Tichys Einblick
Bangemachen gilt nicht

EuGH-Urteil gegen Ungarn: Freie Bahn für NGOs

Ungarns Regierung darf nach einem Urteil des Gerichtshofes der EU nicht gegen aus dem Ausland finanzierten NGOs vorgehen.

Symbolbild

Am 18. Juni hat der Gerichtshof der EU erneut ein Urteil gegen Ungarn verkündet, das weitreichende Folgen für die Souveränität aller EU-Mitgliedstaaten haben soll. In diesem Fall ging es um das 2017 verabschiedete ungarische Transparenzgesetz. Das Gesetz verpflichtet alle sogenannten NGO, sofern sie mehr als 500.000 Forint, das heißt, 1.500 Euro Unterstützung aus dem Ausland erhalten, ihre Geldgeber und die Höhe der Zuwendungen offenzulegen. Darüber hinaus müssen sie sich in ihren offiziellen Publikationen sowie Internetauftritten als „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ ausweisen. 

Die ungarische Regierung argumentiert im beanstandeten Gesetz, dass NGO in der öffentlichen Meinungsbildung eine große Rolle spielten, und es deshalb über ihre Unterstützer, die über das Geld einen erheblichen Einfluss auf ihre Ausrichtung haben, Klarheit geben müsse. Weiter heißt es: „Aus unbekannten ausländischen Quellen zufließende Unterstützung … (kann) dazu geeignet sein, dass ausländische Interessengruppen über den sozialen Einfluss dieser Organisationen eigene Interessen statt gemeinsinnorientierter Ziele im gesellschaftlichen und politischen Leben Ungarns verfolgen können“, und dass diese Unterstützung „die politischen und wirtschaftlichen Interessen des Landes sowie das unbeeinflusste Funktionieren der gesetzmäßigen Einrichtungen gefährden kann“. 

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Ungarn traf mit dem Transparenzgesetz einen sehr empfindlichen Punkt der EU, nämlich die Legitimität ihrer Kettenhunde, der NGO, ohne die viele wahnwitzigen Elemente der EU-Politik gar nicht möglich gewesen wären. Und es ist auch allgemein bekannt, dass die EU die legitime konservative Regierung Ungarns lieber heute als morgen stürzen sehen möchte. Die unter anderem von ihr finanzierten NGO sind ein wichtiges Vehikel bei der Verwirklichung dieses Wunsches.

Das ist den Ungarn auch nicht verborgen geblieben. Sie haben dieses Gesetz aufgrund leidvoller eigener Erfahrungen verabschiedet, denn im Lande wirken zahlreiche NGO, zum Beispiel Open Society Fund, Transparency International, Hungarian Helsinki Committee, Ökotárs Alapítvány (Ökofreund Stiftung), Civil Kollégium Alapítvány (Ziviles Kolleg Stiftung) unter vielen anderen, die ganz offensichtlich überwiegend vom Ausland finanziert werden und in allererster Linie das Ziel der politischen Einflussnahme und Einmischung verfolgen. 

Die größten Wohltäter sind George Soros, verschiedene Organisationen der EU, sowie mehrere norwegische und schwedische Stiftungen, hinter denen in der Regel der jeweilige Staat steckt. Die Ziviles-Kolleg-Stiftung zum Beispiel hat zwischen 2013 und 2016 150.000 Euro von der Norvegian Civic Fund erhalten, einer Organisation, die sich der Gendergerechtigkeit, der Ökologie und allen anderen westlichen Fortschrittsideen und deren Verbreitung in den ehemaligen Ostblockländern verschrieben hat, (https://ngonorway.org/), ohne offenzulegen, woher er seine Mittel erhält. Die Ziviles-Kolleg-Stiftung hat darüber hinaus 113 Millionen Forint (knapp 330.000 Euro) von der Soros-Stiftung erhalten, die für ein Camp verwendet wurden, in dem Teilnehmer „Methoden des zivilen Ungehorsams“ erlernen konnten. 

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2017 hat der konservative Thinktank „Századvég Stiftung“ eine Studie über die Rolle angefertigt, die NGO im ungarischen öffentlichen Leben spielen. Insbesondere die aus dem Ausland finanzierten großen NGO wie Amnesty International, Transparency International, Társaság a Szabadságjogokért (Gesellschaft für Freiheitsrechte), das Ungarische Helsinki Komitee oder das Eötvös-Károly-Institut weichen in ihrer Tätigkeit entscheidend von den originär ungarischen sozialen Organisationen ab, heißt es in der Studie. Das Eötvös-Károly-Institut kann beispielhaft für die Tätigkeit dieser NGO in Ungarn stehen. Es formuliert seine Zielsetzungen so: „Das Eötvös-Károly-Institut ist im Januar 2003 von der Soros-Stiftung gegründet worden, mit dem Ziel, die ungarische demokratischen Öffentlichkeit in einer neuen Form zu gestalten. Das Institut tritt gemeinsam mit anderen zivilen Organisationen(…) zusammen auf und will mit ihnen gemeinsam zur breiteren Information der Öffentlichkeit und zur Gestaltung der politischen Tagesordnung beitragen, in all jenen Fällen, die das Verhältnis der öffentlichen Macht (sic!) und den Staatsbürgern betreffen.“

Wie diese NGO auch, sind so gut wie alle vom Ausland finanzierten NGO ideologisch und politisch durchgehend links und den modernen Gruppeninteressen verpflichtet, sie handeln wie Lobbyisten ausländischer politischer Interessen und auch als „Volksbewegungen“ getarnte Parteien. Sie versuchen Teil der ungarischen politischen Landschaft zu werden, hängen auch personell eng mit linken Oppositionsparteien zusammen und organisieren gemeinsame Aktionen mit ihnen, um so die politischen Kräfteverhältnisse zu beeinflussen. Ein Beispiel dafür ist das Ungarische Helsinki Komitee, zu deren Führungspersönlichkeiten eine ehemalige Richterin gehört, die in einer ihrer Erklärungen den Sturz der ungarischen Regierung als Ziel angegeben hat. 

Die NGO formulieren Eingaben und Anklagen gegen Ungarn, gegen seine Organe und gegen Einzelpersonen, mit denen sie die EU, den Gerichtshof für Menschenrechte und jede denkbare dem Fortschritt verpflichtete europäische und weltweite Organisation bombardieren. Vermittelt durch die ausländischen Netzwerke der NGO geben sie Interviews und schreiben Artikel für die großen internationalen Medien, in denen sie Ungarn als Nazi-Diktatur darstellen und sorgen so für eine extrem negative öffentliche Meinung über das Land. Ohne sie wäre kaum eine der gegen Ungarn geführten Vertragsverletzungsverfahren der EU möglich gewesen. Und selbst wenn sie mit ihren Anklagen und ihrer Unruhestiftung nicht erfolgreich sind, verursachen sie Ungarn ungeheure Kosten an Geld und menschlicher Arbeitskraft.

Erleichtert wird die politische Einflussnahme der westeuropäischen NGO, der EU und der  Soros-Organisationen dadurch, dass das Wohlstandsgefälle zwischen den Visegrád-Ländern (denn hier konzentriert sich die Aktivität der ausländischen Beeinflusser) und dem Westen immer noch groß ist. Auch weil es sich hier um kleine Länder handelt, kann mit verhältnismäßig geringen Summen schon eine bedeutende Einflussnahme und viele Aktivisten gekauft werden. 

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Der EuGH hat der EU-Kommission, die gegen das ungarische Transparenzgesetz geklagt hatte, mit einer haarsträubenden Argumentation Recht gegeben: Er machte geltend, „das Transparenzgesetz beschränke die Kapitalverkehrsfreiheit, indem es eine mittelbar diskriminierende Behandlung des Kapitalverkehrs zwischen Ungarn auf der einen und den übrigen Mitgliedstaaten sowie den Drittstaaten auf der anderen Seite vorsehe“. Die Finanzierung politischer NGO als Teil des Kapitalverkehrs, also als eine Art ausländischer Kapitalinvestition darzustellen, zeugt von einer mehr als kühnen Rechtsauffassung. Das Urteil kann sich gewiss mit dem Gerichtsurteil gegen den Gangster Al Capone messen, der seinerzeit wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.

Zwar ist es dem Gericht nicht gelungen, das ungarische Transparenzgesetz als durchgehend diskriminierende Maßnahme einzustufen, es stellte jedoch fest, dass das Gesetz Geldgeber der NGO abschrecken könnte, was nicht sein dürfe.  „Die den betreffenden Organisationen auferlegten Verpflichtungen, sich unter der Bezeichnung „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ registrieren zu lassen und sich durchgängig als solche zu präsentieren, hielten sie davon ab, weiterhin solche Unterstützungen entgegenzunehmen“, heißt es im Urteil. 

Damit sanktioniert der EuGH nichts weniger als die freie Einmischung in die inneren politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten der Mitgliedstaaten durch andere Staaten, Organisationen und Personen, insbesondere durch die EU, und macht die Beeinflussung der  Volkssouveränität zu einem käuflichen Gut. Das Urteil ist konsistent mit etlichen anderen EuGH-Urteilen der letzten Zeit, die auf die Aufhebung der nationalen Souveränität zielen. Diesem Urteil unterliegt eine ganz neue Auffassung von Demokratie, indem nunmehr außer dem Staatsvolk jeder bei der Gestaltung der politischen Landschaft in fremden Ländern mitwirken kann. 

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