Tichys Einblick
Recht auf den Kopf gestellt

Neues Antidiskriminierungsgesetz: Polizei der Länder will nicht mehr in Berlin aushelfen

Jörg Radek, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht die Beweislast umgekehrt: Polizisten müssten zukünftig gegen jeden Anwurf ihre Unschuld beweisen.

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„Ich wurde wahrscheinlich diskriminiert“, dieser Satz soll in Berlin zukünftig ausreichen, Mitarbeiter von Behörden und die Polizei in Beweisnot bzw. Beweispflicht zu bringen. Was kommende Woche beschlossen werden soll, nennt sich etwas umständlich Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dort steht, dass es am beschuldigten Beamten läge, den angezeigten Verstoß zu widerlegen. Bundesweit wäre das dann eine Art Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.

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Auch Verbänden soll es im Rahmen einer Verbandsklage zukünftig gestattet sein, Rechte eines mutmaßlich Betroffenen einzuklagen. Die sowieso vom Land Berlin vielfach geförderten Nichtregierungsorgansiationen (NGOs) dürften dann per Gesetz auch noch die Hand beißen, die sie füttert. Stellt das Gericht dann tatsächlich Verstöße fest, winkt auch noch eine finanzielle Entschädigung.

Jörg Radek, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht hier die Beweislast umgekehrt: Polizisten müssten also zukünftig gegen jeden Anwurf ihre Unschuld beweisen. Der Landesverband des GdP aus Hamburg spricht jetzt sogar laut Berliner Zeitung von „einem politisch motivierten Misstrauensvotum gegen die Polizei“ und die Hamburger fordern, so lange keine Beamten mehr nach Berlin zu entsenden – und Einsätze mit Unterstützungsersuchen gibt es dort genug – bis diese Regelung von Gerichten kassiert worden ist. In Berlin will Polizei von außerhalb also nicht mehr arbeiten bzw. den Berliner Kollegen aushelfen.

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Neben den Hamburgern kritisieren weitere Landesverbände das neue Berliner Gesetz bzw. den Entwurf. So fordert die Gewerkschaft aus Sachsen-Anhalt wie die aus Baden-Württemberg kategorisch: „Keine Polizeikräfte nach Berlin!“ und auch Nordrhein-Westfalens GdP erklärt: „Sollte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form verabschiedet werden, muss genau geprüft werden, ob Kolleginnen und Kollegen aus NRW zukünftig noch zu Einsätzen nach Berlin entsandt werden sollten.“

Der Berliner CDU-Fraktionschef Burkard Dregger kritisierte den Gesetzentwurf schon im Herbst 2019 gegenüber dem Tagesspiegel scharf. Er hielt das geplante Gesetz schlicht für überflüssig. Damals sagte er auch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Der Skandal daran ist, dass die einzigen, die diskriminiert werden, die Berliner Landesbeamten sind.“ Für Dregger war der Entwurf selbst schon eine pauschale Diskriminierung. Weiter befürchtete er ein „Bürokratie- und Rechtsverfolgungsmonster.“

Interessanterweise – TE hatte dazu bereits berichtet – würde dieses Gesetz auch da greifen, wo sich beispielsweise Teilnehmer der so genannten Hygienedemonstrationen diskriminiert fühlten. Die Vorwürfe, hier vielfach übergriffig gewesen zu sein oder nicht verhältnismäßig agiert zu haben, steht ja im Raum. Kann es also sein, dass in der aktuellen Corona-Krisenlage die rot-rot-grüne Regierung mit ihrem Gesetz einer Klientel das Wort redet, die sie eigentlich so gar nicht unterstützen will? Das wäre tatsächlich ein schöner Treppenwitz in diesem bemerkenswerten Vorgang.

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Nun sind Diskriminierungsvorwürfe und ist Diskriminierung durch Beamte selbst allerdings keine Erfindung der Berliner Senatsregierung. Beispielweise die Springer Fachmedien befanden schon 2016 in einer Zusammenfassung zum „Handbuch Diskriminierung“, dass es die Organisationsstruktur der Polizei selbst sei, die ursächlich verantwortlich sei für eine „Unfähigkeit, mit Fremdheit positiv umzugehen.“ Diskriminierung und Rassismus bei Beamten sei demnach nicht eine bloß individuelle oder institutionelle Konstante, sondern basiere auf einer kollektiven Angst vor „gefährlicher Fremdheit“.

Solche und weitere Arbeiten waren sicher die Blaupausen für diesen Gesetzentwurf. Und eine berechtigte Frage könnte hier lauten, inwieweit das nicht selbst bereits im Gewand der Wissenschaftlichkeit getarnte Diskriminierungen sind. Denn wer beispielsweise, wenn nicht die Polizei, könnte einschätzen, bei welchen Personengruppen eine besondere Obacht angebracht ist? Schwarzafrikaner in bestimmten Berliner Parks sind nun einmal großteils – und durch etliche Einsätze schlussendlich auch erwiesenermaßen – zum Zwecke des Drogenhandels dort unterwegs.

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Hier geht es dann also auch nicht um eine Angst vor einer Fremdheit, sondern um einen vielfach begründeten Anfangsverdacht, wenn sich Afrikaner beispielsweise im Görlitzer Park aufhalten- möglicherweise sogar noch in extra von der Parkverwaltung für sie angelegten Sicherheitszonen für Dealer, wenn sie sich also selbst schon als Drogenhändler zu erkennen geben auch gegenüber ihren Kunden, denen dann die Suche nach dem nächsten farbigen Helfer erleichtert wird dank rosa Farblinien auf den Gehwegen, TE hatte auch darüber berichtet.

Der eine oder andere wird sich im Zusammenhang mit den massenhaften sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen Silvester auf der Kölner Domplatte auch noch an den polizeiinternen Begriff „Nafri“ erinnern, eine Abkürzung für Nordafrikanische Intensivtäter. Nafri wurde damals beispielsweise als Abkürzung im Funkverkehr benutzt und später massiv als Diskriminierung ausgelegt. Was allerdings soll Polizei am Funkgerät sagen, wenn es schnell gehen muss und wenn eine bestimmte Klientel mit ihrem aggressiven Verhalten erfahrungsgemäß in bestimmten Situationen hochverdächtig ist?

Ja, auch das ist präventive Polizeiarbeit, auch wenn hier sicher ein Grenzbereich erreicht ist. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft äußerte sich damals zu den Vorwürfen allerdings aufreizend nüchtern: „Wenn eine nordafrikanische Person in Verdacht steht, eine Straftat zu begehen, ist sie ein Nafri.“ Das sei nicht rassistisch oder gar als Schimpfwort zu verstehen. Hier wurde von ihm allerdings nicht bedacht, das sich so ein Begriff verselbstständigen kann auch innerhalb der Polizei.

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