Fangen wir mal ganz harmlos an. Schauen wir auf den aktuellen Fall einer Braunschweiger Familie mit vier Kindern, die Wohngeld bekommt. Dafür musste sie einen viele Seiten langen Antrag ausfüllen, vergaß aber wohl leider, den Job des ältesten Sohnes einzutragen, der neben dem Studium ein paar Euro extra verdient. Nun erlaubt es die moderne digitalisierte Welt Akteneinsicht zu nehmen, was auch geschah. Die Extra-Euros des Sohnes wurden also dem Wohngeldamt ämterübergreifend bekannt gemacht.
Die Familie wurde nun auf das Versäumnis hingewiesen, Unterlagen nachgereicht, Überzahlungen aufwendig berechnet und seitdem wird – mitgeteilt wieder mittels eines dutzend Seiten langen Bescheides – ein vermindertes Wohngeld aufs Konto angewiesen. Für die Familie war es damit erledigt. Allerdings flatterte Tage später eine polizeiliche Vorladung an die Antrag stellende Mutter ins wohngeldsubventionierte Haus. Die Behörde hatte Strafanzeige wegen Sozialbetrugs erstellt. Inwieweit dieser Vorgang nun ein Automatismus ist oder im Ermessen der Sachbearbeitung liegt, ist noch zu erfragen.
Behördenwillkür? Pflichtübung? Um die Angelegenheit besser betrachten zu können, setzen wir nun mal einen weiteren Fall entgegen. Oder besser andere „Fälle!“ Denn eine andere niedersächsische Behörde hat es sich offenbar deutlich einfacher gemacht als die Wohngeldkollegen. Im Raum steht aktuell, dass die Braunschweiger Landesaufnahmebehörde für Asylbewerber hunderte von dringenden Verdachtsfällen des Sozialbetruges, vornehmlich gegen Sudanesen, nicht etwa nur unter den Tisch, sondern gleich Aktenberge-weise in den Keller des Hauses dem Vergessen übergeben hatte. Ein möglicher Millionenschaden, der jetzt die Justiz und den niedersächsischen Landtag beschäftigt.
Besonders schwerwiegend: Die Angelegenheit wurde von aufmerksamen Mitarbeiterinnen aktenkundig gemacht und dem Behördenleiter übergeben. Aber erst eine Art Miniatur-Edward-Snowden-Aktion einer der Sachbearbeiterinnen die in einem NDR Bericht „Nadja N.“ abgekürzt wird, brachte die Fälle zur Polizei. Wie auch die örtliche Zeitung berichtet, besonders verwerflich: wohl erst auf Druck des Braunschweiger Kriposchefs Ulf Küch gelang es „erst nach wiederholten Anläufen, weitere acht Ordner mit hunderten möglichen Betrugsfällen von der LAB Braunschweig zu bekommen.“
Nun hat die Landesbehörde ein Disziplinarverfahren gegen den Behördenleiter eröffnet, wie wieder der NDR berichtete. Jens Grote, Präsident der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen dazu: „Es soll geprüft werden, ob er Unterlagen bewusst nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet hat, obwohl dort Hinweise auf Straftaten vorlagen.“
Und wenn man dann liest, was der NDR herausfand, was Nadja N. und eine Kollegin dort geleistet haben – leisten mussten! -, besteht Anlass zu mehr als nur großer Verwunderung:
„Ich habe dafür am Anfang Lob kassiert, alle wussten, dass wir das taten“, erinnert sich Nadja N. „Unser Büro war ja dann dafür bekannt, weil meine Kollegin dieses fotografische Gedächtnis hatte und – wie bei einem Memory-Spiel – die ganzen Bilder miteinander verglichen und unter tausend wiedergefunden hat. Das war schon phänomenal. Das Einzige, was ich getan hatte, war das irgendwie zu strukturieren, denn dafür gab es kein Programm. Das war ja auch gar nicht vorgesehen.“ Nadja N. sortiert die Fälle in übersichtlichen Listen. Sie ordnet die Digitalfotos und trägt die Angaben über Name, Herkunft, Alter und andere Personalien zusammen. (…) Manche tauchen doppelt auf, manche aber auch drei-, vier- oder sechsmal.“
Als aber Nadja N. mehrere Aktenordner zusammenfassen und der Polizei übergeben will, wird sie nach eigenem Bekunden zum Chefgespräch gebeten: „Da wurde mir gesagt, ich mache jetzt bitte gar nichts mehr. Ich sollte alle sieben oder acht Aktenordner, ich weiß jetzt gar nicht mehr wie viele das waren, in den Keller bringen. In einen Karton packen, in den Keller bringen. Man würde sie nicht vernichten, aber man würde auch nichts damit tun.“
Aber Nadja N. tat doch, was man ihr offensichtlich untersagt hatte. Für Kripochef Ulf Küch eine couragierte Aktion: „Das ist das A und O gewesen. Die Polizei selbst hätte das ja gar nicht mitbekommen. Wir haben zwar die SoKo ZErm hier in Braunschweig, die sich mit Straftaten befasst, aber was innerhalb der Mauern der LAB passiert (…) da haben wir auch keinen Zugriff drauf.“
Mittlerweile hat u.a. auch der Bund der Steuerzahler Strafanzeige erstattet, immerhin geht es hier um einen vermuteten Betrug in Millionenhöhe. Was passierte weiter, als Nadja N. mit der Polizei über Ihre Arbeit sprach? Der Chef der Behörde zitierte seine Mitarbeiterin erneut zu sich und fragte, wer denn der Polizei etwas gesteckt haben könnte, Nadja N. ist ihm gegenüber geständig und nach Ende ihres auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages wurde dieser nicht verlängert. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen lässt dazu lapidar erklären: „Das Tätigwerden der Mitarbeiterin erfolgte eigeninitiativ und ohne vorherige Abstimmung mit den Dienstvorgesetzten, welches grundsätzlich erfolgen muss.“
Also offensichtlich arbeitet die Braunschweiger Wohngeldstelle gegen Deutsche Staatsbürger effektiver als die Landesaufnahmebehörde gegenüber Asylsuchenden. Denn den Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle entgeht nicht einmal ein jobbender Sohn einer Antragstellerin. Und der Fall wird nicht nur neu berechnet, sondern zur Anzeige gebracht wegen Sozialbetrugs während bei Asylbewerbern mit „bis zu sechs Identitäten“, wie Nadja N. herausgefunden hatte, im Keller der Aufnahmebehörde ein stilles Plätzchen frei geräumt wurde und stattdessen – wie sollte es auch anders gehen? – einfach weiter doppeltes, dreifaches und sogar bis zu sechsfaches Taschengeld ausgezahlt wurde.
Währenddessen stand sich besagter Student ein paar Stunden die Woche für 7,50 brutto irgendwo die Beine in den Bauch, um sich eine geplante Studienreise zusammenzusparen. Geld, das seine Mutter vergaß, irgendwo im Wohngeldantrag einzutragen. Ein Vergessen, das ihr jetzt eine Strafanzeige fleißiger deutscher Beamtinnen einbrachte.
Und was sagen unsere sonst so aufmerksamen deutschen Füchtlingshilfe-NGO’s dazu? Die TAZ befragte dazu Kai Weber, Sprecher des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Und der meint zum mutmaßlichen Millionenbetrug nur: „Was bedeuten 300 Ermittlungsfälle bei 102.000 Einreisen nach Niedersachsen allein 2015?“ Die Zahl der Asylbewerber, die Leistungen missbrauchen, liege „im Promillebereich“. Ja, wenn man anderswo keine Leichen im Keller versteckt, wie in Braunschweig geschehen, möchte man anfügen.