Tichys Einblick
Verfassungsschutzbericht 2019

Verfassungsschutzbericht: Nüchterne Zahlen und Propaganda-Delikte

Gemessen am Inhalt des Berichts müsste Linksextremismus gleichgewichtig, wenn nicht sogar an erster Stelle der Verlautbarung des Bundesinnenministers zum VS-Bericht stehen. Doch das "Framing" schafft das Gegenteil.

imago Images/Reiner Zensen

Der Verfassungsschutzbericht samt Vorwort von Bundesinnenminister Horst Seehofer ist sagenhafte 388 Seiten lang. Man darf sicher sein, dass die allermeisten berichtenden Medien dieses Werk nicht einmal in relevanten Auszügen gelesen haben. Die Bundespressekonferenz zur Veröffentlichung lieferte schon das Material, das der Journalist von heute braucht, in aller Kürze seinen Bericht zu schreiben. In vielen Fällen lesen sich die Ergebnisse dann auch so, wie aus dem Vorwort von Seehofer extrahiert. So aber kann keine eigenständige Betrachtung im Sinne irgendeiner intensiveren Analyse entstehen.

Die annährend vierhundert Seiten starten mit einer Erklärung der Vorgehensweise des Verfassungsschutzes und einem Zahlenwerk der in den Bericht aufgenommenen politischen Straf- und Gewalttaten, der so genannten Staatsschutzdelikte. Dieser Fokus unterscheidet den Bericht dann auch von der schon vor Wochen aus dem Hause Seehofers veröffentlichten Kriminalitätsstatistik.

Umfangreiche Datenbasis zu politischer Gewalt

Linksextremismus im Text versteckt
Verfassungsschutzbericht 2019: Instrumentalisierter denn je
Die Tabellen und Zahlen stehen dankenswerterweise am Beginn und umfassen etwas mehr als 20 Seiten, nehmen damit also als eigentliches Gerüst einen eher schmalen Raum ein. Hier geht es auch nicht im selben Maße in die Interpretation, Analyse und Bewertung, wie in den darauf folgenden nach Extremismusart sortierten Blöcken.

Es folgt ein Analyse-Teil zum Rechtsextremismus von über 50 Seiten und anschließend einer zum Linksextremismus von fast 60 Seiten. Dazwischen finden noch die Reichsbürger und Selbstverwalter statt mit jeweils weniger als zehn Seiten . Zuletzt folgen noch diverse weitere Extremismusspielarten beispielsweise mit ausländischem und/oder muslimischen Hintergrund.

Worum geht es beim Verfassungsschutz? Es geht darum, Angriffe auf die Verfassung und damit auf die garantierten Freiheitsrechte und die Sicherheit der Bürger zu erkennen, zu benennen und abzuwehren. Es geht um die Verteidigung unserer Werte: „Für eine Demokratie ist es deswegen unverzichtbar, dass sie bereit und in der Lage ist, diese Werte zu verteidigen.“ (S.14)

Der Verfassungsschutz versteht sich selbst als „Frühwarnsystem“ und „unverzichtbaren Bestandteil der wehrhaften Demokratie.“ Kontrolliert wird der Verfassungsschutz von einer Fachaufsicht im Innenministerium und dem Bundestag durch ein parlamentarisches Kontrollgremium.

Der Verfassungsschutz versteht sich selbst auch als Aufklärer der Bevölkerung: „Die freiheitliche demokratische Grundordnung kann nur dauerhaft bewahrt werden, wenn sich die Gesellschaft inhaltlich mit den verschiedenen Ausprägungen des Extremismus auseinandersetzt. Eine wichtige Aufgabe des Verfassungsschutzes stellt daher die fundierte Aufklärung und Informationsvermittlung über Art und Umfang extremistischer Bedrohung dar.“ Für Rechts- und Linksextremisten gibt es Aussteigerprogramme, entsprechende Kontakte sind im VS-Bericht aufgeführt samt Telefonnummern (S.20/21).

Im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr)
BfV-Präsident Thomas Haldenwang vor dem Kontrollgremium
Für 2019 hat das Bundeskriminalamt (BKK) insgesamt 41.177 (2018:
36.062) politisch motivierte Straftaten registriert. Ungefähr ein Drittel davon sind „Propagandadelikte“ und 6,9 Prozent sind der politisch motivierten Gewaltkriminalität zuzuordnen.

Mehr als 20.000 Straftaten wurden dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität–rechts“ zugeordnet, etwas weniger als 10.000 dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität–links“, mehr als 6.000 Straftaten aus dem Bereich politisch motivierte Kriminalität konnten nicht zugeordnet werden.

Der VS-Bericht sagt auch, nach welchen Kriterien ausgewählt wurde: „Bei diesen Straftaten gab es Anhaltspunkte dafür, dass sie darauf abzielten, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung prägend sind.“

Bei den Straftaten mit rechtem und rechtsextremistischem Hintergrund gab es zwei Tötungsdelikte (2018 keine). Körperverletzungen sind um 157 Delikte zurückgegangen auf 2019 nunmehr 781. Um fast 1.500 Straftaten angestiegen sind die Propagandadelikte auf 13.988 Straftaten. Fremdenfeindliche Gewalttaten sind um über 15 Prozent zurückgegangen. Später wird der Bericht noch darauf eingehen, warum das nach Meinung der Autoren so ist. Auch „Gewalttaten von Rechtsextremisten gegen Linksextremisten oder vermeintliche Linksextremisten“ sind 2019 geringfügig auf 75 Fälle zurückgegangen.

Massiver Anstieg linker Gewalt gegen Polizisten

Der VS-Bericht registriert auch Straftaten mit linkem und linksextremistischem Hintergrund. Hier gab es einen eklatanten Anstieg um 39,5 Prozent auf 9.849 registrierte Straftaten. Etwas mehr als tausend davon waren Gewalttaten (2018 waren es 1.340). Die Gewalttaten zeichnen hier insbesondere dadurch aus, dass sie sich auch zu einem hohen Anteil gegen Polizisten richten. Die Zahl der „Gewalttaten gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche Rechtsextremisten“ ist in etwa vier Mal so hoch, wie andersherum. Bei linken und linksextremen Gewalttaten stieg die Zahl der „Gewalttaten gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ um 85,1 Prozent auf 385 Straftaten. Sachbeschädigungen erhöhten sich gegenüber 2018 um weit über 1.000 Fälle auf nunmehr 3.520 Fälle. Berlin führt die Länder mit den meisten linken und linksextremen registrierten Delikten an.

Wahrheit in Datenmenge vergraben
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019: Seehofers wattierte Wahrheit und die Tabellenkrake
Kommen wir zu den über 50 Seiten Rechtsextremismus im VS-Bericht und damit zu den Details dieses Extremismus und zur Interpretation und Einordnung durch die Autoren im Verfassungsschutz. Rechtsextremismus wird da folgendermaßen definiert:

„Die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse entscheidet nach dieser Auffassung über den Wert eines Menschen. Rechtsextremisten ordnen diesen Kriterien auch die Menschen- und Bürgerrechte unter und stehen deswegen im fundamentalen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

Bei den Linksextremisten wird es später heißen: „Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. An deren Stelle soll ein kommunistisches System beziehungsweise eine „herrschaftsfreie“, anarchistische Gesellschaft treten – je nach ideologischer Ausrichtung mit dem Sozialismus als Übergangsphase.“

Weiter basiert der Bericht offensichtlich auf der irrigen aber politisch gewollten Annahme, dass die Massenzuwanderung ein Phänomen des Jahres 2015 war. Rechtsextreme würden sich – und hier zum Erstaunen des VS-Berichts – selbst Jahre nach 2015 radikalisieren und Gewalttaten begehen. 2015 hätte es eine „emotionalisierte Zuwanderungsdebatte“ gegeben. Tatsächlich folgt der VS-Bericht hier der Merkel-Line, die Massenzuwanderung quasi als Ausrutscher des Jahres 2015 betrachtet getreu des Merkel-Mottos: „Jetzt sind sie nunmal da.“ Und ignorierend, dass beispielsweise die auch unter deutscher Federführung entworfenen Flucht- und Migrationspakte der UN und ihre Vorläufer massive Zuwanderung nach Deutschland und Europa nach wie vor massiv befördern.

Abnehmende Kampagnenfähigkeit

Der VS-Bericht zeigt sich auch an anderer Stelle nicht nur erstaunt, sondern auch in besonderem Maße naiv. So würden von Ausländern verübte Gewalttaten in der rechtsextremen Szene für eine „große und emotionale Resonanz“ sorgen. Also wohlgemerkt laut VS-Bericht nur dort und nicht in der Bevölkerung. Und diese Emotionen würden wiederum zu Reaktionen bei den Rechtsextremen führen. So bei einem Tötungsdelikt an einem Kind durch einen Ausländer im Hauptbahnhof von Frankfurt und einem tödlichen Schwertangriff eines Ausländers in Stuttgart. Steht da tatsächlich so auf Seite 47.

Im Giftschrank beim Verfassungsschutz:
Antisemitismus auch in der Mitte der islamischen Gemeinden
Rechtsextremisten würden Morde wie den an einem Deutschen durch Ausländer in Chemnitz dazu nutzen, „die gesellschaftliche Betroffenheit über die Tat“ zu missbrauchen „um asyl- und fremdenfeindliche Positionen in der demokratischen Mehrheitsgesellschaft zu verbreiten und verankern.“ Als Beleg wird ein NPD-Funktionär zitiert und die extremistische Partei „Die Rechte“.

Und obwohl diverse rechtsextreme Parteien und ihre Vertreter zitiert werden und als Belege für Aussagen herhalten, befindet der VS-Bericht, dass deren Personenkreis verschwindend gering geworden ist ebenso, wie „die fortgesetzt schwachen Wahlergebnisse (…) den Bedeutungsverlust rechtsextremistischer Parteien“ untermauern und „Indiz ihrer abnehmenden Kampagnenfähigkeit“ sind.

Die Zunahme des Rechtsextremismus im VS-Bericht basiert fast ausschließlich auf der Beobachtung des Flügels der AfD und deren Jugendorganisation seit 2019. Hier ist eine hohe vierstellige Zahl von Verdächtigen einfach via AfD-Flügel neu hinzugenommen worden. Wer Sätze wie die folgenden liest, kann sich ein Bild machen, auf welchem niedrigem intellektuellen und auch analytischen Niveau der bundesdeutsche Verfassungsschutz heute unterwegs ist:

„Rechtsextremistische Akteure und Gruppierungen nutzen das Internet zur Informationsvermittlung, Meinungsbildung und Vernetzung. Dazu gehört auch eine im Internet um die Meinungshoheit wetteifernde Vielzahl von ‚Influencern’ und Trollen’“. Dann werden alternative Medien dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet: „In der Auseinandersetzung um die Diskurshoheit kreieren Rechtsextremisten zum einen eine ‚alternative’ mediale Öffentlichkeit mit ‚alternativen’ Nachrichtenseiten und Blogs.“

Noch deutlicher heißt es und als indirekte Drohung Richtung sämtlicher alternativer Medien, insbesondere gegen solche Akteure, die sich partout noch nicht freiwillig als Rechte, Rechtspopulisten oder Rechtsextreme verstehen wollen:

„Charakteristisch und zugleich neu ist die Entwicklung, dass sich sowohl Rechtsextremisten, Rechtspopulisten als auch Provokateure, die sich politisch nicht positionieren, auf einer Aktionsplattform innerhalb eines inhomogenen Milieus treffen und gemeinsam agitieren.“

Humor und Satire wären Mittel der Wahl der Rechtsextremen im Internet um Rechtsextremismus „in den vorpolitischen Raum“ zu transportieren. Erstaunlich am VS-Bericht ist auch, dass man sich seitenweise mit rechtradikalen Splitterparteien beschäftigt, von denen man zuvor noch schrieb, sie hätten eigentlich eine rückläufige bis überhaupt gar keine Bedeutung mehr.

Die AfD im Visier

Im letzten Teil zum Rechtsextremismus kommt der Bericht dann zu den neuen Beobachtungsobjekten (Verdachtsfälle) AfD-Flügel und der AfD-Jugendorganisation. Da es keine Vereins- oder Mitgliederstruktur gibt, muss der VS-Bericht die Zahl der Anhänger innerhalb der AfD irgendwie schätzen und kommt dabei auf etwa 7.000 Personen, sich stützend auf Aussagen von Flügelvertretern. Also sind es eventuell viel weniger, bedenkt man, dass eben diese Vertreter an einer hohen Zahl natürlich interessiert sind, um ihre Rolle innerhalb der AfD zu stärken.

Wer dann liest, auf welcher weiteren VS-Investigativgrundlage diese Einordnung basiert, der staunt und kommt zum Schluss, da hätte man auch bei Sendungen von Plasberg, Illner, Will und Maischberger um Zitatezettelkästchen bitten können als Belege und es wäre qualitativ das Gleiche dabei herausgekommen:

„Das durch den „Flügel“ propagierte Politikkonzept ist auf Ausgrenzung, Verächtlichmachung und letztlich weitgehende Rechtlosstellung von
Migranten, Muslimen und politisch Andersdenkenden gerichtet.“

Keine Transparenz
Polizeiliche Kriminalitätsstatistiken (PKS) 2019: Straftaten von Zugewanderten besorgniserregend hoch
Intellektuell etwas anspruchsvoller geht es weiter im VS-Bericht: Ein ethnisch-homogenes Staatsvolksverständnis bilde den Dreh- und Angelpunkt im politischen Denken des „Flügels“.“ Wo aber der Bundestag selbst intensiv und durchaus kontrovers den Begriff „Volk“ bzw. „Rasse“ debattiert, da verschwimmen bereits die Grenzen des Sagbaren und Unsagbaren, des Debattier- und nicht Debattierfähigen. So fällt dann auch der Bericht über den Flügel kurz, dünn und knapp aus, jedenfalls gemessen am so weitreichenden Anwurf und der Aufnahme im Bericht. Gleiches gilt für die Jugendorganisation, welcher der VS-Bericht sogar explizit bescheinigt, sie hätte auf Vorwürfe des VS reagiert und diese bereits intern brav beseitigt.

Wer liest, was der Verfassungsschutz hier bereit war, an Vorwürfen gegen diese Gruppen innerhalb der AfD öffentlich zu machen, kommt nicht umhin, diese als Grundlage der Beobachtung bzw. Aufnahme in den Bericht als dünn zu bezeichnen. Der Identitären Bewegung wird hier noch mehr Raum gegeben als dem AfD-Flügel. Der aber wird mit tausenden Personen dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet und als Begründung genommen, im VS-Bericht vom Rechtsextremismus als größte Gefahr für die Verfassung zu sprechen.

Linksextremismus: Neues aus dem Uni-Seminar

Kommen wir zum Linksextremismus, der im Bericht selbst eine deutlich größere Rolle spielt als in den Verlautbarungen des Innenministers, wo er in der Benennung der größten Gefahren für unser Land nicht einmal vorkommt.

Die Hinleitung zu den konkreten Gruppen gleicht im VS-Bericht gleich absatzweise dem Widerkäuen der Marxismustheorie wie aus dem Uni-Seminar. Diese Passage mündet in einem den Linksextremismus erklären wollenden Satz: „Der „Kapitalismus“ als „Wurzel allen Übels“ sei unvereinbar mit der Vorstellung einer auf Freiheit und Gleichheit aller Menschen beruhenden Gesellschaft.“

Nach Fakten sieht es im Weiteren so aus: „Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten hat im Jahr 2019 erheblich zugenommen.“ Sachbeschädigungen und Brandstiftungen haben sich mehr als verdoppelt. Eine erhebliche Zahl der Delikte von Linksextremisten richteten sich gegen AfD-Mitglieder oder Sympathisanten, insbesondere wohl gegen solche, die vom VS-Bericht neu in die Liste der Extremisten und Terroristen aufgenommen wurde (gemäß Rubrizierung): „Zahlreiche verletzte Personen und ein geschätzter Sachschaden in dreistelliger Millionenhöhe  sind die Folgen linksextremistischer Straf- und Gewalttaten in Deutschland 2019.“

Hat sich der interessierte Leser über das Kapitel Rechtsextremismus- und terrorismus bis hierhin durchgearbeitet, stellt er zunächst fest, das es offensichtlich keinen Linksterrorismus in Deutschland gibt. Hier heißt es in der Rubrizierung lediglich Linksextremismus. Dieser wird in seinem Wollen und seiner Konsequenz vom VS-Bericht so erzählt: „Die notwendige Überwindung des „Kapitalismus“ könne nicht durch politische Reformen, sondern nur durch einen Umsturz der bisherigen Staats- und Gesellschaftsordnung erfolgen.“

Linke Gewalt gegen Polizisten

Alles rechts?
Die verzerrte Antisemitismus-Statistik
Und weiter: „In der Überzeugung der „strukturellen“ und „repressiven Gewalt des kapitalistischen Systems“ selbst eine „revolutionäre Gewalt“ entgegensetzen zu müssen, begingen vor allem Autonome eine Vielzahl schwerer Gewalttaten. In der direkten Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner, aber auch mit der Polizei, war bei autonomen Gewalttätern nur eine geringe Hemmschwelle festzustellen.“

So geht es dann seitenweise weiter. Unbenommen dessen, dass wir ein Rechtsextremismusproblem haben, zeigt der VS-Bericht einen eklatanten Unterschied in der Schilderung der Delikte, was es dann noch einmal unverständlicher macht, dass dieser Linksextremismus nicht mindestens gleichwertig, wenn nicht folgerichtig an erster Stelle der Verlautbarung des Bundesinnenministers zum VS-Bericht stehen müsste. Der Schwachpunkt des VS-Berichts liegt in dieser politisch wohl gewollten Diskrepanz.

Interessant ist die unterschiedliche Bewertung der Gewaltbereitschaft. So werden über 25.000 Linksextremisten als nicht gewaltbereit eingestuft gegenüber etwas mehr als 9.000 Gewaltbereiten. Hier stehen die 9.000 aber am Anfang der Tabellen, während sie bei den Rechtsextremen erst hinterher abgezogen werden. Nein, der Bericht lügt nicht. Aber er ist bisweilen schlau und hilfsbereit seinem politischen Arbeitgeber gegenüber.

Wie sich Journalisten manipulieren lassen

Was ebenfalls zu denken geben sollte, ist, was im Rahmen der Vorstellung des VS-Berichts auf der Bundesspressekonferenz geschah, wo Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldewang neben den im Bericht erwähnten Teil-Organisationen der AfD auch auf die Gefährlichkeit solcher Akteure wie „das rechtsradikale „Institut für Staatspolitik“ des Verlegers Götz Kubitschek ebenso verweist, wie auf das Magazin Compact, die der Verfassungsschutz „inzwischen alle als rechtsextreme Verdachtsfälle“ führen würde.

Der Spiegel zitiert Haldenwang: „Diese und weitere Vertreter der „Neuen Rechten“ seien „Superspreader von Hass, Radikalisierung und Gewalt“. Für den Spiegel ebenso wie für Haldenwang spielt es dabei keine Rolle, dass diese beiden Personen und Organisationen allerdings überhaupt nicht im Bericht auftauchen. Der Spiegel wählt diesen Satz von Haldenwang sogar als Überschrift für einen Artikel zum Verfassungsschutzbericht 2019: „Die Superspreader von Hass, Radikalisierung und Gewalt.“ So funktioniert Journalismus 2020.

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