Tichys Einblick
Erinnerungen an Schauprozesse gegen Juden

Internationaler Strafgerichtshof (ICC) beantragt Haftbefehl gegen Netanyahu

Sollte der Haftbefehl bestätigt werden, würde Netanyahu in einer Reihe stehen mit Wladimir Putin oder dem Massenmörder im Sudan, Omar al-Bashir. US-Präsident Joe Biden bezeichnete den Antrag als „empörend“. Man darf gespannt sein, ob, wann und wie sich Berlin dazu einlassen wird.

Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, nachdem der Chefankläger des IStGH, Haftbefehle für Netanyahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant beantragt hatte, Jerusalem, 20. Mai 2024

picture alliance / newscom | DEBBIE HILL

Man fühlt sich unweigerlich an Schauprozesse gegen Juden wie Alfred Dreyfus in Frankreich oder Rudolf Slansky in der kommunistischen CSSR erinnert. Man kann gegen Israels Premierminister Benjamin Netanyahu Einiges vorbringen und ihn scharf kritisieren. Aber allein der Versuch, ihn auf die gleiche Anklagebank wie den Hamas-Massenmörder Yahya Sinwar zu setzen – wie es der International Criminal Court (ICC) unter Leitung des britischen Richters Karim Khan aktuell versucht –, ist mit dem herkömmlichen Vokabular, das Mindestanforderungen an Anstand respektiert, nicht zu bewerten.

Es wäre interessant zu erfahren, wo sich die ICC-Richter am 7. Oktober 2023 und in den Wochen und Monaten danach aufgehalten haben. Denn es steht zweifelsfrei fest, dass Palästinenser aus Gaza im Auftrag der Terroristen-Anführer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh einen Angriffskrieg gegen Israel gestartet und dabei am ersten Tag rund 1.200 Menschen ermordet, Frauen vergewaltigt, Kinder in den Kopf geschossen und viele bei lebendigem Leib verbrannt haben. Die Beweise haben die Mörder mit mitgeführten Kameras selbst aufgenommen und voller Stolz veröffentlicht.

Eine juristische Äquidistanz zwischen Ministerpräsident Netanyahu und den Barbaren von Gaza herzustellen, sowie die Behauptung des ICC, Israel wolle die Zivilisten in Gaza vorsätzlich aushungern, um damit den Krieg zu gewinnen, ist durchaus vergleichbar mit den übelsten antijüdischen und antisemitischen Beschuldigungen eines Tomás de Torquemada in Spanien, eines Martin Luther in Wittenberg oder eines Wilhelm Marr in Wien. Alles abgrundtiefe Juden-Hasser der letzten 500 Jahre, denen für ihr abscheuliches Wirken keine Lüge zu schmutzig war.

Es gibt Bilder und Videos zuhauf, die unzweifelhaft beweisen, dass Hamas-Terroristen LKW-Hilfskonvois nach der Einfahrt zu Gaza mit Gewalt kapern und die gestohlenen Lebensmittel anschließend zu überteuerten Preisen anbieten. Gaza-Bewohner haben das mehrfach unabhängig voneinander gegenüber Fernseh-Teams bestätigt. Alles ist in den gängigen Medienquellen ohne großen Aufwand nachzulesen oder zu besichtigen.

Fakten interessieren das ICC offenbar nicht. Israel hatte zugesagt, Juristen nach Den Haag zu entsenden, wollte bei der Aufklärung mitwirken. Aber die Richter hatten es eilig. Sollte der Haftbefehl bestätigt werden, würde der demokratisch gewählte Netanyahu in einer Reihe stehen beispielsweise mit Russlands Kriegsherrn Wladimir Putin und dem Massenmörder im Sudan, Omar al-Bashir. Der israelische Ministerpräsident würde in 124 Ländern Gefahr laufen, in Handschellen abgeführt zu werden.

Damit der ICC überhaupt aktiv werden konnte, mussten die Richter 2021 „Palestine“ als Staat anerkennen und als Mitglied aufnehmen. Denn Den Haag kann nur über international anerkannte Staaten zu Gericht sitzen. Die Frage, wo der Staat „Palestine“ liegt, kann aber weder der ICC noch irgendjemand beantworten. Den Staat „Palestine“ hat es noch nie gegeben und er existiert bis zum heutigen Tag nicht.

Der beantragte Haftbefehl gegen Benjamin Netanyahu, der auch Israels Verteidigungsminister Yoav Gallant trifft, ist nach Einschätzung des früheren Justizminister Kanadas, Irwin Cotler, ein Verstoß gegen die „Römischen Statuten“, weil Israel ein anerkannter Rechtsstaat ist und sich deshalb in der Lage befindet, mit Hilfe seines unabhängigen Rechtssystems sich selbst juristisch zu untersuchen. Ein Haftbefehl gegen einen demokratisch gewählten Repräsentanten Israels sei ein „Bruch der Gründungs-Statuten des ICC“ und ein „Bruch der Zulässigkeit“ wie es im Artikel 17 festgehalten ist. Außerdem, so Cotler, sei es das erste Mal in der 21-jährigen Geschichte des Gerichts, dass ein demokratischer Staat vor den „International Criminal Court“ gezerrt werden soll.

In den sozialen Medien heißt es in einer Stellungnahme progressiver amerikanischer Juden in Anlehnung an Martin Niemöller in einem anderen Zusammenhang: „Sie attackierten Lesben und Schwule. Und ich stand dagegen auf. Sie attackierten die schwarze Gemeinschaft. Und ich stand dagegen auf. Sie attackierten Migranten. Und ich stand dagegen auf. Dann attackierten sie mich. Aber ich stand allein, denn ich bin jüdisch.“

Israel steht in dieser Stunde nicht ganz allein. US-Präsident Joe Biden, wahrlich kein Freund Netanyahus, bezeichnete den ICC-Antrag als „empörend“. Man darf gespannt sein, ob, wann und wie sich Berlin dazu einlassen wird. Es ist noch unbekannt, in wessen Auftrag das ICC handelt. Aber eines ist sicher: Im Auftrag der Gerechtigkeit ist dieses Gericht nicht unterwegs.

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