Ein Republikaner als Gouverneur Kaliforniens? Und ausgerechnet ein Trump-freundlicher? Das könnte das Ergebnis der heutigen sogenannten Recall-Election in Kalifornien sein. Im Februar berichtete TE über eine in Deutschland wenig beachtete Kampagne, mit der Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom (Demokrat) wegen seiner Corona-Politik aus dem Amt vertrieben werden sollte. Damals fehlten nur noch ein paar Unterschriften, um eine Abstimmung über eine Recall Election zu erzwingen, bei der die Wähler über die Abwahl des Gouverneurs abstimmen können.
Dass sich Republikaner in dem tiefblauen Westküsten-Bundesstaat nun wieder große Hoffnungen machen, liegt u.a. am speziellen Wahlverfahren: In einer Recall-Election müssen Wähler auf dem Stimmzettel zunächst die Frage beantworten, ob der aktuelle Gouverneur abgewählt werden soll. Bejahen das mehr als 50 Prozent kommt es auf die zweite Frage an, in der Kandidaten aller Parteien direkt gegeneinander um den Posten des Gouverneurs antreten. Hier gewinnt bereits der Kandidat mit den meisten Stimmen, eine relative Mehrheit reicht also aus. Da dort kein prominenter Demokrat antritt, hinter dem sich die Parteianhänger versammeln können, würden die Stimmen der Demokraten unter vielen unbekannten Kandidaten aufgeteilt werden. Der Amtsinhaber kann dann nicht gewählt werden. Newsom und seine Anhänger rufen dazu auf, bei die zweiten Frage demzufolge nicht abzustimmen.
Es gilt als wahrscheinlich, dass sich bei der zweiten Frage der konservative Republikaner und Radiomoderator Larry Elder durchsetzen kann, falls Newsom im ersten Schritt tatsächlich abgewählt wird. Er würde damit übrigens Geschichte als erster schwarzer Gouverneur von Kalifornien machen.
Die letzten Umfragen sprechen für Newsoms Verbleib. Aber bereits eine nur knapp abgewendete Abwahl wäre ein schwerer Schlag für die Demokraten, schließlich gewinnen sie in Kalifornien sonst Wahlen mit einem Vorsprung von mehr als 20 Prozent. Auch Präsident Joe Biden steht unter Druck, nach dem Afghanistan-Desaster schmierte er in der Umfragegunst ab.