Tichys Einblick
"Ehrenmord" in Paderborn:

Mit 14 in Syrien verheiratet und misshandelt, in Deutschland vom Ehemann getötet

Ein 29-Jähriger Syrer soll seine 20-jährige Frau bestialisch mit „multiplen Schnitt- und Stichverletzungen“ getötet haben. Die ersten zwei von drei Kindern bekam sie mit 15 Jahren. Die Ehe wurde in Deutschland nicht annulliert. Der Fall macht deutlich, was "Familiennachzug" bedeuten kann.

Symbolbild

imago Images

Das Leben der jungen Frau endete vor der Tür des Paderborner Hauses, in dem die Familie eine Wohnung angemietet hat, auf dem Beifahrersitz eines Volkswagen Golf, wo der Leichnam der Frau von Beamten der Kreispolizeibehörde Paderborn gefunden wurde.

Der mutmaßliche Täter und Ehemann selbst war es, der nach der Tat am 3. November 2020 um 23:10 Uhr die Notrufnummer wählte und die Beamten laut Polizeibericht aufforderte, zu einer bestimmten Anschrift zu kommen. Zehn Minuten später erneut ein Anruf, dieses Mal wird der Anrufer konkreter und erklärt, seine Frau getötet zu haben. Die Beamten fahren los und finden das Opfer blutüberströmt im Auto.

Die Bild-Zeitung titelte am Folgetag in Großbuchstaben: „SYRER SCHNITT FRAU KEHLE DURCH“ und zeigt eine offensichtlich von einem Balkon herunter fotografierte Aufnahme einer nächtlichen Szene unter gelbem Straßenlaternenlicht, wo drei Polizisten eine Person am Boden fixieren. Kommentar der Zeitung: „Hier liegt ein Frauenmörder“. Der Syrer soll vor der Tat geglaubt haben, die Frau hätte seine Ehre beschmutzt. Die Staatsanwaltschaft Paderborn beantragt Haftbefehl wegen Mordes.

„Nur eine Frau“
Maischbergers Dokudrama über einen Ehrenmord in Deutschland
Die Polizisten, welche die ermordete Frau fanden, sind beruflich einiges gewöhnt, aber, so ein Pressesprecher der Paderborner Polizei, Fachleute für die psychologische Betreuung sind für jeden Beamten zuständig und auch, wenn diese sich nicht eigeninitiativ melden, sind Kollegen angehalten, Auffälligkeiten zu beachten und ggf. einzuwirken, dass betroffenen Polizisten nachbetreut werden.

Eine weiteres erschreckendes Detail ist das junge Alter der Mutter. Die Ehe wurde geschlossen, als sie ein Mädchen von 14 Jahren war. Die Syrerin soll später im Rahmen des Familiennachzugs legal nach Deutschland eingereist sein. Die drei Kinder werden seit der Tatnacht vom Jugendamt betreut.

Welches grundsätzliche Dilemma sich hinter dieser schrecklichen Tat verbirgt, ist in Deutschland schon länger bekannt, mit Unkenntnis kann sich hier niemand aus der Verantwortung stehlen. Bereits Anfang 2019 schrieb unter anderem die Frankfurter Rundschau, dass sich bei deutschen Behörden immer wieder Migranten/Flüchtlinge vorstellen würden, die mit mehreren Frauen verheiratet wären, manche davon noch minderjährig. Zum damaligen Zeitpunkt gab es darüber nicht einmal Statistiken.

TE fragte dazu ebenfalls beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach. Ergebnis: Das Bamf sieht sich nicht zuständig, andere offensichtlich ebenfalls nicht. Ein Sprecher schreibt uns: „Der Ehegattennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines Aufenthaltstitels sein muss, liegt nicht in Zuständigkeit des Bundesamtes, sondern erfolgt grundsätzlich im Rahmen des regulären Visumsverfahrens. Hierzu müssen die Familienangehörigen bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag stellen. Nach der Ankunft in Deutschland muss bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.“

Jedenfalls sollen etliche dieser Paare mit minderjährigen Frauen auch gemeinsame Kinder haben. Eine Sprecherin des Bamf sagte 2019 gegenüber der Zeitung: „Wenn die Ehefrau minderjährig ist, wird immer das Jugendamt eingeschaltet, dass dann entscheidet, ob die Familie zusammenbleibt oder nicht.“

Aber auch hier haben bereits von Asylberwerbern und ihren deutschen Anwälten angerufene Gerichte den Einflussbereich des Jugendamtes eingeschränkt: Das Oberlandesgericht Bamberg beispielsweise hatte im Mai 2018 entschieden, „dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort einer 15-Jährigen Syrerin entscheiden dürfe, die als 14-Jährige mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war.“

Im Zweifel muss die Minderjährige dann offenbar eben auch unter der „Obhut“ des Amtes im Ehebett gefügig bleiben und ihrem Ehemann weitere Kinder gebären.

Die Details zum Fall der ermordeten Syrerin aus Paderborn wird erst der Prozess selbst offenbaren, aber schon jetzt muss hier leider ein Versagen der Behörden des Aufnahmelandes Deutschland angenommen werden.

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Die unheilige Familie
Hierzu muss man wissen: Ehepartner, in der Regel sind es Ehefrauen, die Familiennachzug beantragen, müssen dafür nicht einmal Grundkenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen. Das bedeutet allerdings, dass sie in Deutschland aufgrund der Sprachbarriere sprichwörtlich auf Gedeih und Verderb von ihrem Ehemann abhängig sind und sich dementsprechend in Notlagen kaum selbstständig an Behörden wenden können. Zwar dürfen grundsätzlich nur volljährige Ehefrauen via Familiennachzug einreisen, aber auch hier macht Deutschland Ausnahmen, wie wiederum eine Sprecherin des Bamf schon Anfang 2019 bestätigte: Ausnahmen „zur Vermeidung einer besonderen Härte.“

Einer der mit dem Fall betrauten Paderborner Oberstaatsanwälte ist kurzfristig bereit, TE am Telefon Auskunft zu erteilen, kann aber letztlich nichts wirklich Erschöpfendes berichten, es werde noch intensiv ermittelt.

Der Täter hat einen Aufenthaltsstatus als Flüchtling gehabt.
Die Ehe wurde geschlossen, als die Frau 14 Jahr alt war.
Die Zwillinge der zwanzigjährigen Mutter sind fünf Jahre alt. (Die Frau wurde demnach als 14-Jährige vom damals 24-Jährigen in Syrien geschwängert, also müsste man hier wohl von Missbrauch einer Minderjährigen sprechen).
Der Mann soll in Deutschland einer irgendwie gearteten Tätigkeit nachgehen.

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