Tichys Einblick
„Mechanismus für verpflichtende Solidarität“

Das Asylkonzept der EU-Kommission ist eine Mogelpackung

Die EU-Kommission sagt den Staaten: Wer nicht will, kann ja abschieben. Aber wenn sie das nicht umsetzen können, was sehr wahrscheinlich ist, sollen sie eben doch Zuwanderer aufnehmen. Letztlich ist das Ziel die Legalisierung bisher illegaler Einwanderung.

imago Images

Der Spiegel-Journalist Maximilian Popp befindet, dass der Reformvorschlag der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen zum Asylrecht die Genfer Konventionen „faktisch außer Kraft“ gesetzt hätte.

Diese Interpretation allerdings ist ideologisch. Warum? Es fängt schon damit an, dass hier durchgehend von „Flüchtlingen“ die Rede ist, während die Mehrheit der Asylanträge der ab 2015 in Massen und großteils illegal nach Europa und Deutschland kommenden Migranten abgelehnt wurde.

Das Asylrecht ist faktisch zu einem Asylantragsrecht mit Bleiberecht geworden: die Asylantragstellung Standardvorgang illegaler Zuwanderung. Sie steht am Beginn der individuellen Einwanderung von jedermann. Zurückgewiesen wird so gut wie niemand, bleiben darf fast jeder. Es gibt Dutzende von Aufenthaltstiteln die wirksam werden, so der Asylantrag fast schon erwartungsgemäß abgelehnt wird. Das weiß auch Spiegel-Redakteur Popp.

Die Asyl- und Migrationspolitik der EU-Kommission hat im Wesentlichen vor allem ein Ziel: Die Legalisierung einer anhaltenden illegalen Einwanderung und der Ausweitung besagter Aufenthaltstitel hin zu so etwas wie einem generellen Einwanderungsrecht in die EU, also mehrheitlich nach Deutschland.

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Die Asylreform ist aber noch mehr: Die EU-Kommission macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen der Flucht- und Migrationspakte der UN. Sie gilt es durchzusetzen, das ist der Auftrag, den von der Leyen quasi stellvertretend für die deutsche  Kanzlerin angenommen hat. Es geht um nicht weniger als darum, die Illegalität der anhaltenden Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen in legale Zuwanderung umzuwandeln, also darum, Merkels unter dem Begriff „humanitärer Imperativ“ gedeckelten Rechtsbruch von 2015 nachträglich zu legalisieren und Einwanderung in die EU in einem bisher nicht gekannten Maße zu ermöglichen.

Zuwanderung soll nicht mehr gesteuert, geschweige denn nach geltendem Asylrecht limitiert, sie soll zukünftig breitflächig ermöglicht und verwaltet werden. Was schlägt die Kommission vor, worüber beratschlagen die Regierungsvertreter der EU-Staaten aktuell und was soll das EU-Parlament verabschieden?

Weil die Verteilung von Asylantragstellenden nach festen Quoten nicht funktioniert, sollen sich die EU-Staaten freiwillig gegenseitig helfen dürfen. Also so eine Art Massenzuwanderung der Willigen. Aber auch das ist eine Mogelpackung: Denn – so die Vorstellung im Konzept der Kommission – sollte ein Land unter Druck geraten, kann es einen dann neu eingeführten „Mechanismus für verpflichtende Solidarität“ auslösen, dem alle EU-Staaten folgen müssen.

Dieses Konzept für eine Asylreform ist eine gigantische Mogelpackung. Denn was heißt das eigentlich? Mittels dieses „Mechanismus für verpflichtende Solidarität“ kann jederzeit der Ernstfall ausgelöst, also die Quote aktiviert werden, die zuvor kaum einer wollte – weswegen die Freiwilligkeit zunächst im Konzept steht. Aber auch die ist dadurch natürlich hinfällig.

Wer sich bis hierher noch gewundert hat über die schnelle Absage des österreichischen Bundeskanzlers an diese Pläne noch vor der Gesprächsrunde der Staaten, der weiß nun warum: Das Ansinnen ist ja an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Noch dazu, wo das Hauptproblem oder der wichtigste Lösungsansatz, nämlich die EU-Grenzsicherung gar nicht mehr im Mittelpunkt stehen soll.

Aber es geht noch weiter: Wenn nun per „Mechanismus für verpflichtende Solidarität“ der Zwang zur allgemeinen Aufnahme ausgerufen wurde, sich aber dennoch Länder weigern, Wirtschaftsflüchtlinge als Asylbewerber aufzunehmen, muss der Verweigerer dann anderweitig helfen, dazu gleich mehr.

Interessant ist hier zunächst, dass von der Aufnahme von Asylbewerbern gar nicht mehr die Rede ist, sondern von Migranten mit Aussicht auf einen Schutzstatus. Das macht – jedenfalls aus Sicht der Kommission – natürlich Sinn: Denn die Aufenthaltstitel sind inflationär geworden: Mitarbeiter der Agentur für Arbeit beispielsweise müssen bei der Zuordnung ihrer Klienten mittlerweile aus weit über 50 Aufenthaltstiteln eine Zuordnung vornehmen.

Aber was ist, falls diese EU-Asylreform der Kommission nun als Pull-Faktor zu einer neuerlichen Zuwanderungskrise wie 2015 führt? Daran hat die Kommission natürlich gedacht und einen so genannten Krisenmechanismus erdacht, der geeignet ist, mehr als nur Kopfschütteln zu verursachen. Der schweizerische Sender SRF hat versucht, zu verstehen, wie das gemeint sein kann: „Entweder werden Migranten – auch solche ohne Aussicht auf einen Schutzstatus – aufgenommen oder die Abschiebung einer bestimmten Anzahl abgelehnter Asylbewerber wird übernommen. Diese Abschiebung muss innerhalb von acht Monaten erfolgen. Gelingt das nicht, muss das Land sie aufnehmen.“

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Eine Trickkiste aus feuchtem Pappmaché. Denn zum einen ist jeder abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich einmal ausreisepflichtig. Dann allerdings greifen längst so genannte Duldungen und andere Aufenthaltstitel, die eine Abschiebung verhindern. Sollte so ein Ausweichtitel einmal ausnahmsweise nicht erreicht werden, besteht aber weiter kein Grund zur Sorge, denn dann stellen spezialisierte Anwälte Antrag um Antrag, um Abschiebungen wirkungsvoll zu verhindern so lange, bis das Land die abgelehnten Asylbewerber alleine wegen ihres ausgedehnten Zeitkontos aufnehmen muss.

Was passiert hier also? Die EU-Kommission sagt den Staaten: Wer nicht will, kann ja abschieben. Aber wenn ihr das nicht hinbekommt – was mehr als wahrscheinlich ist – dann müsst ihr eben leider aufnehmen. Der Einbeinige soll also einen dreifachen Rittberger machen, wenn er was zu essen will. Gelingt ihm das nicht, muss er weiter hungern.

Aber es geht noch weiter: Nach über fünf Jahren der wachsenden Erkenntnis, dass die so genannte „Seenotrettung“ vor der libyschen Küste nicht nur ein massiver Pullfaktor ist, sondern zudem noch Menschenleben riskiert und kostet – ansteigend mit der Anzahl der in die EU ausgeschifften Schlauchboot-Passagieren –, möchte die EU-Kommission diese illegale Schleppertätigkeit der Nichtregierungsorganisationen (NGO) jetzt gleich mit in einem Abwasch legalisieren: Die Rettung von in Seenot geratenen Migranten sei eine Pflicht. Und auch hier soll dann anstelle des andauernden Gezerres um die von den NGOs illegal angelandeten Migranten eine Legalisierung stattfinden und auch hier besagter „Mechanismus für verpflichtende Solidarität“ greifen.

Mit anderen Worten: Wer beispielsweise in Italien mit dem von der deutschen evangelischen Kirche finanzierten Schiff Sea Watch 4 ankommt, muss legal aufgenommen werden. Das will das Konzeptpapier einer Asylreform der EU-Kommission.

Natürlich sind auch ein paar der üblichen Willensbekundungen Teil des Konzeptes: So sollen die Herkunftsstaaten unterstützt bzw. Abkommen mit Ländern geschlossen werden, die auf der Einwanderungsroute der Migranten liegen. Von wo auch immer sie herkommen. Oder anders ausgedrückt: Zusätzlich wurde hier noch eine gigantische EU-Entwicklungshilfeaufstockung vorgenommen, ohne dass deshalb vermutlich auch nur ein Migrant weniger käme.

Im Gegenteil: Sollten die EU-Staaten und das Parlament diesem Konzept oder einer auch nur irgendwie verwässerten Version desselben – der vermeintliche Kompromiss ist ja bereits impliziert in jeder einzelnen der maßlosen Forderungen – sollten sie zustimmen, dann treten sie damit eine gigantische Lawine los. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Dann sind die beschwichtigend als freiwillig etikettierten UN-Pakte für Flucht und Migration EU-Gesetz geworden.

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