Es begann mit einem Gerücht unseres Jüngsten, in seiner Schule sei „Corona ausgebrochen“. Mindestens zwei Fälle, sagte er. Dann dauerte es noch einmal mehr als 24 Stunden, bis per E-Mail Post aus der Schule die Eltern erreichte, die in etwa besagte, dass damit verbunden eine Art Verdachts-Quarantäne sofort beginnen würde, bis geklärt sei, ob der Sohn K1 oder K2 oder sonst was sei; also eine Kontaktperson ersten oder zweiten Grades oder irgendwas.
Die beiden vom Sohn erzählten Fälle an der Schule werden in dieser Mail bestätigt und der Landesschulbehörde gemeldet, teilt uns die Schule mit. Das Gesundheitsamt hätte daraufhin verfügt, dass der Unterricht zunächst mindestens für den Folgeschultag ausfällt. Ab sofort ständen alle Schüler zweier Jahrgänge unter Quarantäne, also nach außen Kontaktverbot und Hausarrest, der Unterricht wird allenfalls über das „Aufgabenmodul“ online fortgesetzt.
Der Sohn hat leichtes Fieber und eine Reihe von Erkältungssymptomen. Also Anruf beim Gesundheitsamt, aber da gibt es keine Hotline am Sonntag, das Amt macht Dienst von Mo-Fr. nach Vorschrift. Mittlerweile haben alle anderen Familienmitglieder unterschiedliche Erkältungsanzeichen oder bilden sich ein, welche zu haben. Nur unser Hund nicht. Der muss aber mindestens zwei Mal am Tag für eine Stunde nach draußen.
Also ist das Gesundheitsamt nicht erreichbar, der Hausarzt eh nicht am Sonntag, bleibt der kassenärztliche Notdienst unter der bundeseinheitlichen Kurzwahl 116117. Nach ein paar Extrarunden in falsch ausgewählten Warteschleifen ein netter Herr, der aufklärt, wie es weitergehen könnte. Der vermeintlich auch ins Telefon grinsen muss, als ich frage, was das denn für ein Unsinn sei, dass alle anderen im Haushalt weiter ihren Tätigkeiten auch außer Haus nachgehen könnten.
Wieder zu den Symptomen des Sohnes: Wir sollen zum Hausarzt, die Hausarztpraxen wären zuständig. Und, das sagt er wirklich: Wir sollen uns da bitte nicht abwimmeln oder gar zum Notdienst zurückschicken lassen oder zum Gesundheitsamt. Notfalls sollten wir darauf bestehen, dass der Hausarzt einen Kollegen nennt, der Tests macht.
Aber unser Hausarzt ist kompetent und macht auch kein großes Gewese. Der Sohn ist nach dreißig Minuten wieder zu Hause. Der Arzt hatte ihm wohl empfohlen, die Corona-App zu laden, dann wäre das Ergebnis schneller da. Der Sohn lädt also runter, eine Zustimmung der Eltern ist offensichtlich beim 16-Jährigen auch hierzu nicht erforderlich. Ungefähr 36 Stunden später ist das Ergebnis tatsächlich auf der App. Der Sohn ist negativ getestet worden. Später, gegen 21:30 Uhr, kommt ein Anruf vom Arzt, der ebenfalls das gleiche Resultat bekommen hat. Der Hausarzt macht also Spätdienst, Amt und Notdienst gar nicht oder nur bedingt. Und er bittet uns nun darum, die Quarantäne trotzdem aufrechtzuerhalten.
Noch vor Testergebnis kam ein Anruf vom Gesundheitsamt, die Nummer müssen sie von der Schule bekommen haben. Sie wollen den Sohn sprechen. Der Sohn telefoniert fünf Minuten mit der Mitarbeiterin. Die Dame hätte ihn u.a. gefragt, ob zuvor schon jemand anderes vom Amt angerufen hätte. Leider muss man einem 16-Jährigen alles aus der Nase ziehen. Das Amt weiß schon, dass der Sohn mit einem positiv getesteten Schüler in einem Kurs gesessen ist, also gilt er zunächst und jetzt offiziell als K1-Person. Anschließend sendet der Sohn das negative Ergebnis per Email an das Gesundheitsamt, das im Telefonat darum gebeten hatte.
Zwischenzeitlich berichten auch die Zeitungen: Ein Vereinstrainer hat sich wohl im Urlaub angesteckt und ein paar Jungs seiner Fußballmannschaft infiziert. Die allerdings verteilen sich auf mehrere Schulen. Und nach und nach wird dann bei Schülern auf vier Schulen das Virus nachgewiesen. Und weil sich eine Grundschullehrerin bei ihrem Fußball spielenden Sohn angesteckt hat und gleich an zwei Grundschulen unterrichtet, treten auch dort Fälle auf. Hier wäre der Sohn der Lehrerin, so es bekannt geworden wäre, also in Quarantäne geschickt worden, die Mutter aber nicht? Oder ist sie trotzdem hingegangen, obwohl sie sich auch eigeninitiativ hätte in eine Art Selbstquarantäne schicken müssen?
Mittlerweile sind noch weitere Schüler der Schule meines Sohnes positiv getestet worden. Aber die E-Mails dazu kommen via Schul-Email-System, sind also für die Eltern nicht automatisch einsehbar und dem Sohn überlassen, was er zeigen mag. Da er nun aber negativ ist, meint er auch, wieder zu Freunden gehen zu können.
Das allerdings müssen wir schon von Amts wegen untersagen. Er weiß noch nicht einmal, ob der Mitschüler, den er besuchen wollte, bereits getestet worden ist. Wir erinnern ihn daran, dass er sich an den Hausarrest halten muss und daran, dass er es war, der eine Corona-App heruntergeladen hatte. Dass also, so er das Haus verlässt, die Fußfesselfunktion greifen wird und „dann die schwarzen Autos kommen“. Tatsächlich erschrickt er für den Moment und wir müssen die Haustür bzw. seine Zimmertür nicht verrammeln.
Noch einen Tag später erreicht uns ein vierseitiger offizieller Brief vom Gesundheitsamt gemäß „Quarantäne nach §30 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“
Es ist die schriftliche Bestätigung der „mündlichen Anordnung über die häusliche Absonderung ihres minderjährigen Kindes“ für 14 Tage. Wir als Eltern erfahren also schriftlich, was zuvor nur der Sohn (16) am Telefon erfahren hatte, so ihm das auch alles mitgeteilt wurde.
Die „Absonderung genannten Maßnahmen“ bedeuten, heißt es da weiter unter anderem, der Sohn müsse „räumlich getrennt werden (…) von allen im Haushalt lebenden Personen“. Er muss „zeitlich von allem im Haushalt lebenden Personen getrennt werden“, daher so weiter: „keine gemeinsamen Mahlzeiten, etc.“
Und an uns gerichtet werden Aufgaben aufgegeben: Wir müssen zweimal täglich Fieber messen am Sohn. Und wir sollen ein Tagebuch führen bezüglich Symptome, Temperatur und den allgemeinen Aktivitäten und Kontakten des Sohnes zu weiteren Personen. Aktivitäten sind nun allerdings kaum möglich und Kontakt zu anderen Personen verboten. Eine merkwürdige Aufforderung zur Selbstanzeige an Personen, die sich nicht an die Aufgaben halten?
Zunächst irritierend ist auch die persönliche Ansprache einer Person an uns. Nicht das Amt spricht, nicht die Stadt, das Land oder sonst wer, sondern eine konkret genannte Mitarbeiterin, die weiter schreibt: „Zudem gebe ich Ihnen auf (…) auf die Einhaltung von Husten- und Nies-Etikette und auf gute Handhygiene zu achten.“
Bis dahin ist das alles ja noch mäßig verstörend und bisweilen verständlich, mal davon abgesehen, dass weitere sich im Haus aufhaltende Personen einfach weiter ihren außerhäusigen Tätigkeiten nachgehen dürfen, was wiederum an die Lehrerin denken lässt, die ja auf diesem Wege vom Sohn ausgehend das Virus in zwei Grundschulen getragen hat.
„Ihr Kind ist ansteckungsverdächtig gem. § 2 Nr.7 lfSG“.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2012 wird zitiert, das all das alle genannten Maßnahmen rechtfertigen soll, wegen der „besondere Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht“. Ein Übertragungsrisiko sei daher schon aufgrund der Nähe zu infizierten Personen gegeben.
Unser Sohn wird per Schreiben als Fall der Kategorie 1 eingeordnet. Es muss also auf eine mögliche Ansteckung geschlossen werden. Der Test allerdings war negativ.
Dann wird der Ton im Schreiben rauer: „Nach § 30 Abs. 1 Satz 2 ifSG kann die zuständige Behörde anordnen, dass sonstige Ansteckungsverdächtige in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonstiger Weise abgesondert werden.“ Das ist zunächst ein Hinweis auf die häusliche Quarantäne. „Eine häusliche Absonderung ist entgegen einer Isolierung in einem Krankenhaus die mildere Form der Absonderung, da sie weniger einschränkend ist für den Betroffenen und das häusliche Umfeld mehr Komfort und Privatsphäre bietet.“
Ein Komfort und eine Privatsphäre, die allerdings an eine Reihe von genannten Verhaltensregeln gebunden ist, droht die Frau vom Amt, ansonsten ist Schicht im Schacht mit lustig im Zimmer zu Hause:
„Eine Absonderung in ein geeignetes Krankenhaus, insbesondere bei nicht befolgen der Absonderungsanordnung, kann nachträglich angeordnet werden. (§30 Abs. 2 lfSG).“
Wir sind also in Quarantäne. Also wir haben Quarantäne. Aber nur der Sohn ist zu isolieren. Wir haben vier Kinder und leben in einer Haushälfte von 103 Quadratmetern zur Miete. Nach Umbau eines Kellerraums zum elterlichen Schlafzimmer konnte auch dem jüngsten Kind vor Jahren ein eigenes geräumiges Zimmer ermöglicht werden, was sich jetzt als Vorteil erweist. Und weil der Sohn vor Jahren schon einen eigenen Fernseher erspart hatte, ist er hier nicht auf Gemeinschaftsräume angewiesen, wollte er nicht nur am Handy schauen. Zudem sorgt ein WLAN-Verstärker von Aldi dafür, dass überall leidlich empfangen werden kann.
Mein Bruder und meine 84-Jährige Mutter haben Krebs bzw. befinden sich gerade in einer Chemotherapie. Trotzdem nur der Jüngste sein Zimmer nicht verlassen darf, während alle anderen sogar das Haus verlassen dürften, verzichten wir vorsorglich auf Besuche bei Bruder und Mutter.