Die neue niederländische Regierung unter Führung von Wilders’ Partei für die Freiheit (PVV) stellt ihre Zahlungen für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber ein. Die Ministerin für Asyl und Migration Marjolein Faber (PVV) teilte nach Gesprächen mit den beteiligten Kommunen mit, dass die niederländische Regierung die Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern nicht mehr mitfinanzieren will. Marjolein Faber, diesen Namen darf man sich durchaus merken.
„Ab dem 1. Januar 2025 wird der staatliche Beitrag für die Unterbringung von Menschen, die schon längst hätten gehen sollen, eingestellt“, sagte Faber. Im Juli – kurz nach der Vereidigung der neuen Minister – hatte es Kritik daran gegeben, dass die Regierung ihre Zahlungen so rasch stoppen will. Aber die Ministerin blieb hartnäckig und wollte sich nicht bremsen lassen. An der Stelle von „subventionierten Unterkünften“ bevorzuge sie die Rückkehr der abgelehnten Asylanten, erklärte Faber.
Bislang zahlte die Regierung 30 Millionen Euro im Jahr an die Städte Amsterdam, Rotterdam, Utrecht, Eindhoven und Groningen, damit diese eine einfache Notunterbringung nach der sogenannten „Bett-Bad-Brot-Regel“ für abgelehnte Antragsteller anbieten konnten. Aber die spartanische Unterbringung hat bisher nicht immer zur Rück- oder Ausreise der Geduldeten geführt. Viele warten schlicht darauf, dass ihnen auf irgendeinem Wege eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden erteilt wird, wie der Telegraaf erklärt.
Nun hat aber der Stadtrat Rutger Groot Wassink (GroenLinks) mitgeteilt, dass Amsterdam die Unterstützung für Geduldete zumindest im kommenden Jahr ganz übernehmen wolle. Neun Millionen Euro flossen bisher allein aus der Regierungskasse nach Amsterdam. Das waren allerdings noch nicht die vollen Kosten für die 500 Amsterdamer Plätze, einen Teil trug auch bisher schon die Kommune. Diese Zahlen erstaunen sehr: Für die einfachste Unterbringung, die möglich sein soll, wurden immer noch mehr als 18.000 Euro pro Migrant und Jahr fällig.
Geert Wilders lobte den jetzigen Schritt auf X: „Sehr gut, keine staatliche Finanzierung mehr für kommunale Versorgung mit Bett, Bad und Brot für illegale Einwanderer, die das Land verlassen müssen!“
Umfangreiches Programm gegen illegale Zuwanderung
Nach gut sieben Monaten Verhandlungen war die neue Regierung im Juli von König Willem-Alexander vereidigt worden. Geert Wilders und die anderen Parteichefs blieben dem Kabinett gemäß der Vereinbarung fern. Die PVV hatte zuvor ein Viertel der Stimmen gewonnen und damit die liberale VVD von Ex-Premier Mark Rutte als stärkste Partei abgelöst. Wilders bestand aber nicht auf der Erfüllung seiner entschiedensten Forderungen wie dem Verbot von Kopftüchern, Moscheen und Koran. Näher kam er seinen Zielen bei der Einwanderung, wo strikte Maßnahmen abgesprochen wurden – von häufigeren Abschiebungen über Erschwernisse bei der Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen (Flüchtlingsstatus immer temporär, Erschwerung des Familiennachzugs) bis zur Abschaffung des Vorrangs für anerkannte „Flüchtlinge“ bei der Wohnungszuweisung.
Außerdem sollen Sprachanforderungen bei der Einbürgerung angehoben werden, und der Antragsteller soll hier seine alte Staatsbürgerschaft, soweit möglich, aufgeben. Die normale Wartezeit auf die Naturalisierung soll künftig bei zehn Jahren liegen. Kenntnisse über den Holocaust und seine Opfer werden verpflichtend im Feld Integration. Man könnte auch sagen, dass die Wilders-Niederlande schlicht versuchen werden, klar unattraktiver für illegale Migranten zu werden als Deutschland. Das würde in der Tat schon fast reichen, und dann müsste man auch nicht mehr kontrollieren.
Die jetzige, sehr einfache niederländische Maßnahme erinnert an einen Beschluss aus dem benachbarten Belgien, gemäß dem allein reisende männliche Asylbewerber keine öffentliche Unterkunft mehr erhalten. Hierzulande hat zuletzt der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Joachim Stamp (FDP) die Streichung der Sozialleistungen für alle Ausreisepflichtigen gefordert. Diese „sollten lediglich ein Ticket für den Heimflug sowie nach Ankunft im Zielland eine kleine Starthilfe von wenigen hundert Euro bekommen“, meint Stamp. Notfalls müsse man dafür auch das Grundgesetz ändern. Die Notwendigkeit eines Existenzminimums stammt allerdings nicht direkt aus dem GG, sondern aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.