Ja, es wird einfach zuviel. Kritiker einer multiplen Aufgabe der Souveränität des Staates kommen einfach nicht mehr hinterher. Und das Prinzip der Regierung scheint immer klarer: Hat das einzelne Gesetzesvorhaben keine Chance auf Akzeptanz zu stoßen, nähme man sich die Zeit, in der Bevölkerung ausreichend zur Debatte zu stellen, dann muss es die Überforderung erledigen. Eben die schiere Masse an Vorhaben.
Was genau ist aktuell die neuerliche Überforderung? In Sachen Migrations- und Flüchtlingspakt ist es den Kritikern noch gelungen, wenigstens ansatzweise aufzuzeigen, welches Spiel die Regierung hier spielt, wenn versucht wurde an der Bevölkerung vorbei diese grotesken Pläne einer freiwilligen Aufgabe staatlicher Souveränität zugunsten einer nicht mehr steuerbaren Zuwanderungsagenda der Vereinten Nationen durchzusetzen. Wie nebenbei wurden so übrigens auch alle Beteuerungen der Merkel-Regierung, so etwas wie 2015 dürfe sich nicht wiederholen oder anderes, was als Eingeständnis von Fehlern klingen sollte, unglaubwürdig.
Neben dem Migrations- und Flüchtlingspakt auf der internationalen, soll nun auf der nationalen Ebene ein Einwanderungsgesetz folgen. Was sich da ankündigt, liest sich wie eine zusätzliche Ohrfeige für die Bürger, wenn mutmaßlich nur durch einen Whistleblower im Innenministerium bekannt wurde, was hier in wenigen Tagen am Volk vorbei, jenseits einer vernünftigen Debatte in den gesellschaftsrelevanten Kreisen beschlossen werden soll.
Die Süddeutsche Zeitung ist nun also Empfängerin eines internen Papiers, heimlich zugeleitet aus dem Bundesinnenministerium. Die Presseabteilung dort bestätigt gegenüber TE den Whistleblower in sofern, als dass es keine offiziellen Veröffentlichung solcher internen Unterlagen gegeben hätte. Es muss also etwas vom Kopierer gefallen sein, wenn es das Ministerium nicht selbst war, das sich die gefälligste Zeitung ausgesucht hat, die nun vor allen anderen gefällig berichten soll.
Die Süddeutsche verweigerte allerdings gegenüber TE die Einsichtnahme in die zugespielten Papiere: „Ich kann weder meine Quellen offenlegen noch Material, das mir vertraulich zugespielt wurde, weiterleiten.“ Also müssen wir uns mit Informationen aus zweiter Hand begnügen. Was der Artikel allerdings über die Rahmenpunkte dieses Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erzählt, reicht, Anlass zu neuerlicher großer Besorgnis zu sein und hat nichts mehr mit irgendeiner sinnvollen Idee eines in ruhigerem Fahrwasser diskutierten Einwanderungsgesetzes zu tun.
Ja, es wird einfach zuviel. Eine vernünftige Debatte ist in der Kürze der Zeit unmöglich geworden. Aber werden wir konkret: Was hat die Regierung vor, was will sie noch in diesem Jahr unter Zeitdruck, also ohne nennenswerte öffentliche Debatte durch den Bundestag peitschen? Was steht im „Referentenentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, welche der SüZ nun vorliegt?
Weiter soll aus einem Begleitschreiben zum Entwurf hervorgehen, dass der Kabinettsbeschluss schon für den 19. Dezember vorgesehen ist. Also nur wenige Tage nach der Zustimmung sowohl zum Migrations- wie auch zum Flüchtlingspakt in Marokko und wenige Tage nach der Wahl des neuen CDU-Parteivorsitzenden, welche erwartungsgemäß den Fokus der Presse von diesen beiden viel wichtigeren Ereignissen für Deutschland hinüber in die Hausgeschäfte der CDU lenken wird.
Die Redakteurin der SüZ erkennt „einige deutliche Veränderungen“ gegenüber vorhergehenden inhaltlichen Äußerungen zu einem Einwanderungsgesetz.
Die Eckpunkte des Referentenentwurfs für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, wie ihn die SüZ auf Basis der ihr wie auch immer zugeleiteten Papieren erzählt:
- Künftig darf in Deutschland im Prinzip jeder arbeiten, der einen Arbeitsvertrag und „eine anerkannte Qualifikation“ vorweist.
- Es entfällt die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, also das Ende der Vorrangigkeit dieser Gruppen und also ein klares Statement Richtung EU-Europa durch die Bundesregierung.
- Es entfällt die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, die von der Bundesagentur für Arbeit ermittelt werden.
- Die so genannten „Fachkräfte“ dürfen für sechs Monate einreisen, um sich hier eine Stelle zu suchen. („Fachkräfte können sowohl einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten“) Wie will man hier allerdings die Gescheiterten und ihre möglicherweise dann schon nachgereisten Familien wieder außer Landes bringen, wenn Abschiebungen hier nachweislich schon jetzt nicht funktionieren?
- Es soll „eine begrenzte Möglichkeit“ geschaffen werden, sich „unter bestimmten Voraussetzungen“ seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen.
- Die Regelung der so genannte Ausbildungsduldung (Abschiebungsstopp für Zuwanderer während ihrer Lehre plus zwei Gesellenjahre) soll künftig auch für Helferausbildungen gelten.
- Der Entwurf sieht eine neue „Beschäftigungsduldung“ von zwei Jahren vor für seit mindestens einem Jahr Geduldete, die seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, die gut genug Deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können (bezogen allerdings auf den eigenen Lebensunterhalt, nicht den, des potentiellen Familiennachzugs).
Ein Wahnsinn immer verbunden mit der verzweifelten Grübelei und Fragerei naiver Konservativer, was denn um Himmelswillen die Motivation der Regierung dahinter sein könnte. Selbst die für die Erstveröffentlichung der Dokumente von wem auch immer ausgewählte SüZ befindet immerhin: „Die Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen ist bislang ein mühsamer Prozess, der aus den Heimatländern der Bewerber heraus oft nur schwer zu bewerkstelligen ist.“
Ja, es wird einfach zuviel. Denn sollte Mitte Dezember und nach Zusage zu Migrations- und Flüchtlingspakt im fernen Marokko nun auch der Entwurf dieses Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen werden, dann dürften alle Bemühungen umsonst sein, die Verheerungen der Massenzuwanderung von 2015 zu einem bedauerlichen Einzelfall der Million zu erklären. Dann sind jedwede Beteuerungen der Merkel-Regierungen und sämtlicher Abgeordneter der großen Koalition und ihrer willigen Gefolgsleute in den Oppositionsparteien Linke, FDP und Grüne reine Lippenbekenntnisse bzw. im Einzelfall schlicht gelogen. Also bei denen, die genau wissen, was sie tun. Und es sind etliche neben der Schar von Naivlingen.
Wer von einem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ spricht, aber gar keine Fachkräfte verlangt, sondern nur weitere im Prinzip ungelernte, ungebildete Zuwanderung, wer dafür sogar bereit scheint, das Ausbildungssystem in Deutschland, um das uns die Welt bisher beneidet hat, vakant zu stellen, der sollte doch eigentlich das Recht verwirkt haben, für dieses Land und seine Menschen den Schwur leisten zu dürfen, Schaden von ihm abzuwenden. Was für ein Wahnsinn. Und das muss man nun leider feststellen: Ein Wahnsinn mit Methode.