Die Verquickung und Zusammenarbeit außerparlamentarischer Kräfte bzw. Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit Fraktionen des deutschen Bundesstages wird zunehmend komplexer, wenn jetzt die Grünen via Antrag den Versuch unternehmen, die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen aus der Hoheit des Bundesinnenministeriums zu entkoppeln.
Helfen sollen hier deutsche Städte, die sich zunächst rechtsunverbindlich zu sicheren Häfen erklärt haben. Dutzende sind dem bereits nachgekommen, als eine neue private Bewegung namens „Seebrücke“ mit Unterstützung so prominenter öffentlich-rechtlicher Akteure zu so einem „humanitären“ Bekenntnis aufforderten.
Die Facebookseite besagter Seebrücke gibt Hinweise auf die beteiligten bzw. befreundeten Organisationen, wenn da von Facebook folgende Seiten von NGOs und anderen mit angeboten werden: Sea-Watch, sea-eye, Pro-Asyl, SOS Mediterranee, taz, Jugend rettet, Lifeline, Zentrum für politische Schönheit, Solidarity at Sea, Seebrücke Berlin usw.
Aber ist das Bekenntnis der Städte nur eine symbolische, eine allenfalls gut gemeinte Geste Gutmeinender ohne Auswirkungen, weil die Entscheidungen, wer wieviele Migranten aufnimmt, sowieso beim Bundesinnenministerium liegen?
Tatsächlich ist das rechtlich so, wie es nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) unter § 23 Absatz 1 zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden heißt. Zur Wahrung der Rechtseinheit bedarf es eines Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern. Anordnungen obliegen her ausschließlich der Behörde. Städte haben rechtlich und aus Gründen überhaupt keine eigeninitiativen Aufnahmemöglichkeit.
Aber damit geben sich die weit vernetzten Akteure nicht mehr zufrieden. Scheitern gilt nicht, wenn sich rund um die grüne Abgeordnete Luise Amtsberg Akteure auch aus dem Deutschen Bundestag versammeln, wie zuletzt zum „Osterappell“, einem Aufruf zur staatlichen Subventionierung und Unterstützung einer Art Fährverbindung zwischen Nordafrika und Europa, als besagte Amtsberg immerhin 216 Bundestagsabgeordnete der Fraktion der Grünen, SPD, der Linkspartei und vereinzelt sogar aus FDP und der Union zur Unterschrift bewegen konnte.
Die Eskalation geht nun noch eine Stufe weiter, wenn, ebenfalls initiativ aus dem Büro der Grünen Amtsberg, in Drucksache 19/9275 ein Antrag an die Bundesregierung gestellt wird, eine „regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme“ zu stärken, bzw. möglich zu machen, indem das Bundesinnenministerium den Städten gestattet, eigenständig Migranten aufzunehmen, also selbstständig in Verhandlung zu treten mit den vor den nordafrikanischen Küsten operierenden, dann staatlich subventionierten Schiffen der NGOs, denen man dann ihre menschliche Fracht von Stadt zu Stadt abnehmen will und würde.
Die Planung einer sicheren Reiseroute von, sagen wir einmal Eritrea bis nach Berlin, ist damit abgeschlossen, denn was sollten Länder wie Griechenland, Italien, Frankreich oder Spanien noch einzuwenden haben, wenn Deutschland über deutsche Städte den Migranten auf den Schiffen der Nichtregierungsorganisationen quasi städtische Einreise-Visa erteilt, die besagten Ländern die Sorge nehmen würden, dass diese Migranten möglicherweise nicht nach Deutschland weiterziehen oder nach der Schengen-Vereinbarung ins Asyl-Erstantragsland zurückgenommen werden müssten.
Der Antrag der Grünen an die Bundesregierung mit Drucksache 19/9275 fordert die Regierung auf:
- Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in diesem Anliegen zu unterstützen;
- § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in eine Benehmensregelung zu ändern, so dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen;
- Sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird.
Die Städte sollen also analog zu den Schiffen vor der nordafrikanischen Küste einerseits in eine neue Rechtsposition versetzt werden und andererseits in ihrem Tun handlungssicher durchsubventioniert werden. So entern die Grüne, Linken und Nichtregierungsorganisationen die Städte und Kommunen, indem sie ihnen zu mehr Unabhängigkeit gegenüber dem Bund verhelfen wollen; freilich zweckgebunden in dem Sinne, dass die Bürger der Städte nun nicht einmal mehr eine verlässliche Grundlage haben, wer, woher, wann und in welcher Anzahl zu ihnen kommt. Die Zuwanderung wird dann gänzlich von den privaten Schiffen und ihren Organisationen und Eignern im Hintergrund bestimmt.
In besagtem Antrag beschweren sich die Grünen explizit über Kritik an den NGOs, die sie „Angriffe gegen zivilgesellschaftliche Akteure und Organisationen“ nennen. Angriffe, die „in jüngster Zeit“, so der Antrag weiter, „in beunruhigende(m) Maße zugenommen“ hätten. Wer sich fragt, in welcher Form da von wem angegriffen wurde, erfährt auch das: Es geht hier tatsächlich um den „staatlichen Entzug institutioneller Förderung“.
Wenn also so eine Organisation nicht mehr als förderwürdig begriffen wird, ist das ein Angriff? Die Sprache verrät hier das Anliegen. Es ist exakt diese Form der Argumentation, die aus sich heraus zum Angriff auf den Staat aufruft, die das Potenzial besitzt, die Verfassung selbst und die Verfasstheit ihrer staatlichen Organe in ihrem Wesen zu erschüttern.
Und weil es mit der Jugendbewegtheit Fridays-for-Future gerade so populär gut läuft, soll auch diese Gruppe gerne in besagtem Antrag der Grünen Schützenhilfe leisten: Die „Angriffe“ träfen „eine breite Palette an gesellschaftlichen Bewegungen: von den Schülerinnen und Schülern der Protestbewegung „Fridays for Future“, der Deutschen Umwelthilfe, der zivilen Seenotrettung oder den Flüchtlingsräten und Beratungsstellen für Flüchtlinge.“
Sogar die klassische Opferrolle will hier probates Mittel der Durchsetzung der Ziele sein.
Noch steht allerdings der Paragraf 23 dem Vorhaben entgegen, die Hoheit des Bundesinnenministeriums zu brechen. Aber wie lange kann die Behörde dem Druck der Fluchthelfer-Städte noch standhalten, die nun endlich Menschen kommen sehen wollen, die sie selbst geholt haben und nicht nur solche, die ihnen per Verteilungsschlüssel vom Bund zugewiesen wurden. Will jetzt auch jeder sozialdemokratische, linke oder grüne Bürgermeister ein bisschen Angela-Merkel-2015 sein? Die Vorstellung scheint bizarr angesichts der enormen Belastungen denen die Städte und ihrer Bürger schon jetzt aufgrund der Massenzuwanderung der letzten Jahre nicht mehr gewachsen sind. Aber wenn man sich die Wahlprognosen beispielsweise zur Europawahl anschaut, wenn die Union der Kanzlerin der Massenzuwanderung von 2015 gemeinsam mit den Grünen einer Luise Amtsberg vor einer absoluten Mehrheit steht, dann muss man nüchtern akzeptieren, dass es der Hälfte der Menschen noch nicht genug Zuwanderung ist und die andere Hälfte entweder Nazis sind, wie zuletzt die Mitte-Studie belegen wollte, Abgehängte oder zu vernachlässigende Desinteressierte.
Im Antrag aus dem Hause der grünen Luise Amtsberg heißt es abschließend:
„Mittlerweile haben sich daher fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland zu „Sicheren Häfen“ erklärt. Sie wollen ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen und erklären sich dazu bereit, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindert § 23 Absatz Aufenthaltsgesetz die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat erforderlich ist.“
Im Wege steht also nur noch der Bundesinnenminister, Angela Merkel wird sich strategisch dem Wollen ihrer grünen Bundesgenossen beugen. Aber sieht Horst Seehofer tatsächlich so aus, als könne er diesem Druck standhalten, wenn es darum geht, diese dann staatlich finanzierte städtische Zuwanderungsroute von Nordafrika nach Erlangen, Regensburg oder Braunschweig auszubauen?