Versuchen wir mal es mit unangemessener Nüchternheit zu formulieren: Beim gesamten Familiennachzug, beim schon gewesenen und noch kommenden, entfallen die für Asylbewerber sonst gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen auf ansteckende Krankheiten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für Asylbewerber zuständig, aber nicht für den Familiennachzug, der wird vom Auswärtigen Amt erledigt. Und das Auswärtige Amt vermeldet aktuell nicht weniger als das:
„Nach § 62 AsylG sind Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung zu dulden. (…) Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, können der Regelung nur unterfallen, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen.“
Im Klartext heißt das: Wenn uns die Landesaufnahmebehörde des Landes Niedersachsen mitteilt, … :
„Damit sichergestellt ist, dass alle Asylbegehrenden diese Untersuchung wahrnehmen, ist der Nachweis dieser Untersuchung eine wichtige Voraussetzung im weiteren Verfahren. Es ist somit nicht möglich, dass die Asylbegehrenden ohne Erstuntersuchung in eine niedersächsische Kommune verteilt werden.“
… dann ist das quasi bedeutungslos geworden, wenn der Familiennachzug in die dezentrale Unterbringung davon nicht betroffen ist, wie wir der Auskunft des zuständigen Auswärtigen Amtes entnehmen können. Offensichtlich in Ermanglung weiterer Informationen wird uns lapidar mitgeteilt, wir sollen uns doch bitte „am besten an die für Ihr Bundesland zuständige Gesundheitsbehörde!“ wenden.
Da sich nun aber illegal aufhaltende Ausländer zwangsläufig der Untersuchung entziehen und der Familiennachzug überhaupt nicht nach dem Infektionsschutzgesetz zur Erstuntersuchung erscheinen muss, dann wird auch unsere Nachfrage nach Versäumnissen an Asylbewerbern auf dem Gipfel der Massenzuwanderung völlig unerheblich.
Dennoch haben wir nachgefragt und von der niedersächsischen Landesaufnahmebehörde erfahren, dass das Land zwar „zu den Hochzeiten des Flüchtlingszuzugs im Herbst und Winter 2015/2016“ dafür Sorge getragen hat, dass „die vorgesehenen Verfahrensabläufe grundsätzlich eingehalten worden sind“, aber dies konnte nicht im vollen Umfang möglich gemacht werden. Die Vielzahl der Einrichtungen und Notunterkünfte hätte das verhindert. Konkret schreibt man uns:
„Zu dieser Zeit standen die notwendigen Personal- bzw. technischen und medizinischen Ressourcen nicht immer hinreichend kurzfristig zur Verfügung.“
Zwar seien die Untersuchungen, die tatsächlich durchgeführt wurden, dokumentiert, aber „Eine Auswertung dazu ist allerdings technisch nicht möglich. Somit kann ich Ihnen die gewünschten Zahlen leider nicht liefern.“ Abschließend bestätigt die Landesaufnahmebehörde, dass der Nachzug von Angehörigen weder nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes noch vom Asylrecht beurteilt wird.
Das alles ist dann aber leider komplett sinnlos geworden, kann niemanden mehr beruhigen, wenn der dezentral untergebrachte Familiennachzug nicht nach Infektionsschutzgesetz §36 Absatz 4 oder Asylverfahrensgesetz §62 behandelt wird. Überspitzt gesagt: Wenn ein Jürgen Trittin bei Maischberger emotional von „in Lagern internierten Kindern“ berichtet bzw. warnt, dann kann man ihm ab heute entgegnen: Aber genau das wäre leider noch das Beste in Deutschland zum Wohle des Kindes! Denn wäre das Kind tatsächlich dezentral untergebracht, käme es dann noch in einen deutschen Kindergarten, dann wäre die Wahrscheinlichkeit dort wohl höher zu erkranken, da sich dort aufhaltende Familiennachzügler eben nicht den Erstuntersuchungen in den ersten zwei Tagen stellen mussten. In den zentralen Unterbringungen ist 2018 aber nach Auskunft der Landesbehörde gewährleistet, dass ansteckend Erkrankte schnell isoliert und nach besten Wissen medizinisch versorgt wären, was 2015 und 2016 möglicherweise ebenfalls nicht gewährleistet gewesen wäre.
Bundes- und Landesbehörden und Kommunen – die Zuständigkeiten und Fürsorgepflichten sind auf eine Weise verschachtelt, die eine möglichst lückenlose Überwachung der Einhaltung von Infektionsschutzgesetzen zweifelhaft erscheinen lassen. Jedenfalls muss hier zukünftig deutlich mehr Aufwand betrieben werden, als bei beispielsweise grotesk umfangreichen Hygieneüberwachungen in der Kneipe nebenan, wenn die einen kleinen Snack anbieten wollen. Der Staat, das Auswärtige Amt oder welche Behörde auch immer, muss lückenlos gewährleisten und überwachen lassen, dass Erstuntersuchen auch beim Familiennachzug durchgeführt werden gemäß der geltenden Infektionsschutz- und Asylgesetze. Wenn die Paragraphen das nicht hergeben sollten, weil dort explizit von Untersuchungen bei Sammelunterbringung gesprochen wird, dann müssen eben neue bzw. schärfere Gesetze erlassen werden. Und zwar in einem Tempo, das dem kommenden Familiennachzug zuvorkommt und gleichsam die Durchführung der Maßnahmen mit allen Mitteln gewährleistet. Zum Wohle aller. Übrigens auch der Familiennachzügler.