Im ersten Teil zu diesem Artikel hatte TE Vorgänge im Umweltbundesamt recherchiert, die Anlass zur großer Besorgnis geben. In Teil I aufgezeigt werden konnte, dass das Amt als zentrale Umweltbehörde des Bundesumweltministeriums seit Jahr und Tag Pläne verfolgt und vorantreibt, die darauf abzielen, auf dem Rücken einer grassierenden Weltuntergangsstimmung rund um eine behauptete nahende Klimaapokalypse einen Frontalangriff auf den freien Journalismus, auf eine freie Presse zu führen, welche das Grundgesetz explizit unter seinen Schutz stellt.
TE wird nun hier im Weiteren aufzeigen, dass solche besorgniserregenden antidemokratischen Bestrebungen der Bundesregierung keineswegs Ausrutscher sind, sondern im Gegenteil schon über Jahren aktiv betrieben werden und im Umweltbundesamt eine ihrer aktivsten Einssatzzentralen etabliert haben.
Vorab aber zwei grundsätzliche Fragen: Rechtfertigt die Annahme einer nahenden Klimakatastrophe die Aussetzung der Demokratie, die Gleichschaltung der Presse oder gar die Verfolgung Andersdenkender? Wann werden Notstandsgesetze unvermeidbar – dann, wenn es gilt, einen angeblich drohenden Weltuntergang abzuwenden?
Tatsächlich werden solche und andere Notmaßnahmen nicht nur debattiert, sondern sogar schon ausgerufen, wenn beispielsweise Städte wie Bochum, Kiel, Konstanz und Düsseldorf – auch nach Plänen des Club of Rome – auf der hohen Erregungskurve der Greta-Thunberg-Fridays-For-Future-Bewegung den Klimanotstand („Climate Emergency“) ausrufen und weitere Städte auffordern, es ihnen endlich gleich zu tun.
Vor dem Reichstagsgebäude campieren Aktivisten und Demonstranten, welche die Regierung mit ihrem Camp-In auffordern, jetzt sofort den Klimanotstand in der deutschen Hauptstadt auszurufen. Und das mit einem emotionalen Feuer wie ein Flächenbrand und als ginge es etwa um die Mobilmachung gegen den größten aller Feinde der Menschheit oder gleich gegen die tiefste Dunkelheit an sich.
Die Motivation dahinter ist schnell erzählt: Gegen einen gegenüber der nahenden Katastrophe schwerfälligen demokratischen Apparat sollen Notmaßnahmen ausgearbeitet werden, die über den derzeitigen Stand und die demokratischen Möglichkeiten weit hinausgehen, nur, damit die behauptete Klimaapokalypse noch aufgehalten werden kann. Die Hysterie ist bald schon vergleichbar mit jener um den Untergang der Welt, als viele Menschen in Europa im Mai 1910 davon überzeugt waren, dass der Halleysche Komet die Erde in Kürze zerstören sollte: „Die Medien schürten Massenpanik, die Wissenschaft nur Verwirrung. Postkarten zeugen von den Phantasien jener Zeit – zwischen Untergangsängsten und Ausschweifungen (…) Selbstmorde, Sexorgien, Sakramente.“
Gibt es einen Gradmesser für Hysterie? Oder ist heute doch alles nur gut gemeint rund um diesen neuerlichen Weltuntergang Durchgang eintausendundeins, wenn gerade wichtige westliche Wertvorstellungen über Bord geworfen werden sollen? Taugt unsere lästige Demokratie tatsächlich nicht für den Ernstfall?
Zur Beantwortung dieser Frage kann hier eine Zeugin aufgerufen werden, die in der westlichen Welt in linken/grünen Kreisen längst als Ikone verehrt wird: Naomi Klein. Ein Buch der Kanadierin warnte schon vor Jahren vor einem Demokratie vernichtenden Ungeheuer namens Neokapitalismus. Der deutsche Titel lautet „Die Schock-Strategie: Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus“.
Die heute 49-Jährige Journalistin und Vordenkerin der globalisierungskritischen Bewegung beschreibt in ihrem Weltbestseller, wie bestimmte Kräfte planvoll wirtschaftliche Schocks und militärische Niederlagen nutzen, um mittels antidemokratischer Maßnahmen dauerhaft ihre Unterdrückungsmaschinen zu installieren.
Für die Sozialistin Klein greift hier der „Terror des freien Marktes“, der als Schock-Strategie auch auf Naturkatastrophen folgen kann. Fatalerweise kommt es der Aktivistin nicht in den Sinn, dass der Furor der Klimaapokalyptiker als wirkmächtige Schock-Strategie exakt diesem Muster folgen könnte, wenn schon der Notstand ausgerufen und die freie Presse nun direkt aus dem Umweltbundesamt heraus gleichgeschaltet werden soll.
Wie reagierte Naomi Klein? Sie schrieb eine weitere Streitschrift mit dem Titel: „Entscheidung: Kapitalismus vs. Klima.“
Wäre Klein hier bedingungslos der Argumentation ihrer Recherchen in Schock-Strategie gefolgt, hätte sie ihrem Buch eigentlich folgenden Titel geben müssen: „Die Entscheidung: Demokratie vs. Klima.“ Dann, wenn Demokratie auch für Naomi Klein ein besonders hohes Gut wäre.
Also noch einmal gefragt: Rechtfertigt die Annahme einer nahenden Klimakatastrophe die Aussetzung der Demokratie, die Gleichschaltung der Presse und die Verfolgung Andersdenkender?
Wir hatten in Teil I berichtet, dass das Umweltbundesamt der Auffassung sei, dass den Medien zukünftig „eine wichtige Rolle für die Zukunft des gesamten Planeten“ zukommt. Die neue Aufgabe des Journalismus sei es, eine so genannte „Große Transformation“ aktiv voranzutreiben „oder sie kurativ mit den Transformationsakteuren des Wandels engagiert zu begleiten.“
Mittel werden bereitgestellt und neue Strategien entwickelt, Journalisten für die Sache der Regierung zu gewinnen. Ihnen wird erzählt, die Weltrettung hätte Vorrang vor allem anderen: Was nur Sinn macht, wenn die Bedrohung real wäre. Alternativ wäre es nichts weiter, als die von Naomi Klein schon hinreichend beschriebene Schock-Strategie – also die Apokalypsedrohung als Machtinstrument.
Schlimm? Ja, aber leider ist alles noch viel schlimmer. Mit der zunehmenden Auseinandersetzung mit dem Innenleben des Umweltbundesamts und den dort beheimateten Bestrebungen, einen Gefälligkeits-Journalismus an die Spitze der „Großen Transformation“ und Klimarettung zu stellen, wurde immer deutlicher, wie tief sich das Amt schon verstrickt hat in ihrem Angriff auf die Grundrechte der Bürger, auf die Meinungsfreiheit, auf die freie Presse, auf das Grundgesetz. Das Land ist in ernster Gefahr – wird der bedrohliche Klimakomet nie mehr vorüberziehen?
Der Autor hier fragte mehrfach im Umweltbundesamt nach u.a. auch dahingehend, wie solche Projekte wie „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ finanziert und ob und wie sie öffentlich ausgeschrieben wurden (Die Antwort ist im Original nachzulesen im letzten Teil dieses Textes).
Nun ergaben Recherchen schnell, dass die Bundesregierung seit Ende 2015 und im Windschatten der Verwerfungen der Massenzuwanderung insbesondere über das Umweltbundesamt große Anstrengungen unternommen hat, zunächst Kritik an der Behauptung einer nahenden Klimaapokalypse zu pathologisieren, um anschließend fast unbemerkt von der Öffentlichkeit einen breit angelegten Angriff auf die Pressefreiheit zu starten. Die Belege dafür sind erschüttert auch in ihrer Quantität.
So ist beispielsweise eine Tagung des Umweltbundesamtes aus 2017 dokumentiert, die den Titel trägt: „Große Transformation und die Medien – Alternativen zum Wachstum als Leitbild der Kommunikation“ (Diese Tagung war bereits der dritte Durchgang der gleichen Veranstaltung nach 2015 und 2016).
Dort heißt es dann, der Begriff der gesellschaftlichen Verantwortung der Medien müsse neu durchdacht werden. Der Journalist soll jetzt „im Zusammenhang mit Transformationsprozessen nicht mehr nur begleitender Kommentator“ sein, „der quasi nachgelagert Ideen, Trends oder Lösungsstrategien verfolgt“. Nein, er soll „antizipativ, oder in der Terminologie der Umweltpolitik: „vorsorgeorientiert“ (…) sich mit einigen Zukunftsfragen befassen.“
Das Umweltbundesamt scheut sich an der Stelle nicht, weiter auszuführen:
„Diese Haltung kann durchaus als Weiterentwicklung der Wächterrolle des Journalismus verstanden werden: So rechtzeitig Lösungen von Seiten der Wissenschaft und der Politik einzufordern, dass noch Handlungsspielräume bestehen, bevor die ökologischen Veränderungen selbst dies erfordern würden oder gar keine Spielräume mehr existieren.“
Das ist schon ziemlich pervers: Der Journalist also als politischer Wunschakteur. Und wie unverhohlen das Umweltbundsamt mittlerweile mit der großen Transformation auch der Presse umgeht, zeigt ein weiterer markanter Abschnitt in dieser im Auftrag des Amtes von einem taz-Schreiber mitverfassten (!) Dokumentation, wenn dort die Geschichte der linken/grünen genossenschaftlichen taz als Erfolgsmodell gefeiert wird, dieses Modell sei „eine Option für neue Gründungsprojekte im Medienbereich.“
Noch besser: Der taz-Autor selbst feiert sich im von ihm mitverfassten Werk für das Umweltbundesamt, wenn es da weiter heißt:
„Über Themen der Transformation werde angesichts ihrer globalen Bedeutung viel zu wenig in den Medien berichtet, stellte Ronzheimer fest. Ein „transformativer Journalismus“ nehme sich dieser Inhalte in neuer Weise an, indem er sowohl die Dimension der Bedrohung als auch konkrete Transformations-Ansätze von Bürgern und Bürgerinnen darstelle.“
Unterfüttert wird übrigens auch diese Dokumentation von den Ergebnisse einer „Umweltbewusstseinsstudie“ aus dem Umweltbundesamt, die mittlerweile regelmäßig die Fühler ausstreckt, wie erfolgreich die Maßnahmen der Regierung/des Ministeriums/des Amtes bereits beim Bürger greifen.
Dokumentiert ist hier auch ein weiterer Tagesordnungspunkt aus 2017 mit dem Titel: „Grüner Journalismus: Spannungsfeld zwischen Neutralität und Transformation“. So sind diese über einhundert Seiten Dokumentation aus dem Umweltbundesamt eine wahre Fundgrube, beispielsweise da, wo „Bürgerreporter“ angedacht werden oder wenn es da heißt:
„Ein „transformativer Journalismus“ (nimmt) sich dieser Inhalte in neuer Weise an, indem er sowohl die Dimension der Bedrohung als auch konkrete Transformations-Ansätze von Bürgern und Bürgerinnen darstelle.“
Ein Leitfaden wie aus der Schatzkammer eines (Klima-)Totalitarismus zum Thema: Wie kontrolliere ich erfolgreich die Medien und ihre Vertreter?
Schon alleine diese eine Dokumentation aus dem Umweltbundesamt ist ein dickes Kaleidoskop in allen grün-braunen Schattierungen – und es gibt weitere aus diesem Amt. Auf welche verstörende Weise die Akteure schon vorangeschritten sind in ihrem Bestreben, den Journalismus, wie wir ihn kennen, abzuschaffen, mag ein gruseliger Absatz belegen, den wir hier ungeschnitten abbilden wollen:
„Utopien als Anker für Erzählungen?
In der Abendveranstaltung wurde in unterschiedlichen medialen Formaten das Buch „Ökotopia“ des US-amerikanischen Autors Ernest Callenbach vorgestellt. Es handelt sich um einen ökologischen Zukunftsroman aus dem Jahr 1975, der die politische Abspaltung des US-Westküste und den Aufbau
einer autarken ökologischen Republik schildert. In der narrativen Form eines Tagebuch-Romans wurde die Vision einer entmaterialisierten, vom Wachstumsparadigma befreiten, nachhaltigen Gesellschaftsordnung entworfen. Das Buch wurde über eine Million mal verkauft und hatte enorme Wirkung auf die junge Umweltbewegung jener Jahre, bis hin zu den deutschen Grünen.
Anschließend wurde mit Dr. Thomas Klein (Kolleg für Management und Gestaltung nachhaltiger Entwicklung) und Eva Quistorp, die als Mitgründerin der Partei „Die Grünen“ Ernest Callenbach selbst noch persönlich kennengelernt hatte, die Relevanz des Buches für die heutige Zeit erörtert. Eine Fragestellung war, ob sich der narrative Ansatz zur Beschreibung einer alternativen Gesellschaft für die weitere Bewusstseinsbildung besser eignet als ein rein faktenorientiertes Sachbuch.“
Zur Erinnerung: Wir reden über eine Veranstaltung des Umweltbundesamtes von 2017, welches für die Regierung schon über Jahre hinweg daran arbeitet, den freien Journalismus gefügig zu machen. Oder wie es das Umweltbundesamt gegenüber TE vor wenigen Tagen auf Nachfrage – und fast zu Tode ertränkt in einem zähflüssigen Paragrafendressing – mitteilte:
„(B)zgl. Ihrer Nachfrage zur Vergabe möchten wir Ihnen gern antworten. Das Projekt „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ wurde vom UBA initiiert und im Rahmen einer Verhandlungsvergabe im Wettbewerb zwischen 3 Bietern vergeben.
Bei den zu vergebenden Leistungen handelte es sich um klassische Leistungen von Freiberuflern im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (journalistische Tätigkeiten). Angesichts dieses Umstandes und der Tatsache, dass das zu vergebende Netto-Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwertes von netto 144.000,00 Euro lag (vgl. § 1 Abs. 1 VgV i.V.m. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. d. F. d. Änderung vom 18.12.2017 durch Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365), fanden für diesen Auftrag weder die UVgO (siehe hierzu § 50 UVgO) noch die VgV und das GWB Anwendung.
Gemäß § 50 UVgO sind diese Leistungen dennoch grundsätzlich im Wettbewerb (unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundätze) zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäftes oder nach den besonderen Umständen geboten ist. Gemäß Tz. 19.2 der VV zu § 55 BHO bedeutet diese Verpflichtung, dass freiberufliche Leistungen grundsätzlich formlos im Wettbewerb zwischen mindestens drei geeigneten Anbietern zu vergeben sind.“
Mit im Boot für das Umweltbundesamt – hier Projektnummer 110632 – übrigens auch Anke Oxenfarth, Chefredakteurin der Publikation „politische ökologie“ – bei ihr heißt es beispielsweise:
„Die Debatte über eine sozialere und klimaverträgliche Zukunft ist noch lange nicht im gesellschaftlichen Mainstream angekommen. Dabei ergrünt die Medienlandschaft sichtbar und experimentiert mit neuen Erzählformen und multimedialen Formaten.“
Die Bundesregierung und ihre Ministerien – allen voran das für Umweltfragen samt Umweltbundesamt – arbeiten also seit einigen Jahren schon an einer „Großen Transformation“. Oder genauer: An einer Deformierung der Demokratie hin zu einer von Märchen erzählenden Schreiberlingen in die Welt gesetzten Utopie innerhalb einer dann grünen Dystropie der etablierten Unfreiheit.
Willkommen in einer Idee von Welt, die abstoßend erscheint. Die sich eine Klimaapokalypse zum goldenen Kalb erkoren hat, das jetzt von seinen Jüngern einen Suizid der Freiheit verlangt, während sich die Hohepriester dieses düsteren Kometenkults in neuen milliardenschweren Machtzentren gemütlich einrichten.
Lesen Sie auch Teil 1: