Österreichs Bundesregierung gab heute weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt, die in zwei Schritten am 10. Juni und 1. Juli in Kraft treten. Zuerst wird die Sperrstunde von 22.00 Uhr auf Mitternacht verlängert. Die 20-Quadratmeter-Regel pro Person in Handel und Freizeit wird auf zehn gesenkt. Plätze bei Kulturveranstaltungen dürfen zu 75 statt 50 Prozent ausgelastet werden – und Outdoor fällt die Maskenpflicht weg.
In der Gastronomie dürfen acht statt vier Personen Indoor und 16 statt acht Outdoor plus Kinder zusammenkommen, der Mindestabstand sinkt von zwei auf einen Meter. Die Teilnehmerobergrenzen für Kulturveranstaltungen von 1.500 Indoor und 3.000 Outdoor bleibt vorerst noch. Bei den Einreisebestimmungen wird die „Pre Travel Clearance“ nur noch aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten verlangt, bei Busreisen gilt die 3-G-Regel.
Ab 10. Juni entfällt die Masken-Pflicht im Freien allgemein – im öffentlichen Personenverkehr und in Teilen des Handels soll sie bleiben. Mit 1. Juli werden auch größere Feste und Großveranstaltungen möglich mit Beibehaltung der 3-G-Regel – getestet, genesen, geimpft. Auch die Maskenpflicht werde man weiter reduzieren, im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie bleiben. Obergrenzen für das Publikum bei Kultur, Freizeit und Sport sollen fallen.
Anfang Juli erwartet die Regierung fünf Millionen Geimpfte und damit weniger Tests.
Oswald Wagner, Vizerektor der Medizin-Uni Wien hält für die Erreichung einer Herdenimmunität eine 80-prozentige Durchimpfung für nötig – mehr als früher gedacht. Der Grund sei, dass sich Corona durch Superspreader ausbreite. Österreich sollte sich daher nach Wagner diese 80 Prozent als Ziel setzen. Danach werde man mit Corona umgehen können wie mit jedem Virus – etwa wie bei der Grippe.
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