieser Beitrag ist zuerst bei Brussels Signal erschienen.