Könnten Sie auf Anhieb sagen, wer Bundesjustizminister ist? Was man eher wissen könnte, ist, wer diesen Posten einmal als Sprungbrett irgendwohin genutzt hat – von Heiko Maas (heute Außenminister) bis zu Katarina Barley (wollte mal ganz hoch hinaus in Brüssel). Wohin Christine Lambrecht (SPD) will, steht noch in den Sternen. Sicher ist, dass sie – obwohl gelernte Juristin – auf dem Posten Probleme macht und bekommt: aktuell u.a. mit dem Kinderschutzbund.
Und da wird es unappetitlich, denn Lambrecht reagiert laut Kinderschutzbund nicht auf Forderungen von Politikern und Verbänden, endlich eine Lücke im Strafrecht zu schließen. Gefordert werden härtere Strafen gegen Kinderschänder. Nun ist das auch deshalb ein heikles Thema, weil härtere Strafen hier schon immer und auch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft gefordert werden. Vor Jahrzehnten wäre bei einer Volksbefragung sicher die Todesstrafe gefordert worden, wenn das möglich gewesen wäre.
Der Anlass für die Kritik ist klar: In Münster wird ein Kinderschänder-Netzwerk bekannt und der Gymnasiallehrer Holger P. kommt trotz erwiesenen Missbrauchs des eigenen Sohnes auf freien Fuß und bekommt Bewährung. Kritik: Lambrecht würde es ablehnen, Kindesmissbrauch „grundsätzlich nicht als Vergehen, sondern als härter bestraftes Verbrechen einzustufen. Begründung: Gerichte könnten dann auf „Straftaten mit einem nur geringen Unrechtsgehalt nicht angemessen reagieren.“
Die Forderung nach einer Verschärfung des Strafkatalogs bei Kindesmissbrauch ist allerdings keineswegs nur eine der aufgebrachten Volksseele. Nein, eine Kollegin Lambrechts meldet sich aus Niedersachsen: Die dortige Justizministerin Barbara Havliza (CDU) fordere gerade „eine umfassende Reform“, Missbrauch müsse als Verbrechen eingestuft werden, nicht mehr als Vergehen. Das würde u.a. bedeuten: Zwölf statt sechs Monaten Mindeststrafe.
Im Interview dazu wiederum mit Bild schicke die Ministerin ihren Sprecher vor und der soll sich laut Zeitung dann auch noch in „Phrasen und Ausflüchte“ geflüchtet haben. So verweist der Sprecher darauf, dass die Ministerin per Gesetz verordnen will, dass soziale Netzwerke Kinderpornografie der Polizei melden müssen. Also dann, wenn Nutzer Fälle entdecken und melden.
Das allerdings muss ja schon wieder die nächsten Kritiker auf den Plan rufen. Denn hier wird nämlich von Lambrecht eine Verschärfung des sowieso schon umstrittenen Netzdurchsetzungsgesetzes gefordert. Und diese Verschärfung gilt dann auch für jede nicht genehme Meinungsäußerung: Jeder kann alles und nichts zur Anzeige bringen, das dann entsprechend verfolgt bzw. vorauseilend von den Anbietern gleich ohne rechtliche Grundlage gelöscht wird, so nur Beschwerden auftauchen. Der schärfere Griff im Netz nach Kinderschändern also auch noch als trojanisches Pferd gegen die Meinungsfreiheit? Das wäre wirklich perfide.
Und Christine Lambrecht ist entweder verbal sehr ungeschickt oder sonstwie neben der Spur. Denn wenn sie bzw. ihr Sprecher als Argument gegen eine Einstufung vom Vergehen zum Verbrechen ein „Zungenkuss zwischen 13- und 14-Jährigen“ anführt, dann möchte man die Forderung nach Rücktritt sofort unterschrieben. So etwas in einen Kontext zu stellen mit schwerem Kindesmissbrauch – wie weit muss man eigentlich noch neben der Tür stehen?
Auch der Innenminister aus Baden-Württemberg möchte schlimme Verbrechen „mit drastischen Strafen belegen.“ Und er hat dabei sicher nicht knutschende 13- und 14-Jährige im Sinn.
Die Bundesfamilienministerin Giffey sieht das Problem an einer anderen Stelle: Es gäbe ja längst die Möglichkeit hoch zu bestrafen bei Kindsmissbrauch. Wichtig sei, „dass der Strafrahmen auch entsprechend am oberen Ende ausgeschöpft wird.“
Jetzt reagiert die CDU über ihren Generalsekretär Paul Ziemiak, für den Betroffenheit über die grausamen jüngsten Fälle von Kindsmissbrauch nicht mehr ausreiche: „Auch als Vater kleiner Kinder haben mich die grausamen und widerliche Nachrichten über Kindesmisshandlungen in Deutschland schockiert.“ Nun gut, um hier geschockt zu sein, braucht es sicher nicht einmal eigene Kinder. Der Schock muss ja jedem normalen Menschen durch die Glieder fahren, der nur irgendwie mit Details von Missbrauch über die Medien konfrontiert wird.
Und Ziemiak fordert es für die CDU klar und deutlich: „Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen – nicht nur als Vergehen – eingestuft wird.“ Auch soll die Möglichkeit einer Untersuchungshaft im Verdachtsfalle von Kinderpornografie noch erleichtert werden. Der CDU-Generalsekretär zeigt sich gegenüber der sperrigen Haltung der Ministerin in der Sache „ratlos und sprachlos“ – noch mehr, weil der Handel mit Betäubungsmitteln tatsächlich härter bestraft werden würde als Kindesmissbrauch. Nun gut, dass ist nun arg Bild-Zeitungsstil, denn die Strafmöglichkeiten existieren ja, wird auf der anderen Seite behauptet, sie würden nur nicht drakonisch genug angewandt.
Aber was Verbrechen und Vergehen angeht, hat Ziemiak wie andere sicher den wunden Punkt getroffen, wo die Justizministerin jetzt in echter Erklärungsnot ist. Denn augenblicklich hat es den Anschein, als würde sie diese Debatte alleine dazu nutzen, das Netzdurchsetzungsgesetz noch einmal zu verschärfen – und das hat bei ihr primär weniger mit Kindessmissbrauch zu tun, denn mit einer gesteigerten Möglichkeit zur Diffamierung, Denunziation und Diskreditierung politisch Andersdenkender in den sozialen Medien.
Das allerdings ist dann schon richtig widerwärtig. Denn schon im September 2019 forderte die Justizministerin zunächst erfolglos eine Verschärfung des von Heiko Maas als Justizminister als Prestigeprojekt auf den Weg gebrachte NetzDG . Und damals stand ihre Forderung überhaupt nicht im Kontext mit Kindesmissbrauch. Und in der ÖRR-Sendung Bericht aus Berlin sagte sie: „Ich weiß nicht, warum man erst abwarten muss, bevor Opfer aktiv werden.“ Das im Kontext mit ihrer aktuellen Argumentation zur Ablehnung einer Verschärfung der Strafen bei Kindesmissbrauch ist leider übel. Denn diese Opfer können sich überhaupt nicht wehren – es sind ja Kinder.
Wer also ein für viele so wichtiges Anliegen nach einer Einstufung von Kindesmissbrauch als Verbrechen – viele wussten nicht einmal, dass es das nicht längst ist – , wer so ein Anliegen missbraucht, um etwas ganz anderes politisch durchzusetzen, der ist nicht nur unfähig im Amt. Eine rechte Schande ist das.