Tichys Einblick
Anklage gegen Syrer

Generalbundesanwalt: Attentat von Dresden war islamistisch und homosexuellenfeindlich

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Verdächtigen von Dresden einen Mord und einen Mordversuch aus „islamistischen und homosexuellenfeindlichen Motiven“ vor. Doch kann man beides überhaupt voneinander trennen?

Blumen und Kränze in Erinnerung an den Mord an Thomas L. in der Innenstadt von Dresden auf der Schloßstraße, 13.11.2020

IMAGO / Sven Ellger

Zwei Krefelder Männer waren im Oktober 2020 zu Gast in Dresden, einer von ihnen wird nach einer islamistisch-dschihadistischen Messerattacke nicht mehr lebend nach Krefeld zurückkehren. Am Tatort zurück blieb ein großes blutverschmiertes Küchenmesser als mutmaßliche Tatwaffe. Fast zwei Wochen lang blieb damals der Hintergrund des Mordes der Öffentlichkeit verborgen. Die Beamten werden später ermittlungstaktische Gründe für diese Informationssperre angeben – tatsächlich erfolgreich, der Täter wird ja festgenommen. Darf man das so sehen?

Interessant ist hier auf jeden Fall die Frage, wie es eigentlich um den Schutz der Bevölkerung bestellt ist, wenn ein mutmaßlicher Messerattentäter – längst im Visier der Ermittlungen – noch vierzehn Tage nach der Tat umherlaufen kann, ohne dass die Staatsanwaltschaft es für angemessen hält, die Bevölkerung zu warnen. Was wäre denn passiert, wenn der Mörder – enthemmt durch die schon vollzogene Tat, weitere Menschen umgebracht hätte? Nur Glück also, dass nicht noch mehr passiert ist? Hing ein Folgeattentat am seidenen Faden? Fragen über Fragen.

Beim schon viel früher von den Behörden als Gefährder eingestuften Täter handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften heute 21-Jährigen Syrer – die berichtenden Zeitungen bedienten sich auch ohne aktuelles Foto aus Fotos von vorhergehenden Prozessen. Schnell war der Gefährder identifiziert, ohne dass es dazu eine erklärende Pressekonferenz oder Warnung an die Bevölkerung gegeben hätte. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft also schwer unter Druck.

Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft nach Medienberichten Anklage wegen Mordes gegen den mutmaßlichen Attentäter erhoben. Der Spiegel berichtet, dass der Generalbundesanwalt Abdullah Al H.H. vorwirft, einen Mord und einen Mordversuch begangen zu haben aus „islamistischen und homosexuellenfeindlichen Motiven.“ Warum beides mindestens aus der Perspektive des Attentäters zwingend zusammengehört, ist hier allerdings nicht Gegenstand der Erörterung des linksgrünpopulistischen Hamburger Magazins.

Es soll der erste Mordanschlag eines Islamisten aus Hass auf Homosexuelle in Deutschland gewesen sein. Aber was soll so eine Nachricht bedeuten, wenn doch der Hass auf Homosexuelle zur Verachtung westlicher Kultur bei Dschihadisten und Islamisten dazu gehört.

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Das eine ist vom anderen nur aus der Opferperspektive getrennt zu betrachten. Wäre der Attentäter von Dresden kein Muslim, müsste man dann eine geringere Wahrscheinlichkeit des Schwulenhasses annehmen? Selbstverständlich, auch wenn natürlich nicht jeder Muslim Schwule hasst. Konservative Vertreter des Islams plädieren für die Auspeitschung, andere für die Steinigung als Strafe für homosexuelle Handlungen, wie Wikipedia unter „Homosexualität im Islam“ über ausführliche Debatten hoher islamreligiöser Würdenträger berichtet.

In Dresden beendete also vermutlich ein muslimischer Mann mit einem Küchenmesser das Leben eines Homosexuellen. Ihm und seinem mit dem Leben davongekommenen Partner nutzte es wenig, dass der Spiegel noch 2016, also auf dem Höhepunkt der muslimischen Massenzuwanderung nach Deutschland, euphorisch titelte: „Die islamische Welt ist schwuler als du denkst“ und diesen Artikel mit dem Satz beginnt: „Es begann mal als schüchternes Angebot in einem Wasserpfeifen-Café …“ Reflexartig schaut der interessierte Leser, ob hier Relotius als Autor am Werk war. Aber es war der Islamwissenschaftler Fabian Goldmann, dessen Twitter-Account sich passagenweise liest, als komme er aus der Presseabteilung eines Islamverbandes.

In Dresden wurde ein Mensch umgebracht, weil er homosexuell war. Umgebracht von einem Täter weil er extremistischer Muslim war. Von einem Asylbewerber, der Homosexualität nicht mit seiner Auslegung des islamischen Glaubens zusammenbringen konnte und ein Messer so lange in den 55-Jährigen deutschen Homosexuellen stach, bis dieser verblutete.

Eine Trennung des islamischen/islamistischen vom homophoben Tatmotiv ist daher alleine politischer Natur. So schrieb auch die Taz zwar durchaus eine scharfe Kritik gegen die ermittlungstaktischen Erwägungen der Staatsanwaltschaft, trennte aber noch sauber politisch korrekt: Der Mann wurde erstochen aus „islamistischen und wohl auch homophoben Motiven. Zu letzterem Tatmotiv schweigen die Behörden jedoch bis heute beharrlich“, schreibt die Taz wenige Wochen nach der Tat.

Und der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands (LSVD) bringt es dann auf den Punkt: „Statt öffentlicher Empathie und Solidarität wurde jedoch der Hass auf Schwule als mögliches Tatmotiv von Polizei, Staatsanwaltschaft und Ministerien verschwiegen.“ Dass damit Gewalt gegen Schwule bagatellisiert wird, steht also außer Frage.

Aber was ist das für eine verquere Betrachtungsweise? Schließt denn der islamistische Hass auf alles Westliche die freie Wahl der Sexualität als westlichen Wert auf einmal aus? Die beiden Opfer sollen sich vor der Tat und möglicherweise in Sichtweite des Täters – so jedenfalls Zeugenaussagen – umarmt haben.

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 Auch ein Sprecher der Kanzlerin wird zitiert, der das „grauenvolle Verbrechen“ verurteilt, und einen Kampf gegen „islamistischen Terror mit ganzer Kraft auf allen staatlichen Ebenen“ verspricht. Vom homophoben Hintergrund hier kein Wort. Warum? Vielleicht, weil dieser Sachverhalt eine noch viel breitere Debatte hätte auslosen können? Und das über alle politischen Lager hinweg? Eine Querfront gegen islamreligiös bedingte Homophobie war wohl das letzte, was die Kanzlerin hätte gebrauchen können. Also ignorierte ihr Sprecher den homophoben Hintergrund dieser Tat zunächst. Und das ist dann ein Frontalangriff nicht nur gegen Schwule, sondern gegen jeden Verteidiger der westlichen Werte gegen jede Form religiöser Barbarei. Ganz besonders nach Dresden muss es auch für jeden diesen Werten verpflichteten Heterosexuellen heißen: Je suis gay!

Der mutmaßliche islamistische Schwulenmörder war erst fünf Tage vor der Tat nach drei Jahren aus der Haft entlassen worden, weil er in Dresden einen Selbstmordanschlag geplant hatte und sich den Bauplan eines Sprengstoffgürtels besorgen wollte. Der Syrer hätte niemals mehr auf deutsche Straßen entlassen werden dürfen. Abschiebung oder irgendeine Form der Sicherheitsverwahrung wäre nötig gewesen. Zumal die sächsischen Behörden längst davon ausgegangen waren, dass weiter „ein hohes Sicherheitsrisiko“ von dem Gefährder ausgeht.

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