Im Gespräch mit BILD-Chef Julian Reichelt über willkürliche Löschungen von Tweets und Accounts auf Twitter, schiebt der Justizminister alle Verantwortung von sich. Nicht sein Netzdurchsetzungsgesetz sei schuld, sondern die neue Policy von Twitter. Einen Zusammenhang mag er nicht erkennen.
Er müsse doch wissen, ob die Löschung eines Tweets dem Gesetz entspricht, fragte zunächst BILD-Redakteurin Anna von Bayern den per Videokonferenz zugeschalteten Bundesjustizminister.
„Na ja, dass das dem Gesetz entspricht, das muss zunächst einmal das Unternehmen entscheiden.“ erwidert Heiko Maas. Das wäre doch auf den Leserbriefseiten aller Zeitungen so. Wenn BILD einen Leserbrief nicht veröffentlichen würde, wäre das ja auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, „Wo ist der Unterschied?“, fragt Heiko Maas auch den ebenfalls zugeschalteten BILD Chefredakteur.
Reichelt ist irritiert, will wissen, ob „dass das entscheiden wird, bei Twitter und bei Facebook, in Abteilungen, von denen wir nicht einmal wissen, wie sie aussehen, von denen wir nicht einmal wissen, ob sie in Deutschland ansässig sind, von denen wir nicht einmal wissen, ob da Menschen arbeiten, die der deutschen Sprache mächtig sind.“ Reichelt will von Maas wissen, ob dessen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Reichelt nennt es „Netzdurchsuchungsgesetz“) so geplant gewesen sei, dass es von Google und Facebook interpretiert werden soll.
Antwort Heiko Maas: „Herr Reichelt, selbst, wenn man das Gesetz streicht, ändert das an der Rechtslage gar nichts. Denn in diesem Gesetz steht nur drin, dass, wenn strafbare Inhalte nicht gelöscht werden, in Zukunft Geldbußen zu zahlen sind. Die rechtliche Verpflichtung von Plattformbetreibern, rechtswidrige Inhalte zu löschen, das steht in Gesetzen, die gibt es schon viele Jahre. Darüber hat sich kein Mensch aufgeregt. Sie auch nicht. Das steht im Telemediengesetz und das steht in der e-commerce-Richtlinie der europäischen Union. Und danach sind Plattformbetreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangen, vom Netz zu nehmen. Diese Rechtspflicht bleibt bestehen, auch wenn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgehoben werden würde.
Worüber wir hier diskutieren ist, dass es einfach nicht sein kann, das rechtliche Verpflichtungen, die nicht nur hier, sondern auch in Europa gelten, von Unternehmen wie Facebook oder Twitter einfach nicht beachtet werden. Es ist nicht so, dass Facebook und Twitter machen können, was sie wollen. Eine Zeitung darf auch keine strafbaren Leserbriefe veröffentlichen. Etwas Ähnliches muss auch für Plattformbetreiber gelten. Und wenn Sie sich nicht daran halten, dann werden sie in Zukunft Geldbußen zahlen müssen. Im Übrigen nicht bei einem einmaligen Verstoß, sondern nur, wenn das Ganze systematisch so nicht funktioniert, dass man davon ausgehen kann, das man sich damit überhaupt nicht auseinandersetzt. (…) Ich werde mich nie damit abfinden, dass die vielen Opfer, dass die vielen tausend Opfer von Hass-Kriminalität bei dieser Debatte einfach unter den Tisch fallen.“
Maas betont, es sei doch vorher auch schon gelöscht worden bei Facebook und Twitter. Auf Reichelts Frage, warum diese Gesetz dann notwendig gewesen sei, antwortet der Justizminister: „Weil zu wenig gelöscht worden ist.“ Das seien bei Twitter nur ein Prozent der strafbaren Inhalte. Woher er allerdings weiß, dass die restlichen 99 Prozent tatsächlich strafbar gewesen wären, kann er nicht beantworten. Er konnte als Konstrukteur des Gesetzes in einer Frage zuvor nicht einmal am Beispiel eines bestimmten gelöschten Kommentars konkret sagen, ob der nun nach dem Gesetz gelöscht gehöre oder nicht.
„Man kann auch Opfer von verbaler Gewalt werden.“, erinnert Maas weiter, „viele Leute, die in der Flüchtlingshilfe oder als ehrenamtliche Kommunalpolitiker aktiv gewesen sind, die einen Shitstorm nach dem anderen über sich ergehen lassen müssen, gut organisierte, auch aus politisch klar definierbaren Ecken, die ziehen sich aus ihrem öffentlichen Engagement zurück.“
Julian Reichelt erinnert Maas an den über mehrere Tage gesperrten Titanic-Account, der „unter klarem Bezug auf Ihr Gesetz“ gesperrt wurde. „Das stimmt hinten und vorne nicht“, findet Heiko Maas ein. „In dem Gesetz ist die Sperrung eines Account als Rechtsfolge überhaupt nicht vorgesehen. Also kann deshalb überhaupt kein Account gesperrt werden. (…) Wenn der Account von der Titanic gesperrt wurde, kann er nicht unter Bezugnahme auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesperrt worden sein.“ „Doch, natürlich ist das möglich.“ erwidert Reichelt. „Jemand könne das Gesetz falsch interpretieren“, das sei doch, was gerade flächendeckend passiert.
„Die Accounts werden gesperrt, das müssten Sie eigentlich wissen, weil im Dezember letzten Jahres Twitter international seine Policy geändert hat und die Sperrung von Accounts angedroht hat. Das hat gar nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun.“, meint Maas.
„Trotzdem kann hier jemand diese Maßnahme ergreifen und sich auf Ihr Gesetz beziehen, Herr Minister. Das ist ja genau das Problem.“, kontert Reichelt.
„Da machen Sie es sich ein bisschen einfach, Herr Reichelt.“, findet wieder Maas. „Und wenn das einer macht und selbst, wenn er behauptet, das hätte was damit zu tun, da sind sie doch glaube ich klug genug, zu erkennen, das Sie hinter die Fichte geführt werden.“
„‚Sarrazin ist ein Idiot’ – Sie haben doch selber diese Worte gewählt. Meinten Sie das beleidigend oder meinten sie das zärtlich?“ will Reichelt nun wissen.
„Zärtlich meinte ich das sicher nicht. Und ich kann Ihnen auch sagen, Herr Reichelt, das ist vor acht Jahren gewesen. Wahrscheinlich gibt es irgendwie auch andere Sachen, die ich in dieser Zeit als Tweet abgesetzt hätte, die ich heute nicht mehr so absetzen würde, weil ich auch dazu gelernt habe. Denn die Art und Weise, wie teilweise soziale Netzwerke missbraucht werden, finde ich, müssen bei jedem Nutzer dazu führen, dass man mit einer Mindestsorgfalt das, was man dort ins Netz stellt vielleicht noch einmal überlegt.“ Er selbst hätte dazu gelernt, „einige aber anscheinend nicht!“, fügt der Bundesminister der Justiz noch an. Er möchte schauen, was hinter den Kulissen der sozialen Netzwerke passiert. Er will nun endlich den Schleier wegziehen.
Heiko Mass möchte die Netzwerke anhalten, sich an die Regeln zu halten. Aber wenn sie das nicht tun, will er sie dann am liebsten ganz anhalten? Will er sie dann am liebsten stoppen und ganz vom Netz nehmen, wie das in Diktaturen erfolgreich gemacht wird? Unterstützung von beispielsweise dem Tagesspiegel hat er jedenfalls. Die nämlich finden, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland in gutem Zustand sei. „Das Satiremagazin „Titanic“ kann auch ohne Twitter Witze machen; in Heftform und auf der Webseite. Wer sich politisch äußern will, ist nicht zwingend auf Facebook angewiesen.“
Aktuell meldete sich der FDP-Vize Wolfgang Kubicki zu Wort: Ihm reicht es nun langsam mit der ganzen Diskussion um Heiko Maas und sein NetzDG. Kubicki findet, man dürfe „die Einordnung und Ahndung eines strafrechtlichen Sachverhalts nicht, wie der Justizminister, einer privaten Einrichtung überlassen. Der Bundesjustizminister hat mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Rechtsstaat aufgegeben und kapituliert. Wir dürfen die Justiz nicht teilprivatisieren. Wenn Facebook, Twitter und Co. selbst zum Richter werden und über Meinungsäußerungen entscheiden, haben wir ein Riesenproblem. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft“, so Kubicki, der Maas indirekt sogar den Rücktritt nahelegte, wie zuvor auch schon Wolfgang Schäuble im September 2016.
„Ein Justizminister, der das zulässt und für die Selbstaufgabe mitverantwortlich ist, ist in seinem Amt nicht mehr tragbar.“ Der Forderung von FDP, Grünen und Linken, das Gesetz unverzüglich abzuschaffen, schloss sich am Montag auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall sprach von einer „Gaga-Vorschrift“.
Und der von Heiko Maas als Idiot beschimpfte Thilo Sarrazin meldete sich nun auch zu Wort mit Blick in die Glaskugel befand der: „In einem halben Jahr ist das Lösch-Gesetz begraben.“